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Sonstiges - Franz Prox

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( siehe auch: Zif. 2.4 )<br />

2.33 Unbedingt beachten<br />

Wichtig bei einem Todesfall:<br />

Die Sterbeurkunde ist das wichtigste Dokument für Hinterbliebene<br />

Nach einem Sterbefall ist für die Hinterbliebenen die Sterbeurkunde<br />

das wichtigste Dokument.<br />

Diese werde von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk<br />

sich der Sterbefall ereignete, erklärt die Deutsche Anwalts-, Notar-<br />

und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht in<br />

Nürnberg.<br />

Nach Erhalt der Sterbeurkunde sollten unverzüglich alle Unternehmen<br />

und Kassen informiert werden, bei denen Versicherungen<br />

bestehen.<br />

Bei Bankkonten ist den Angaben zufolge zu prüfen, ob jemand<br />

bevollmächtigt ist, über den Tod des Erblassers hinaus über die<br />

Konten oder Sparguthaben zu verfügen. Sei dies nicht der Fall,<br />

verlangen Banken die Vorlage eines Erbscheins.<br />

Gleiches treffe häufig auch auf Versicherungen oder bei<br />

Grundstücken auf das Grundbuchamt zu.<br />

Neben dem Erbschein kann auch eine beglaubigte Abschrift eines<br />

Testaments, mitsamt der dazu gehörigen Niederschrift des zuständigen<br />

Nachlassgerichts vorgelegt werden.<br />

Wenn ein privatschriftliches Testament hinterlassen wird, muss<br />

derjenige, der es in Besitz hat, das Dokument unverzüglich nach<br />

dem Tod des Erblassers beim zuständigen Nachlassgericht abliefern.<br />

Wer diese gesetzliche Vorschrift nicht beachtet, kann sich strafbar<br />

und schadensersatzpflichtig machen, wenn er dadurch Ansprüche<br />

von Bedachten unterdrückt.<br />

Liegt dagegen ein notarielles Testament vor, erfährt das Nachlassgericht,<br />

bei dem das Testament verwahrt wird, in der Regel<br />

automatisch von dem Todesfall, da es von den zuständigen Standesämtern<br />

davon unterrichtet wird. in diesem Fall wird das Nachlassgericht<br />

einige Wochen nach dem Tod von sich aus auf die<br />

nächsten Familienangehörigen zukommen.<br />

Diese können aber auch schon vorher beim Nachlassgericht um<br />

die Testamentseröffnung bitten.<br />

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