NAB-Geschäftsbericht 2007
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Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der <strong>NAB</strong><br />
Finanzanlagen<br />
Diese Position umfasst Wertschriften, zur Veräusserung gehaltene<br />
Liegenschaften sowie Schuldtitel, die bis zu ihrer<br />
Endfälligkeit gehalten werden. Zur Veräusserung erworbene<br />
und gehaltene Beteiligungen werden ebenfalls unter Finanzanlagen<br />
bilanziert.<br />
Beteiligungstitel und zur Veräusserung gehaltene Liegenschaften<br />
werden nach dem Niederstwertprinzip bewertet.<br />
Ist der Marktwert tiefer als der Einstandswert, werden die<br />
nicht realisierten Verluste in der Erfolgsrechnung ausgewiesen.<br />
Steigt der Marktwert, werden die nicht realisierten Gewinne<br />
nur im Umfang der zuvor erfassten Verluste berücksichtigt.<br />
Bis zur Fälligkeit gehaltene Schuldtitel sind nach der Amortized-Cost-Methode<br />
(Accrual-Methode) bewertet. Agios und<br />
Disagios werden über die Laufzeit des Wertpapiers bis zu<br />
dessen Endfälligkeit abgegrenzt. Zinsbezogene realisierte<br />
Gewinne oder Verluste aus vorzeitiger Veräusserung oder<br />
Rückzahlung werden über die Restlaufzeit des veräusserten<br />
Wertpapiers abgegrenzt.<br />
Beteiligungen<br />
Als Beteiligungen werden alle Beteiligungstitel an Unternehmungen<br />
ausgewiesen, die mit der Absicht der dauernden Anlage<br />
gehalten werden. Ausserdem gehören Anteile an Unternehmungen<br />
mit Infrastrukturcharakter unabhängig von der Beteiligungsquote<br />
dazu. Die Bilanzierung erfolgt zu<br />
Anschaffungswerten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger<br />
Abschreibungen nach dem Einzelbewertungsprinzip.<br />
Derivative Instrumente<br />
Bei der Behandlung der derivativen Finanzinstrumente werden<br />
die Bestimmungen der Generally Accepted Accounting<br />
Principles der USA (US-GAAP), die in den RRV-EBK ausdrücklich<br />
zugelassen werden, angewandt. Die US-GAAP-<br />
Normen werden vollumfänglich eingehalten, wobei die aktienrechtlichen<br />
Bestimmungen der Schweiz berücksichtigt werden.<br />
Die positiven und negativen Wiederbeschaffungswerte<br />
für alle derivativen Instrumente werden zum Fair Value in den<br />
Positionen sonstige Aktiven beziehungsweise sonstige Passiven<br />
ausgewiesen. Bei rechtlich durchsetzbaren Nettingvereinbarungen<br />
werden die Wiederbeschaffungswerte der<br />
Derivatkontrakte je Gegenpartei auf Nettobasis bilanziert.<br />
Falls keine solchen Vereinbarungen bestehen, werden die<br />
Wiederbeschaffungswerte auf Bruttobasis ausgewiesen.<br />
Als Handelspositionen werden derivative Instrumente ausgewiesen,<br />
die zu Handelszwecken gehalten werden, sowie Derivate,<br />
die zum Risikomanagement verwendet werden und<br />
nicht für ein Hedge-Accounting nach US-GAAP qualifizieren.<br />
Dazu gehören auch alle strategischen Positionen in derivativen<br />
Instrumenten. Zu Handelszwecken gehaltene Positionen werden<br />
als Eigen- oder als Kundengeschäfte eingegangen. Die<br />
realisierten und nicht realisierten Gewinne und Verluste sowie<br />
die Zinszahlungen aller als Handelsposition klassifizierten<br />
derivativen Instrumente werden im Handelserfolg ausgewiesen.<br />
Die <strong>NAB</strong> setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung<br />
der Zins-, Währungs- und Aktienmarktrisiken ein. Gewinne<br />
und Verluste aus Absicherungsgeschäften mit derivativen Instrumenten<br />
werden in der Erfolgsrechnung auf derselben<br />
Grundlage wie die abgesicherten Engagements erfasst.<br />
Im Bilanzstrukturmanagement werden Absicherungsgeschäfte<br />
als Fair-Value-Hedges eingegangen. Gemäss den Bestimmungen<br />
der US-GAAP qualifizieren nur Geschäfte mit konzernexternen<br />
Gegenparteien. Zudem ist bei Absicherungsgeschäften<br />
die Effektivität für jedes Einzelgeschäft retrospektiv<br />
und prospektiv monatlich nachzuweisen. Bei mangelnder<br />
Korrelation zwischen Grundgeschäft und Absicherungsgeschäft<br />
(nicht effiziente Hedge-Geschäfte) sind der Erfolg<br />
aus der Absicherung sowie die Zinszahlungen im Erfolg aus<br />
dem Handelsgeschäft auszuweisen. Gewinne und Verluste im<br />
Zusammenhang mit effizienten Absicherungsgeschäften werden<br />
abgegrenzt; die Zinszahlungen werden im Erfolg aus dem<br />
Zinsengeschäft verbucht.<br />
Eigene Aktien<br />
Die <strong>NAB</strong> kauft und verkauft im Rahmen ihrer Handels- und<br />
Market-Making-Aktivitäten eigene Aktien. Die eigenen Aktien<br />
werden zu Anschaffungskosten vom Eigenkapital abgezogen.<br />
Auf eigene Aktien erhaltene Dividenden sowie unrealisierte<br />
und realisierte Erfolge auf eigenen Aktien, die im Eigenkapital<br />
ausgewiesen werden, sind im Geschäftsergebnis nicht eingeschlossen.