Sonstiges - Franz Prox
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( siehe auch: Zif. 2.4 )<br />
2.33 Unbedingt beachten<br />
Wichtig bei einem Todesfall:<br />
Die Sterbeurkunde ist das wichtigste Dokument für Hinterbliebene<br />
Nach einem Sterbefall ist für die Hinterbliebenen die Sterbeurkunde<br />
das wichtigste Dokument.<br />
Diese werde von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk<br />
sich der Sterbefall ereignete, erklärt die Deutsche Anwalts-, Notar-<br />
und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht in<br />
Nürnberg.<br />
Nach Erhalt der Sterbeurkunde sollten unverzüglich alle Unternehmen<br />
und Kassen informiert werden, bei denen Versicherungen<br />
bestehen.<br />
Bei Bankkonten ist den Angaben zufolge zu prüfen, ob jemand<br />
bevollmächtigt ist, über den Tod des Erblassers hinaus über die<br />
Konten oder Sparguthaben zu verfügen. Sei dies nicht der Fall,<br />
verlangen Banken die Vorlage eines Erbscheins.<br />
Gleiches treffe häufig auch auf Versicherungen oder bei<br />
Grundstücken auf das Grundbuchamt zu.<br />
Neben dem Erbschein kann auch eine beglaubigte Abschrift eines<br />
Testaments, mitsamt der dazu gehörigen Niederschrift des zuständigen<br />
Nachlassgerichts vorgelegt werden.<br />
Wenn ein privatschriftliches Testament hinterlassen wird, muss<br />
derjenige, der es in Besitz hat, das Dokument unverzüglich nach<br />
dem Tod des Erblassers beim zuständigen Nachlassgericht abliefern.<br />
Wer diese gesetzliche Vorschrift nicht beachtet, kann sich strafbar<br />
und schadensersatzpflichtig machen, wenn er dadurch Ansprüche<br />
von Bedachten unterdrückt.<br />
Liegt dagegen ein notarielles Testament vor, erfährt das Nachlassgericht,<br />
bei dem das Testament verwahrt wird, in der Regel<br />
automatisch von dem Todesfall, da es von den zuständigen Standesämtern<br />
davon unterrichtet wird. in diesem Fall wird das Nachlassgericht<br />
einige Wochen nach dem Tod von sich aus auf die<br />
nächsten Familienangehörigen zukommen.<br />
Diese können aber auch schon vorher beim Nachlassgericht um<br />
die Testamentseröffnung bitten.<br />
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