01.02.2017 Aufrufe

Winterliche Grüße vom Großen Schöppenteich

TSA_02-17

TSA_02-17

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Seite 8<br />

AMTSBLATT<br />

1. Februar 2017 Tauchaer Stadtanzeiger<br />

Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet<br />

um den Dewitzer Dorfteich<br />

§ 1<br />

Anordnung der Veränderungssperre<br />

Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde im<br />

Einvernehmen mit der Gemeinde.<br />

Zur Sicherung der Planung im künftigen Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplanes Nr. 53 „Dewitzer Dorfteich“ wird eine Veränderungssperre<br />

angeordnet.<br />

§ 2<br />

Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre<br />

(1) Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst<br />

die folgenden Grundstücke:<br />

37, 38 und 38 a der Gemarkung Dewitz<br />

(2) Für den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre<br />

ist der Lageplan <strong>vom</strong> 28.12.2016 maßgebend.<br />

§4<br />

In-Kraft-Treten<br />

Die Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre tritt<br />

mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft (§ 16 Abs. 2 Satz<br />

2 BauGB).<br />

§5<br />

Geltungsdauer<br />

Für die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist § 17 BauGB<br />

maßgebend.<br />

§ 3<br />

Inhalt und Rechtswirkungen der Veränderungssperre<br />

(1) Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen:<br />

1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder<br />

bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;<br />

2. keine erheblichen oder wesentlich wertsteigernden Veränderungen<br />

von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren<br />

Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigenpflichtig<br />

ist, vorgenommen werden.<br />

(2) Vorhaben, die vor dem In-Kraft-Treten der Veränderungssperre<br />

baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen<br />

die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis<br />

erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem In-Kraft-Treten<br />

der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie<br />

Unterhaltungsarbeiten und Fortführung einer ausgeübten Nutzung<br />

werden von der Veränderungssperre nicht berührt.<br />

(3) In Anwendung von § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre<br />

eine Ausnahme zugelassen werden, wenn keine<br />

überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen. Die<br />

Taucha, den 1. Februar 2017<br />

Tobias Meier, Bürgermeister<br />

Auswertung der Verkehrszählung <strong>vom</strong> August 2016<br />

In der Zeit <strong>vom</strong> 22.08.2016 bis 26.08.2016 fanden im Stadtgebiet<br />

von Taucha umfangreiche Verkehrszählungen statt. Diese betrafen<br />

die Bereiche Leipziger Straße (B 87), Sommerfelder Straße<br />

und die Wohngebiete „ Zwicksche Siedlung“ und „Klebendorfer<br />

Straße / Sommerfelder Straße“. Die Messungen dienen der Erfassung<br />

der vorhandenen Verkehrsströme und sind für zukünftige<br />

Verkehrsplanungen notwendig.<br />

Die Auswertung der Rohdaten ist nun abgeschlossen und wird<br />

den Mitgliedern der Fachausschüsse im Januar und Februar<br />

vorgestellt. Darüber hinaus ist es geplant, die Ergebnisse dieser<br />

Auswertung in einer öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung<br />

im März oder April 2017 vorzustellen. Der genaue Termin<br />

wird über die Tagespresse und über unsere Homepage taucha.<br />

de bekannt gegeben.<br />

SPRECHZEIT der FRIEDENSRICHTERIN<br />

Die Sprechzeit der Friedensrichterin der Stadt Taucha ist jeden 2. Dienstag im Monat (14. Februar 2017) von 16–18 Uhr und/<br />

oder nach Vereinbarung, in der Schiedsstelle, Schloßstraße 13, 2. Etage, Zimmer 206. Telefon während der Sprechzeit: 70 210<br />

Friedensrichterin: Frau Lerchner, Telefon 0173/9818153, E-Mail: franziska.lerchner@freenet.de<br />

Stellvertr. Friedensrichter: Herr Leichsenring, Telefon 0160/7219567

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!