Dezember 2010 - Verwaltungsgemeinschaft Stegaurach
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Der Gemeinderat <strong>Stegaurach</strong> beschließt zudem, auch die Beheizung<br />
des Rechengebäudes umzustellen und über das Wärmetauscherprojekt<br />
zu regeln. Die Einzelheiten sollen als Ergänzung mit<br />
der Südwasser für das Betriebsgebäude vertraglich geregelt werden.<br />
Die Kosten der Maßnahme sollen sich als entspre-chende Energieeinsparung<br />
über eine verlängerte Laufzeit des Vertrages amortisieren.<br />
3ö Bericht cht zum Dem Demogr ograp aphi hischen schen Wa Wand ndel el<br />
Mit Schreiben vom 29.06.<strong>2010</strong> wünscht die Fraktion Grüne / Aktive<br />
Bürgerstimme einen Ergebnisbericht der Landkreisveranstaltungen<br />
zum Thema „Demographischer Wandel“. Weiterhin wird eine Diskussion<br />
der weiteren Ziele und Vorgehensweise zu diesem Thema<br />
gewünscht. Mit einer Zwischennachricht wurden die Antragsteller<br />
davon unterrichtet, dass der Antrag in der Oktobersitzung behandelt<br />
wird.<br />
Baumamtsleiter GECK gibt anhand einer Power-Point-Präsentation<br />
einen Überblick über die bisherigen Verfahrensschritte und Veranstaltungen<br />
auf Landkreisebene sowie über die in der Gemeinde<br />
<strong>Stegaurach</strong> in den letzten rund 20 Jahren durchgeführten Maßnahmen<br />
und die für die Zukunft angedachten Projekte.<br />
Der Gemeinderat beschließt, das Thema „Demographischer Wandel“<br />
weiter zu behandeln und im Ausschuss für Jugend, Senioren<br />
und Soziale Angelegenheiten vorzuberaten. Der „Demographische<br />
Wandel“ soll außerdem in der nächsten Bürgerversammlung thematisiert<br />
werden.<br />
4ö Ergebnisse der Verkehrsschau vom 28.07.<strong>2010</strong><br />
GR FRICKE hat im Namen der Fraktion Grüne / Aktive Bürgerstimme<br />
mit Schreiben vom 29.06.<strong>2010</strong> eine Reihe von Anträgen zur<br />
Verbesserung des Fahrradverkehrs gestellt, welche im Rahmen der<br />
nächsten Ver-kehrsschau behandelt werden sollten.<br />
1. Bürgermeister STENGEL gibt dem Gemeinderat das Ergebnis<br />
der zwischenzeitlich am 28.07.<strong>2010</strong> stattgefundenen Verkehrsschau<br />
bekannt. Im Nachfolgenden sind zu den dabei gemachten<br />
Feststellungen eine Reihe von Gemeinderatsbeschlüssen zu fassen.<br />
4.1ö Rotm Rotmarki arkier erung ung der den Lerc Lerchenw henweg eg kr kreuze euzend nden en Furt<br />
Die im Antrag gewünschte Rotmarkierung der den Lerchenweg<br />
kreuzenden Furt erscheint den Fachbehör-den nicht sinnvoll, da eine<br />
solche Markierung nur dort in Betracht kommt, wo eine besondere<br />
Unfallgefahr gegeben ist. Dies ist bei diesem gut einsehbaren<br />
und ausreichend beleuchteten Einmündungsbereich nicht der Fall.<br />
Außerdem könnte eine Roteinfärbung der Furt den Radfahrer dazu<br />
verleiten, diesen Bereich zu sorglos zu befahren (trügerische Sicherheit).<br />
Erforderlich ist es jedoch, die vorhandene Blockmarkierung<br />
zu erneuern. Vom Staatlichen Bauamt Bamberg wird hierzu<br />
das Weitere veranlasst.<br />
Allerdings ist bei der Ausfahrt aus dem „Lerchenweg“ die erforderliche<br />
