Wohin gehst du? - Landespolizei Schleswig-Holstein
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KINDESMISSHANDLUNG<br />
Die Tat<br />
Unter Kindesmisshandlung wird<br />
heute allgemein die psychische<br />
und physische Schädigung von<br />
Kindern oder Jugendlichen <strong>du</strong>rch<br />
Eltern, Erziehungsberechtigte und<br />
andere nahestehende Personen<br />
wie Nachbarn oder Verwandte<br />
verstanden. Kindesmisshandlung<br />
kann bereits dort beginnen, wo<br />
Kinder <strong>du</strong>rch Strafen, Klapse,<br />
Überforderung oder Liebesentzug<br />
geschädigt werden. Diese Schädigungen<br />
können sowohl <strong>du</strong>rch<br />
Handlungen (wie bei körperlicher<br />
und seelischer Misshandlung) als<br />
auch <strong>du</strong>rch Unterlassungen (wie<br />
bei Vernachlässigungen) zustande<br />
kommen und haben immer Langzeitfolgen.<br />
Sie ereignen sich überwiegend<br />
innerhalb der Familie<br />
oder der Lebensgemeinschaft,<br />
aber auch in Kindergärten, Schulen<br />
und ähnlichen Einrichtungen.<br />
Physische Misshandlungen sind<br />
alle Handlungen, die zur (körperlichen)<br />
Verletzung oder gar zur<br />
Tötung des Kindes führen können.<br />
Vernachlässigung bedeutet, dass<br />
Kinder die für ihre körperliche und<br />
seelische Entwicklung unbedingt<br />
notwendige Zuwen<strong>du</strong>ng, den<br />
Die<br />
Schutz und die Fürsorge<br />
Tat<br />
nicht<br />
oder nicht in ausreichendem Maße<br />
erhalten und da<strong>du</strong>rch geschädigt<br />
werden. Auch die „bloße“ Vernachlässigung<br />
kann für Kinder<br />
tödlich sein!<br />
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