2. PKMS (E, J, K) - GKinD
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<strong>PKMS</strong> 2012 Dr. Pia Wieteck (Hrsg.)<br />
1.2 Gibt es andere OPS (Komplexkodes), die den OPS 9-20 ausschließen?<br />
Der OPS 9-20 (2011) schließt keine anderen Kodes aus. Das bedeutet, dass eine Kodierung des OPS 9-<br />
20 parallel zu anderen Komplexkodes zulässig (z. B. 8-550, 8-98a, 8-552, 8-559, 8-982, 9-60 bis 9-68, 8-<br />
987 oder 9-500). Für den gleichen Zeitraum können neben <strong>PKMS</strong>-Punkten auch andere OPS-Kodes<br />
geltend gemacht werden außer 8-980, 8-98d, 8-981 und 8-98b. (Siehe hierzu die FAQ vom DIMDI Nr.<br />
8015 http://www.dimdi.de/static/de/klassi/faq/ops/kapitel_8/faq_8015.htm_319159481.htm)<br />
1.3 Findet der OPS 9-20 auch im teilstationären Bereich Anwendung?<br />
Sobald Patienten stationär aufgenommen werden und hochaufwendige Pflegeleistungen erbracht<br />
werden, können Sie mit dem <strong>PKMS</strong> erfasst werden. In der Regel wird der <strong>PKMS</strong> bei diesem Klientel<br />
wegen der Schwelle von 43 Aufwandspunkten nicht relevant sein.<br />
1.4 Bei den Mindestmerkmalen zum OPS heißt es: „Die pflegerischen Leistungen werden<br />
durch examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger/Innen bzw. Gesundheits- und<br />
Kinderkrankenpfleger/-innen oder unter deren Verantwortung erbracht“. Wie ist das<br />
auszulegen?<br />
Es ist sicherzustellen, dass eine examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger/In bzw. Gesundheits- und<br />
Kinderkrankenpfleger/-in die Verantwortung für die Planung und Durchführung der Pflege des Patienten<br />
sicherstellt. Ein Nachweis kann über eine entsprechende „Mitteilungen über die Erfüllung der<br />
strukturellen Kodiervoraussetzungen für den OPS-Kode 9-20“ und auf Nachfrage über die Vorlage von<br />
Dienstplänen erbracht werden.<br />
1.5 Besteht eine Verpflichtung, den OPS 9-20 mit <strong>PKMS</strong> zu kodieren?<br />
Seit dem 1. Januar 2010 besteht die gesetzliche Anforderung, Patienten, welche die Kriterien des OPS 9-<br />
20 erfüllen, mit dem Kode entsprechend abzubilden. In 2012 ist der OPS 9-20 über Zusatzentgelt<br />
vergütungsrelevant.<br />
1.6 Werden am Aufnahme- und Entlassungstag ebenfalls <strong>PKMS</strong>-Aufwandspunkte<br />
erhoben und gezählt?<br />
Ja, werden Leistungsbereiche am Aufnahme- und/oder Entlassungstag erbracht, werden die<br />
Aufwandspunkte entsprechend kodiert und gezählt.<br />
<strong>2.</strong> <strong>PKMS</strong> (E, J, K)-Anwendungsfragen<br />
<strong>2.</strong>1 Ist die Anwendung des <strong>PKMS</strong> bei Patienten mit kurzer Verweildauer sinnvoll?<br />
Bei hochaufwendigen Patienten mit einer kurzen Verweildauer wird die Mindestpunktzahl von 43 für die<br />
Komplexprozedur bei Kurzliegern oft nicht erreicht. Patienten, bei denen allerdings durch<br />
Wiederaufnahme eine Fallzusammenführung erfolgt, ist die Erfassung des <strong>PKMS</strong> möglicherweise<br />
sinnvoll, da die Mindestpunktzahl dann erreicht werden kann. Auch kann für die hausinterne<br />
Fallkostenkalkulation eine Erhebung des <strong>PKMS</strong> schon bei einem Tag Liegedauer sinnvoll sein: Immer<br />
dann, wenn die Mindestpunktzahl von 6 erreicht wird. Hier können die deutlich höheren Minutenwerte in<br />
der PPR-Kalkulation geltend gemacht werden (siehe auch Frage Nr. 6.1).<br />
<strong>2.</strong>2 Wie ist bei Wiederaufnahme von Patienten zu verfahren, bei denen es zur<br />
Fallzusammenführung kommt?<br />
Hier sind die <strong>PKMS</strong>-Punkte aus beiden Aufenthalten zusammenzuführen. Ausnahmen: Wenn es<br />
zwischen den zusammenzuführenden Aufenthalten zu einem Wechsel der Altersvorgabe und somit zum<br />
Wechsel in einen anderen OPS-Kode kommt, werden im zusammengeführten Fall beide OPS-Kodes mit<br />
ihren jeweiligen <strong>PKMS</strong>-Punkten kodiert bzw. berechnet (Beispiel: Ein Patient ist im ersten stationären<br />
Aufenthalt 17 Jahre alt, und es wird der OPS-Kode 9-201.0 Hochaufwendige Pflege von Kindern und<br />
Jugendlichen, 43 bis 71 Aufwandspunkte angegeben. Zwischen den beiden stationären Aufenthalten<br />
feiert er seinen 18. Geburtstag. Im zweiten Aufenthalt wird der OPS-Kode 9-200.0 Hochaufwendige<br />
Pflege von Erwachsenen, 43 bis 71 Aufwandspunkte angegeben. Bei der Fallzusammenführung werden<br />
beide OPS-Kodes mit ihren jeweiligen <strong>PKMS</strong>-Punkten angegeben. In diesem Fall würde dies zu zwei ZE<br />
führen.<br />
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