Tunesien - tui.com - Onlinekatalog
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eantragen. Diese wird in der Regel am selben Tag<br />
ausgestellt. Kinder benötigen für die Einreise nach<br />
Bulgarien einen eigenen Reisepass. Reisende müssen<br />
ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket),<br />
eine Krankenversicherung sowie genügend<br />
Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen<br />
können. Staatenlose sowie Bürger anderer Nationen<br />
wenden sich bitte an die Konsularabteilung<br />
der Bulgarischen Botschaft, Schwindgasse 8, 1040<br />
Wien, Telefon: + 43 (1) 505 6444, Fax: +43 (1) 505<br />
1423. E-Mail: amboffice@aon.at<br />
Als assoziierter Schengen-Staat ist die Schweiz<br />
verpflichtet, ab dem 1. März 2010 nur noch einen<br />
Pass mit elektronisch gespeichertem Gesichtsbild<br />
und zwei Fingerabdrücken auszustellen, einen so<br />
genannten E-Pass. Kinder und Jugendliche bis<br />
zum vollendeten 18. Lebensjahr benötigen ihren<br />
eigenen Reisepass. Auch nach Einführung des<br />
neuen Passes, behalten die aktuellen Pässe 06 und<br />
die seit 1. Januar 2003 ausgestellten Pässe 03 ihre<br />
Gültigkeit bis zum Ende ihrer Laufzeit. Die Aufenthaltsdauer<br />
ist auf maximal drei Monate<br />
beschränkt. Für längere Aufenthalte muss bei der<br />
Polizei eine Aufenthaltsgenehmigung betragt<br />
werden. Der Eintrag der Kinder im Pass der Eltern<br />
wird akzeptiert bis zu einem Alter von 16 Jahren.<br />
Ab einem Alter von 10 Jahren muss ein Passfoto<br />
des Kindes im Pass der Eltern vorhanden sein.<br />
Allein reisende Jugendliche unter 18 Jahren<br />
benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern<br />
bzw. des Erziehungsberechtigten. Bürger anderer<br />
Staaten erkundigen sich bitte bei der entsprechenden<br />
Botschaft: Botschaft der Republik Bulgarien,<br />
Bernastraße 4, 3005 Bern, Tel.: +41 (0) 31<br />
3511367, Fax: +41 (0) 31 3510064. E-Mail:<br />
bulembassy@bluewin.ch, www.bulembassy.ch.<br />
Währung<br />
Die bulgarische Währungseinheit ist der Lew.<br />
Kurs: 1 € = 1,82 Lw, 1 CHF = ca. 1,20 Lw. Wegen<br />
der kurzfristigen Schwankungen des Wechselkurses<br />
empfiehlt es sich, in kurzen Zeitabständen<br />
nur kleinere Beträge zu tauschen. Es gibt nur<br />
vereinzelt Geldautomaten, internationale Kreditkarten<br />
werden von großen Hotels/Geschäften<br />
akzeptiert. Die Einfuhr und Ausfuhr von Fremdund<br />
Landeswährung muss ab einem Gegenwert<br />
von über 8.000 Leva deklariert werden. Bei der<br />
Einfuhr von Beträgen im Gegenwert von über<br />
25.000 Lewa ist eine Bankbestätigung über die<br />
Herkunft des Geldes notwendig. Bei der Ausfuhr<br />
von Beträgen im Gegenwert von über 25.000<br />
Lewa muss die Herkunft des Geldes nachgewiesen<br />
werden und es ist eine Genehmigung der<br />
bulgarischen Steuerbehörde notwendig, sofern<br />
der Wert die Höhe der eingeführten und angemeldeten<br />
Mittel übersteigt. Der Umtausch der<br />
Währung ist in Banken, Wechselstuben und teilweise<br />
in Hotels möglich. Bewahren Sie<br />
Umtauschbescheinigungen bitte immer gut auf<br />
(Rücktausch/Ausreise).<br />
Zollbestimmungen<br />
Ausfuhrverbot besteht für Antiquitäten, Gold-/<br />
Silbermünzen und Kunstwerke, die einen historischen,<br />
archäologischen, antiken oder sonstigen<br />
offiziellen Wert besitzen.<br />
Impfungen<br />
sind nicht vorgeschrieben, jedoch wird eine<br />
Hepatitis-A- Impfung empfohlen.<br />
Krank im Urlaub<br />
In allen Badeorten gibt es eine Poliklinik. Die<br />
Kosten für Behandlungen sind privat zu bezahlen.<br />
Mit Bulgarien besteht kein Sozialversicherungsabkommen.<br />
Sie benötigen einen in Bulgarien<br />
gültigen Versicherungsschutz. Wir empfehlen<br />
daher den Abschluss eines<br />
1-2-FLY-Versicherungspaketes.<br />
Kroatien<br />
Einreisebestimmungen<br />
Deutsche Staatsangehörige benötigen bei<br />
einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen einen<br />
noch mindestens 1 Monat über den Aufenthalt<br />
hinaus gültigen Personalausweis oder Reisepass,<br />
ein vorläufiger gültiger Reisepass ist ebenfalls<br />
ausreichend. Für Kinder ist ein Kinderreisepass<br />
oder Kinderausweis mitzuführen. Der Kinderausweis<br />
muss mit einem Lichtbild versehen sein. Bei<br />