Sicht nach rechts und somit auch auf den aus Richtung Ortsmitte<br />
kommenden Radfahrer nicht in ausreichender Weise gegeben.<br />
Zur Herstel-lung des notwendigen Sichtdreiecks ist daher die<br />
die Sicht behindernde Bepflanzung zurück zu schneiden. Auch das<br />
hier vorhandene Gerüst für eine Hinweistafel ist weiter nach hinten<br />
zu versetzen.<br />
Bei den Sträuchern entlang des gemeinsamen Fuß- und Radweges<br />
sollte darauf geachtet werden, dass das erforderliche Lichtraumprofil<br />
eingehalten wird um eine Gefährdung der Radfahrer auszuschließen.<br />
Der Eigentümer der an den Weg anschließenden Grundstücke<br />
ist von der Gemeinde auf diese Verpflichtung hinzuweisen.<br />
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Zur Herstellung<br />
des notwendigen Sichtdreieckes wird die Sicht behinderte<br />
Bepflanzung von der Gemeinde zurückgeschnitten und das vorhandene<br />
Gerüst für die Hinweistafel nach hinten versetzt. Die Verwaltung<br />
wird beauftragt, die Eigentümer auf die Verpflich-tung hinzuweisen,<br />
dass das erforderliche Lichtraumprofil eingehalten wird,<br />
um eine Gefährdung der Rad-fahrer auszuschließen.<br />
Der Gemeinderat <strong>Stegaurach</strong> hält die vorgeschlagene Rotmarkierung<br />
des Überweges weiterhin für sinn-voll.<br />
4.2ö Ge Gehsteig hsteigab absenk senkung ung im Bereic Bereichh der Ei Einm nmünd ündung ung de des s „U „Unntere<br />
terenn Mi Mittelb ttelber erg“ g“<br />
Im (ebenfalls nicht unfallauffälligen) Bereich gegenüber der Einmündung<br />
des „Unteren Mittelberg“ in die St 2276 ist der Bordstein<br />
– 8–<br />
auf einer Länge von rd. 30 m von sonst 10 cm auf rd. 5 cm abgesenkt.<br />
Um eine sichere Ableitung des Oberflächenwassers zu gewährleisten,<br />
was ja letztlich auch der Sicherheit der Rad-fahrer<br />
dient, kann diese Bordsteinhöhe nach Auffassung der Fachbehörden<br />
nicht noch weiter abgesenkt werden. Eine Befragung sowohl<br />
eines motorisierten Rollstuhlfahrers als auch eines Radfahrers, die<br />
wäh-rend der Ortseinsicht über diese Bordsteinkante gefahren<br />
sind, hat ergeben, dass sie mit der bestehenden Bordsteinhöhe<br />
grundsätzlich keine Probleme haben.<br />
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.<br />
4.3ö Neuausschild<br />
uausschilder erung ung de dess Ge Gehh-<br />
und Radw Radweges eges entl entlang ang der<br />
Weiher<br />
Der Gemeinde wird von den Fachbehörden im Hinblick auf die<br />
geänderten Verwaltungsvorschriften zu § 2 StVO (s. dortige Rd.Nr.<br />
9 zur Frage der Anordnung benutzungspflichtiger Radwege) empfohlen,<br />
den stra-ßenbegleitenden Weg in beiden Richtungen ab<br />
Höhe der Einmündung des Lerchenwegs bis zu seinem Ende im<br />
Bereich hinter der Querungshilfe anstelle der bisherigen Beschilderungen<br />
mit Zeichen 240 neu mit Zeichen 239 (Sonderweg Fußgänger)<br />
und den Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei), aber ohne<br />
dem Zusatzzeichen 1022-11 (Mofa frei) zu beschildern. Dies gilt<br />
auch für die Beschilderung gegen-über der Einmündung des Unteren<br />
Mittelbergs.<br />
Durch diese Neubeschilderung besteht auf diesem innerorts gelegenen<br />
