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Dezember 2010 - Verwaltungsgemeinschaft Stegaurach

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1. Bürgermeister STENGEL schlug vor, das Thema auf die nächste<br />

Tagesordnung zu setzen.<br />

8.2ö Appell zu mehr<br />

Rück Rücksi sichtnahm chtnahmee vvon<br />

on Radf Radfahrern ahrern gegenü<br />

ber Fußg Fußgängern ängern<br />

GR´in EICHHORN beklagte sich darüber, dass Radfahrer wenig<br />

Rücksicht auf die Fußgänger nehmen und teilweise ohne Fahrradglocken<br />

und Licht unterwegs seien. Sie bat darum, dass von Seiten<br />

der Gemeinde zu mehr Rücksichtnahme aufgefordert werden sollte.<br />

8.3ö Restlic Restlicher her Gr Grund underwerb erwerb für di diee OD Debri Debring ng<br />

hi hier: er: Kl Klär ärung ung vvon<br />

on Fr Fragen agen hi hinsic nsichtlic htlich h der Ei Einl nlei eitung tung ei eines nesEntei eignungsverf<br />

gnungsverfahre ahrens ns<br />

GR PALASTI fragt nach, ob entsprechend dem Beschluss der Sitzung<br />

vom 14.09.<strong>2010</strong>, TOP3.2ö, bereits ein entsprechendes Gespräch<br />

mit dem Landratsamt Bamberg stattgefunden hat.<br />

1. Bürgermeister STENGEL berichtet, dass man bereits im Landratsamt<br />

vorgesprochen habe, die Stel-lungnahme des Landratsamtes<br />

zu dem Vorgang jedoch noch nicht vorliegt.<br />

8.4ö Ei Einw nwei eihung hung de dess neuen Spielpla Spielplatz tzes es an der „M „Marie arienstr nstraß aße“ e“<br />

in Wa Waizendorf izendorf<br />

GR SCHUBERT fragte nach, wann die Einweihung des neu errichteten<br />

Spielplatzes an der „Marienstraße“ in Waizendorf stattfindet. 1.<br />

Bürgermeister STENGEL erklärt hierzu, dass das Ergebnis der<br />

durchgeführten TÜV-Abnahme für den Spielplatz noch nicht vorliegt.<br />

Eine Freigabe des Spielplatzes für die Öffentlichkeit kann aus<br />

rechtlichen Gründen erst nach Vorliegen dieser Bescheinigung erfolgen.<br />

8.5ö Um Umgestal gestaltung tung de dess zw zwei eiten ten Waiz Waizendorf endorfer er Spielplatz Spielplatzes<br />

es<br />

GR SCHUBERT fragt nach, wann der Ausbau des zweiten Spielplatzes<br />

in Waizendorf durchgeführt wird. 1. Bürgermeister STENGEL erklärt<br />

hierzu, dass er die vorhandene Beschlusslage prüfen und ggf.<br />

alles weite-re veranlassen wird.<br />

8.6ö Reini Reinigung gung de dess Si Sieb ebenschl enschläferwe äferweges ges vvon<br />

on Sc Scherb herben en<br />

GR AMON berichtet, dass der „Siebenschläferweg“ durch einen<br />

größeren Haufen Scherben verunreinigt sei. Der Bauhof solle dies<br />

überprüfen und den Weg reinigen.<br />

Bericht über die öffentliche Sitzung des<br />

Gemeinderates <strong>Stegaurach</strong> im Sitzungssaal<br />

des Verwaltungsgebäudes in <strong>Stegaurach</strong><br />

(Nr. 11/10ö) vom 09.11.<strong>2010</strong><br />

Anmerkung: Diese Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr und vorbehaltlich<br />

der nachträglichen Genehmigung und Änderung des Sitzungsprotokolls<br />

durch den Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen.<br />

1ö Ge Genehmi nehmigung gung de dess Pr Protok otokolls olls der öf öffentlic fentlichen hen Si Sitz tzung ung vom<br />