einem Aufenthalt ab 90 Tagen gilt Visumpflicht.<br />
Jugendliche unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung<br />
ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten reisen,<br />
benötigen zusätzlich zu den erforderlichen Einreisedokumenten<br />
eine von beiden Eltern/Erziehungsberechtigten<br />
unterschriebene Einverständniserklärung.<br />
Deutsche Reisende mit einer<br />
Aufenthaltsdauer von mehr als 90 Tagen und<br />
Reisende anderer Staatsangehörigkeit erkundigen<br />
sich bitte bei der Botschaft der Republik<br />
Kroatien, Ahornstraße 4, 10787 Berlin,<br />
Telefon: + 49 (0) 30 2191 5514. Konsularabteilung:<br />
Telefon: +49 (0) 30 2362-8955, Fax: +49 (0)<br />
30 2362-8967, Sprechzeiten: Mo–Fr 9.00–13.00<br />
Uhr, Di auch 16.00–18.00 Uhr, E-Mail:<br />
info@kroatische-botschaft.de<br />
Österreichische Staatsbürger benötigen für einen<br />
Aufenthalt in Kroatien, der bis zu 3 Monaten dauern<br />
kann, einen gültigen Reisepass. Kinder benötigen<br />
einen eigenen Reisepass oder bis zum vollendeten<br />
11. Lebensjahr eine Eintragung im Pass der<br />
mitreisenden Eltern. Alleinreisende Minderjährige<br />
benötigen die beglaubigte Zustimmungserklärung<br />
der Eltern. Andere Staatsbürger und Staatenlose<br />
erkundigen sich bitte bei der Botschaft der<br />
Republik Kroatien, Operngasse 20 B, 1040 Wien,<br />
Tel.: +43 (1) 585 48-42, -43, -44, Fax: +43 (1) 585<br />
48-45.<br />
Als assoziierter Schengen-Staat ist die Schweiz<br />
verpflichtet, ab dem 1. März 2010 nur noch einen<br />
Länderinformationen<br />
Pass mit elektronisch gespeichertem Gesichtsbild<br />
und zwei Fingerabdrücken auszustellen, einen so<br />
genannten E-Pass. Kinder und Jugendliche bis<br />
zum vollendeten 18. Lebensjahr benötigen ihren<br />
eigenen Reisepass. Auch nach Einführung des<br />
neuen Passes, behalten die aktuellen Pässe 06 und<br />
die seit 1. Januar 2003 ausgestellten Pässe 03 ihre<br />
Gültigkeit bis zum Ende ihrer Laufzeit. Die Aufenthaltsdauer<br />
ist auf maximal drei Monate beschränkt.<br />
Kinder benötigen eine eigene gültige<br />
Identitätskarte oder einen gültigen Reisepass.<br />
Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung<br />
des/der Erziehungsberechtigten.<br />
Bürger anderer Staaten erkundigen sich<br />
bitte bei der entsprechenden Botschaft: Kroatische<br />
Botschaft in der Schweiz, Thunstraße 45, 3005<br />
Bern, Tel.: + 41 (31) 352 02-75, -79, Fax: + 41 (31)<br />
352 0373, E-Mail: croemb. bern@mvpei.hr.<br />
Notwendige Nachweise bei der Einreise<br />
Bei Ankunft in Kroatien müssen alle Reisende<br />
den Besitz ausreichender Geldmittel (bei nachgewiesener<br />
Buchung mindestens 50 € pro Tag)<br />
nachweisen können.<br />
Währung<br />
Die Inlandswährung ist der Kuna. 1 Kuna sind<br />
100 Lipa. 1 € entspricht ca. 7,25 Kuna. 1 CHF entspricht<br />
ca. 4,46 Kuna. Die Ein- und Ausfuhr von<br />
Inlandswährung ist auf einen Betrag von bis zu<br />
15.000 Kuna beschränkt. Die Ein- und Ausfuhr<br />
von Auslandswährung ist möglich (gilt nicht für<br />
kroatische Staatsangehörige), bei mehr als<br />
10.000 € Ein- oder Ausfuhr Anmeldepflicht beim<br />
Zoll. Internationale Kreditkarten werden in vielen<br />
Geschäften größerer Städte und in den touristischen<br />
Zentren akzeptiert. Die Bargeldabhebung<br />
an Geldautomaten mit der EC-Karte (Maestro)<br />
oder Kreditkarte ist generell problemlos in<br />
den größeren Zentren möglich.<br />
Zollbestimmungen<br />
Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportgewehren<br />
besteht eine Anmeldepflicht.<br />
Impfungen<br />
Sind nicht vorgeschrieben, empfohlen wird eine<br />
Hepatitis-A-Impfung bei Individualreisenden.<br />
Krank im Urlaub<br />
Ärztliche Behandlung ist mit einem Auslandskrankenschein<br />
einer deutschen Krankenversicherung<br />
bzw. der Europäischen Krankenversicherungskarte<br />
möglich, ansonsten gegen Barzahlung.<br />
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse,<br />
ob für den Ernstfall alle Kosten voll abgedeckt<br />
sind. Schließen Sie bitte unter diesem<br />
Gesichtspunkt ggf. eine Zusatzversicherung ab.<br />
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss eines 1-2-<br />
FLY-Versicherungspaketes.<br />
Länderinformationen 75