Streckenabschnitt keine Radweg-benutzungspflicht, so<br />
dass die aus dem „Unteren Mittelberg“ bzw. aus der „Debringer<br />
Straße“ (Kreisstraße BA 21) kommenden Radfahrer nicht verpflichtet<br />
sind auf diesen Weg aufzufahren und diesen zu benutzen. Damit<br />
wäre auch die gegenüber diesen Einmündungen gegebene Bordsteinhöhe<br />
nicht mehr von besonde-rer Bedeutung. In Folge dessen<br />
ist allerdings an der St 2276 vor der Einmündung des „Lerchenwegs“<br />
(in Fahrtrichtung Bamberg) das Zeichen 442-10 (Vorwegweiser<br />
linksweisend) mit dem Rad- und Mofasymbol aufzustellen, da<br />
die Staatsstraße im weiteren Verlauf mit Zeichen 254 für Radfahrer<br />
gesperrt ist.<br />
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt<br />
die Verwaltung, die Neuausschilde-rung ausführen zu lassen.<br />
4.4ö Ge Gehsteig hsteigab absenk senkung ung im Bereic Bereich h der Quer Querungshilf<br />
ungshilfe e auf<br />
Höhe öhe der Raif Raiffeis feisenba enbank nk<br />
Bei der Querungshilfe in Höhe der Raiffeisenbank ist von der Gemeinde<br />
im Furtbereich der Bordstein ab-zusenken. Das Ende des<br />
Radwegs sollte künftig insoweit dargestellt werden, dass in Höhe<br />
des Baumes das Zeichen 239 (Sonderweg Fußgänger) ohne Zusatzzeichen<br />
aufgestellt wird. Die Führung der Radfahrer auf die<br />
Straße ist in diesem Bereich eindeutig und gut erkennbar; die erforderliche<br />
Bordsteinabsenkung ist gegeben. Eine zusätzliche Beschilderung<br />
ist nicht notwendig. Allerdings sollte aus Sicherheitsgründen<br />
der Betonblock vor dem Baum zurückgesetzt werden.<br />
Der Gemeinderat beschließt, dass bei der Querungshilfe in Höhe<br />
der Raiffeisenbank im Furtbereich der Bordstein abgesenkt werden<br />
soll. Das Ende des Radwegs sollte künftig insoweit dargestellt werden,<br />
dass in Höhe des Baumes das Zeichen 239 (Sonderweg<br />
Fußgänger) ohne Zusatzzeichen aufgestellt wird. Aus Sicherheitsgründen<br />
sollte der Betonblock vor dem Baum zurückgesetzt werden.<br />
Hinweis der Unteren Verkehrsbehörde: Wenn überall dort, wo eine<br />
kritische Situation gegeben ist, auch ein entsprechendes Verkehrszeichen<br />
aufgestellt wird, würde dies zu einem zunehmenden Mangel<br />
an Be-wusstsein führen, selbstverantwortlich Gefahrensituationen<br />
kritisch zu beurteilen und entsprechend han-deln zu müssen.<br />
Für die gefahrlosere Querung der St 2276 ist aus Richtung Bamberg<br />
kommend vor der Tankstelle eine Mittelinsel als Querungshilfe<br />
auf der Straße angebracht. Wenn es um ein sichereres Überschreiten<br />
der Straße geht, ist es daher durchaus zumutbar, diese Querungshilfe<br />
bzw. die weiter hinten vorhandene Fuß-gängerampel zu<br />
nutzen, auch wenn dies gewisse Umwege mit sich bringt. Eine weitere<br />
bauliche Que-rungsmöglichkeit im Bereich der Tankstelle<br />
scheidet wegen den hier gegebenen Zu- und Ausfahrten aus.<br />
Auch von einer weiteren Absenkung der ohnehin nur rd. 5 cm hohen<br />
Bordsteine im Innerortsbereich wird abgeraten, da die gegebene<br />
Bordsteinhöhe zur sicheren Ableitung des Oberflächenwassers<br />
erforderlich ist.<br />
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.