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gesundheitswegweiser_EN Suedkreis_2015_16

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B eratung und Vorsorge / B estattungen<br />

B eratung und Vorsorge<br />

Wir lassen Sie nicht allein<br />

Jeder, kann seine Bestattung im Voraus regeln, auch Alleinstehende.<br />

Es hat den Sinn, dass alle Details und Wünsche<br />

für eine Bestattung vorab bei dem Bestatter Ihres Vertrauens<br />

festgelegt werden. Hierdurch werden den Hinterbliebenen<br />

die nicht immer einfache Entscheidung der Bestattungsart<br />

sowie viele weitere Details abgenommen. Details, die innerhalb<br />

eines sehr kurzen Zeitraumes entschieden werden<br />

müssen. Auch die finanzielle Sorge kann im Voraus geregelt<br />

werden.<br />

Eine Bestattungsvorsorge für die eigene Bestattung kann<br />

jederzeit durch einen Vertrag mit einem Beerdigungsunternehmen<br />

getroffen werden. So kann der Bestatter, dem<br />

man schon zu Lebzeiten vertraut hat, die Bestattung genau<br />

nach individuellem Wunsch gestalten. Viele Menschen bestimmen<br />

beispielsweise, welche Kleidung sie im Sarg tragen<br />

wollen und ob bestimmte Gegenstände mit in den Sarg gelegt<br />

werden sollen. Mit Bestattern abgeschlossene Verträge<br />

sind rechtsverbindlich und gelten über den Tod der einen<br />

betroffenen Vertragspartei hinaus. Die Einrede Dritter ist<br />

nicht möglich und kein Erbe kann in den festgelegten Bestattungsablauf<br />

eingreifen.<br />

Rentensteuer – was ist das?<br />

Die Besteuerung der Renten hat sich ab 2005 mit dem<br />

Alterseinkünftegesetz geändert. Seit dieser Zeit ist<br />

die „Rentensteuer“ in aller Munde. Tatsache ist: Viele<br />

Rentner müssen nun eine Steuererklärung abgeben.<br />

Renten zählen generell zu den steuerpflichtigen Einkünften.<br />

Ob auf die Rente aber tatsächlich eine Steuer zu zahlen ist,<br />

hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich ist wichtig, seit wann<br />

die Rente gezahlt wird. Dieser Zeitpunkt bestimmt jenen Rentenanteil,<br />

der steuerpflichtig ist. Bei Renten aus der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung, die 2005 oder früher begonnen<br />

haben, sind 50% der Renten steuerpflichtig. Für einen Rentenbeginn<br />

<strong>2015</strong> liegt der Anteil bei 70%. Der Besteuerungsanteil<br />

steigt dann für jeden neuen Rentenjahrgang an – in<br />

2040 schließlich wird für Neurentner die volle Rente besteuert.<br />

Der Grundfreibetrag lag 2014 bei 8472 Euro pro Jahr und<br />

<strong>16</strong>.944 Euro für Ehepaare. Zieht man von den steuerpflichtigen<br />

Renteneinnahmen die Vorsorgeaufwendungen (z. B.<br />

Krankenversicherungsbeiträge) und außergewöhnliche Belastung<br />

ab und bleibt dann unter dem Grundfreibetrag, sind<br />

keine Steuern zu zahlen. Kommen jedoch zur Rente noch<br />

andere Einkünfte – wie Zinsen oder Vermietungseinkünfte –<br />

hinzu, kann schnell eine Steuerzahlung anstehen! Das kann<br />

auch der Fall sein, wenn bei Ehepaaren ein Partner bereits<br />

Rente bezieht und der andere noch arbeitet oder wenn ein<br />

Partner verstirbt.<br />

Die Finanzämter erhalten ab Oktober 2009 von den Rentenversicherungsträgern<br />

alle Daten über Rentenzahlungen<br />

von 2005 bis 2008, danach regelmäßig für die abgelaufenen<br />

Jahre. Mit diesen Daten können die Finanzämter prüfen,<br />

ob die Rentner ihrer Steuerpflicht nachgekommen sind (bis<br />

zu 7 Jahre rückwirkend) – eventuell drohen Nachzahlungen.<br />

Durch die Kapitalertragssteuer (25%) auf Zinsen und Dividenden<br />

kann es aber auch sein, dass zuviel Steuern bezahlt<br />

wurden, dann können diese mit einer Antragsveranlagung<br />

zurückverlangt werden.<br />

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