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Wohin gehst du? - Landespolizei Schleswig-Holstein

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KINDESMISSHANDLUNG<br />

Tipps<br />

■ Greifen Sie beim Verdacht<br />

auf Kindesmisshandlung zum<br />

Schutz des Kindes rasch ein –<br />

das Kind braucht Ihre Hilfe!<br />

■ Ermitteln Sie nicht selbst,<br />

sondern schalten Sie Fachleute<br />

von Beratungsstellen, Jugendämtern<br />

und der Polizei ein –<br />

notfalls auch anonym.<br />

■ Eine Mitteilung an die Polizei<br />

schließt die Hilfe anderer<br />

Einrichtungen nicht aus und<br />

gewährleistet offizielle, professionelle<br />

Ermittlungen. Damit<br />

auch die zum Schutz des Kindes<br />

notwendigen Maßnahmen<br />

getroffen werden können, werden<br />

das zuständige Jugendamt<br />

oder auch das Vormundschaftsgericht<br />

von der Polizei<br />

unterrichtet.<br />

■ Zwar ist die Polizei keine Einrichtung<br />

der Opferhilfe, doch<br />

gibt es auch hier Spezialisten –<br />

etwa die Jugendbeauftragten<br />

oder die Jugendsachbearbeiterinnen<br />

und Jugendsachbearbeiter<br />

–, die Sie gerne<br />

Hilfe<br />

beraten!<br />

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