Kinderbetreuung in Randzeiten - Stand September ... - Kita-Portal MV
Kinderbetreuung in Randzeiten - Stand September ... - Kita-Portal MV
Kinderbetreuung in Randzeiten - Stand September ... - Kita-Portal MV
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
3. Aktuelle Situation <strong>in</strong> Mecklenburg-Vorpommern 2<br />
Im Folgenden werden vor dem H<strong>in</strong>tergrund der rechtlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen Ergebnisse<br />
bisheriger Bedarfsuntersuchungen sowie die vorhandenen Angebote der <strong>K<strong>in</strong>derbetreuung</strong> <strong>in</strong><br />
<strong>Randzeiten</strong> dargestellt. Grundsätzlich werden dabei folgende Akteursgruppen unterschieden,<br />
die im Bereich <strong>K<strong>in</strong>derbetreuung</strong> <strong>in</strong> <strong>Randzeiten</strong> <strong>in</strong>itiativ tätig werden:<br />
- Jugendämter<br />
- Träger von E<strong>in</strong>richtungen (und Tagespflegepersonen)<br />
- Unternehmen, deren Verbände und Branchen<strong>in</strong>itiativen<br />
- Private Initiativen und Vere<strong>in</strong>e (im Rahmen von Projekten)<br />
- Privatwirtschaftliche Anbieter<br />
Anschließend werden e<strong>in</strong>ige Umsetzungsformen beispielhaft hervorgehoben.<br />
3.1 Bedarfse<strong>in</strong>schätzung durch Jugendämter und E<strong>in</strong>richtungsträger<br />
In erster L<strong>in</strong>ie s<strong>in</strong>d die Jugendämter nach §14 KiföG M-V 3 verpflichtet, das bedarfsgerechte<br />
Angebot sicherzustellen. E<strong>in</strong> erklärtes Ziel der staatlichen Förderung von<br />
K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen und Tagespflegepersonen ist nach §22 SGB VIII die<br />
Unterstützung der Eltern bei der Vere<strong>in</strong>barkeit von Erwerbstätigkeit und K<strong>in</strong>dererziehung.<br />
Das Land Mecklenburg-Vorpommern bekennt sich hierzu ausdrücklich <strong>in</strong> der Präambel und<br />
an mehreren Stellen se<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>dertagesförderungsgesetzes.<br />
Die Bedarfsfeststellung erfolgt durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im<br />
E<strong>in</strong>vernehmen mit den Geme<strong>in</strong>den. E<strong>in</strong>e Vorgehensweise ist nicht festgeschrieben, <strong>in</strong> §23,<br />
KiföG wird allerd<strong>in</strong>gs darauf verwiesen, dass die oberste Landesjugendbehörde sowie die<br />
örtlichen Jugendämter bei den E<strong>in</strong>richtungsträgern und Tagespflegepersonen Auskünfte<br />
e<strong>in</strong>holen können, um e<strong>in</strong>e bedarfsgerechte Förderung sicherzustellen.<br />
E<strong>in</strong>e entsprechende Erhebung wurde durch das Landesjugendamt im Sommer 2007<br />
durchgeführt, wobei allgeme<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e steigende „Bedarfsnachfrage“ für <strong>K<strong>in</strong>derbetreuung</strong> <strong>in</strong><br />
<strong>Randzeiten</strong> festgestellt wurde. 4 E<strong>in</strong>e weitere Befragung der E<strong>in</strong>richtungsträger im Januar<br />
2008 h<strong>in</strong>sichtlich des voraussichtlichen Bedarfs, welche durch das <strong>Kita</strong>-<strong>Portal</strong>-<strong>MV</strong> <strong>in</strong><br />
Kooperation mit dem KVL.<strong>MV</strong> durchgeführt wurde, ergab eher e<strong>in</strong>e Bedarfssättigung. Nur<br />
2 E<strong>in</strong>e Auflistung konkreter Angebote nach Regionen f<strong>in</strong>det sich im Anhang<br />
3 Gesetz zur Förderung von K<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen und <strong>in</strong> Tagespflege (K<strong>in</strong>dertagesförderungsgesetz) vom<br />
1. April 2004 <strong>in</strong> der Fassung vom 2. Dezember 2004<br />
4 Landesjugendhilfeausschuss M-V (2008), noch unveröffentlicht. (Das Papier bezog sich allerd<strong>in</strong>gs weniger auf die<br />
Bedarfsfeststellung, sondern diese war sozusagen Grundlage für e<strong>in</strong>e Diskussion zur Umsetzung)<br />
4