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Dezember 2010 - Verwaltungsgemeinschaft Stegaurach

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Der Gemeinderat <strong>Stegaurach</strong> beschließt zudem, auch die Beheizung<br />

des Rechengebäudes umzustellen und über das Wärmetauscherprojekt<br />

zu regeln. Die Einzelheiten sollen als Ergänzung mit<br />

der Südwasser für das Betriebsgebäude vertraglich geregelt werden.<br />

Die Kosten der Maßnahme sollen sich als entspre-chende Energieeinsparung<br />

über eine verlängerte Laufzeit des Vertrages amortisieren.<br />

3ö Bericht cht zum Dem Demogr ograp aphi hischen schen Wa Wand ndel el<br />

Mit Schreiben vom 29.06.<strong>2010</strong> wünscht die Fraktion Grüne / Aktive<br />

Bürgerstimme einen Ergebnisbericht der Landkreisveranstaltungen<br />

zum Thema „Demographischer Wandel“. Weiterhin wird eine Diskussion<br />

der weiteren Ziele und Vorgehensweise zu diesem Thema<br />

gewünscht. Mit einer Zwischennachricht wurden die Antragsteller<br />

davon unterrichtet, dass der Antrag in der Oktobersitzung behandelt<br />

wird.<br />

Baumamtsleiter GECK gibt anhand einer Power-Point-Präsentation<br />

einen Überblick über die bisherigen Verfahrensschritte und Veranstaltungen<br />

auf Landkreisebene sowie über die in der Gemeinde<br />

<strong>Stegaurach</strong> in den letzten rund 20 Jahren durchgeführten Maßnahmen<br />

und die für die Zukunft angedachten Projekte.<br />

Der Gemeinderat beschließt, das Thema „Demographischer Wandel“<br />

weiter zu behandeln und im Ausschuss für Jugend, Senioren<br />

und Soziale Angelegenheiten vorzuberaten. Der „Demographische<br />

Wandel“ soll außerdem in der nächsten Bürgerversammlung thematisiert<br />

werden.<br />

4ö Ergebnisse der Verkehrsschau vom 28.07.<strong>2010</strong><br />

GR FRICKE hat im Namen der Fraktion Grüne / Aktive Bürgerstimme<br />

mit Schreiben vom 29.06.<strong>2010</strong> eine Reihe von Anträgen zur<br />

Verbesserung des Fahrradverkehrs gestellt, welche im Rahmen der<br />

nächsten Ver-kehrsschau behandelt werden sollten.<br />

1. Bürgermeister STENGEL gibt dem Gemeinderat das Ergebnis<br />

der zwischenzeitlich am 28.07.<strong>2010</strong> stattgefundenen Verkehrsschau<br />

bekannt. Im Nachfolgenden sind zu den dabei gemachten<br />

Feststellungen eine Reihe von Gemeinderatsbeschlüssen zu fassen.<br />

4.1ö Rotm Rotmarki arkier erung ung der den Lerc Lerchenw henweg eg kr kreuze euzend nden en Furt<br />

