smartLiving_Magazin-Ausgabe 02/2017
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R<br />
Immobilien<br />
Wissenswertes<br />
DIENSTE EINES MAKLERS<br />
FÜR IMMOBILIENKÄUFER<br />
• Suchen und Finden der passenden Immobilie<br />
• Stetige Berichterstattung über Suchaktivitäten<br />
• Vermittlung und Organisation der<br />
Besichtigungstermine: z. B. Terminvereinbarungen<br />
mit den aktuellen Bewohnern<br />
• Gesundes Wohnen (Beratung z. B. bei Verdacht<br />
auf Schadstoffbelastung)<br />
• Vermittlung von Experten (z. B. bei<br />
Schadstoffverdacht)<br />
• Beratung in vertraglichen sowie<br />
rechtlichen Belangen<br />
• Verkaufsverhandlungen mit dem Verkäufer<br />
• Ausarbeitung des Kaufvertrages in<br />
Zusammenarbeit mit dem Notariat<br />
• Herbeiführung des Vertragsabschlusses<br />
• Anwesenheit bei der Beurkundung<br />
• Reibungslose Objektübergabe<br />
• Betreuung auch noch nach Abschluss<br />
des Kaufvertrages<br />
➤ Mit solch einem breiten Dienstleistungsspektrum, so das<br />
Fazit, sei ein Makler sein Geld wert.<br />
Wird das Bestellerprinzip auch im Bereich<br />
der Kaufimmobilien eingeführt?<br />
Genau das, die nicht geringen Maklergebühren, die beim Erwerb<br />
einer Immobilie für den Käufer anfallen, hat in der Vergangenheit<br />
derweil immer wieder für Diskussionen gesorgt.<br />
Aktuell gibt es nun erneut einen politischen Vorstoß der<br />
SPD-Fraktion im Bundestag, die angekündigt hat, Immobilienkäufer<br />
künftig von den Maklerkosten befreien zu wollen.<br />
„Wer bestellt, der bezahlt“ lautet die Forderung, die einige Genossen<br />
aufgestellt haben. SPD-Verbraucherschutzminister<br />
Heiko Maas lehnt ein solches Ansinnen einem Bericht zufolge<br />
bisher aber offenbar ab. Auf dem Neujahrsempfang des Rings<br />
Deutscher Makler soll er demnach betont haben: „Das Bestellerprinzip<br />
beim Kauf einer Immobilie wird nicht kommen.“<br />
Gleichzeitig existiert allerdings ein so genanntes Beschlusspapier<br />
der SPD-Fraktion, das mit dem Hinweis überschrieben<br />
ist: „Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich gemeinsam mit<br />
Heiko Maas weiterhin für die Belange der Mieterinnen und<br />
Mieter in Deutschland ein und fordert weitere Maßnahmen<br />
für bezahlbare Mieten.“ Unter Punkt 11 des Papiers, das unter<br />
der Überschrift „Von der Miete zu den eigenen vier Wänden“<br />
steht, folgt dann eben doch die klare Forderung nach ➤<br />
I M M O B I L I E N<br />
DIE IMMOBILIE IHRES FREUNDES ODER<br />
IHRER NACHBARN STEHT ZUM VERKAUF?<br />
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Die SPD-Fraktion im Bundestag will das Bestellerprinzip („wer bestellt, der<br />
bezahlt“) auch beim Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks einführen<br />
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Foto: deagreez - fotolia.com<br />
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