Wohin gehst du? - Landespolizei Schleswig-Holstein
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KINDESMISSHANDLUNG<br />
Tipps<br />
■ Greifen Sie beim Verdacht<br />
auf Kindesmisshandlung zum<br />
Schutz des Kindes rasch ein –<br />
das Kind braucht Ihre Hilfe!<br />
■ Ermitteln Sie nicht selbst,<br />
sondern schalten Sie Fachleute<br />
von Beratungsstellen, Jugendämtern<br />
und der Polizei ein –<br />
notfalls auch anonym.<br />
■ Eine Mitteilung an die Polizei<br />
schließt die Hilfe anderer<br />
Einrichtungen nicht aus und<br />
gewährleistet offizielle, professionelle<br />
Ermittlungen. Damit<br />
auch die zum Schutz des Kindes<br />
notwendigen Maßnahmen<br />
getroffen werden können, werden<br />
das zuständige Jugendamt<br />
oder auch das Vormundschaftsgericht<br />
von der Polizei<br />
unterrichtet.<br />
■ Zwar ist die Polizei keine Einrichtung<br />
der Opferhilfe, doch<br />
gibt es auch hier Spezialisten –<br />
etwa die Jugendbeauftragten<br />
oder die Jugendsachbearbeiterinnen<br />
und Jugendsachbearbeiter<br />
–, die Sie gerne<br />
Hilfe<br />
beraten!<br />
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