Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen 1. Anwendungsbereich Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen, soweit nicht Abweichendes vereinbart und von uns schriftlich bestätigt wird. Für durch diese Bedingungen nicht geregelte Punkte gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen sowie die Montagebedingungen des Fachverbandes der Maschinen-, Stahl- und Eisenbauindustrie Österreichs. 2. Preise Mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste werden die Preise der vorhergehenden Preisliste ungültig. Unsere Preise verstehen sich ab einem Auftragswert von € 200 frei Haus innerhalb Österreichs, einschließlich Verpackung, ausschließlich Montage sowie zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei einem Netto-Auftragswert von unter € 200,— berechnen wir € 20,— Bearbeitungs- und Frachtkostenpauschale. Bei Lieferung von sperrigen Gütern und Lieferungen ins Ausland werden die Transportkosten je nach Aufwand verrechnet. Die vereinbarten Preise gelten auf der Grundlage der am Tage der Preisabgabe maßgebenden Kostenfaktoren. Sollten sich darin Veränderungen ergeben, so behalten wir uns ausdrücklich vor, unsere Verkaufspreise den veränderten Verhältnissen anzupassen. Bei Lieferung ins Ausland werden zusätzliche Transportkosten und eventuelle Verzollungs- Einfuhrgebühren nach tatsächlichen Aufwand verrechnet. 3. Lieferumfang Maßgeblich für den Lieferumfang sind die im letztgültigen Dokument aufgelisteten Geräte und Leistungen. Sollte die tatsächliche Lieferung in Bezug auf Abmessungen, Gerätetyp und Zubehör zur Erreichung der vom Käufer gewünschten Funktion davon abweichen, so sind wir berechtigt, Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Wir sind berechtigt, andere als im letztgültigen Dokument angeführten Geräte sowie Zubehör zu liefern, falls die Funktion und Leistung dadurch nicht beeinträchtigt wird. Sich dadurch eventuell ergebende Minderpreise werden dem Käufer vergütet. 4. Leistungsfristen Die angegebenen Leistungsfristen sind Zirka-Fristen. Höhere Gewalt, Rohstoffmangel sowie die nicht rechtzeitige Belieferung durch Zulieferer – soweit von uns nicht zu vertreten – führen zu einer angemessenen Verlängerung der vereinbarten Leistungsfrist. 5. Verpackung Die Verpackung erfolgt produkt- und auftragsbezogen günstigst nach unserem Ermessen. Wahlweise kann der Versand in Gitterbox- und Pool-Paletten erfolgen. Diese unterliegen den Bestimmungen des Frachtführers. Die Transportverpackungen sind auf ein Minimum reduziert. Wir verwenden ausschließlich recycelbare Werkstoffe. Bei frachtfreier Rücksendung wird die Verpackung zurückgenommen. 6. Versand und Gefahrübergang Der Versand erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach unserem Ermessen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung sowie die Beförderungsgefahr trägt der Besteller ab Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonstige Beförderungsperson und zwar unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt, wer den Transport durchführt und ob wir verpflichtet sind, die Montage selbst durchzuführen. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist. 7. Montage Soweit wir zur Montage verpflichtet sind, erfolgt die Montage ausschließlich nach unseren beiliegenden <strong>HLF</strong> Montage- und Servicebedingungen. 8. Zahlung Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ab Rechnungsdatum innerhalb 30 Tagen rein netto Kasse oder innerhalb 8 Tagen mit 2 % Skonto zu begleichen. Bei Zahlungsverzug können wir Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankkreditzinsen berechnen. Die Berechtigung zum Skontoabzug besteht nur in so ferne, als der Käufer mit keiner sonstigen Zahlungsverpflichtung im Verzuge ist. Bei einem Netto-Auftragswert ab € 20.000,— sind wir berechtigt, Vorauszahlungen bzw. Abschlagszahlungen zu verlangen. Werden uns erteilte Aufträge aus irgendwelchen von uns nicht zu vertretenden Gründen sistiert oder storniert, sind die im Fertigungsumlauf befindlichen Teile vom Besteller trotzdem zu bezahlen. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern, berechtigt uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Barzahlung auszuführen bzw. vom Abschluss zurückzutreten, wenn eine sofortige Bezahlung nicht erreicht wird. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferungen, Gewährleistungsansprüchen, nicht anerkannten Gegenansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten. 9. Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns bis zur vollständigen Zahlung, und zwar bis zum Eingang des Kaufpreises bei uns, das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Die Aushändigung von Wechseln oder anderen Urkunden, die eine Zahlungsverpflichtung begründen, stellt keine Zahlung im Sinne dieser Vorschrift dar. Der Käufer hat die Ware unter Berücksichtigung der Tatsache des für uns bestehenden Eigentumsvorbehaltes gegen Feuer, Diebstahl, Elementarereignisse und Transportgefahr zu versichern, so lange das Eigentumsrecht für uns besteht und ist ferner verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware unverzüglich mitzuteilen und übernimmt die Kosten einer notwendig werdenden Pfandfreistellung. Der Käufer tritt zur Sicherung unseres Anspruches auf Bezahlung des Kaufpreises alle Forderungen, die ihm aus einer Weiterveräußerung der gelieferten Ware erwachsen, an uns ab. Der Käufer ist - jedoch unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufes - zur Einziehung der Forderung gegenüber dem Dritten ermächtigt. Insoweit Zahlungen auf die vom Käufer weiter veräußerte Ware an den Käufer erfolgen, ist dieser verpflichtet, die Zahlungen für uns in Empfang zu nehmen, das Geld gesondert für uns aufzubewahren und es unverzüglich an uns abzuführen. Der Käufer ist mit uns darüber einig, dass die so empfangenen Zahlungsmittel schon bei der Entgegennahme durch den Käufer in unser Eigentum übergehen. Eine Verpflichtung zur gerichtlichen Geltendmachung der übertragenen Forderungen übernehmen wir gegenüber dem Käufer nicht. Gerichtstand für alle aus dem Rechtsgeschäft sich ergebenden Rechte und Pflichten einschließlich der Zahlung aus Wechseln ist A-7210 Mattersburg. 