12.10.<strong>2010</strong> (Nr. 10/ 10/10ö) 10ö)<br />

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 12.10.<strong>2010</strong><br />

(Nr. 10/10ö) wird ohne Einwände genehmigt.<br />

2ö Beba Bebauungspl uungsplan an „S „Scherwe cherweg“ g“ HHöfen<br />

öfen<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.05.2006 beschlossen,<br />

für den Bereich „Scherweg“ einen Bebauungsplan aufstellen zu lassen.<br />

Der Bebauungsplanentwurf musste erneut öffentlich ausgelegt<br />

werden (vgl. GR-Beschluss vom 13.04.<strong>2010</strong>, TOP 6.2ö). Diese Auslegung<br />

fand in der Zeit vom 16.08.<strong>2010</strong> bis einschließlich<br />

20.10.<strong>2010</strong> statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden von dieser<br />

erneuten Auslegung informiert.<br />

2.1ö Be Behandl handlung ung der Stell Stellungnahm<br />

ungnahmen en der er erneuten neuten öf öffentlic fentlichen hen<br />

Ausle Auslegung gung<br />

Während der öffentlichen Auslegung wurden aus der Bürgerschaft<br />

keine Stellungnahmen abgegeben.<br />

Die Ausführungen dienen zur Kenntnis.<br />

Von der öffentlichen Auslegung wurden folgende Behörden informiert<br />

und um Stellungnahmen gebeten:<br />

Regierung von Oberfranken, Regionaler Planungsverband Oberfranken-West,<br />

Landratsamt Bamberg, Wasserwirtschaftsamt Kronach,<br />

Amt für Landwirtschaft und Forsten Bamberg, Deutsche Post<br />

Immobilien Service GmbH, Deutsche Telekom AG, Amt für Ländliche<br />

Entwicklung Oberfranken, Bayerisches Landesamt für Denk-<br />

– 10 –<br />

malpflege, Vermessungsamt Bamberg, Bayerischer Bauernverband,<br />

E.ON Bayern AG, E.ON Netz GmbH, Regierung von Oberfranken<br />

- Bergamt Nordbayern, Kabel Deutschland Vertrieb und<br />

Service GmbH & Co. KG, Zweckverband zur Wasserversorgung der<br />

Auracher Gruppe, Bayerische Verwaltung der Staatlichen Schlösser,<br />

Gärten und Seen, Bezirksfinanzdirektion Ansbach, Bund Naturschutz<br />

Bayern e.V., Erzbischöfliches Ordinariat, Evangelisch-Lutherische<br />

Gesamtkirchenverwaltung, Gemeinde Frensdorf, Gemeinde<br />

Pettstadt, Gemeinde Walsdorf, Handwerkskammer für Oberfranken,<br />

Industrie- und Handelskammer für Oberfranken, Markt Burgebrach,<br />

Stadt Bamberg und Staatliches Bauamt - Straßenbauamt<br />

Bamberg.<br />

2.1.1ö Schr hreibe eiben n der Regi Regier erung ung vvon<br />

on Oberfra Oberfrank nken en vom<br />

13.09.<strong>2010</strong><br />

Die Regierung teilt mit, dass die Änderung gegen das Entwicklungsgebot<br />

des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB verstößt und die nachträgliche<br />

