Vereinsnachrichten - Fischer Druck + Verlag
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Nr. 40 – Amtsblatt VG Kastellaun Freitag, 5. Oktober 2012<br />
11<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlungen<br />
auf<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen<br />
4.227.500 E<br />
auf<br />
die Veränderung des Finanzmittel-<br />
4.227.500 E<br />
bestands im Haushaltsjahr um 0 E<br />
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
werden nicht veranschlagt.<br />
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />
wird festgesetzt auf<br />
§ 5 Verbandsumlage<br />
400.000 E<br />
Die Umlage für die Unterhaltungs- und Betriebskosten nach<br />
§ 9 Abs. 2 der Verbandsordnung werden für die Verbandsmitglieder<br />
festgesetzt auf:<br />
Verbandsmitglieder Umlagesätze Umlage (inkl.<br />
Abwasserabgabe)<br />
Verbandsgemeinde Kastellaun 3,963 % 42.225,76 E<br />
Verbandsgemeinde Kirchberg<br />
Verbandsgemeinde St. Goar-<br />
12,100 % 128.925,50 E<br />
Oberwesel 9,242 % 98.473,51 E<br />
Verbandsgemeinde Rheinböllen 6,261 % 66.710,96 E<br />
Verbandsgemeinde Simmern 68,434 % 729.164,27 E<br />
100,000% 1.065.500,00 E<br />
§ 6 Eigenkapital<br />
Der Abwasserzweckverband verfügt über kein Eigenkapital,<br />
da er durch Zuwendungen der in § 5 genannten Verbandsmitglieder<br />
finanziert wird.<br />
§ 7 Wertgrenze für Investitionen<br />
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 Euro sind<br />
einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.<br />
Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO):<br />
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag,<br />
08.10.2012 bis Mittwoch, 17.10.2012 während der Besuchszeiten<br />
bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Brühlstraße<br />
2, 55469 Simmern/Hunsrück, Zimmer 107, öffentlich<br />
aus.<br />
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes<br />
zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />
als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,<br />
die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung<br />
oder Satzung verletzt worden sind, oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung<br />
der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber<br />
der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des<br />
Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich<br />
geltend gemacht hat.<br />
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht,<br />
so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten<br />
Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />
Simmern, den 27.09.2012<br />
Der Verbandsvorsteher<br />
Harald Rosenbaum<br />
Das Forstamt Kastellaun informiert<br />
Stellenausschreibung<br />
Interessieren Sie sich für einen abwechslungsreichen Beruf<br />
in der freien Natur? Wollen Sie direkt im Wald und für den<br />
Wald aktiv werden? Verfügen Sie über körperliche Fitness,<br />
handwerkliche Begabung und Freude an der Teamarbeit?<br />
Dann bewerben Sie sich bei uns um eine<br />
Ausbildung zur Forstwirtin/zum Forstwirt.<br />
Das Forstamt Kastellaun stellt zum 1. August 2013 drei<br />
Auszubildende für den Beruf der Forstwirtin/des Forstwirtes<br />
ein (Eine Stelle in Trägerschaft des Forstzweckverbandes<br />
Simmern-Nord und zwei Stellen bei Landesforsten<br />
Rheinland-Pfalz).<br />
In einer dreijährigen Ausbildung werden Sie auf die Anforderungen<br />
des Berufes einer Forstwirtin/eines Forstwirtes vorbereitet.<br />
Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt beim Forstamt Kastellaun<br />
in einer Ausbildungsrotte unter Leitung eines Forstwirtschaftsmeisters.<br />
Der Berufsschulunterricht (Blockunterricht<br />
modular) wird an der Berufsbildenden Schule Agrarwirtschaft<br />
in Bad Kreuznach erteilt. Darüber hinaus wird die<br />
Ausbildung von jährlichen überbetrieblichen modularen<br />
Lehrgängen am Forstlichen Bildungszentrum Rheinland-<br />
Pfalz in Hachenburg begleitet.<br />
Interessenten richten ihre Bewerbung mit handgeschriebenem<br />
Lebenslauf, Ablichtung des letzten Schulzeugnisses und<br />
Lichtbild an das<br />
– Forstamt Kastellaun,<br />
Forsthausstraße 3, 56288 Kastellaun.<br />
Es können nur Bewerber/innen berücksichtigt werden, die<br />
das 25. Lebensjahr zum Ausbildungsbeginn noch nicht vollendet<br />
und noch keine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen<br />
haben.<br />
Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober 2012.<br />
Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an: Tel.<br />
(06762) 4085-0, Herr Merg. Weitere Informationen finden Sie<br />
auch unter: www.wald-rlp.de.<br />
DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück<br />
Einladung zur Maschinenvorführung am 19. 10. 2012<br />
Der Maschinenring Westpfalz und der Arbeitskreis konservierende<br />
Bodenbearbeitung Rheinland-Pfalz/Saarland in Zusammenarbeit<br />
mit der Gesellschaft für Konservierende Bodenbearbeitung<br />
laden zur Maschinenvorführung zum Thema<br />
„Bodenbearbeitung und Sätechnik bei pflugloser Bewirtschaftung”<br />
nach Herren-Sulzbach (Kreis Kusel) ein.<br />
Termin: Freitag, 19. 10. 2012, 10.00 bis 17.30 Uhr, in 67742<br />
Herren-Sulzbach. Treffpunkt ist das Gemeindehaus, Hauptstraße<br />
17. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.<br />
Anmeldungen bitte bis 12. 10. 2012 an: Katja Lauer, Tel. (0671)<br />
820 486, Fax (0671) 820 400 oder karja.lauer@dlr.rlp.de.<br />
Kreisfeuerwehrverband Rhein-Hunsrück e.V.<br />
Der Kreisfeuerwehrverband führt am Sonntag, dem 14. 10.<br />
2012, ab 9.00 Uhr die Abnahme der Feuerwehrleistungsabzeichen<br />
in den Stufen Bronze, Silber und Gold am Raiffeisenmarkt<br />
in Kümbdchen durch.<br />
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind recht herzlich zu<br />
dieser Veranstaltung eingeladen, an der die Feuerwehren ihr<br />
Leistungsvermögen unter Beweis stellen werden.<br />
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück<br />
Allgemeinverfügung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten<br />
Aufgrund der §§ 2 Abs. 1 Nr. 12, 9 Abs. 4, 16 Abs. 2 Nr. 9