12. Druckschriften Bei Katalog-, Prospektangaben und Projektzeichnungen sind Druckfehler vorbehalten. Angaben sind als ungefähr und unverbindlich zu betrachten. Änderungen und Verbesserungen, die sich laufend auf Grund neuer Erfahrungen ergeben können, sind uns vorbehalten. Von uns überlassene Pläne, Zeichnungen, Berechnungen und dgl. mehr dürfen Dritten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zugänglich gemacht werden. 13. Gewährleistung In Gewährleistungsfällen wird der Anspruch auf Wandlung und Preisminderung ausgeschlossen und durch die Verpflichtung für uns zur Verbesserung ersetzt. Der Besteller hat etwaige Sachmängel von uns gelieferten Waren innerhalb von acht Tagen schriftlich geltend zu machen. Wir verpflichten uns, jeden Mangel, der die Gebrauchsfähigkeit der von uns gelieferten Erzeugnisse beeinträchtigt, zu beheben, so ferne er auf einem Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung beruht und uns sofort nach Auftreten und innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich bekannt gegeben wird. Ist der Mangel unbehebbar, sind wir zu Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist verpflichtet. Von der Gewährleistungspflicht sind wir dann entbunden, wenn die mangelhafte Gebrauchsfähigkeit bei Fördergeräten durch Eigenschaften des Fördergutes gegeben ist, die uns nicht bekannt waren. Wird in diesem Fall vom Käufer eine Herstellung der Gebrauchsfähigkeit verlangt, sind wir berechtigt, die damit verbundenen anfallenden Kosten gesondert in Rechnung zu stellen. Die Gewährleistungsfrist erlischt, wenn der Käufer die Betriebsbedingungen, Instandhaltungs-, Wartungsanweisungen und dergleichen missachtet, aufgetretene Mängel selbst behebt oder durch Dritte beheben lässt, wie auch dann, wenn der Käufer eine ihm nach den Vertrag zukommende Verpflichtung nicht einhält, insbesondere Zahlungen nicht leistet oder aus welchem Grunde auch immer zurückhält. Auf die Gewährleistung bei Lieferung von gebrauchten Geräten und Bestandteilen sowie für Reparaturen, Änderungen oder Umbauten gebrauchter Waren und Fremderzeugnisse wird seitens des Käufers ausdrücklich verzichtet. Für Mängel an Gegenständen, welche wir nicht selbst angefertigt haben, haften wir nur im Rahmen der uns selbst gegen den Erzeuger bzw. Zwischenlieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche. Berechtigte oder zulässige Gewährleistungsansprüche des Käufers verpflichten uns, nach unserer Wahl den Mangel an Ort und Stelle zu beheben oder die Einsendung der mangelhaften Ware (bzw. Teile derselben) auf Kosten und Gefahr des Käufers zu begehren und danach die Rücksendung der nachgebesserten und ersetzten Waren oder Teile an den Käufer ebenso zu veranlassen. Bei Mängelbehebungen tritt eine Verlängerung der ursprünglichen Gewährleistungspflicht nicht ein. Alle sonstigen über die reine Mängelbehebung hinausgehenden Ansprüche des Käufers werden ausdrücklich ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für Folgeschäden, Ausfälle von Geräteeinsatz, Bruch von Förder- Lagergut und dergleichen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate. Sie beginnt für die Lieferung von Waren mit dem Gefahrübergang auf den Besteller, für Montage- und Werkleistungen mit der Abnahme durch den Besteller. 14. Stornierung Eine Stornierung des Auftrages durch den Käufer nach schriftlicher Auftragsbestätigung ist nicht möglich. Bei Sonderanfertigungen ist ein Umtausch bzw. Warenrücknahme ausgeschlossen. Für den Fall der Stornierung durch den Käufer verpflichtet sich dieser, eine Konventionalstrafe in Höhe der Auftragssumme zu bezahlen. 15. Rechtsgeschäfte Alle mit uns getätigten Rechtsgeschäfte unterliegen dem Österreichischen Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Hat der Besteller seinen Sitz im Ausland, ist auf das Vertragsverhältnis Österreichisches Recht anzuwenden. 16. Datenschutz Wir weisen darauf hin, dass die Daten aus unserer Geschäftsverbindung elektronisch gespeichert werden. 17. Ausschließlichkeit Unsere Vertrags-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Bestseller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. 18. Unwirksamkeit Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. 10. Haftung Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen. Ansprüche auf entgangenen Gewinn oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. 11. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist für uns der jeweilige Verladungsort. Erfüllungsort für den Käufer und Pöttelsdorf im Januar <strong>2017</strong> <strong>HLF</strong>-A <strong>2017</strong> 208 Lager- und Fördertechnik Unsere Logistikspezialisten beraten Sie gerne.
