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Familie und Beruf - in der Gemeinde Rosendahl

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Elternzeit <strong>und</strong> Elterngeld<br />

Elternzeit<br />

Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Arbeitnehmer,<br />

die ihr K<strong>in</strong>d selbst betreuen<br />

<strong>und</strong> erziehen, haben bis<br />

zur Vollendung des dritten Lebensjahres<br />

des K<strong>in</strong>des e<strong>in</strong>en<br />

Rechtsanspruch auf Elternzeit.<br />

Mit Zustimmung <strong>der</strong> Arbeitgeberseite<br />

können sie bis zu zwölf<br />

Monate <strong>der</strong> Elternzeit auf die<br />

Zeit zwischen dem dritten <strong>und</strong><br />

dem achten Geburtstag des<br />

K<strong>in</strong>des übertragen.<br />

Elterngeld<br />

Das Anfang 2007 e<strong>in</strong>geführte<br />

Elterngeld schafft nach <strong>der</strong> Geburt<br />

e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des den notwendigen<br />

Schonraum für e<strong>in</strong>en guten<br />

Start <strong>in</strong> das geme<strong>in</strong>same<br />

Leben mit dem neuen <strong>Familie</strong>nmitglied.<br />

Für Mütter <strong>und</strong> Väter<br />

wird es mit dem Elterngeld e<strong>in</strong>facher,<br />

vorübergehend ganz<br />

o<strong>der</strong> auch nur teilweise auf e<strong>in</strong>e<br />

Erwerbstätigkeit zu verzichten<br />

<strong>und</strong> so mehr Zeit für die Betreuung<br />

des K<strong>in</strong>des zu haben.<br />

Das Elterngeld fängt e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>kommenswegfall<br />

nach <strong>der</strong> Geburt<br />

des K<strong>in</strong>des auf. Es beträgt<br />

67 Prozent des durchschnittlich<br />

nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben<br />

<strong>und</strong> Werbungskosten<br />

vor <strong>der</strong> Geburt monatlich verfügbaren<br />

laufenden Erwerbse<strong>in</strong>kommens,<br />

höchstens jedoch<br />

1.800 Euro <strong>und</strong> m<strong>in</strong>destens 300<br />

Euro. Für Ger<strong>in</strong>gverdiener mit<br />

e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>kommen unter 1.000<br />

Euro vor <strong>der</strong> Geburt des K<strong>in</strong>des<br />

wird die Ersatzrate auf bis zu<br />

100 Prozent angehoben.<br />

www.rosendahl.de<br />

Nicht erwerbstätige Elternteile<br />

erhalten den M<strong>in</strong>destbetrag zusätzlich<br />

zum bisherigen <strong>Familie</strong>ne<strong>in</strong>kommen.Mehrk<strong>in</strong>dfamilien<br />

mit kle<strong>in</strong>en K<strong>in</strong><strong>der</strong>n profitieren<br />

vom so genannten Geschwisterbonus:<br />

Sie erhalten<br />

e<strong>in</strong>en Zuschlag von 10 Prozent,<br />

m<strong>in</strong>destens aber 75 Euro zu<br />

dem sonst zustehenden Elterngeld<br />

des betreuenden Elternteils.<br />

Das Elterngeld wird an Väter<br />

<strong>und</strong> Mütter für maximal 14 Monate<br />

gezahlt; beide können den<br />

Zeitraum frei untere<strong>in</strong>an<strong>der</strong> aufteilen.<br />

Weitere Infos:<br />

B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isterium für <strong>Familie</strong>,<br />

Senioren, Frauen <strong>und</strong> Jugend<br />

Tel. 01 80/1 90 70 50<br />

Montag bis Donnerstag:<br />

von 9.00 bis 18.00 Uhr<br />

www.familien-wegweiser.de<br />

Vielfach hören wir Beschwerden,<br />

bei den meisten kle<strong>in</strong>en K<strong>in</strong><strong>der</strong>n<br />

lasse sich das Größerwerden<br />

auf die Dauer nicht verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n.<br />

Frantz Wittkamp<br />

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