Richtlinie Energie und Haustechnik - Kanton Bern
Richtlinie Energie und Haustechnik - Kanton Bern
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� Amt für Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> Gebäude des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong> Reiterstrasse 11, 3011 <strong>Bern</strong><br />
18 Lüftungsanlagen<br />
Vorgaben <strong>Haustechnik</strong><br />
Bedarfsregelung<br />
Die Luftvolumenströme <strong>und</strong> die Betriebszeiten von Lüftungsanlagen<br />
sind nach Bedarf zu steuern oder zu regeln.<br />
Luftbefeuchtung<br />
Lüftungsanlagen sind so zu konzipieren, dass möglichst auf<br />
eine aktive Befeuchtung aus Behaglichkeitsgründen verzichtet<br />
werden kann.<br />
Leerteile zur Nachrüstung der Befeuchtung in den Anlagen<br />
sind in kritischen Fällen vorzusehen. In diesem Fall ist der<br />
Lufterhitzer der Lüftungsanlagen sind so auszulegen, dass<br />
eine spätere Nachrüstung eines adiabatischen Befeuchters<br />
möglich ist.<br />
Dampfbefeuchter mit elektrischer Beheizung sind nicht gestattet.<br />
Erfüllung Hygieneanforderungen<br />
Lüftungsanlagen dienen in erster Linie der Erfüllung von<br />
Hygieneanforderungen <strong>und</strong> nicht der Erbringung von Kühl-<br />
resp. Heizleistungen.<br />
Konditionierung der Lufttemperatur<br />
Zulufttemperaturen von Lüftungsanlagen sind über Erdregister<br />
oder Gr<strong>und</strong>wasser zu konditionieren (vorzuwärmen,<br />
respektive abzukühlen).<br />
Temperaturmessung Wärmerückgewinnung<br />
Zur Überprüfung des Wirkungsgrades der Wärmerückgewinnung<br />
sind die Temperaturen der Zu- <strong>und</strong> Abluft, vor <strong>und</strong><br />
nach der Wärmerückgewinnungsanlage zu messen. Die<br />
Messung erfolgt vor Ort oder über das Gebäudeleitsystem.<br />
Lüftungsmotoren<br />
Es sind Motoren der Effizienzklasse IE2 einzusetzen.<br />
19 Kühlung von EDV-Räumen<br />
Standort<br />
Der Standort des EDV-Raums soll so gewählt werden, dass<br />
auf eine aktive Kühlung verzichtet werden kann. Am Standort<br />
sollen möglichst wenig externe Lasten auftreten.<br />
Vor dem Einsatz einer aktiven Kühlung, muss die Möglichkeit<br />
einer Kühlung mittels Be- <strong>und</strong> Entlüftung mit Aussenluft<br />
in Betracht gezogen werden. Dabei darf die Aussenluft nicht<br />
aktiv nachgewärmt werden.<br />
Erst in letzter Priorität wird eine aktive Kühlung eingesetzt.<br />
Messkonzept<br />
- In allen EDV-Räumen, welche aktiv gekühlt werden, ist<br />
eine Messeinrichtung für den Stromverbrauch vorzusehen<br />
(mit der Möglichkeit der Speicherung von Monatswerten<br />
über mehrere Jahre).<br />
- Anlagen mit einer IT-Leistung von mindestens 50 kW sind<br />
mit den notwendigen Messeinrichtungen zur Bestimmung<br />
der Power Usage Effectiveness (PUE) auszurüsten.<br />
- Bei Anlagen von mindestens 50 kW meldet der Planer die<br />
Anlage zum Förderprogramm PUEDA an.<br />
Referenz<br />
Vorgabedokumente, Werkzeuge, Hilfsmittel<br />
<strong>Energie</strong>verordnung KenV <strong>und</strong> <strong>Energie</strong>ordner<br />
des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong><br />
<strong>Richtlinie</strong> SWKI VA 104-01 "Hygiene-<br />
Anforderungen an raumlufttechnischen<br />
Anlagen <strong>und</strong> Geräte"<br />
Förderprogramm PUEDA<br />
www.pueda.ch<br />
<strong>Richtlinie</strong> <strong>Energie</strong> <strong>und</strong> <strong>Haustechnik</strong>_24 8.3.2012 Seite 11/19