Referenzen Ihr kompetenter Logistik Partner. Optimale Planung Perfekte Realisierung Zuverlässiges Service
- Seite 1:
Lager- und Fördertechnik Hauptkata
- Seite 4 und 5:
Die Firmengruppe Seit mehr als 36 J
- Seite 6 und 7:
Leistungsspektrum Kundenservice Fü
- Seite 8 und 9:
1. Regale und Regalsysteme Inhaltsv
- Seite 10 und 11:
Steckregale Systembeschreibung Grun
- Seite 12 und 13:
Büroregale Büroregale Regale Grun
- Seite 14 und 15:
Steckregale - Komplettsysteme Steck
- Seite 16 und 17:
Steckregale - Komplettsysteme Steck
- Seite 18 und 19:
Steckregale - Komplettsysteme Doppe
- Seite 20 und 21:
Steckregale - Komplettsysteme Steck
- Seite 22 und 23:
Steckregale - Komplettsysteme Groß
- Seite 24 und 25:
Steckregale - Komplettsysteme Steck
- Seite 26 und 27:
Steckregale - Komponenten Schrankmo
- Seite 28 und 29:
Steckregale - Komponenten Längsunt
- Seite 30 und 31:
Steckregale - Komponenten Vollblech
- Seite 32 und 33:
Steckregale - Komponenten Fachteile
- Seite 34 und 35:
Steckregale - Komponenten Zwischenh
- Seite 36 und 37:
Edelstahlregale Edelstahlregale Fel
- Seite 38 und 39:
Hygiene Regale Hygiene Regal Die Re
- Seite 40 und 41:
Reifen- und Felgenregale Reifen- &
- Seite 42 und 43:
Schrägbodenregale Schrägbodenrega
- Seite 44 und 45:
Weitspannregale Weitspannregale von
- Seite 46 und 47:
Weitspannregale Weitspannregal mit
- Seite 48 und 49:
Lager- und Stahlbaubühnen Lagerbü
- Seite 50 und 51:
Lager- und Stahlbaubühnen Bühnena
- Seite 52 und 53:
Güteraufzüge Güteraufzug entspre
- Seite 54 und 55:
Güteraufzüge ConVer ® 146 - Güt
- Seite 56 und 57:
Schwerlast- und Palettenregale Rega
- Seite 58 und 59:
Schwerlast- und Palettenregale Plan
- Seite 60 und 61:
Schwerlast- und Palettenregale Gang
- Seite 62 und 63:
Schwerlastregale - Komponenten Powe
- Seite 64 und 65:
Palettenregale - Komponenten ® Pow
- Seite 66 und 67:
Palettenregale - Komponenten ® Pow
- Seite 68 und 69:
Palettenregale - Komponenten ® Pow
- Seite 70 und 71:
Palettenregale - Komponenten Palett
- Seite 72 und 73:
Einfahrregale Einfahrregale - Drive
- Seite 74 und 75:
Palettenstapelautomaten Palettensta
- Seite 76 und 77:
Kragarmregale - Komplettsysteme Kra
- Seite 78 und 79:
Kragarmregale - Komplettsysteme Kra
- Seite 80 und 81:
Kragarmregale - Komplettsysteme Kra
- Seite 82 und 83:
Kragarmregale - Komponenten Stände
- Seite 84 und 85:
Kragarmregale geschraubte Ausführu
- Seite 86 und 87:
Stückgutdurchlaufregale Regale St
- Seite 88 und 89:
Stückgutdurchlaufregale Röllchenl
- Seite 90 und 91:
Palettendurchlaufregale Palettendur
- Seite 92 und 93:
Palettendurchlaufregale System-Lös
- Seite 94 und 95:
Verfahrbare Regalanlagen Verfahrbar
- Seite 96 und 97:
Verfahrbare Regalanlagen Verfahrreg
- Seite 98 und 99:
Verfahrbare Regalanlagen Schienensy
- Seite 100 und 101:
Pushback Trolley System Pushback Tr
- Seite 102 und 103:
Langgutlagerung Roll-Aus-Regale Ein
- Seite 104 und 105:
Langgutlagerung Wabenregal mit ausz
- Seite 106 und 107:
