1 Grundsätzliche Aspekte der Beurteilung von ... - Norbert Bogusch
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Der Sachverständige kann nach entsprechen<strong>der</strong> Würdigung des<br />
festgestellten Zustands einer Bauleistung zu folgenden Ergebnissen<br />
gelangen:<br />
1. Der Mangel ist nicht hinnehmbar und muss in jedem Fall nachgebessert<br />
werden. Kostenaspekte spielen dabei keine Rolle.<br />
2. Der Mangel ist hinnehmbar. Bei unverhältnismäßig hohen<br />
Mängelbeseitigungskosten kann dieser Mangel durch einen<br />
festzulegenden Min<strong>der</strong>wert abgegolten werden.<br />
3. Der Mangel stellt eine Bagatelle dar und ist ohne Ansatz eines<br />
Min<strong>der</strong>werts hinzunehmen.<br />
Diese Matrix ist in soweit anzuwenden, als es darum geht, festzustellen<br />
ob ein Mangel hinnehmbar ist o<strong>der</strong> nicht und durch einen<br />
Min<strong>der</strong>wert abgegolten werden kann. Die Abgeltung durch einen<br />
Min<strong>der</strong>wert kommt aber nur zum Tragen, wenn die Mängelbeseitigung<br />
einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfor<strong>der</strong>n würde.<br />
Sind diese Mängel jedoch leicht behebbar, so müssen sie selbstverständlich<br />
abgestellt werden.<br />
1.7.2 Technische Mängel<br />
Hinsichtlich technischer Mängel steht eine weitere <strong>von</strong> Oswald<br />
entwickelte Matrix zur Verfügung. Die Systematik ist mit <strong>der</strong> Matrix<br />
für die optischen Mängel vergleichbar.<br />
Es wird hier wie<strong>der</strong>um nach zwei <strong>Aspekte</strong>n Unterschieden:<br />
• Bedeutung des Merkmals für die Gebrauchstauglichkeit<br />
• Grad <strong>der</strong> Beeinträchtigung <strong>der</strong> Funktion