Ausgabe Nr. 06 vom 19.03.2010 - Langenzenn
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Stadt <strong>Langenzenn</strong> - Amtliche Mitteilungen <strong>Nr</strong>. 6 / 2010 - Seite 8<br />
mit der Erstellung eines Lärmschutzgutachtens.<br />
Beschluss: 7:0<br />
(Stadtrat Ziegler war bei der Beschlussfassung nicht anwesend).<br />
Rauchenberger Leonhard<br />
Wie in zwei Besprechungen und schriftlich von Herr Rauchenberger<br />
mitgeteilt, lehnt er die Planungs- und Baumaßnahmen strikt ab.<br />
„Schon heute wird die Lärmbelästigung auf der Nordseite meines<br />
Grundstückes von den Mietern als unerträglich bezeichnet. Eine<br />
Schallschutzmaßnahme wird als dringlich gefordert.<br />
Das Mietobjekt wurde im guten Glauben als Wohnbaugrundstück<br />
erworben, die geplanten gewerblichen Baumaßnahmen entwerten<br />
den Mietwert des Objekts um 30 bis 40 %.<br />
Durch diese angeführten Gründe und weitere Ihnen schon mitgeteilten<br />
Belastungen, sowie die erhebliche Minderung des Verkehrswertes<br />
meines Mehrfamilienhauses, kann ich Ihren Baumaßnahmen nicht<br />
zustimmen.“<br />
Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:<br />
Es wird empfohlen, Lärmschutzmaßnahmen auf ihre Notwendigkeit<br />
und Zweckmäßigkeit zu prüfen. Eine zusätzliche Lärmbelästigung<br />
durch den Neubau ist eher nicht zu erwarten, da die neue Pausenfläche<br />
zwischen Neubau und Bestand überdacht und allseitig umschlossen<br />
werden soll.<br />
Es ergeht der Hinweis, dass es sich bei der geplanten Baumaßnahme<br />
nicht um den Neubau eines Gewerbeobjektes handelt, sondern um die<br />
Erweiterung des vorhandenen Schulzentrums.<br />
Beschluss: 8:0<br />
Das Lärmgutachten (Stand 10.2.2010) <strong>vom</strong> Ing.- Büro Messinger und<br />
Schwarz, Röthenbach a. d. Pegnitz liegt mit folgendem Ergebnis vor:<br />
Immissionseinwirkung für den neu zu errichteten Parkplatz Fl.-<strong>Nr</strong>. 7<strong>06</strong>;<br />
7<strong>06</strong>/4, Gem. <strong>Langenzenn</strong><br />
Die für die Tagzeit in beiden Fällen prognostizierten Beurteilungspegel<br />
führen an den ausgewählten IO 1 bis 4 zu keiner Überschreitung des<br />
heranzuziehenden Orientierungswertes von 55 dB(A). Auch bei einer<br />
um bis zu 40 % höheren Auslastung der Parkplatzfläche wäre dies<br />
noch der Fall. Die Einrichtung einer öffentlichen Parkfläche mit ca.<br />
27 Stellplätzen an der Nordwestecke (siehe Übersichtsplan, Anlage 4)<br />
ist hierbei möglich, sofern die zukünftige Nutzung der Fläche einen<br />
Anhaltswert der Bewegungshäufigkeit von N = 1 je Stellplatz und<br />
Stunde während der Tagzeit von <strong>06</strong>:00 bis 22:00 Uhr nicht überschreitet.<br />
Eine Nachtnutzung des Parkplatzes ist nicht vorgesehen.<br />
Bei Berücksichtigung dieser Einzelereignisse auf dem o. g.<br />
neuzuerrichteten Parkplatz kann ausreichend die Einhaltung des<br />
Kriteriums am Tage in der Nachbarschaft gewährleistet werden. Eine<br />
Einwirkung in der Nacht liegt nicht vor und muss zukünftig auch im<br />
Hinblick auf eine nächtliche Anwohnernutzung unterbunden werden.<br />
Die näheren Einzelheiten sind dem Lärmgutachten zu entnehmen.<br />
Immissionseinwirkung durch Pausenbetrieb auf den Schulhöfen in<br />
Bezug auf den Einwand von Herr Leonhard Rauchenberger (Fl.-<strong>Nr</strong>.<br />
1058/2, Gem. <strong>Langenzenn</strong>)<br />
Grundsätzlich ist aus fachlicher Sicht festzustellen, dass<br />
Immissionseinwirkungen durch „Kinder- / Schülerlärm“ als<br />
„sozial adäquate Lebensäußerung“ hinzunehmen sind, da sie als<br />
unverzichtbar für die Entwicklung eines Kindes gelten. Er muss daher<br />
insbesondere in wohnortnahen Bereichen hingenommen werden.<br />
„Kinder- /Schülerlärm“ kann auch nicht mit technischen Geräuschen<br />
beziehungsweise Gewerbelärm und den beispielsweise nach der<br />
TA Lärm /02/ heranzuziehenden Immissionsrichtwerten verglichen<br />
werden.<br />
Fazit (rein informativ):<br />
Der im DG des Anwesens Königsberger Str. 19 rechnerisch ermittelte<br />