Die im Antrag gewünschte Rotmarkierung der den Lerchenweg<br />

kreuzenden Furt erscheint den Fachbehör-den nicht sinnvoll, da eine<br />

solche Markierung nur dort in Betracht kommt, wo eine besondere<br />

Unfallgefahr gegeben ist. Dies ist bei diesem gut einsehbaren<br />

und ausreichend beleuchteten Einmündungsbereich nicht der Fall.<br />

Außerdem könnte eine Roteinfärbung der Furt den Radfahrer dazu<br />

verleiten, diesen Bereich zu sorglos zu befahren (trügerische Sicherheit).<br />

Erforderlich ist es jedoch, die vorhandene Blockmarkierung<br />

zu erneuern. Vom Staatlichen Bauamt Bamberg wird hierzu<br />

das Weitere veranlasst.<br />

Allerdings ist bei der Ausfahrt aus dem „Lerchenweg“ die erforderliche<br />

Sicht nach rechts und somit auch auf den aus Richtung Ortsmitte<br />

kommenden Radfahrer nicht in ausreichender Weise gegeben.<br />

Zur Herstel-lung des notwendigen Sichtdreiecks ist daher die<br />

die Sicht behindernde Bepflanzung zurück zu schneiden. Auch das<br />

hier vorhandene Gerüst für eine Hinweistafel ist weiter nach hinten<br />

zu versetzen.<br />

Bei den Sträuchern entlang des gemeinsamen Fuß- und Radweges<br />

sollte darauf geachtet werden, dass das erforderliche Lichtraumprofil<br />

eingehalten wird um eine Gefährdung der Radfahrer auszuschließen.<br />

Der Eigentümer der an den Weg anschließenden Grundstücke<br />

ist von der Gemeinde auf diese Verpflichtung hinzuweisen.<br />

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Zur Herstellung<br />

des notwendigen Sichtdreieckes wird die Sicht behinderte<br />

Bepflanzung von der Gemeinde zurückgeschnitten und das vorhandene<br />

Gerüst für die Hinweistafel nach hinten versetzt. Die Verwaltung<br />

wird beauftragt, die Eigentümer auf die Verpflich-tung hinzuweisen,<br />

dass das erforderliche Lichtraumprofil eingehalten wird,<br />

um eine Gefährdung der Rad-fahrer auszuschließen.<br />

Der Gemeinderat <strong>Stegaurach</strong> hält die vorgeschlagene Rotmarkierung<br />

des Überweges weiterhin für sinn-voll.<br />

4.2ö Ge Gehsteig hsteigab absenk senkung ung im Bereic Bereichh der Ei Einm nmünd ündung ung de des s „U „Unntere<br />

