11.12.2012 Aufrufe

Arbeitsgerichte - GKB

Arbeitsgerichte - GKB

Arbeitsgerichte - GKB

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

chronologie<br />

Wie es dazu kam<br />

Juni 2007: Die Grossräte Pardini<br />

und von Allmen fordern mit<br />

einer Motion die flächendeckende<br />

einführung von <strong>Arbeitsgerichte</strong>n.<br />

April 2008: Der Grossrat überweist<br />

die Motion in Form eines unverbindlichen<br />

Postulates.<br />

oktober 2008: ein Gutachten von<br />

Professor thomas Geiser von der<br />

Hochschule St. Gallen weist nach,<br />

dass die <strong>Arbeitsgerichte</strong> mit<br />

der eidgenössischen Zivil pro zessordnung<br />

vereinbar sind.<br />

Auftraggeber des Gutachtens<br />

ist der Gewerkschaftsbund des<br />

Kantons Bern.<br />

Januar 2009: Der Regierungsrat<br />

gibt die vorlage Justizreform mit<br />

Arbeitsgericht in die Kommission.<br />

<strong>Arbeitsgerichte</strong> sollen Gerichte mit<br />

einer eigenen organisation werden.<br />

Februar 2009: Die Kommission<br />

lehnt die Anträge der Regierung ab.<br />

März 2009: Der Grosse Rat lehnt<br />

die <strong>Arbeitsgerichte</strong> in der ersten<br />

lesung ab. Pardini geht für die<br />

zweite lesung als vertreter<br />

des <strong>GKB</strong> in die vorberatende<br />

Kommission.<br />

Mai 2009: Die beratende Kommission<br />

des Grossen Rates schmiedet<br />

einen Kompromiss.<br />

Mai 2009: Die Delegierten des<br />

<strong>GKB</strong> halten an der Jahresversammlung<br />

in Burgdorf die Referendumsdrohung<br />

aufrecht.<br />

Juni 2009: Der Grosse Rat verabschiedet<br />

mit grosser Mehrheit die<br />

Justizreform mit <strong>Arbeitsgerichte</strong>n.<br />

Wie weiter?<br />

Zur Umsetzung der Justizreform<br />

müssen nun FachrichterInnen<br />

vorgeschlagen<br />

und gewählt werden. Ausserdem<br />

sind die Gewerkschafts­<br />

sekretärInnen auf ihre neue<br />

Rolle vor Gericht vorzubereiten.<br />

Dieser beiden Aufgaben<br />

wird sich der <strong>GKB</strong> in den<br />

kom menden Monaten an ­<br />

neh men. Er wird auch eine<br />

Bro schüre herausgeben und<br />

Weiterbildungsveranstaltungen<br />

organisieren.<br />

arBeitsgericht KonKret<br />

Das Gesetz in Kürze<br />

Die Justizreform im Kanton<br />

Bern wurde notwendig, weil der<br />

Bund auf 2011 eine einheitliche<br />

Zivilprozessordnung (ZPO) einführt.<br />

Die ZPO ist sozusagen<br />

das Kochbuch, nach dem<br />

Verfahren aus dem Privatrecht<br />

verhandelt werden.<br />

Es gilt der Grundsatz, dass<br />

jede zivilrechtliche Klage<br />

zunächst vor einer Schlichtungsstelle<br />

in einem formlosen<br />

Gespräch verhandelt werden<br />

muss. Die kantonalen Schlichtungsstellen<br />

sind vom Bund<br />

vorgegeben. Im Kanton Bern<br />

werden sie bei arbeitsrechtlichen<br />

Streitig keiten paritätisch<br />

besetzt sein und als Beratungsstelle<br />

die Auf gaben der<br />

bestehenden Arbeits gerichte<br />

übernehmen. Weil die Ent scheidungs<br />

kom pe ten zen der Schlichtungsstellen<br />

aber sehr ge ring<br />

sind (2500 Franken), drängte<br />

der <strong>GKB</strong> darauf, die <strong>Arbeitsgerichte</strong><br />

in die Justiz reform zu<br />

