Dezember 2010 - Verwaltungsgemeinschaft Stegaurach
Dezember 2010 - Verwaltungsgemeinschaft Stegaurach
Dezember 2010 - Verwaltungsgemeinschaft Stegaurach
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
1. Bürgermeister STENGEL schlug vor, das Thema auf die nächste<br />
Tagesordnung zu setzen.<br />
8.2ö Appell zu mehr<br />
Rück Rücksi sichtnahm chtnahmee vvon<br />
on Radf Radfahrern ahrern gegenü<br />
ber Fußg Fußgängern ängern<br />
GR´in EICHHORN beklagte sich darüber, dass Radfahrer wenig<br />
Rücksicht auf die Fußgänger nehmen und teilweise ohne Fahrradglocken<br />
und Licht unterwegs seien. Sie bat darum, dass von Seiten<br />
der Gemeinde zu mehr Rücksichtnahme aufgefordert werden sollte.<br />
8.3ö Restlic Restlicher her Gr Grund underwerb erwerb für di diee OD Debri Debring ng<br />
hi hier: er: Kl Klär ärung ung vvon<br />
on Fr Fragen agen hi hinsic nsichtlic htlich h der Ei Einl nlei eitung tung ei eines nesEntei eignungsverf<br />
gnungsverfahre ahrens ns<br />
GR PALASTI fragt nach, ob entsprechend dem Beschluss der Sitzung<br />
vom 14.09.<strong>2010</strong>, TOP3.2ö, bereits ein entsprechendes Gespräch<br />
mit dem Landratsamt Bamberg stattgefunden hat.<br />
1. Bürgermeister STENGEL berichtet, dass man bereits im Landratsamt<br />
vorgesprochen habe, die Stel-lungnahme des Landratsamtes<br />
zu dem Vorgang jedoch noch nicht vorliegt.<br />
8.4ö Ei Einw nwei eihung hung de dess neuen Spielpla Spielplatz tzes es an der „M „Marie arienstr nstraß aße“ e“<br />
in Wa Waizendorf izendorf<br />
GR SCHUBERT fragte nach, wann die Einweihung des neu errichteten<br />
Spielplatzes an der „Marienstraße“ in Waizendorf stattfindet. 1.<br />
Bürgermeister STENGEL erklärt hierzu, dass das Ergebnis der<br />
durchgeführten TÜV-Abnahme für den Spielplatz noch nicht vorliegt.<br />
Eine Freigabe des Spielplatzes für die Öffentlichkeit kann aus<br />
rechtlichen Gründen erst nach Vorliegen dieser Bescheinigung erfolgen.<br />
8.5ö Um Umgestal gestaltung tung de dess zw zwei eiten ten Waiz Waizendorf endorfer er Spielplatz Spielplatzes<br />
es<br />
GR SCHUBERT fragt nach, wann der Ausbau des zweiten Spielplatzes<br />
in Waizendorf durchgeführt wird. 1. Bürgermeister STENGEL erklärt<br />
hierzu, dass er die vorhandene Beschlusslage prüfen und ggf.<br />
alles weite-re veranlassen wird.<br />
8.6ö Reini Reinigung gung de dess Si Sieb ebenschl enschläferwe äferweges ges vvon<br />
on Sc Scherb herben en<br />
GR AMON berichtet, dass der „Siebenschläferweg“ durch einen<br />
größeren Haufen Scherben verunreinigt sei. Der Bauhof solle dies<br />
überprüfen und den Weg reinigen.<br />
Bericht über die öffentliche Sitzung des<br />
Gemeinderates <strong>Stegaurach</strong> im Sitzungssaal<br />
des Verwaltungsgebäudes in <strong>Stegaurach</strong><br />
(Nr. 11/10ö) vom 09.11.<strong>2010</strong><br />
Anmerkung: Diese Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr und vorbehaltlich<br />
der nachträglichen Genehmigung und Änderung des Sitzungsprotokolls<br />
durch den Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen.<br />
1ö Ge Genehmi nehmigung gung de dess Pr Protok otokolls olls der öf öffentlic fentlichen hen Si Sitz tzung ung vom<br />
