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Ausgabe Nr. 06 vom 19.03.2010 - Langenzenn

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Stadt <strong>Langenzenn</strong> - Amtliche Mitteilungen <strong>Nr</strong>. 6 / 2010 - Seite 8<br />

mit der Erstellung eines Lärmschutzgutachtens.<br />

Beschluss: 7:0<br />

(Stadtrat Ziegler war bei der Beschlussfassung nicht anwesend).<br />

Rauchenberger Leonhard<br />

Wie in zwei Besprechungen und schriftlich von Herr Rauchenberger<br />

mitgeteilt, lehnt er die Planungs- und Baumaßnahmen strikt ab.<br />

„Schon heute wird die Lärmbelästigung auf der Nordseite meines<br />

Grundstückes von den Mietern als unerträglich bezeichnet. Eine<br />

Schallschutzmaßnahme wird als dringlich gefordert.<br />

Das Mietobjekt wurde im guten Glauben als Wohnbaugrundstück<br />

erworben, die geplanten gewerblichen Baumaßnahmen entwerten<br />

den Mietwert des Objekts um 30 bis 40 %.<br />

Durch diese angeführten Gründe und weitere Ihnen schon mitgeteilten<br />

Belastungen, sowie die erhebliche Minderung des Verkehrswertes<br />

meines Mehrfamilienhauses, kann ich Ihren Baumaßnahmen nicht<br />

zustimmen.“<br />

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:<br />

Es wird empfohlen, Lärmschutzmaßnahmen auf ihre Notwendigkeit<br />

und Zweckmäßigkeit zu prüfen. Eine zusätzliche Lärmbelästigung<br />

durch den Neubau ist eher nicht zu erwarten, da die neue Pausenfläche<br />

zwischen Neubau und Bestand überdacht und allseitig umschlossen<br />

werden soll.<br />

Es ergeht der Hinweis, dass es sich bei der geplanten Baumaßnahme<br />

nicht um den Neubau eines Gewerbeobjektes handelt, sondern um die<br />

Erweiterung des vorhandenen Schulzentrums.<br />

Beschluss: 8:0<br />

Das Lärmgutachten (Stand 10.2.2010) <strong>vom</strong> Ing.- Büro Messinger und<br />

Schwarz, Röthenbach a. d. Pegnitz liegt mit folgendem Ergebnis vor:<br />

Immissionseinwirkung für den neu zu errichteten Parkplatz Fl.-<strong>Nr</strong>. 7<strong>06</strong>;<br />

7<strong>06</strong>/4, Gem. <strong>Langenzenn</strong><br />

Die für die Tagzeit in beiden Fällen prognostizierten Beurteilungspegel<br />

führen an den ausgewählten IO 1 bis 4 zu keiner Überschreitung des<br />

heranzuziehenden Orientierungswertes von 55 dB(A). Auch bei einer<br />

um bis zu 40 % höheren Auslastung der Parkplatzfläche wäre dies<br />

noch der Fall. Die Einrichtung einer öffentlichen Parkfläche mit ca.<br />

27 Stellplätzen an der Nordwestecke (siehe Übersichtsplan, Anlage 4)<br />

ist hierbei möglich, sofern die zukünftige Nutzung der Fläche einen<br />

Anhaltswert der Bewegungshäufigkeit von N = 1 je Stellplatz und<br />

Stunde während der Tagzeit von <strong>06</strong>:00 bis 22:00 Uhr nicht überschreitet.<br />

Eine Nachtnutzung des Parkplatzes ist nicht vorgesehen.<br />

Bei Berücksichtigung dieser Einzelereignisse auf dem o. g.<br />

neuzuerrichteten Parkplatz kann ausreichend die Einhaltung des<br />

Kriteriums am Tage in der Nachbarschaft gewährleistet werden. Eine<br />

Einwirkung in der Nacht liegt nicht vor und muss zukünftig auch im<br />

Hinblick auf eine nächtliche Anwohnernutzung unterbunden werden.<br />

Die näheren Einzelheiten sind dem Lärmgutachten zu entnehmen.<br />

Immissionseinwirkung durch Pausenbetrieb auf den Schulhöfen in<br />

Bezug auf den Einwand von Herr Leonhard Rauchenberger (Fl.-<strong>Nr</strong>.<br />

