gesundheitswegweiser_EN Suedkreis_2015_16
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B eratung und Vorsorge / B estattungen<br />
B eratung und Vorsorge<br />
Wir lassen Sie nicht allein<br />
Jeder, kann seine Bestattung im Voraus regeln, auch Alleinstehende.<br />
Es hat den Sinn, dass alle Details und Wünsche<br />
für eine Bestattung vorab bei dem Bestatter Ihres Vertrauens<br />
festgelegt werden. Hierdurch werden den Hinterbliebenen<br />
die nicht immer einfache Entscheidung der Bestattungsart<br />
sowie viele weitere Details abgenommen. Details, die innerhalb<br />
eines sehr kurzen Zeitraumes entschieden werden<br />
müssen. Auch die finanzielle Sorge kann im Voraus geregelt<br />
werden.<br />
Eine Bestattungsvorsorge für die eigene Bestattung kann<br />
jederzeit durch einen Vertrag mit einem Beerdigungsunternehmen<br />
getroffen werden. So kann der Bestatter, dem<br />
man schon zu Lebzeiten vertraut hat, die Bestattung genau<br />
nach individuellem Wunsch gestalten. Viele Menschen bestimmen<br />
beispielsweise, welche Kleidung sie im Sarg tragen<br />
wollen und ob bestimmte Gegenstände mit in den Sarg gelegt<br />
werden sollen. Mit Bestattern abgeschlossene Verträge<br />
sind rechtsverbindlich und gelten über den Tod der einen<br />
betroffenen Vertragspartei hinaus. Die Einrede Dritter ist<br />
nicht möglich und kein Erbe kann in den festgelegten Bestattungsablauf<br />
eingreifen.<br />
Rentensteuer – was ist das?<br />
Die Besteuerung der Renten hat sich ab 2005 mit dem<br />
Alterseinkünftegesetz geändert. Seit dieser Zeit ist<br />
die „Rentensteuer“ in aller Munde. Tatsache ist: Viele<br />
Rentner müssen nun eine Steuererklärung abgeben.<br />
Renten zählen generell zu den steuerpflichtigen Einkünften.<br />
Ob auf die Rente aber tatsächlich eine Steuer zu zahlen ist,<br />
hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich ist wichtig, seit wann<br />
die Rente gezahlt wird. Dieser Zeitpunkt bestimmt jenen Rentenanteil,<br />
der steuerpflichtig ist. Bei Renten aus der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung, die 2005 oder früher begonnen<br />
haben, sind 50% der Renten steuerpflichtig. Für einen Rentenbeginn<br />
<strong>2015</strong> liegt der Anteil bei 70%. Der Besteuerungsanteil<br />
steigt dann für jeden neuen Rentenjahrgang an – in<br />
2040 schließlich wird für Neurentner die volle Rente besteuert.<br />
Der Grundfreibetrag lag 2014 bei 8472 Euro pro Jahr und<br />
<strong>16</strong>.944 Euro für Ehepaare. Zieht man von den steuerpflichtigen<br />
Renteneinnahmen die Vorsorgeaufwendungen (z. B.<br />
Krankenversicherungsbeiträge) und außergewöhnliche Belastung<br />
ab und bleibt dann unter dem Grundfreibetrag, sind<br />
keine Steuern zu zahlen. Kommen jedoch zur Rente noch<br />
andere Einkünfte – wie Zinsen oder Vermietungseinkünfte –<br />
hinzu, kann schnell eine Steuerzahlung anstehen! Das kann<br />
auch der Fall sein, wenn bei Ehepaaren ein Partner bereits<br />
Rente bezieht und der andere noch arbeitet oder wenn ein<br />
Partner verstirbt.<br />
Die Finanzämter erhalten ab Oktober 2009 von den Rentenversicherungsträgern<br />
alle Daten über Rentenzahlungen<br />
von 2005 bis 2008, danach regelmäßig für die abgelaufenen<br />
Jahre. Mit diesen Daten können die Finanzämter prüfen,<br />
ob die Rentner ihrer Steuerpflicht nachgekommen sind (bis<br />
zu 7 Jahre rückwirkend) – eventuell drohen Nachzahlungen.<br />
Durch die Kapitalertragssteuer (25%) auf Zinsen und Dividenden<br />
kann es aber auch sein, dass zuviel Steuern bezahlt<br />
wurden, dann können diese mit einer Antragsveranlagung<br />
zurückverlangt werden.<br />
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