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Richtlinie Energie und Haustechnik - Kanton Bern

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� Amt für Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> Gebäude des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong> Reiterstrasse 11, 3011 <strong>Bern</strong><br />

Umgebungsgestaltung<br />

32 Naturnahe Bereiche<br />

Vorgaben Umgebungsgestaltung<br />

Es sind naturnahe Bereiche festzulegen. Diese sind in der<br />

Projektierung explizit zu bezeichnen.<br />

Folgende Mindestanforderungen sind einzuhalten:<br />

• Bepflanzung mit einheimischen <strong>und</strong> standortgerechten<br />

Arten (siehe <strong>Richtlinie</strong> "Pflanzen")<br />

• Kein Einsatz von Bioziden, Herbiziden <strong>und</strong> Düngemitteln<br />

• Naturnahe Wiesen (maximal zweimal jährlich geschnitten)<br />

• Verkehrsflächen sind versickerungsfähig zu gestalten,<br />

soweit dies aus betrieblichen Randbedingungen möglich<br />

ist<br />

• Dach- <strong>und</strong> Regenwasser ist weitmöglichst oberflächlich<br />

zu versickern, sofern das Wasser keine Verschmutzung<br />

aufweist <strong>und</strong> der Untergr<strong>und</strong> eine Versickerung zulässt<br />

Können in einem Projekt diese Mindestanforderungen eingehalten<br />

werden <strong>und</strong> beträgt der naturnahe Bereich mindestens<br />

30 % der Freiflächen (inkl. Flachdächer), ist eine Zertifizierung<br />

"Naturpark der Wirtschaft" anzustreben.<br />

Übrige Bereiche:<br />

Es gelten die Empfehlungen für die übrigen Arealbereiche<br />

des Labels "Naturpark der Wirtschaft" der Stiftung "Natur<br />

<strong>und</strong> Wirtschaft".<br />

Referenz<br />

Vorgabedokumente, Werkzeuge, Hilfsmittel<br />

- AGG Vorgabe Pflanzen<br />

- Kriterien des Labels Naturpark der<br />

Wirtschaft:<br />

www.natur<strong>und</strong>wirtschaft.ch<br />

<strong>Richtlinie</strong> <strong>Energie</strong> <strong>und</strong> <strong>Haustechnik</strong>_24 8.3.2012 Seite 19/19

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