Blechlagerung Schubfachregal für B
- Seite 108 und 109:
2. Lager- und Transportbehälter In
- Seite 110 und 111:
Sichtlagerkästen SK Sichtlagerkast
- Seite 112 und 113:
Regalkästen Regalkästen • erlei
- Seite 114 und 115:
Eurobehälter Eurobehälter 05 PP A
- Seite 116 und 117:
Eurobehälter Eurobehälter durchbr
- Seite 118 und 119:
Zubehör für Eurobehälter Palette
- Seite 120 und 121:
KLT-Behälter nach VDA-4500 KLT-Beh
- Seite 122 und 123:
Mehrwegbehälter Der vielseitige La
- Seite 124 und 125:
ESD-Behälter ESD-Behälter aus ele
- Seite 126 und 127:
Bigboxen Klappbare Bigbox geschloss
- Seite 128 und 129:
Klappkastensysteme Klappkastensyste
- Seite 130 und 131:
Automatische Lagersysteme 3. Automa
- Seite 132 und 133:
Lean-Lifte Leasingangebot Automatis
- Seite 134 und 135:
Rotomaten Rotomat Industrielifte Pr
- Seite 136 und 137:
Multi Tower Multi Tower für Langgu
- Seite 138 und 139:
Multi Tower Multi Tower für Flachg
- Seite 140 und 141:
Fördertechnik 4. Fördertechnik In
- Seite 142 und 143:
Stückgutfördertechnik Kettenaussc
- Seite 144 und 145:
Stückgutfördertechnik Behälterf
- Seite 146 und 147:
Palettenfördertechnik Ein- bzw. Au
- Seite 148 und 149:
Scherenröllchenbahnen Scherenröll
- Seite 150 und 151:
Umweltgerechtes Lagern 5. Umweltger
- Seite 152 und 153:
Sicherheitsauffangwannen Auffangwan
- Seite 154 und 155:
Sicherheitsauffangwannen Regalwanne
- Seite 156 und 157:
Gefahrenstoffregale Fassregal Typ A
- Seite 158 und 159:
Gefahrenstoffschränke Feuerbestän
- Seite 160 und 161: Gefahrenstoffschränke Feuerbestän
- Seite 162 und 163: 6. Betriebseinrichtungen Betriebsei
- Seite 164 und 165: Packtische und -systeme Befestigung
- Seite 166 und 167: Packtische und -systeme Packtisch S
- Seite 168 und 169: Packtische und -systeme Arbeitstisc
- Seite 170 und 171: Packtische und -systeme Arbeitsplat
- Seite 172 und 173: Packtische und -systeme Untertischm
- Seite 174 und 175: Packtische und -systeme Packtisch S
- Seite 176 und 177: Gitterwände Gitterwand & Maschinen
- Seite 178 und 179: Schränke Universalschrank • Tür
- Seite 180 und 181: Schränke Fächerschränke Fächers
- Seite 182 und 183: Schränke Garderobenschrank mit Soc
- Seite 184 und 185: Transportgeräte Multivario-Transpo
- Seite 186 und 187: Transportgeräte Tischwägen für g
- Seite 188 und 189: Transportgeräte Tischwagen für sc
- Seite 190 und 191: Transportgeräte Paletten-Fahrgeste
- Seite 192 und 193: Transportgeräte Kommissionierwagen
- Seite 194 und 195: Transportgeräte Arbeitsbühne für
- Seite 196 und 197: Leitern Aluminium-Stehleiter einsei
- Seite 198 und 199: Verkehrsspiegel Industrie- und Logi
- Seite 200 und 201: Lagerkennzeichnung Scannerschiene
- Seite 202 und 203: Sicherheit im Betrieb mehr Schutz -
- Seite 204 und 205: Referenzen Für die Kleinteilelager
- Seite 206 und 207: Referenzen ZKW Group GmbH Der weltw
- Seite 208 und 209: Stichwortverzeichnis A Abgitterunge
- Seite 212: Beratung Herr Norbert Übleis +43 (