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Vereinsnachrichten - Fischer Druck + Verlag

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Nr. 40 – Amtsblatt VG Kastellaun Freitag, 5. Oktober 2012<br />

11<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen<br />

auf<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen<br />

4.227.500 E<br />

auf<br />

die Veränderung des Finanzmittel-<br />

4.227.500 E<br />

bestands im Haushaltsjahr um 0 E<br />

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

werden nicht veranschlagt.<br />

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />

wird festgesetzt auf<br />

§ 5 Verbandsumlage<br />

400.000 E<br />

Die Umlage für die Unterhaltungs- und Betriebskosten nach<br />

§ 9 Abs. 2 der Verbandsordnung werden für die Verbandsmitglieder<br />

festgesetzt auf:<br />

Verbandsmitglieder Umlagesätze Umlage (inkl.<br />

Abwasserabgabe)<br />

Verbandsgemeinde Kastellaun 3,963 % 42.225,76 E<br />

Verbandsgemeinde Kirchberg<br />

Verbandsgemeinde St. Goar-<br />

12,100 % 128.925,50 E<br />

Oberwesel 9,242 % 98.473,51 E<br />

Verbandsgemeinde Rheinböllen 6,261 % 66.710,96 E<br />

Verbandsgemeinde Simmern 68,434 % 729.164,27 E<br />

100,000% 1.065.500,00 E<br />

§ 6 Eigenkapital<br />

Der Abwasserzweckverband verfügt über kein Eigenkapital,<br />

da er durch Zuwendungen der in § 5 genannten Verbandsmitglieder<br />

finanziert wird.<br />

§ 7 Wertgrenze für Investitionen<br />

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 Euro sind<br />

einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.<br />

Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO):<br />

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag,<br />

08.10.2012 bis Mittwoch, 17.10.2012 während der Besuchszeiten<br />

bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Brühlstraße<br />

2, 55469 Simmern/Hunsrück, Zimmer 107, öffentlich<br />

aus.<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes<br />

zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,<br />

die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung<br />

oder Satzung verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung<br />

der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber<br />

der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des<br />

Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich<br />

geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht,<br />

so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten<br />

Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />

Simmern, den 27.09.2012<br />

Der Verbandsvorsteher<br />

Harald Rosenbaum<br />

Das Forstamt Kastellaun informiert<br />

Stellenausschreibung<br />

Interessieren Sie sich für einen abwechslungsreichen Beruf<br />

in der freien Natur? Wollen Sie direkt im Wald und für den<br />

Wald aktiv werden? Verfügen Sie über körperliche Fitness,<br />

handwerkliche Begabung und Freude an der Teamarbeit?<br />

Dann bewerben Sie sich bei uns um eine<br />

Ausbildung zur Forstwirtin/zum Forstwirt.<br />

Das Forstamt Kastellaun stellt zum 1. August 2013 drei<br />

Auszubildende für den Beruf der Forstwirtin/des Forstwirtes<br />

ein (Eine Stelle in Trägerschaft des Forstzweckverbandes<br />

Simmern-Nord und zwei Stellen bei Landesforsten<br />

Rheinland-Pfalz).<br />

In einer dreijährigen Ausbildung werden Sie auf die Anforderungen<br />

des Berufes einer Forstwirtin/eines Forstwirtes vorbereitet.<br />

Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt beim Forstamt Kastellaun<br />

in einer Ausbildungsrotte unter Leitung eines Forstwirtschaftsmeisters.<br />

Der Berufsschulunterricht (Blockunterricht<br />

modular) wird an der Berufsbildenden Schule Agrarwirtschaft<br />

in Bad Kreuznach erteilt. Darüber hinaus wird die<br />

Ausbildung von jährlichen überbetrieblichen modularen<br />

Lehrgängen am Forstlichen Bildungszentrum Rheinland-<br />

Pfalz in Hachenburg begleitet.<br />

Interessenten richten ihre Bewerbung mit handgeschriebenem<br />

Lebenslauf, Ablichtung des letzten Schulzeugnisses und<br />

Lichtbild an das<br />

– Forstamt Kastellaun,<br />

Forsthausstraße 3, 56288 Kastellaun.<br />

Es können nur Bewerber/innen berücksichtigt werden, die<br />

das 25. Lebensjahr zum Ausbildungsbeginn noch nicht vollendet<br />

und noch keine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen<br />

haben.<br />

Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober 2012.<br />

Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an: Tel.<br />

(06762) 4085-0, Herr Merg. Weitere Informationen finden Sie<br />

auch unter: www.wald-rlp.de.<br />

DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück<br />

Einladung zur Maschinenvorführung am 19. 10. 2012<br />

Der Maschinenring Westpfalz und der Arbeitskreis konservierende<br />

Bodenbearbeitung Rheinland-Pfalz/Saarland in Zusammenarbeit<br />

mit der Gesellschaft für Konservierende Bodenbearbeitung<br />

laden zur Maschinenvorführung zum Thema<br />

„Bodenbearbeitung und Sätechnik bei pflugloser Bewirtschaftung”<br />

nach Herren-Sulzbach (Kreis Kusel) ein.<br />

Termin: Freitag, 19. 10. 2012, 10.00 bis 17.30 Uhr, in 67742<br />

Herren-Sulzbach. Treffpunkt ist das Gemeindehaus, Hauptstraße<br />

17. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.<br />

Anmeldungen bitte bis 12. 10. 2012 an: Katja Lauer, Tel. (0671)<br />

820 486, Fax (0671) 820 400 oder karja.lauer@dlr.rlp.de.<br />

Kreisfeuerwehrverband Rhein-Hunsrück e.V.<br />

Der Kreisfeuerwehrverband führt am Sonntag, dem 14. 10.<br />

2012, ab 9.00 Uhr die Abnahme der Feuerwehrleistungsabzeichen<br />

in den Stufen Bronze, Silber und Gold am Raiffeisenmarkt<br />

in Kümbdchen durch.<br />

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind recht herzlich zu<br />

dieser Veranstaltung eingeladen, an der die Feuerwehren ihr<br />

Leistungsvermögen unter Beweis stellen werden.<br />

Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück<br />

Allgemeinverfügung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten<br />

Aufgrund der §§ 2 Abs. 1 Nr. 12, 9 Abs. 4, 16 Abs. 2 Nr. 9

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