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Tunesien - tui.com - Onlinekatalog

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eantragen. Diese wird in der Regel am selben Tag<br />

ausgestellt. Kinder benötigen für die Einreise nach<br />

Bulgarien einen eigenen Reisepass. Reisende müssen<br />

ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket),<br />

eine Krankenversicherung sowie genügend<br />

Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen<br />

können. Staatenlose sowie Bürger anderer Nationen<br />

wenden sich bitte an die Konsularabteilung<br />

der Bulgarischen Botschaft, Schwindgasse 8, 1040<br />

Wien, Telefon: + 43 (1) 505 6444, Fax: +43 (1) 505<br />

1423. E-Mail: amboffice@aon.at<br />

Als assoziierter Schengen-Staat ist die Schweiz<br />

verpflichtet, ab dem 1. März 2010 nur noch einen<br />

Pass mit elektronisch gespeichertem Gesichtsbild<br />

und zwei Fingerabdrücken auszustellen, einen so<br />

genannten E-Pass. Kinder und Jugendliche bis<br />

zum vollendeten 18. Lebensjahr benötigen ihren<br />

eigenen Reisepass. Auch nach Einführung des<br />

neuen Passes, behalten die aktuellen Pässe 06 und<br />

die seit 1. Januar 2003 ausgestellten Pässe 03 ihre<br />

Gültigkeit bis zum Ende ihrer Laufzeit. Die Aufenthaltsdauer<br />

ist auf maximal drei Monate<br />

beschränkt. Für längere Aufenthalte muss bei der<br />

Polizei eine Aufenthaltsgenehmigung betragt<br />

werden. Der Eintrag der Kinder im Pass der Eltern<br />

wird akzeptiert bis zu einem Alter von 16 Jahren.<br />

Ab einem Alter von 10 Jahren muss ein Passfoto<br />

des Kindes im Pass der Eltern vorhanden sein.<br />

Allein reisende Jugendliche unter 18 Jahren<br />

benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern<br />

bzw. des Erziehungsberechtigten. Bürger anderer<br />

Staaten erkundigen sich bitte bei der entsprechenden<br />

Botschaft: Botschaft der Republik Bulgarien,<br />

Bernastraße 4, 3005 Bern, Tel.: +41 (0) 31<br />

3511367, Fax: +41 (0) 31 3510064. E-Mail:<br />

bulembassy@bluewin.ch, www.bulembassy.ch.<br />

Währung<br />

Die bulgarische Währungseinheit ist der Lew.<br />

Kurs: 1 € = 1,82 Lw, 1 CHF = ca. 1,20 Lw. Wegen<br />

der kurzfristigen Schwankungen des Wechselkurses<br />

empfiehlt es sich, in kurzen Zeitabständen<br />

nur kleinere Beträge zu tauschen. Es gibt nur<br />

vereinzelt Geldautomaten, internationale Kreditkarten<br />

werden von großen Hotels/Geschäften<br />

akzeptiert. Die Einfuhr und Ausfuhr von Fremdund<br />

Landeswährung muss ab einem Gegenwert<br />

von über 8.000 Leva deklariert werden. Bei der<br />

Einfuhr von Beträgen im Gegenwert von über<br />

25.000 Lewa ist eine Bankbestätigung über die<br />

Herkunft des Geldes notwendig. Bei der Ausfuhr<br />

von Beträgen im Gegenwert von über 25.000<br />

Lewa muss die Herkunft des Geldes nachgewiesen<br />

werden und es ist eine Genehmigung der<br />

bulgarischen Steuerbehörde notwendig, sofern<br />

der Wert die Höhe der eingeführten und angemeldeten<br />

Mittel übersteigt. Der Umtausch der<br />

Währung ist in Banken, Wechselstuben und teilweise<br />

in Hotels möglich. Bewahren Sie<br />

Umtauschbescheinigungen bitte immer gut auf<br />

(Rücktausch/Ausreise).<br />

Zollbestimmungen<br />

Ausfuhrverbot besteht für Antiquitäten, Gold-/<br />

Silbermünzen und Kunstwerke, die einen historischen,<br />

archäologischen, antiken oder sonstigen<br />

offiziellen Wert besitzen.<br />

Impfungen<br />

sind nicht vorgeschrieben, jedoch wird eine<br />

Hepatitis-A- Impfung empfohlen.<br />

Krank im Urlaub<br />

In allen Badeorten gibt es eine Poliklinik. Die<br />

Kosten für Behandlungen sind privat zu bezahlen.<br />

Mit Bulgarien besteht kein Sozialversicherungsabkommen.<br />

Sie benötigen einen in Bulgarien<br />

gültigen Versicherungsschutz. Wir empfehlen<br />

daher den Abschluss eines<br />

1-2-FLY-Versicherungspaketes.<br />

Kroatien<br />

Einreisebestimmungen<br />

Deutsche Staatsangehörige benötigen bei<br />

einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen einen<br />

noch mindestens 1 Monat über den Aufenthalt<br />

hinaus gültigen Personalausweis oder Reisepass,<br />

ein vorläufiger gültiger Reisepass ist ebenfalls<br />

ausreichend. Für Kinder ist ein Kinderreisepass<br />

oder Kinderausweis mitzuführen. Der Kinderausweis<br />

muss mit einem Lichtbild versehen sein. Bei<br />

