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NAB-Geschäftsbericht 2007

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Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der <strong>NAB</strong><br />

Finanzanlagen<br />

Diese Position umfasst Wertschriften, zur Veräusserung gehaltene<br />

Liegenschaften sowie Schuldtitel, die bis zu ihrer<br />

Endfälligkeit gehalten werden. Zur Veräusserung erworbene<br />

und gehaltene Beteiligungen werden ebenfalls unter Finanzanlagen<br />

bilanziert.<br />

Beteiligungstitel und zur Veräusserung gehaltene Liegenschaften<br />

werden nach dem Niederstwertprinzip bewertet.<br />

Ist der Marktwert tiefer als der Einstandswert, werden die<br />

nicht realisierten Verluste in der Erfolgsrechnung ausgewiesen.<br />

Steigt der Marktwert, werden die nicht realisierten Gewinne<br />

nur im Umfang der zuvor erfassten Verluste berücksichtigt.<br />

Bis zur Fälligkeit gehaltene Schuldtitel sind nach der Amortized-Cost-Methode<br />

(Accrual-Methode) bewertet. Agios und<br />

Disagios werden über die Laufzeit des Wertpapiers bis zu<br />

dessen Endfälligkeit abgegrenzt. Zinsbezogene realisierte<br />

Gewinne oder Verluste aus vorzeitiger Veräusserung oder<br />

Rückzahlung werden über die Restlaufzeit des veräusserten<br />

Wertpapiers abgegrenzt.<br />

Beteiligungen<br />

Als Beteiligungen werden alle Beteiligungstitel an Unternehmungen<br />

ausgewiesen, die mit der Absicht der dauernden Anlage<br />

gehalten werden. Ausserdem gehören Anteile an Unternehmungen<br />

mit Infrastrukturcharakter unabhängig von der Beteiligungsquote<br />

dazu. Die Bilanzierung erfolgt zu<br />

Anschaffungswerten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger<br />

Abschreibungen nach dem Einzelbewertungsprinzip.<br />

Derivative Instrumente<br />

Bei der Behandlung der derivativen Finanzinstrumente werden<br />

die Bestimmungen der Generally Accepted Accounting<br />

Principles der USA (US-GAAP), die in den RRV-EBK ausdrücklich<br />

zugelassen werden, angewandt. Die US-GAAP-<br />

Normen werden vollumfänglich eingehalten, wobei die aktienrechtlichen<br />

Bestimmungen der Schweiz berücksichtigt werden.<br />

Die positiven und negativen Wiederbeschaffungswerte<br />

für alle derivativen Instrumente werden zum Fair Value in den<br />

Positionen sonstige Aktiven beziehungsweise sonstige Passiven<br />

ausgewiesen. Bei rechtlich durchsetzbaren Nettingvereinbarungen<br />

werden die Wiederbeschaffungswerte der<br />

Derivatkontrakte je Gegenpartei auf Nettobasis bilanziert.<br />

Falls keine solchen Vereinbarungen bestehen, werden die<br />

Wiederbeschaffungswerte auf Bruttobasis ausgewiesen.<br />

Als Handelspositionen werden derivative Instrumente ausgewiesen,<br />

die zu Handelszwecken gehalten werden, sowie Derivate,<br />

die zum Risikomanagement verwendet werden und<br />

nicht für ein Hedge-Accounting nach US-GAAP qualifizieren.<br />

Dazu gehören auch alle strategischen Positionen in derivativen<br />

Instrumenten. Zu Handelszwecken gehaltene Positionen werden<br />

als Eigen- oder als Kundengeschäfte eingegangen. Die<br />

realisierten und nicht realisierten Gewinne und Verluste sowie<br />

die Zinszahlungen aller als Handelsposition klassifizierten<br />

derivativen Instrumente werden im Handelserfolg ausgewiesen.<br />

Die <strong>NAB</strong> setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung<br />

der Zins-, Währungs- und Aktienmarktrisiken ein. Gewinne<br />

und Verluste aus Absicherungsgeschäften mit derivativen Instrumenten<br />

werden in der Erfolgsrechnung auf derselben<br />

Grundlage wie die abgesicherten Engagements erfasst.<br />

Im Bilanzstrukturmanagement werden Absicherungsgeschäfte<br />

als Fair-Value-Hedges eingegangen. Gemäss den Bestimmungen<br />

der US-GAAP qualifizieren nur Geschäfte mit konzernexternen<br />

Gegenparteien. Zudem ist bei Absicherungsgeschäften<br />

die Effektivität für jedes Einzelgeschäft retrospektiv<br />

und prospektiv monatlich nachzuweisen. Bei mangelnder<br />

Korrelation zwischen Grundgeschäft und Absicherungsgeschäft<br />

(nicht effiziente Hedge-Geschäfte) sind der Erfolg<br />

aus der Absicherung sowie die Zinszahlungen im Erfolg aus<br />

dem Handelsgeschäft auszuweisen. Gewinne und Verluste im<br />

Zusammenhang mit effizienten Absicherungsgeschäften werden<br />

abgegrenzt; die Zinszahlungen werden im Erfolg aus dem<br />

Zinsengeschäft verbucht.<br />

Eigene Aktien<br />

Die <strong>NAB</strong> kauft und verkauft im Rahmen ihrer Handels- und<br />

Market-Making-Aktivitäten eigene Aktien. Die eigenen Aktien<br />

werden zu Anschaffungskosten vom Eigenkapital abgezogen.<br />

Auf eigene Aktien erhaltene Dividenden sowie unrealisierte<br />

und realisierte Erfolge auf eigenen Aktien, die im Eigenkapital<br />

ausgewiesen werden, sind im Geschäftsergebnis nicht eingeschlossen.

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