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Geschäftsbericht der Euram Bank Wien 2015/2016

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Lagebericht<br />

Risikomanagement<br />

Die <strong>Euram</strong> <strong>Bank</strong> verfügt über ein Risikomanagement, das für die unabhängige<br />

Überwachung und Kommunikation <strong>der</strong> Risiken zuständig ist.<br />

Das Risikomanagement hat insbeson<strong>der</strong>e die folgenden Aufgaben:<br />

- Unterstützung des Vorstandes in allen risikopolitischen Fragen, insbeson<strong>der</strong>e<br />

bei <strong>der</strong> Entwicklung und Umsetzung <strong>der</strong> Risikostrategie sowie<br />

bei <strong>der</strong> Ausgestaltung eines Systems zur Begrenzung <strong>der</strong> Risiken<br />

- Unterstützung des Vorstandes bei <strong>der</strong> Einrichtung und Weiterentwicklung<br />

<strong>der</strong> Risikosteuerungs- und -controllingprozesse<br />

- Einrichtung und Weiterentwicklung eines Systems von Risikokennzahlen<br />

und eines Risikofrüherkennungsverfahrens<br />

- Laufende Überwachung <strong>der</strong> Risikosituation des Instituts und <strong>der</strong> Risikotragfähigkeit<br />

sowie <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> eingerichteten Risikolimite<br />

- Regelmäßige Erstellung <strong>der</strong> Risikoberichte für den Vorstand<br />

- Verantwortung für die Prozesse zur unverzüglichen Weitergabe von<br />

unter Risikogesichtspunkten wesentlichen Informationen an den<br />

Vorstand, die jeweiligen Verantwortlichen und gegebenenfalls die<br />

Interne Revision<br />

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Den Mitarbeitern des Risikomanagements sind alle notwendigen<br />

Befugnisse und ein uneingeschränkter Zugang zu allen Informationen<br />

eingeräumt, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />

Risikomanagement spezieller Risikoarten<br />

Die Ausrichtung <strong>der</strong> <strong>Euram</strong> <strong>Bank</strong> begründet wesentliche Risiken vor<br />

allem im Bereich des Kredit- und Gegenparteiausfallrisikos, des Liquiditätsrisikos,<br />

des operationellen Risikos sowie <strong>der</strong> sonstigen Risiken.<br />

Kredit- und Gegenparteiausfallrisiko<br />

Die <strong>Euram</strong> <strong>Bank</strong> begrenzt das Kredit- und Gegenparteiausfallrisiko<br />

indem sie (bis auf wenige Ausnahmen) hauptsächlich besicherte Krediteinräumungen<br />

vergibt. Für die Berechnung des Kredit- und Gegenparteiausfallrisikos<br />

wendet die <strong>Euram</strong> <strong>Bank</strong> den Standardansatz im Sinne<br />

<strong>der</strong> Art. 111–141, CRR an.<br />

<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2015</strong> ⁄ <strong>2016</strong>

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