einem Aufenthalt ab 90 Tagen gilt Visumpflicht.<br />

Jugendliche unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung<br />

ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten reisen,<br />

benötigen zusätzlich zu den erforderlichen Einreisedokumenten<br />

eine von beiden Eltern/Erziehungsberechtigten<br />

unterschriebene Einverständniserklärung.<br />

Deutsche Reisende mit einer<br />

Aufenthaltsdauer von mehr als 90 Tagen und<br />

Reisende anderer Staatsangehörigkeit erkundigen<br />

sich bitte bei der Botschaft der Republik<br />

Kroatien, Ahornstraße 4, 10787 Berlin,<br />

Telefon: + 49 (0) 30 2191 5514. Konsularabteilung:<br />

Telefon: +49 (0) 30 2362-8955, Fax: +49 (0)<br />

30 2362-8967, Sprechzeiten: Mo–Fr 9.00–13.00<br />

Uhr, Di auch 16.00–18.00 Uhr, E-Mail:<br />

info@kroatische-botschaft.de<br />

Österreichische Staatsbürger benötigen für einen<br />

Aufenthalt in Kroatien, der bis zu 3 Monaten dauern<br />

kann, einen gültigen Reisepass. Kinder benötigen<br />

einen eigenen Reisepass oder bis zum vollendeten<br />

11. Lebensjahr eine Eintragung im Pass der<br />

mitreisenden Eltern. Alleinreisende Minderjährige<br />

benötigen die beglaubigte Zustimmungserklärung<br />

der Eltern. Andere Staatsbürger und Staatenlose<br />

erkundigen sich bitte bei der Botschaft der<br />

Republik Kroatien, Operngasse 20 B, 1040 Wien,<br />

Tel.: +43 (1) 585 48-42, -43, -44, Fax: +43 (1) 585<br />

48-45.<br />

Als assoziierter Schengen-Staat ist die Schweiz<br />

verpflichtet, ab dem 1. März 2010 nur noch einen<br />

Länderinformationen<br />

Pass mit elektronisch gespeichertem Gesichtsbild<br />

und zwei Fingerabdrücken auszustellen, einen so<br />

genannten E-Pass. Kinder und Jugendliche bis<br />

zum vollendeten 18. Lebensjahr benötigen ihren<br />

eigenen Reisepass. Auch nach Einführung des<br />

neuen Passes, behalten die aktuellen Pässe 06 und<br />

die seit 1. Januar 2003 ausgestellten Pässe 03 ihre<br />

Gültigkeit bis zum Ende ihrer Laufzeit. Die Aufenthaltsdauer<br />

ist auf maximal drei Monate beschränkt.<br />

Kinder benötigen eine eigene gültige<br />

Identitätskarte oder einen gültigen Reisepass.<br />

Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung<br />

des/der Erziehungsberechtigten.<br />

Bürger anderer Staaten erkundigen sich<br />

bitte bei der entsprechenden Botschaft: Kroatische<br />

Botschaft in der Schweiz, Thunstraße 45, 3005<br />

Bern, Tel.: + 41 (31) 352 02-75, -79, Fax: + 41 (31)<br />

352 0373, E-Mail: croemb. bern@mvpei.hr.<br />

Notwendige Nachweise bei der Einreise<br />

Bei Ankunft in Kroatien müssen alle Reisende<br />

den Besitz ausreichender Geldmittel (bei nachgewiesener<br />

Buchung mindestens 50 € pro Tag)<br />

nachweisen können.<br />

Währung<br />

Die Inlandswährung ist der Kuna. 1 Kuna sind<br />

100 Lipa. 1 € entspricht ca. 7,25 Kuna. 1 CHF entspricht<br />

ca. 4,46 Kuna. Die Ein- und Ausfuhr von<br />

Inlandswährung ist auf einen Betrag von bis zu<br />

15.000 Kuna beschränkt. Die Ein- und Ausfuhr<br />

von Auslandswährung ist möglich (gilt nicht für<br />

kroatische Staatsangehörige), bei mehr als<br />

10.000 € Ein- oder Ausfuhr Anmeldepflicht beim<br />

Zoll. Internationale Kreditkarten werden in vielen<br />

Geschäften größerer Städte und in den touristischen<br />

Zentren akzeptiert. Die Bargeldabhebung<br />

an Geldautomaten mit der EC-Karte (Maestro)<br />

oder Kreditkarte ist generell problemlos in<br />

den größeren Zentren möglich.<br />

Zollbestimmungen<br />

Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportgewehren<br />

besteht eine Anmeldepflicht.<br />

Impfungen<br />

Sind nicht vorgeschrieben, empfohlen wird eine<br />

Hepatitis-A-Impfung bei Individualreisenden.<br />

Krank im Urlaub<br />

Ärztliche Behandlung ist mit einem Auslandskrankenschein<br />

einer deutschen Krankenversicherung<br />

bzw. der Europäischen Krankenversicherungskarte<br />

möglich, ansonsten gegen Barzahlung.<br />

Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse,<br />

ob für den Ernstfall alle Kosten voll abgedeckt<br />

sind. Schließen Sie bitte unter diesem<br />

Gesichtspunkt ggf. eine Zusatzversicherung ab.<br />

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss eines 1-2-<br />

FLY-Versicherungspaketes.<br />

Länderinformationen 75

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