12.10.<strong>2010</strong> (Nr. 10/ 10/10ö) 10ö)<br />
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 12.10.<strong>2010</strong><br />
(Nr. 10/10ö) wird ohne Einwände genehmigt.<br />
2ö Beba Bebauungspl uungsplan an „S „Scherwe cherweg“ g“ HHöfen<br />
öfen<br />
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.05.2006 beschlossen,<br />
für den Bereich „Scherweg“ einen Bebauungsplan aufstellen zu lassen.<br />
Der Bebauungsplanentwurf musste erneut öffentlich ausgelegt<br />
werden (vgl. GR-Beschluss vom 13.04.<strong>2010</strong>, TOP 6.2ö). Diese Auslegung<br />
fand in der Zeit vom 16.08.<strong>2010</strong> bis einschließlich<br />
20.10.<strong>2010</strong> statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden von dieser<br />
erneuten Auslegung informiert.<br />
2.1ö Be Behandl handlung ung der Stell Stellungnahm<br />
ungnahmen en der er erneuten neuten öf öffentlic fentlichen hen<br />
Ausle Auslegung gung<br />
Während der öffentlichen Auslegung wurden aus der Bürgerschaft<br />
keine Stellungnahmen abgegeben.<br />
Die Ausführungen dienen zur Kenntnis.<br />
Von der öffentlichen Auslegung wurden folgende Behörden informiert<br />
und um Stellungnahmen gebeten:<br />
Regierung von Oberfranken, Regionaler Planungsverband Oberfranken-West,<br />
Landratsamt Bamberg, Wasserwirtschaftsamt Kronach,<br />
Amt für Landwirtschaft und Forsten Bamberg, Deutsche Post<br />
Immobilien Service GmbH, Deutsche Telekom AG, Amt für Ländliche<br />
Entwicklung Oberfranken, Bayerisches Landesamt für Denk-<br />
– 10 –<br />
malpflege, Vermessungsamt Bamberg, Bayerischer Bauernverband,<br />
E.ON Bayern AG, E.ON Netz GmbH, Regierung von Oberfranken<br />
- Bergamt Nordbayern, Kabel Deutschland Vertrieb und<br />
Service GmbH & Co. KG, Zweckverband zur Wasserversorgung der<br />
Auracher Gruppe, Bayerische Verwaltung der Staatlichen Schlösser,<br />
Gärten und Seen, Bezirksfinanzdirektion Ansbach, Bund Naturschutz<br />
Bayern e.V., Erzbischöfliches Ordinariat, Evangelisch-Lutherische<br />
Gesamtkirchenverwaltung, Gemeinde Frensdorf, Gemeinde<br />
Pettstadt, Gemeinde Walsdorf, Handwerkskammer für Oberfranken,<br />
Industrie- und Handelskammer für Oberfranken, Markt Burgebrach,<br />
Stadt Bamberg und Staatliches Bauamt - Straßenbauamt<br />
Bamberg.<br />
2.1.1ö Schr hreibe eiben n der Regi Regier erung ung vvon<br />
on Oberfra Oberfrank nken en vom<br />
13.09.<strong>2010</strong><br />
Die Regierung teilt mit, dass die Änderung gegen das Entwicklungsgebot<br />
des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB verstößt und die nachträgliche<br />
Anpassung des Flächennutzungsplans nicht zulässig ist. Weiterhin<br />
wird gefordert, dass die Bedarfsprognose zum künftigen Wohnraumangebot<br />
den Unterlagen beizufügen ist.<br />
Der Gemeinderat weist darauf hin, dass die derzeitig handgezeichnete<br />
gültige Flächennutzungsplanfassung nach Abschluss der Flurbereinigung<br />
Mühlendorf mit den neuen Grünzügen, der neuen landwirtschaftlichen<br />
Nutzung und Wegestruktur, der Mobilfunkstationen<br />
im Außenbereich, den gemeindlichen Lagerflächen, dem Wertstoffhof<br />