Anpassung des Flächennutzungsplans nicht zulässig ist. Weiterhin<br />

wird gefordert, dass die Bedarfsprognose zum künftigen Wohnraumangebot<br />

den Unterlagen beizufügen ist.<br />

Der Gemeinderat weist darauf hin, dass die derzeitig handgezeichnete<br />

gültige Flächennutzungsplanfassung nach Abschluss der Flurbereinigung<br />

Mühlendorf mit den neuen Grünzügen, der neuen landwirtschaftlichen<br />

Nutzung und Wegestruktur, der Mobilfunkstationen<br />

im Außenbereich, den gemeindlichen Lagerflächen, dem Wertstoffhof<br />

sowie den Bebauungsplangebieten „Schloßplatz“ und „Hirtenpark“<br />

geändert wird. Außerdem soll zu den vorhandenen Themenkarten<br />

noch die Themenkarte „Potential Erneuerbare Energien“ eingearbeitet<br />

werden.<br />

Weiterhin wird auf den BauGB-Kommentar<br />

Battis/Krautzberger/Löhr, § 8 Randziffer 10, verwiesen, in dem folgendes<br />

ausgeführt ist:<br />

„Eine Ausnahme von dem Grundsatz der planerischen Vorrangigkeit<br />

des Flächennutzungsplanes gegenüber dem Bebauungsplan enthält<br />

Abs. 4, nach dem die Aufstellung eines vorzeitigen Bebauungsplanes<br />

zulässig sein kann. Voraussetzung hierfür ist nach Satz 1,<br />

dass dringende Gründe dies erfordern und zu erwarten ist, dass der<br />

Bebauungsplan der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung<br />

des Gemeindegebietes nicht entgegenstehen wird.“<br />

Die vorgesehene Baugebietsausweisung steht der beabsichtigten<br />

städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde nicht entgegen, sondern<br />

ist vielmehr ein Teil des Konzeptes der städtebaulichen Gesamtentwicklung<br />

der Gemeinde, welches aus dem Flächenressourcenmanagement,<br />

HAI-Projekt, Einheimischen¬modell, dem strategischen<br />

Handeln im demographischen Wandel und den energiepolitischen<br />

Leitzielen besteht.<br />

Bezüglich der Bedarfsprognose zum künftigen Wohnraumangebot<br />

ist anzumerken, dass sich nach dem Ergebnis des bundesweiten<br />

Pilotprojektes HAI im Gemeindeteil Höfen nur drei Bauplätze auf<br />

dem freien Markt befinden. Junge Höfener Bürger wollen im Gemeindeteil<br />

bauen.<br />

Weiterhin besitzt die Gemeinde <strong>Stegaurach</strong> kein einziges Wohnbaugrundstück,<br />

welches sie im Rahmen eines Einheimischenmodells<br />

ihren Bürgern zur Verfügung stellen kann. Die Ausweisung des Baugebietes<br />

ist deshalb aus dringenden Gründen zur Gemeindeentwicklung<br />

erforderlich.<br />

Aus den Ergebnissen des HAI-Projektes und des Flächenressourcenmanagements<br />

vom 01.01.2000 bis 30.06.2009 der Gemeinde<br />

<strong>Stegaurach</strong> wird die Statistik der in der Gemeinde verfügbaren Baugrundstücke<br />

der Begründung Abschnitt 3, Ziel und Zweck des Bebauungsplanes,<br />

beigefügt.<br />

2.1.2ö Schreiben des Landratsamtes Bamberg vom 17.09.<strong>2010</strong><br />

- Ab Abteil teilung ung Na Natur turschutz: schutz:<br />

Die im Privateigentum stehende Ausgleichsfläche (Grundstück<br />

Fl.Nr. 520 Gmkg. Höfen) ist durch einen grundbuchrechtlichen Eintrag<br />

für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu<br />

sichern.<br />

Die Gemeinde <strong>Stegaurach</strong> wird im Rahmen des Einheimischenmodells<br />

„Scherweg“ neue Eigentümerin des Grundstücks Fl.Nr. 520<br />

Gmkg. Höfen werden. Eine dingliche Sicherung ist somit nicht erforderlich.<br />

Bezüglich der Ausgleichsflächen sind der Bestand und die Maßnahmen<br />

in der Satzung sowie in der Begründung aufzunehmen.<br />

Der vorhandene Gehölzbestand wird wie folgt beschrieben:<br />

„Auf den Ausgleichsflächen Fl.Nr. 287 und 288 Gmkg. Höfen ist ein<br />

bachbegleitendes Großgehölz aus Weiden, Eichen und Schwarzer-

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