terenn Mi Mittelb ttelber erg“ g“<br />

Im (ebenfalls nicht unfallauffälligen) Bereich gegenüber der Einmündung<br />

des „Unteren Mittelberg“ in die St 2276 ist der Bordstein<br />

– 8–<br />

auf einer Länge von rd. 30 m von sonst 10 cm auf rd. 5 cm abgesenkt.<br />

Um eine sichere Ableitung des Oberflächenwassers zu gewährleisten,<br />

was ja letztlich auch der Sicherheit der Rad-fahrer<br />

dient, kann diese Bordsteinhöhe nach Auffassung der Fachbehörden<br />

nicht noch weiter abgesenkt werden. Eine Befragung sowohl<br />

eines motorisierten Rollstuhlfahrers als auch eines Radfahrers, die<br />

wäh-rend der Ortseinsicht über diese Bordsteinkante gefahren<br />

sind, hat ergeben, dass sie mit der bestehenden Bordsteinhöhe<br />

grundsätzlich keine Probleme haben.<br />

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.<br />

4.3ö Neuausschild<br />

uausschilder erung ung de dess Ge Gehh-<br />

und Radw Radweges eges entl entlang ang der<br />

Weiher<br />

Der Gemeinde wird von den Fachbehörden im Hinblick auf die<br />

geänderten Verwaltungsvorschriften zu § 2 StVO (s. dortige Rd.Nr.<br />

9 zur Frage der Anordnung benutzungspflichtiger Radwege) empfohlen,<br />

den stra-ßenbegleitenden Weg in beiden Richtungen ab<br />

Höhe der Einmündung des Lerchenwegs bis zu seinem Ende im<br />

Bereich hinter der Querungshilfe anstelle der bisherigen Beschilderungen<br />

mit Zeichen 240 neu mit Zeichen 239 (Sonderweg Fußgänger)<br />

und den Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei), aber ohne<br />

dem Zusatzzeichen 1022-11 (Mofa frei) zu beschildern. Dies gilt<br />

auch für die Beschilderung gegen-über der Einmündung des Unteren<br />

Mittelbergs.<br />

Durch diese Neubeschilderung besteht auf diesem innerorts gelegenen<br />

Streckenabschnitt keine Radweg-benutzungspflicht, so<br />

dass die aus dem „Unteren Mittelberg“ bzw. aus der „Debringer<br />

Straße“ (Kreisstraße BA 21) kommenden Radfahrer nicht verpflichtet<br />

sind auf diesen Weg aufzufahren und diesen zu benutzen. Damit<br />

wäre auch die gegenüber diesen Einmündungen gegebene Bordsteinhöhe<br />

nicht mehr von besonde-rer Bedeutung. In Folge dessen<br />

ist allerdings an der St 2276 vor der Einmündung des „Lerchenwegs“<br />

(in Fahrtrichtung Bamberg) das Zeichen 442-10 (Vorwegweiser<br />

linksweisend) mit dem Rad- und Mofasymbol aufzustellen, da<br />

die Staatsstraße im weiteren Verlauf mit Zeichen 254 für Radfahrer<br />

gesperrt ist.<br />

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt<br />

die Verwaltung, die Neuausschilde-rung ausführen zu lassen.<br />

4.4ö Ge Gehsteig hsteigab absenk senkung ung im Bereic Bereich h der Quer Querungshilf<br />

ungshilfe e auf<br />

Höhe öhe der Raif Raiffeis feisenba enbank nk<br />

Bei der Querungshilfe in Höhe der Raiffeisenbank ist von der Gemeinde<br />

im Furtbereich der Bordstein ab-zusenken. Das Ende des<br />

Radwegs sollte künftig insoweit dargestellt werden, dass in Höhe<br />

des Baumes das Zeichen 239 (Sonderweg Fußgänger) ohne Zusatzzeichen<br />

aufgestellt wird. Die Führung der Radfahrer auf die<br />

Straße ist in diesem Bereich eindeutig und gut erkennbar; die erforderliche<br />

Bordsteinabsenkung ist gegeben. Eine zusätzliche Beschilderung<br />

ist nicht notwendig. Allerdings sollte aus Sicherheitsgründen<br />

der Betonblock vor dem Baum zurückgesetzt werden.<br />

Der Gemeinderat beschließt, dass bei der Querungshilfe in Höhe<br />

der Raiffeisenbank im Furtbereich der Bordstein abgesenkt werden<br />

soll. Das Ende des Radwegs sollte künftig insoweit dargestellt werden,<br />

dass in Höhe des Baumes das Zeichen 239 (Sonderweg<br />

Fußgänger) ohne Zusatzzeichen aufgestellt wird. Aus Sicherheitsgründen<br />

sollte der Betonblock vor dem Baum zurückgesetzt werden.<br />

Hinweis der Unteren Verkehrsbehörde: Wenn überall dort, wo eine<br />

kritische Situation gegeben ist, auch ein entsprechendes Verkehrszeichen<br />

aufgestellt wird, würde dies zu einem zunehmenden Mangel<br />

an Be-wusstsein führen, selbstverantwortlich Gefahrensituationen<br />

kritisch zu beurteilen und entsprechend han-deln zu müssen.<br />

Für die gefahrlosere Querung der St 2276 ist aus Richtung Bamberg<br />

kommend vor der Tankstelle eine Mittelinsel als Querungshilfe<br />

auf der Straße angebracht. Wenn es um ein sichereres Überschreiten<br />

der Straße geht, ist es daher durchaus zumutbar, diese Querungshilfe<br />

bzw. die weiter hinten vorhandene Fuß-gängerampel zu<br />

nutzen, auch wenn dies gewisse Umwege mit sich bringt. Eine weitere<br />

bauliche Que-rungsmöglichkeit im Bereich der Tankstelle<br />

scheidet wegen den hier gegebenen Zu- und Ausfahrten aus.<br />

Auch von einer weiteren Absenkung der ohnehin nur rd. 5 cm hohen<br />

Bordsteine im Innerortsbereich wird abgeraten, da die gegebene<br />

Bordsteinhöhe zur sicheren Ableitung des Oberflächenwassers<br />

erforderlich ist.<br />

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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