sowie den Bebauungsplangebieten „Schloßplatz“ und „Hirtenpark“<br />
geändert wird. Außerdem soll zu den vorhandenen Themenkarten<br />
noch die Themenkarte „Potential Erneuerbare Energien“ eingearbeitet<br />
werden.<br />
Weiterhin wird auf den BauGB-Kommentar<br />
Battis/Krautzberger/Löhr, § 8 Randziffer 10, verwiesen, in dem folgendes<br />
ausgeführt ist:<br />
„Eine Ausnahme von dem Grundsatz der planerischen Vorrangigkeit<br />
des Flächennutzungsplanes gegenüber dem Bebauungsplan enthält<br />
Abs. 4, nach dem die Aufstellung eines vorzeitigen Bebauungsplanes<br />
zulässig sein kann. Voraussetzung hierfür ist nach Satz 1,<br />
dass dringende Gründe dies erfordern und zu erwarten ist, dass der<br />
Bebauungsplan der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung<br />
des Gemeindegebietes nicht entgegenstehen wird.“<br />
Die vorgesehene Baugebietsausweisung steht der beabsichtigten<br />
städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde nicht entgegen, sondern<br />
ist vielmehr ein Teil des Konzeptes der städtebaulichen Gesamtentwicklung<br />
der Gemeinde, welches aus dem Flächenressourcenmanagement,<br />
HAI-Projekt, Einheimischen¬modell, dem strategischen<br />
Handeln im demographischen Wandel und den energiepolitischen<br />
Leitzielen besteht.<br />
Bezüglich der Bedarfsprognose zum künftigen Wohnraumangebot<br />
ist anzumerken, dass sich nach dem Ergebnis des bundesweiten<br />
Pilotprojektes HAI im Gemeindeteil Höfen nur drei Bauplätze auf<br />
dem freien Markt befinden. Junge Höfener Bürger wollen im Gemeindeteil<br />
bauen.<br />
Weiterhin besitzt die Gemeinde <strong>Stegaurach</strong> kein einziges Wohnbaugrundstück,<br />
welches sie im Rahmen eines Einheimischenmodells<br />
ihren Bürgern zur Verfügung stellen kann. Die Ausweisung des Baugebietes<br />
ist deshalb aus dringenden Gründen zur Gemeindeentwicklung<br />
erforderlich.<br />
Aus den Ergebnissen des HAI-Projektes und des Flächenressourcenmanagements<br />
vom 01.01.2000 bis 30.06.2009 der Gemeinde<br />
<strong>Stegaurach</strong> wird die Statistik der in der Gemeinde verfügbaren Baugrundstücke<br />
der Begründung Abschnitt 3, Ziel und Zweck des Bebauungsplanes,<br />
beigefügt.<br />
2.1.2ö Schreiben des Landratsamtes Bamberg vom 17.09.<strong>2010</strong><br />
- Ab Abteil teilung ung Na Natur turschutz: schutz:<br />
Die im Privateigentum stehende Ausgleichsfläche (Grundstück<br />
Fl.Nr. 520 Gmkg. Höfen) ist durch einen grundbuchrechtlichen Eintrag<br />
für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu<br />
sichern.<br />
Die Gemeinde <strong>Stegaurach</strong> wird im Rahmen des Einheimischenmodells<br />
„Scherweg“ neue Eigentümerin des Grundstücks Fl.Nr. 520<br />
Gmkg. Höfen werden. Eine dingliche Sicherung ist somit nicht erforderlich.<br />
Bezüglich der Ausgleichsflächen sind der Bestand und die Maßnahmen<br />
in der Satzung sowie in der Begründung aufzunehmen.<br />
Der vorhandene Gehölzbestand wird wie folgt beschrieben:<br />
„Auf den Ausgleichsflächen Fl.Nr. 287 und 288 Gmkg. Höfen ist ein<br />
bachbegleitendes Großgehölz aus Weiden, Eichen und Schwarzer-