maximale Beurteilungspegel von Lr = 47,9 dB(A) unterschreitet den für<br />
ein „Reines Wohngebiet WR“ nach TA Lärm /02/ oder der DIN 18005<br />
/01/ für gewerbliche Geräusche heranzuziehenden Immissionsricht-<br />
bzw. Orientierungswert tags von 50 dB(A) um ca. 2 dB(A). Bei einer<br />
Bewertung von gewerblichen Schallimmissionen läge damit eine noch<br />
hinzunehmende Umwelteinwirkung durch Lärm vor.<br />
Jedoch können durchaus subjektiv einzelne Geräuschspitzen<br />
beispielsweise „lautes Kreischen oder Schreien“ von einzelnen<br />
Kindern insbesondere bei sonst ruhigen Umgebungsgeräuschen<br />
deutlich wahrgenommen werden und zu persönlich empfundenen<br />
Lärmstörungen bei offenem Fenster oder im Freibereich (Balkon<br />
oder Terrasse) führen. Vor Ort sind die Freibereiche jedoch nur an der<br />
lärmabgewandten Südseite des Gebäudes anzutreffen.<br />
Anzumerken ist auch noch, dass der voran und die in Abs. 7.1<br />
errechneten Beurteilungspegel zeitkorrigierte Mittelungspegel<br />
darstellen, der im vorliegenden Fall aufgrund der geringen Nutzungs- /<br />
Einwirkzeit (hier ca. 1 Stunde Pausenbetrieb am Tage) bezogen auf den<br />
Beurteilungszeitraum tags von 16 Stunden zu einer Pegelzeitkorrektur<br />
von ca. 12 dB führt. Ohne Zeitkorrektur wäre während des<br />
Pausenbetriebs eine Immissionseinwirkung in der Größenordnung von<br />
ca. 60 dB(A) zu erwarten.<br />
Wie die schalltechnische Untersuchung aufzeigt, sind besondere<br />
Maßnahmen an den Lärm- / Schallschutz an keiner Stelle erforderlich.<br />
Es sind somit Festsetzungen nicht erforderlich.<br />
Es wird jedoch empfohlen, im Bebauungsplan auf die Geräuschbelastung<br />
durch den geplanten Pkw-Parkplatz entsprechend hinzuweisen.<br />
Beschluss:<br />
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, aufgrund des vorliegenden<br />
Lärmgutachtens folgenden Hinweis in den Bebauungsplan<br />
aufzunehmen:<br />
Durch eine entsprechende Beschilderung ist sicherzustellen, dass<br />
die Parkplatzfläche in der Nachtzeit von 22:00 bis <strong>06</strong>:00 Uhr nicht<br />
den Anwohnern als sog. Nachtparkplatz oder für anderweitige<br />
geräuschrelevante Aktivitäten (Jugendtreff etc.) zur Verfügung steht.<br />
Beschluss: 8:0<br />
Landratsamt Fürth (Gebäudewirtschaft)<br />
Es wird angeregt, bei § 4 Abs. 4 (Dachform) eine „weichere“ Fassung<br />
zu formulieren wie z. B.: Die farbliche Gestaltung von geneigten<br />
Dächern ist grundsätzlich im Einvernehmen mit der Stadt <strong>Langenzenn</strong><br />
zu treffen.<br />
Beschluss:<br />
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, in § 4 Abs. 4 der textlichen<br />
Festsetzungen eine entsprechende Formulierung aufzunehmen.<br />
Beschluss: 8:0<br />
Stadtbauamt <strong>Langenzenn</strong><br />
Das Stadtbauamt <strong>Langenzenn</strong> regt an, § 4 Abs. 2 der textlichen<br />
Festsetzungen dahingehend zu ändern, dass eine Dachneigung<br />
zwischen 0 und 15 Grad anstatt zwischen 0 und 35 Grad zulässig ist.<br />
Beschluss:<br />
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, § 4 Abs. 2 den textlichen<br />
Festsetzungen dahingehend zu ändern.<br />
Beschluss: 8:0<br />
Billigungs- und Auslegungsbeschluss<br />
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis <strong>vom</strong> o .g.<br />
Beteiligungsverfahren und billigt den von der IBO Ingenieurgesellschaft<br />
mbH, <strong>Langenzenn</strong> vorliegenden Entwurf mit Begründung zur 2.<br />
Änderung mit Ergänzung des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 4 „Burggrafenhofer<br />
Straße - Obere Ringstraße - Klaushofer Weg - Brandenburger Straße<br />
jeweils in der Fassung <strong>vom</strong> 9.11.2009 vorbehaltlich der Einarbeitung<br />
der Änderung aufgrund der vorgenannten sowie der Beschlüsse aus<br />
der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses <strong>vom</strong> 15.12.2009.<br />
Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung mit Ergänzung erstreckt<br />
sich auf die Grundstücke Fl.-<strong>Nr</strong>n.: 1058/2 und 1<strong>06</strong>9 Gem. <strong>Langenzenn</strong>