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Städtisches Aufgebot und „Söldnerwesen“ in der Zeit der ... - Tempus

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TEMPUS - <strong>Zeit</strong>enwandel 2011<br />

Städtefreiheit & Landesherrschaft<br />

Vom Ritter- zum Söldnerheer - Die <strong>Zeit</strong> <strong>der</strong> großen Fehden<br />

Seite 8 von 8<br />

Geschichts- & Medienagentur<br />

Ra<strong>in</strong>er Kasties M.A.<br />

2010, Mrz. 20<br />

Wurden die <strong>in</strong> Fehdezeiten zusätzlich angeworbenen Fußknechte nicht zu Ausjagden <strong>und</strong> Belagerungen<br />

ausgesandt, setzte man sie für verschärfte Wachdienste, zur Sicherung <strong>der</strong> Befestigungsanlagen <strong>und</strong> als<br />

Geleitschutz e<strong>in</strong> <strong>und</strong> hielt sie für den direkten Verteidigungsfall <strong>in</strong> Bereitschaft.<br />

c. Fußschützen<br />

Bei <strong>der</strong> Anwerbung von Fußknechten beschränkten sich die Stadträte auf die effektivste Waffengattung,<br />

die „Schützen“. Dies spiegelt sich <strong>in</strong> den städtischen Soldverträgen wie<strong>der</strong>, die mehrheitlich die Komb<strong>in</strong>ation<br />

„1 Reiter“ plus „3 berittene Knechte“ o<strong>der</strong> „1 Reiter plus 1 berittenen Knecht plus 2 Schützen“<br />

aufweisen. 1430 trat <strong>der</strong> Ritter Godeken F<strong>in</strong>tze mit e<strong>in</strong>er Gleve <strong>in</strong> den Dienst Braunschweigs. Er musste<br />

sich verpflichten, im Notfall auch im Büchsenwerk zu dienen. 69<br />

Auch bei den, von den Städten für die aktive Fehdeführung zusätzlich geworbenen Fußknechten handelte<br />

es sich fast ausschließlich um Schützen, da nur diese Waffengattung bei <strong>der</strong> üblichen Fehdeführung<br />

– Wachdienste, Geleitschutz, Verteidigung, Belagerung – S<strong>in</strong>n machte.<br />

1421/22 stockte das Stift Hildesheim wg. e<strong>in</strong>er drohenden Fehde se<strong>in</strong> Schützenkont<strong>in</strong>gent von 14 auf 34<br />

Mann auf. Köln legte für den Entsatz nach Neuss 1474/75 <strong>in</strong> allen Soldverträgen ausdrücklich fest, dass<br />

die Fußknechte nur mit Handbüchsen <strong>und</strong> Armbrüsten ausgerüstet sei sollten. 70 Osnabrück schickte im<br />

15. Jh. gleich mehrere Schützenkont<strong>in</strong>gente zu Feldzügen; 1465 sowie 1474/75 nach Neuss entsandte die<br />

Stadt jeweils e<strong>in</strong> größeres <strong>Aufgebot</strong>, bestehend aus Stadtknechten <strong>und</strong> Schützen, über die Abrechnungen<br />

vorliegen. 71 Es handelte sich also um Soldschützen. Für e<strong>in</strong>en Zug Bernhards von Lippe stellte die Stadt<br />

1479 ebenfalls 56 Soldschützen zur Verfügung. 72 Weitere Ausgaben f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> den Stadtrechnungen,<br />

so die Soldzahlungen für 100 Schützen im Jahre 1484. Für den Zug nach Ostnie<strong>der</strong>sachsen 1485/86 wurden<br />

wie<strong>der</strong>um 100 Schützen angeworben. 73<br />

d. Herkunft <strong>der</strong> Söldner<br />

Bei den oben erwähnten böhmischen Fußsöldnern handelte es sich überwiegend um Schützen, die mit<br />

sog. „Setzschilden“ (paveznici) <strong>und</strong> Schusswaffen ausgerüstet waren, was auf e<strong>in</strong>en spezialisierten E<strong>in</strong>satz<br />

im Belagerungskrieg h<strong>in</strong>deutet, weniger auf Feldschlachten. 74<br />

Schon 1447 standen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Soester Fehde fast ausschließlich Böhmen als Söldner <strong>in</strong> Diensten des Erzbischofs<br />

von Köln, während die Stadt auf adlige Soldritter zurückgriff. 75<br />

Gött<strong>in</strong>gen hatte 1484-86, wie erwähnt, rd. 30-39 Fußschützen unter Vertrag. Die Aufträge, mit denen<br />

die Werber ausgeschickt wurden, nennen explizit die Böhmen. Die Abrechnungen über Ausrüstung, Munitionierung<br />

<strong>und</strong> E<strong>in</strong>satz <strong>der</strong> hannoverschen Soldknechte sowie <strong>der</strong> Name ihres Hauptmanns (‚Mester Pawel’)<br />

belegen, dass es zum e<strong>in</strong>en fast ausschließlich Fußschützen waren <strong>und</strong> es sich zum zweiten ebenfalls<br />

um Böhmen gehandelt haben wird. 76<br />

© Entwürfe, Texte <strong>und</strong> Konzepte <strong>und</strong> sonstige von <strong>der</strong> Geschichts- & Medienagentur gestalteten Vorlagen unterliegen<br />

dem Urheberrechtsgesetz (UrhG § 2, Abs. 1). Sämtliche Schutz- <strong>und</strong> sonstige Nutzungsrechte liegen bei dem<br />

Verfasser. Jede – auch auszugsweise – Wie<strong>der</strong>gabe, Weitergabe o<strong>der</strong> Veröffentlichung über das Maß üblichen Zitierens<br />

h<strong>in</strong>aus o<strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung bedarf <strong>der</strong> vorherigen Genehmigung.<br />

69<br />

StA Braunschw., B I 2, Bd. 3, S. 95.<br />

70<br />

Hist. Archiv Stadt Köln, Briefbuch 30, fol. 135, 1339 v, 140 etc.<br />

71<br />

Abrechnungsbelege bei STUVE, Der Zug <strong>der</strong> Osnabrücker nach Neuss, S. 165-180; Staatsarchiv Osnabrück, Dep.<br />

3 a, 1 VI, 174/1-9.<br />

72<br />

8 Pfennige pro Tag <strong>und</strong> Mann. Vgl. STUVE.<br />

73<br />

Abrechnungsbelege bei STUVE, Die braunschweigische Fehde, S. 30-41.<br />

74<br />

TRESP, S. 79.<br />

75<br />

Vgl. StA Soest, Bestand A, Quittungen 1441-48.<br />

76<br />

StA Hann. Kämmereireg. 1485/86, passim.

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