integrieren.<br />

Dies ist mit Artikel 9 EG ZSJ<br />

unter dem Titel «Arbeits rechtliche<br />

Strei tigkeiten» gelungen.<br />

Darin sind die Besonderheiten<br />

des arbeitsrechtlichen Verfahrens<br />

festgehalten:<br />

– Die Streitwertgrenze wurde<br />

von 7999 auf 15 000 Franken<br />

fast verdoppelt. Mit der neuen<br />

Regelung wird es einfacher,<br />

Forderungen im Umfang von<br />

mehreren Monats löhnen geltend<br />

zu machen. Das Arbeitsgericht<br />

kann bis zur Streit­<br />

wert grenze rechtsgültige Urteile<br />

fällen. Das hat eine an dere Verbind<br />

lichkeit als die Empfehlungen<br />

einer Schlich tungsstelle.<br />

– Die paritätische Besetzung galt<br />

bislang an den <strong>Arbeitsgerichte</strong>n.<br />

Sie stellte sicher, dass sich die<br />

Entscheidungen auf konkrete<br />

Erfahrungen aus der Arbeitswelt<br />

abstützten. Das hat sich auch<br />

Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung, zur Straf prozessordnung<br />

und zur Jugendstrafprozessordnung (EG ZSJ)<br />

Art 9 1 In Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen und nach dem<br />

Bundesgesetz vom 6. oktober 1989 über die Arbeitsvermittlung und<br />

den Personalverleih (Arbeitsvermittlungsgesetz, AvG) mit einem<br />

Streitwert von weniger als 15 000 Franken entscheiden die Regional-<br />

gerichte in Dreierbesetzung. Dabei wirken neben der Gerichtspräsi-<br />

dentin oder dem Gerichtspräsidenten zwei Fachrichte rinnen oder<br />

Fachrichter mit, von denen je eine oder einer der Arbeitgeber- und der<br />

Arbeitnehmerseite angehört.<br />

2 Beruflich qualifizierte vertreterinnen und vertreter von Arbeit -<br />

geber- und Arbeitnehmerorganisationen dürfen ihre Mitglieder beglei-<br />

ten oder verbeiständen und sich vor Gericht zur Sache äussern.<br />

nach Ansicht der Arbeitgeber<br />

bewährt. Im Gesetz über die<br />

Orga nisation der Gerichts behörden<br />

und der Staatsanwaltschaft<br />

(GSOG) erhalten die Sozial partner<br />

zudem das Vorschlagsrecht<br />

für die Nomination von FachrichterInnen<br />

sowohl für die<br />

Schlich tungsstellen als auch für<br />

die Entscheidverfahren (Artikel<br />

21, Absatz 5).<br />

Regierungsrat unterstützt <strong>GKB</strong><br />

Die rot-grünen Regierungsrät Innen und der für<br />

die Justiz reform zuständige SvP-Regie rungs-<br />

rat Christoph neuhaus (Bild) unterstützten die<br />

Forderung des <strong>GKB</strong> und legten dem Grossen<br />

Rat in erster lesung eine variante mit eigen-<br />

ständigen Arbeits gerichten vor. In der zwei-<br />

ten lesung machten sie sich für die explizite<br />

erwäh nung der <strong>Arbeitsgerichte</strong> stark nach<br />

dem Motto «Wo Arbeitsgericht drin ist, soll<br />

auch Arbeitsgericht drauf stehen.»<br />

– Bislang durften GewerkschaftssekretärInnen<br />

ihre Mitglieder<br />

nur als stumme Beobachtende<br />

vor Arbeitsgericht begleiten.<br />

Nun sind qualifizierte Gewerkschaf<br />

ter Innen berechtigt, in ihrem<br />

Namen zur Sache zu reden. Trotz<br />

dieser Unterstützung gilt aber:<br />

Wer einen Konflikt vor Arbeitsgericht<br />

austragen will, muss persönlich<br />

erscheinen. (red)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!