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Gunnebo Katalog

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Polyester<br />

Betriebsanleitung für Hebebänder und<br />

Rundschlingen aus Chemiefasern<br />

gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG<br />

Die folgenden Angaben erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen zum Umgang mit Anschlagmitteln und<br />

Lastaufnahmemitteln sind den einschlägigen berufsgenossenschaftlichen und staatlichen Vorschriften zu entnehmen.<br />

Bestimmungsgemäße Verwendung: Nur zum Anschlagen und Heben von Lasten<br />

Vor jeder Inbetriebnahme: Hebebänder und Rundschlingen durch sorgfältige Sichtkontrolle auf sichtbare Schäden und<br />

Einsatzsicherheit überprüfen, z.B:<br />

übermäßige Scheuerstellen, Schnitte, Faserrisse, sichtbarer Kern bei Rundschlingen, Aufgeweichte bzw. spröde<br />

Fasern, glänzendes Aussehen durch Überhitzung, Verschmelzungen, beschädigte oder verformte Beschlagteile,<br />

unleserliches bzw. fehlendes Etikett<br />

Diese Hebebänder bzw. Rundschlingen dürfen nicht verwendet werden !<br />

Verwendung nur durch beauftragte und unterwiesene Personen und unter Beachtung der EN 1492-2 und BGR 500 Kap. 2.8;<br />

BGI 556(ZH 1/103a), BGR 150(ZH 1/323), DIN 685 Teil 5, Benutzung von Ketten, DIN EN 1677 geschmiedete Kettenzubehörteile,<br />

Krane BGV D6.<br />

Lastgewicht und Schwerpunkt ermitteln: Die zulässige Tragfähigkeit (WLL) der textilen Anschlagmittel darf nicht überschritten<br />

werden. Die Anschlagpunkte müssen oberhalb des Lastschwerpunktes liegen.<br />

Nur geeignete und ausreichend dimensionierte Anschlagstellen verwenden, nicht unter Umschnürungen fassen.<br />

Bei mehrsträngigen Gehängen nur Hebebänder bzw. Rundschlingen aus dem gleichen Werkstoff verwenden. Der<br />

Neigungswinkel darf 60° nicht überschreiten.<br />

Hebebänder und Rundschlingen nicht knoten, nicht verdrehen und nicht durch Ineinanderschnüren verlängern,<br />

Öffnungswinkel der Endschlaufen max. 20°.<br />

Hebebänder und Rundschlingen bei Lasten mit scharfen Kanten und mit rauen Oberflächen nur mit geeigneten<br />

Schutzvorrichtungen einsetzen ( Kantenschonern, wenn Kantenradius< Hebeband bzw. Rundschlingendicke<br />

bzw.Schutzschläuchen bei rauen Oberflächen)<br />

Reißen oder Ruckbelastung sind zu vermeiden<br />

Schleifen Sie die Last nie über ein textiles Anschlagmittel, ziehen Sie Hebebänder oder Rundschlingen nie über Böden oder<br />

raue Oberflächen<br />

Einsatz in Laugen verboten. Stets Informationen des Herstellers einholen.<br />

Einsatz nur zulässig im Temperaturbereich von -40°bis +100°C<br />

Untersuchen Sie Hebebänder und Rundschlingen vor der Einlagerung auf Schäden<br />

5<br />

Aufbewahrung / Instandsetzung<br />

Hebebänder und Rundschlingen sind in trockenen und gut belüfteten Räumen zu lagern<br />

Beschädigte Rundschlingen und Hebebänder dürfen nicht eingelagert werden<br />

Hebebänder und Rundschlingen sind mit klarem Wasser, ohne Zusätze von Chemikalien zu reinigen.<br />

Bei Feststellung folgender Schäden sind Hebebänder und Rundschlingen der Benutzung zu entziehen:<br />

- Beschädigung der Webkanten oder des Gewebes und Garnbrüche in großer Zahl ( mehr als 10% der Gesamtgarnzahl in dem<br />

am stärksten beschädigten Querschnitt<br />

- Beschädigung der tragenden Nähte<br />

- Starke Verformungen durch Wärmeeinwirkung infolge innerer oder äußerer Reibung, Wärmestrahlung usw.<br />

- Schäden infolge aggressiver Stoffe<br />

- Beschädigung der Ummantelung oder ihrer Vernähung bei Bändern aus endlos gelegten Chemiefasern<br />

Unsachgemäßer Umgang mit textilen Anschlagmitteln stellt eine Gefahr für das Leben von Personen und Gütern dar.<br />

Insbesondere ist der unmittelbare Gefahrenbereich zu verlassen. Vorsicht vor pendelnden Lasten<br />

Beschlag- und Zubehörteile an Hebebänder und Rundschlingen: Benutzungsverbot bei mechanischen Beschädigungen<br />

durch Quetschung, Einkerbung oder Rissbildung, Verformung durch Verbiegen, Verdrehen oder Eindrücken, Beschädigungen<br />

an Sicherungen sowie bei Querschnittsminderungen von 5 v.H. und mehr bei Ösen, Bolzen, Bügeln von Schäkeln und Haken,<br />

Aufweitung des Hakens um mehr als 10%.<br />

Haken dürfen nicht an der Spitze belastet werden; Aufhängeglieder müssen im Kranhaken frei beweglich sein. Die Last darf<br />

nur im Hakengrund und in Lastrichtung angehoben werden. Kettenbauteile dürfen nicht auf Biegung beansprucht werden.<br />

Überprüfung und Instandsetzung von Hebebänder und Rundschlingen nur durch Befähigte Personen; Prüfung spätestens<br />

nach einem Jahr. Beim Dauereinsatz der Hebebänder und Rundschlingen müssen die Prüfeinsätze nach<br />

Betriebssicherheitsverordnung verkürzt werden.<br />

2013<br />

5:5<br />

Alle Abmessungen in mm

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