Richtlinie Energie und Haustechnik - Kanton Bern
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� Amt für Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> Gebäude des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong> Reiterstrasse 11, 3011 <strong>Bern</strong><br />
Umgebungsgestaltung<br />
32 Naturnahe Bereiche<br />
Vorgaben Umgebungsgestaltung<br />
Es sind naturnahe Bereiche festzulegen. Diese sind in der<br />
Projektierung explizit zu bezeichnen.<br />
Folgende Mindestanforderungen sind einzuhalten:<br />
• Bepflanzung mit einheimischen <strong>und</strong> standortgerechten<br />
Arten (siehe <strong>Richtlinie</strong> "Pflanzen")<br />
• Kein Einsatz von Bioziden, Herbiziden <strong>und</strong> Düngemitteln<br />
• Naturnahe Wiesen (maximal zweimal jährlich geschnitten)<br />
• Verkehrsflächen sind versickerungsfähig zu gestalten,<br />
soweit dies aus betrieblichen Randbedingungen möglich<br />
ist<br />
• Dach- <strong>und</strong> Regenwasser ist weitmöglichst oberflächlich<br />
zu versickern, sofern das Wasser keine Verschmutzung<br />
aufweist <strong>und</strong> der Untergr<strong>und</strong> eine Versickerung zulässt<br />
Können in einem Projekt diese Mindestanforderungen eingehalten<br />
werden <strong>und</strong> beträgt der naturnahe Bereich mindestens<br />
30 % der Freiflächen (inkl. Flachdächer), ist eine Zertifizierung<br />
"Naturpark der Wirtschaft" anzustreben.<br />
Übrige Bereiche:<br />
Es gelten die Empfehlungen für die übrigen Arealbereiche<br />
des Labels "Naturpark der Wirtschaft" der Stiftung "Natur<br />
<strong>und</strong> Wirtschaft".<br />
Referenz<br />
Vorgabedokumente, Werkzeuge, Hilfsmittel<br />
- AGG Vorgabe Pflanzen<br />
- Kriterien des Labels Naturpark der<br />
Wirtschaft:<br />
www.natur<strong>und</strong>wirtschaft.ch<br />
<strong>Richtlinie</strong> <strong>Energie</strong> <strong>und</strong> <strong>Haustechnik</strong>_24 8.3.2012 Seite 19/19