29.11.2016 Aufrufe

Sachwert Magazin Ausgabe 49

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Immobilien<br />

Sachkundenachweis<br />

für Makler<br />

Immobilienmakler und Wohnungsverwalter<br />

müssen künftig ihre Qualifikation nachweisen<br />

Lange hat es gedauert, von der Koalitionsvereinbarung<br />

vor etwa drei Jahren,<br />

über die ersten Anhörungen, den Anhörungen<br />

der Verbände, dem ersten Referentenentwurf<br />

bis zum Beschluss des<br />

Bundeskabinetts am 31.08.2016, dem<br />

vom Bundesministerium für Wirtschaft<br />

und Energie vorgelegten Gesetzentwurf<br />

zur Einführung einer Berufszulassungsregelung<br />

für gewerbliche Immobilienmakler<br />

und Verwalter von Wohnungseigentum<br />

zuzustimmen. Dazwischen lag<br />

fast ein Jahr ungewisser Ruhe – kommt<br />

er nun oder kommt er nicht - der Sachkundenachweis?<br />

Ja, er kommt! Aller<br />

Voraussicht nach tritt das Gesetz um den<br />

01.10.2017 in Kraft. Die Resonanz in der<br />

Branche ist überwiegend positiv.<br />

Der Sachkundenachweis aus Sicht des<br />

Immobilienmaklers<br />

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass<br />

Immobilienmakler, die vor dem Inkrafttreten<br />

des Gesetzes bereits im Besitz<br />

der Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung<br />

sind, spätestens innerhalb von<br />

zwölf Monaten den erforderlichen Sachkundenachweis<br />

bei der zuständigen<br />

Behörde vorzulegen haben. Sofern bis dahin<br />

der Sachkundenachweis nicht erbracht<br />

wird, erlischt die Erlaubnis automatisch.<br />

Immobilienmakler jedoch, die vor Inkrafttreten<br />

des Gesetzes nachweislich<br />

ununterbrochen mindestens sechs Jahre<br />

mit einer Erlaubnis nach § 34 c der<br />

Gewerbeordnung als Immobilienmakler<br />

tätig waren, sind vom Nachweis der<br />

Sachkunde befreit. Wie der Nachweis der<br />

ununterbrochenen selbständigen Tätigkeit<br />

der vergangenen sechs Jahre gegenüber<br />

der zuständigen Behörde zu erbringen<br />

ist, wird noch im Einzelnen geregelt. Dies<br />

könnten zum Beispiel die Vorlage von Pro-<br />

Helge Ziegler,<br />

Dipl. Wirtschaftsjurist (FH)<br />

und Präsident des BVFI -<br />

Bundesverband für die<br />

Immobilienwirtschaft<br />

visionsabrechnungen, die Bestätigung des<br />

Steuerberaters, (geschwärzte) Vertragskopien<br />

oder die nach § 10 der Maklerund<br />

Bauträgerverordnung zu führenden<br />

Aufzeichnungen sein. Kurzfristige Unterbrechungen<br />

von bis zu sechs Monaten,<br />

wie zum Beispiel wegen Krankheit, Fortbildungen<br />

usw. sollen keinen Einfluss auf<br />

die Dauer haben. Nach Ablauf der zwölf<br />

Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes<br />

kann sich der Immobilienmakler nicht<br />

mehr auf diese Übergangsregelung berufen,<br />

wenn er den erforderlichen Nachweis<br />

nicht erbracht wird.<br />

Personen, die nach dem Inkrafttreten<br />

des Gesetzes als Immobilienmakler tätig<br />

sein wollen, haben gleich bei Beantragung<br />

der Gewerbeerlaubnis nach § 34c<br />

der Gewerbeordnung der zuständigen<br />

Behörde den Sachkundenachweis vorzulegen.<br />

Der Sachkundenachweis aus Sicht des<br />

Wohnungsverwalters<br />

Für Wohnungsverwalter gilt dies in gleicher<br />

Weise, jedoch haben diese zusätzlich<br />

noch, da ihre Tätigkeit bisher erlaubnisfrei<br />

war, die Gewerbeerlaubnis nach § 34 c der<br />

Gewerbeordnung zu beantragen. Bei deren<br />

Erteilung sind die bekannten Voraussetzungen<br />

zu erfüllen. Zudem haben sie<br />

außerdem das Bestehen einer Berufshaftpflicht-<br />

und/oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung<br />

(der Gesetzentwurf<br />

ist hier etwas unpräzise) nachzuweisen.<br />

Immobilienmakler sind von dieser Pflicht<br />

befreit.<br />

Vorbereitungslehrgang bereits heute<br />

Der BVFI bietet heute schon einen Vorbereitungslehrgang<br />

zur Sachkundeprüfung<br />

vor. Informieren Sie einfach unter<br />

www.sachkundenachweis.immo

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!