Familie und Beruf - in der Gemeinde Rosendahl
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Elternzeit <strong>und</strong> Elterngeld<br />
Elternzeit<br />
Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Arbeitnehmer,<br />
die ihr K<strong>in</strong>d selbst betreuen<br />
<strong>und</strong> erziehen, haben bis<br />
zur Vollendung des dritten Lebensjahres<br />
des K<strong>in</strong>des e<strong>in</strong>en<br />
Rechtsanspruch auf Elternzeit.<br />
Mit Zustimmung <strong>der</strong> Arbeitgeberseite<br />
können sie bis zu zwölf<br />
Monate <strong>der</strong> Elternzeit auf die<br />
Zeit zwischen dem dritten <strong>und</strong><br />
dem achten Geburtstag des<br />
K<strong>in</strong>des übertragen.<br />
Elterngeld<br />
Das Anfang 2007 e<strong>in</strong>geführte<br />
Elterngeld schafft nach <strong>der</strong> Geburt<br />
e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des den notwendigen<br />
Schonraum für e<strong>in</strong>en guten<br />
Start <strong>in</strong> das geme<strong>in</strong>same<br />
Leben mit dem neuen <strong>Familie</strong>nmitglied.<br />
Für Mütter <strong>und</strong> Väter<br />
wird es mit dem Elterngeld e<strong>in</strong>facher,<br />
vorübergehend ganz<br />
o<strong>der</strong> auch nur teilweise auf e<strong>in</strong>e<br />
Erwerbstätigkeit zu verzichten<br />
<strong>und</strong> so mehr Zeit für die Betreuung<br />
des K<strong>in</strong>des zu haben.<br />
Das Elterngeld fängt e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>kommenswegfall<br />
nach <strong>der</strong> Geburt<br />
des K<strong>in</strong>des auf. Es beträgt<br />
67 Prozent des durchschnittlich<br />
nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben<br />
<strong>und</strong> Werbungskosten<br />
vor <strong>der</strong> Geburt monatlich verfügbaren<br />
laufenden Erwerbse<strong>in</strong>kommens,<br />
höchstens jedoch<br />
1.800 Euro <strong>und</strong> m<strong>in</strong>destens 300<br />
Euro. Für Ger<strong>in</strong>gverdiener mit<br />
e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>kommen unter 1.000<br />
Euro vor <strong>der</strong> Geburt des K<strong>in</strong>des<br />
wird die Ersatzrate auf bis zu<br />
100 Prozent angehoben.<br />
www.rosendahl.de<br />
Nicht erwerbstätige Elternteile<br />
erhalten den M<strong>in</strong>destbetrag zusätzlich<br />
zum bisherigen <strong>Familie</strong>ne<strong>in</strong>kommen.Mehrk<strong>in</strong>dfamilien<br />
mit kle<strong>in</strong>en K<strong>in</strong><strong>der</strong>n profitieren<br />
vom so genannten Geschwisterbonus:<br />
Sie erhalten<br />
e<strong>in</strong>en Zuschlag von 10 Prozent,<br />
m<strong>in</strong>destens aber 75 Euro zu<br />
dem sonst zustehenden Elterngeld<br />
des betreuenden Elternteils.<br />
Das Elterngeld wird an Väter<br />
<strong>und</strong> Mütter für maximal 14 Monate<br />
gezahlt; beide können den<br />
Zeitraum frei untere<strong>in</strong>an<strong>der</strong> aufteilen.<br />
Weitere Infos:<br />
B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isterium für <strong>Familie</strong>,<br />
Senioren, Frauen <strong>und</strong> Jugend<br />
Tel. 01 80/1 90 70 50<br />
Montag bis Donnerstag:<br />
von 9.00 bis 18.00 Uhr<br />
www.familien-wegweiser.de<br />
Vielfach hören wir Beschwerden,<br />
bei den meisten kle<strong>in</strong>en K<strong>in</strong><strong>der</strong>n<br />
lasse sich das Größerwerden<br />
auf die Dauer nicht verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n.<br />
Frantz Wittkamp<br />
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