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Fertilitätsprotektion bei Frauen - Empfehlungen des ... - FertiProtekt

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Kryokonservierung von Ovargewebe<br />

Wirkungsweise<br />

Laparoskopische Entnahme und Kryokonservierung von 50% eines Ovars oder - <strong>bei</strong> einem<br />

hohen Risiko eines kompletten ovariellen Funktionsverlustes - eines ganzen Ovars mit dem<br />

Ziel einer autologen – meist orthotopen - Transplantation <strong>bei</strong> späterem Kinderwunsch im Fall<br />

eines prämaturen Ovarialversagens.<br />

Indikation und Vorraussetzung<br />

o Mädchen und <strong>Frauen</strong> bis ca. 35 Jahre, die eine zytotoxische Therapie oder anderweitige<br />

Therapie erhalten, welche mit einer relevanten Wahrscheinlichkeit zu einem prämaturen<br />

Ovarversagen oder zu einem Verlust der Ovarien führen kann.<br />

o Bei einer onkologischen Erkrankung Ausschluss einer ovariellen Metastasierung mittels<br />

Bildgebung<br />

o Ausschluss einer solchen onkologischen Erkrankung, die mit einem hohen Risiko einer<br />

ovariellen Metastasierung assoziiert ist (hämatologische Neoplasie, metastasiertes<br />

Mammakarzinom, Ovarialkarzinom etc.)<br />

o Zeitfenster bis zum Beginn der zytotoxischen Therapie min<strong>des</strong>tens 3 Tage<br />

o Risikoarme Intubation und Operation der Patientin möglich (Cave: mediastinale Tumoren<br />

<strong>bei</strong> Hodgkin-Lymhomen)<br />

o Infektionsstatus (HIV, Hep. B Ag, Hep. C Ak) ± 7 Tage um Op-Termin.<br />

Regelwerke<br />

o EU-Richtlinie 2004/23/EG<br />

o Durchführungsrichtlinie 2006/17/EG<br />

o Durchführungsrichtlinie 2006/86/EG<br />

o Gewebegesetz vom 20.07.2007 (Gesetz über die Qualität und Sicherheit von<br />

menschlichen Geweben und Zellen).<br />

o Artikel 2, Abs, 3: Gewebezubereitungen sind Arzneimittel, die Gewebe im Sinne von § 1a<br />

Nr. 4 <strong>des</strong> Transplantationsgesetzes sind oder aus solchen Geweben hergestellt worden<br />

sind. Menschliche Samen- und Eizellen, einschließlich imprägnierte Eizellen<br />

(Keimzellen), und Embryonen sind weder Arzneimittel noch Gewebezubereitungen.<br />

o Trotzdem: AMG und Transplantationsgesetz regelt den Umgang mit Keimzellen<br />

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