1058/2, Gem. <strong>Langenzenn</strong>)<br />

Grundsätzlich ist aus fachlicher Sicht festzustellen, dass<br />

Immissionseinwirkungen durch „Kinder- / Schülerlärm“ als<br />

„sozial adäquate Lebensäußerung“ hinzunehmen sind, da sie als<br />

unverzichtbar für die Entwicklung eines Kindes gelten. Er muss daher<br />

insbesondere in wohnortnahen Bereichen hingenommen werden.<br />

„Kinder- /Schülerlärm“ kann auch nicht mit technischen Geräuschen<br />

beziehungsweise Gewerbelärm und den beispielsweise nach der<br />

TA Lärm /02/ heranzuziehenden Immissionsrichtwerten verglichen<br />

werden.<br />

Fazit (rein informativ):<br />

Der im DG des Anwesens Königsberger Str. 19 rechnerisch ermittelte<br />

maximale Beurteilungspegel von Lr = 47,9 dB(A) unterschreitet den für<br />

ein „Reines Wohngebiet WR“ nach TA Lärm /02/ oder der DIN 18005<br />

/01/ für gewerbliche Geräusche heranzuziehenden Immissionsricht-<br />

bzw. Orientierungswert tags von 50 dB(A) um ca. 2 dB(A). Bei einer<br />

Bewertung von gewerblichen Schallimmissionen läge damit eine noch<br />

hinzunehmende Umwelteinwirkung durch Lärm vor.<br />

Jedoch können durchaus subjektiv einzelne Geräuschspitzen<br />

beispielsweise „lautes Kreischen oder Schreien“ von einzelnen<br />

Kindern insbesondere bei sonst ruhigen Umgebungsgeräuschen<br />

deutlich wahrgenommen werden und zu persönlich empfundenen<br />

Lärmstörungen bei offenem Fenster oder im Freibereich (Balkon<br />

oder Terrasse) führen. Vor Ort sind die Freibereiche jedoch nur an der<br />

lärmabgewandten Südseite des Gebäudes anzutreffen.<br />

Anzumerken ist auch noch, dass der voran und die in Abs. 7.1<br />

errechneten Beurteilungspegel zeitkorrigierte Mittelungspegel<br />

darstellen, der im vorliegenden Fall aufgrund der geringen Nutzungs- /<br />

Einwirkzeit (hier ca. 1 Stunde Pausenbetrieb am Tage) bezogen auf den<br />

Beurteilungszeitraum tags von 16 Stunden zu einer Pegelzeitkorrektur<br />

von ca. 12 dB führt. Ohne Zeitkorrektur wäre während des<br />

Pausenbetriebs eine Immissionseinwirkung in der Größenordnung von<br />

ca. 60 dB(A) zu erwarten.<br />

Wie die schalltechnische Untersuchung aufzeigt, sind besondere<br />

Maßnahmen an den Lärm- / Schallschutz an keiner Stelle erforderlich.<br />

Es sind somit Festsetzungen nicht erforderlich.<br />

Es wird jedoch empfohlen, im Bebauungsplan auf die Geräuschbelastung<br />

durch den geplanten Pkw-Parkplatz entsprechend hinzuweisen.<br />

Beschluss:<br />

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, aufgrund des vorliegenden<br />

Lärmgutachtens folgenden Hinweis in den Bebauungsplan<br />

aufzunehmen:<br />

Durch eine entsprechende Beschilderung ist sicherzustellen, dass<br />

die Parkplatzfläche in der Nachtzeit von 22:00 bis <strong>06</strong>:00 Uhr nicht<br />

den Anwohnern als sog. Nachtparkplatz oder für anderweitige<br />

geräuschrelevante Aktivitäten (Jugendtreff etc.) zur Verfügung steht.<br />

Beschluss: 8:0<br />

Landratsamt Fürth (Gebäudewirtschaft)<br />

Es wird angeregt, bei § 4 Abs. 4 (Dachform) eine „weichere“ Fassung<br />

zu formulieren wie z. B.: Die farbliche Gestaltung von geneigten<br />

Dächern ist grundsätzlich im Einvernehmen mit der Stadt <strong>Langenzenn</strong><br />

zu treffen.<br />

Beschluss:<br />

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, in § 4 Abs. 4 der textlichen<br />

Festsetzungen eine entsprechende Formulierung aufzunehmen.<br />

Beschluss: 8:0<br />

Stadtbauamt <strong>Langenzenn</strong><br />

Das Stadtbauamt <strong>Langenzenn</strong> regt an, § 4 Abs. 2 der textlichen<br />

Festsetzungen dahingehend zu ändern, dass eine Dachneigung<br />

zwischen 0 und 15 Grad anstatt zwischen 0 und 35 Grad zulässig ist.<br />

Beschluss:<br />

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, § 4 Abs. 2 den textlichen<br />

Festsetzungen dahingehend zu ändern.<br />

Beschluss: 8:0<br />

Billigungs- und Auslegungsbeschluss<br />

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis <strong>vom</strong> o .g.<br />

Beteiligungsverfahren und billigt den von der IBO Ingenieurgesellschaft<br />

mbH, <strong>Langenzenn</strong> vorliegenden Entwurf mit Begründung zur 2.<br />

Änderung mit Ergänzung des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 4 „Burggrafenhofer<br />

Straße - Obere Ringstraße - Klaushofer Weg - Brandenburger Straße<br />

jeweils in der Fassung <strong>vom</strong> 9.11.2009 vorbehaltlich der Einarbeitung<br />

der Änderung aufgrund der vorgenannten sowie der Beschlüsse aus<br />

der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses <strong>vom</strong> 15.12.2009.<br />

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung mit Ergänzung erstreckt<br />

sich auf die Grundstücke Fl.-<strong>Nr</strong>n.: 1058/2 und 1<strong>06</strong>9 Gem. <strong>Langenzenn</strong>

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