Lehrpläne für die Berufsfachschule Ergotherapeut/Ergotherapeutin ...
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Klassenstufen 1 bis 3 <strong>Ergotherapeut</strong>/<strong>Ergotherapeut</strong>in <strong>Berufsfachschule</strong><br />
Kurzcharakteristik des Bildungsganges<br />
<strong>Ergotherapeut</strong>innen und <strong>Ergotherapeut</strong>en haben <strong>die</strong> Aufgabe, Menschen zu helfen,<br />
eine durch Krankheit, Verletzung oder Behinderung verlorengegangene bzw. noch<br />
nicht vorhandene Handlungsfähigkeit im Alltagsleben wieder zu erreichen. Nach ärztlicher<br />
Anordnung behandeln sie eigenverantwortlich Klienten mit Störungen im Bereich<br />
der Motorik, der Sinnesorgane sowie bei geistigen und psychischen Einschränkungen.<br />
<strong>Ergotherapeut</strong>innen und <strong>Ergotherapeut</strong>en arbeiten eng mit Angehörigen sowie mit<br />
Ärzten und Mitarbeitern anderer Bereiche des Gesundheitswesens, <strong>die</strong> <strong>die</strong> ergotherapeutische<br />
und rehabilitative Betreuung der Patienten begleiten, zusammen.<br />
<strong>Ergotherapeut</strong>innen und <strong>Ergotherapeut</strong>en arbeiten in der ambulanten, der teilstationären<br />
und stationären Versorgung sowie in Bereichen ohne medizinische Indikation. Einsatzgebiete<br />
sind beispielsweise:<br />
- stationäre Einrichtungen wie Akut- oder Fachkrankenhäuser und Rehabilitationskliniken<br />
- ambulante Einrichtungen wie Tageskliniken oder ergotherapeutische Praxen<br />
- nichtmedizinische Einrichtungen wie Werkstätten <strong>für</strong> behinderte Menschen, Seniorenheime<br />
oder Wohnheime <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />
Die Realisierung der Erziehungs- und Bildungsziele stellt auf <strong>die</strong> Ausprägung und Entwicklung<br />
beruflicher Handlungskompetenz ab. Unter Berücksichtigung geltender Rechtsvorschriften,<br />
des Arbeitsschutzes und der Ergonomie erwirbt <strong>die</strong> <strong>Ergotherapeut</strong>in/der<br />
<strong>Ergotherapeut</strong> folgende berufliche Qualifikationen:<br />
- in Vorbereitung der ergotherapeutischen Tätigkeit: konstruktiv-strukturierende und<br />
kreativ-gestalterische Handwerkstechniken anwenden, Einzel- oder Gruppentherapien<br />
leiten, kommunikative Techniken beherrschen<br />
- in direkter Zusammenarbeit mit Klienten: Anamnese erheben und einen Befund auf<br />
der Grundlage ärztlicher Verordnungen erstellen, eine Behandlungsplanung mit<br />
Zielformulierung und Auswahl geeigneter therapeutischer Verfahren, Mittel und<br />
Me<strong>die</strong>n erarbeiten<br />
- in Nachbereitung der therapeutischen Behandlung: therapeutisches Geschehens<br />
reflektieren, individuell angepasste Hilfsmittel entwickeln, Patienten und Angehörige<br />
beraten und anleiten<br />
- mit anderen an der Therapie beteiligten Personen zusammenarbeiten, organisatorische<br />
und administrative Tätigkeiten durchführen, Möglichkeiten der Weiterbildung<br />
nutzen<br />
Das Anliegen der Ausbildung besteht darin, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten<br />
zu vermitteln, <strong>die</strong> zur selbstständigen und eigenverantwortlichen ergotherapeutischen<br />
Befundaufnahme und Erstellung von Behandlungsplänen nach neusten wissenschaftlichen<br />
Erkenntnissen, deren Umsetzung und Evaluation als Messinstrument ergotherapeutischer<br />
Wirksamkeit erforderlich sind. Ausgangspunkt bilden dabei nicht Schädigungen<br />
selbst, sondern deren Folgen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Einschränkung der Handlungsfähigkeit<br />
und Teilhabe des Menschen am gesellschaftlichen Leben.<br />
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