Boulevard München Nord 10-2016
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Erfolgreicher Bayernliga-Fußball in Pipinsried<br />
Der „Dorfklub“ FC Pipinsried<br />
spielt seit der Saison 2013/14 in<br />
der Bayernliga Süd und konnte<br />
in den ersten beiden Jahren für<br />
Furore sorgen, als man zweimal<br />
Auch in der laufenden Saison<br />
wurde der Kader größtenteils<br />
ausgewechselt und der Macher<br />
des FC Pipinsried Conny Höß holte<br />
vom TSV 1860 <strong>München</strong> II mit dem<br />
Hinzu kam, dass der sinnlose<br />
Amoklauf von <strong>München</strong> auch die<br />
Mannschaft des FC Pipinsried hart<br />
getroffen hat, weil der Spieler Arbnor<br />
Segashi dabei seine geliebte<br />
Schwester verloren hat. Die Mannschaft<br />
und das Umfeld des Vereins<br />
unterstützen die Familie Segashi<br />
nach Kräften und so konnte auch<br />
diese schwere Zeit so gut es geht<br />
verarbeitet werden.<br />
Zu den überzeugenden Spielen<br />
stellte sich langsam auch der Erfolg<br />
ein und es gelang dem FC<br />
Pipinsried eine Serie mit sechs<br />
Siegen in Folge. Es wird in Pipinsried<br />
wieder ansehnlicher Fußball<br />
gespielt.<br />
17<br />
in der Relegation um die Regionalliga<br />
Bayern spielte. Dann<br />
folgte ein Jahr des Umbruchs<br />
und man musste sich gegen den<br />
Abstieg wehren, was am letzten<br />
Spieltag mit einem souveränen<br />
Sieg beim SV Krichanschörig<br />
letztlich gelang.<br />
23jährigen Fabian Hürzeler einen<br />
neuen Spielertrainer. Zusammen<br />
mit dessen Freund Roman Plesche<br />
als sportlichen Leiter stellte man<br />
eine Mannschaft zusammen, die<br />
sich in den ersten Spielen noch<br />
finden musste. Man fand sich zu<br />
Beginn der Saison am Tabellenende.<br />
Als Folge davon arbeitete sich das<br />
Team bis auf Platz 2 der Tabelle<br />
und steht damit auch vor dem<br />
Landkreisrivalen des TSV 1865<br />
Dachau. Das Derby am 21.08.<strong>2016</strong><br />
vor mehr als 600 Zuschauern<br />
konnte zwar glücklich aber nicht<br />
unverdient mit 3:1 gewonnen<br />
werden.<br />
Bei Polizeikontrollen Ruhe bewahren<br />
ADAC informiert über Rechte und Pflichten der Autofahrer<br />
Autofahrer müssen nicht jeder Aufforderung von Polizeibeamten bei Verkehrskontrollen nachkommen.<br />
Grundsätzlich gilt, Ruhe zu bewahren, bei der nächstmöglichen Gelegenheit anzuhalten<br />
und der Polizei dies durch Blinken oder langsameres Fahren anzuzeigen. Der Aufforderung,<br />
einem Polizeifahrzeug nachzufahren, müssen Autofahrer unbedingt folgen. Bei Missachtung des<br />
Anhaltezeichens drohen laut ADAC 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.<br />
Bei der Kontrolle sollten sich Autofahrer immer so verhalten, dass sich die Polizisten nicht bedroht<br />
fühlen. Nachts sollte der Fahrer bei eingeschalteter Innenbeleuchtung im Auto warten, bis ihn<br />
der Beamte anspricht. Auf informative Fragen, etwa wo der Fahrer herkomme, muss er nicht<br />
antworten. Personalien müssen jedoch bekanntgegeben, Fahrzeugpapiere und Führerschein<br />
ausgehändigt werden.<br />
Bei Verdacht auf eine Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit muss sich der Autofahrer nicht<br />
zum Vorwurf äußern. Bleibt die Belehrung durch die Polizei hierüber aus, kann die Aussage des<br />
Fahrers später nicht oder nur sehr eingeschränkt gegen ihn verwendet werden. In jedem Fall sollte<br />
sich jeder überlegen, ob und wie er sich zu einem Vorwurf äußert. Oft empfiehlt es sich darauf<br />
hinzuweisen, dass man erst juristischen Rat einholen möchte.<br />
Der Fahrer muss nicht mitwirken, wenn die Polizei das Fahrzeug technisch oder nach mitgeführten<br />
Gegenständen untersucht. Im Auto verbotene Gegenstände, etwa Radarwarner, dürfen die<br />
Beamten sofort sicherstellen.<br />
Niemand ist verpflichtet, einer Atemalkoholmessung (Blasen ins Messgerät) oder einem Drogenschnelltest<br />
(Urincheck mittels Teststreifen) zuzustimmen. Verweigert dies der Fahrer, wird ihn die<br />
Polizei allerdings zur Blutabnahme zur nächsten Wache mitnehmen. Wer weder Alkohol noch<br />
Drogen konsumiert hat, sollte dem Test zustimmen, um so schnell wie möglich weiterfahren zu<br />
können.<br />
Niemand ist gezwungen, an Ort und Stelle ein Verwarnungsgeld zu zahlen. Bei einem Bußgeld ab<br />
60 Euro – zum Beispiel für einen Rotlichtverstoß – muss die Polizei ein Bußgeldverfahren einleiten.<br />
Der Bescheid wird dann zugeschickt.