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Richtlinie Energie und Haustechnik - Kanton Bern

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� Amt für Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> Gebäude des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong> Reiterstrasse 11, 3011 <strong>Bern</strong><br />

18 Lüftungsanlagen<br />

Vorgaben <strong>Haustechnik</strong><br />

Bedarfsregelung<br />

Die Luftvolumenströme <strong>und</strong> die Betriebszeiten von Lüftungsanlagen<br />

sind nach Bedarf zu steuern oder zu regeln.<br />

Luftbefeuchtung<br />

Lüftungsanlagen sind so zu konzipieren, dass möglichst auf<br />

eine aktive Befeuchtung aus Behaglichkeitsgründen verzichtet<br />

werden kann.<br />

Leerteile zur Nachrüstung der Befeuchtung in den Anlagen<br />

sind in kritischen Fällen vorzusehen. In diesem Fall ist der<br />

Lufterhitzer der Lüftungsanlagen sind so auszulegen, dass<br />

eine spätere Nachrüstung eines adiabatischen Befeuchters<br />

möglich ist.<br />

Dampfbefeuchter mit elektrischer Beheizung sind nicht gestattet.<br />

Erfüllung Hygieneanforderungen<br />

Lüftungsanlagen dienen in erster Linie der Erfüllung von<br />

Hygieneanforderungen <strong>und</strong> nicht der Erbringung von Kühl-<br />

resp. Heizleistungen.<br />

Konditionierung der Lufttemperatur<br />

Zulufttemperaturen von Lüftungsanlagen sind über Erdregister<br />

oder Gr<strong>und</strong>wasser zu konditionieren (vorzuwärmen,<br />

respektive abzukühlen).<br />

Temperaturmessung Wärmerückgewinnung<br />

Zur Überprüfung des Wirkungsgrades der Wärmerückgewinnung<br />

sind die Temperaturen der Zu- <strong>und</strong> Abluft, vor <strong>und</strong><br />

nach der Wärmerückgewinnungsanlage zu messen. Die<br />

Messung erfolgt vor Ort oder über das Gebäudeleitsystem.<br />

Lüftungsmotoren<br />

Es sind Motoren der Effizienzklasse IE2 einzusetzen.<br />

19 Kühlung von EDV-Räumen<br />

Standort<br />

Der Standort des EDV-Raums soll so gewählt werden, dass<br />

auf eine aktive Kühlung verzichtet werden kann. Am Standort<br />

sollen möglichst wenig externe Lasten auftreten.<br />

Vor dem Einsatz einer aktiven Kühlung, muss die Möglichkeit<br />

einer Kühlung mittels Be- <strong>und</strong> Entlüftung mit Aussenluft<br />

in Betracht gezogen werden. Dabei darf die Aussenluft nicht<br />

aktiv nachgewärmt werden.<br />

Erst in letzter Priorität wird eine aktive Kühlung eingesetzt.<br />

Messkonzept<br />

- In allen EDV-Räumen, welche aktiv gekühlt werden, ist<br />

eine Messeinrichtung für den Stromverbrauch vorzusehen<br />

(mit der Möglichkeit der Speicherung von Monatswerten<br />

über mehrere Jahre).<br />

- Anlagen mit einer IT-Leistung von mindestens 50 kW sind<br />

mit den notwendigen Messeinrichtungen zur Bestimmung<br />

der Power Usage Effectiveness (PUE) auszurüsten.<br />

- Bei Anlagen von mindestens 50 kW meldet der Planer die<br />

Anlage zum Förderprogramm PUEDA an.<br />

Referenz<br />

Vorgabedokumente, Werkzeuge, Hilfsmittel<br />

<strong>Energie</strong>verordnung KenV <strong>und</strong> <strong>Energie</strong>ordner<br />

des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong><br />

<strong>Richtlinie</strong> SWKI VA 104-01 "Hygiene-<br />

Anforderungen an raumlufttechnischen<br />

Anlagen <strong>und</strong> Geräte"<br />

Förderprogramm PUEDA<br />

www.pueda.ch<br />

<strong>Richtlinie</strong> <strong>Energie</strong> <strong>und</strong> <strong>Haustechnik</strong>_24 8.3.2012 Seite 11/19

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