Richtlinie Energie und Haustechnik - Kanton Bern
Richtlinie Energie und Haustechnik - Kanton Bern
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� Amt für Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> Gebäude des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong> Reiterstrasse 11, 3011 <strong>Bern</strong><br />
Vorgaben <strong>Haustechnik</strong><br />
Ölkesselersatz<br />
Jeder Ölkesselersatz erfolgt mit einer Heizung mit hohem<br />
Anteil an erneuerbarer <strong>Energie</strong> (z. B. Pellet- oder Holzschnitzelheizung,<br />
Wärmepumpe). Rahmenbedingungen für<br />
WP siehe weiter unten. Ausnahmen sind nur möglich, wenn<br />
die Anlagen- oder Gebäudesituation vor Ort dies nicht zulässt.<br />
Holzkessel<br />
- Nur geprüfte Holzkessel einsetzen.<br />
- Bei Leistungen ab 300 kW sind Holzschnitzelheizungen<br />
den Pelletheizungen vorzuziehen.<br />
- Bei grösseren Anlagen ab 100 kW ist das QS-System<br />
nach VHe anzuwenden.<br />
Feinstaub bei Holzheizungen<br />
Um die Feinstaubemissionen bei Holzheizungen klein zu<br />
halten sind folgende Massnahmen vorzukehren:<br />
- Anlagen müssen den Feinstaub-Vorschriften gemäss der<br />
verschärften Luftreinhalteverordnung LRV vom 1.1.08<br />
genügen. Die in der Verordnung verlangten Massnahmen<br />
sind umzusetzen.<br />
- Die Holzheizungen sind bei Inbetriebnahme optimal einzuregulieren<br />
<strong>und</strong> periodisch zu überprüfen. Das Betriebspersonal<br />
ist zu schulen.<br />
Entsorgung von Asche / Feinstaub aus Holzfeuerungen<br />
Die fachgerechte Entsorgung von Asche <strong>und</strong> Feinstaub in<br />
eine Schlacken- resp. Reaktordeponie ist Sache des Holzlieferanten<br />
<strong>und</strong> wird im Holzliefervertrag festgelegt.<br />
Wärmepumpen<br />
Der Einsatz von Wärmepumpen soll die Holzheizung nicht<br />
ersetzen sondern ergänzen. Ziel ist ein gesamthaft höherer<br />
Anteil erneuerbarer <strong>Energie</strong> im Wärmebereich.<br />
Beim Einsatz von Wärmepumpen (WP) sind folgende Punkte<br />
zwingend einzuhalten:<br />
- Gute Wärmequelle (Erdsonde, Gr<strong>und</strong>wasser, Abwärme)<br />
Keine Luft-Wasser Wärmepumpen<br />
- Tiefe Vorlauftemperaturen:<br />
Neubauten max. 35°C<br />
Bestehende Bauten max. 45°C<br />
- Wärmepumpen sind gleitend nach Aussentemperatur zu<br />
betreiben<br />
- Keine Bodenheizungen (→ Systemtrennung, Flexibilität)<br />
- Der Einsatz einer WP ist kein Gr<strong>und</strong>/Präjudiz für:<br />
eine aktive Raumkühlung über die WP<br />
eine passive Raumkühlung mit Sonden, Gr<strong>und</strong>wasser<br />
- Der Einsatz von Enthitzern <strong>und</strong> Unterkühlern ist zu prüfen<br />
(z.B. für Warmwasseraufbereitung, Lüftungen)<br />
Referenz<br />
Vorgabedokumente, Werkzeuge, Hilfsmittel<br />
- Liste der geprüften VHe-Kessel <strong>und</strong><br />
Q-Plan unter www.vhe.ch<br />
<strong>Richtlinie</strong> <strong>Energie</strong> <strong>und</strong> <strong>Haustechnik</strong>_24 8.3.2012 Seite 9/19