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Richtlinie Energie und Haustechnik - Kanton Bern

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� Amt für Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> Gebäude des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong> Reiterstrasse 11, 3011 <strong>Bern</strong><br />

Vorgaben <strong>Haustechnik</strong><br />

Ölkesselersatz<br />

Jeder Ölkesselersatz erfolgt mit einer Heizung mit hohem<br />

Anteil an erneuerbarer <strong>Energie</strong> (z. B. Pellet- oder Holzschnitzelheizung,<br />

Wärmepumpe). Rahmenbedingungen für<br />

WP siehe weiter unten. Ausnahmen sind nur möglich, wenn<br />

die Anlagen- oder Gebäudesituation vor Ort dies nicht zulässt.<br />

Holzkessel<br />

- Nur geprüfte Holzkessel einsetzen.<br />

- Bei Leistungen ab 300 kW sind Holzschnitzelheizungen<br />

den Pelletheizungen vorzuziehen.<br />

- Bei grösseren Anlagen ab 100 kW ist das QS-System<br />

nach VHe anzuwenden.<br />

Feinstaub bei Holzheizungen<br />

Um die Feinstaubemissionen bei Holzheizungen klein zu<br />

halten sind folgende Massnahmen vorzukehren:<br />

- Anlagen müssen den Feinstaub-Vorschriften gemäss der<br />

verschärften Luftreinhalteverordnung LRV vom 1.1.08<br />

genügen. Die in der Verordnung verlangten Massnahmen<br />

sind umzusetzen.<br />

- Die Holzheizungen sind bei Inbetriebnahme optimal einzuregulieren<br />

<strong>und</strong> periodisch zu überprüfen. Das Betriebspersonal<br />

ist zu schulen.<br />

Entsorgung von Asche / Feinstaub aus Holzfeuerungen<br />

Die fachgerechte Entsorgung von Asche <strong>und</strong> Feinstaub in<br />

eine Schlacken- resp. Reaktordeponie ist Sache des Holzlieferanten<br />

<strong>und</strong> wird im Holzliefervertrag festgelegt.<br />

Wärmepumpen<br />

Der Einsatz von Wärmepumpen soll die Holzheizung nicht<br />

ersetzen sondern ergänzen. Ziel ist ein gesamthaft höherer<br />

Anteil erneuerbarer <strong>Energie</strong> im Wärmebereich.<br />

Beim Einsatz von Wärmepumpen (WP) sind folgende Punkte<br />

zwingend einzuhalten:<br />

- Gute Wärmequelle (Erdsonde, Gr<strong>und</strong>wasser, Abwärme)<br />

Keine Luft-Wasser Wärmepumpen<br />

- Tiefe Vorlauftemperaturen:<br />

Neubauten max. 35°C<br />

Bestehende Bauten max. 45°C<br />

- Wärmepumpen sind gleitend nach Aussentemperatur zu<br />

betreiben<br />

- Keine Bodenheizungen (→ Systemtrennung, Flexibilität)<br />

- Der Einsatz einer WP ist kein Gr<strong>und</strong>/Präjudiz für:<br />

eine aktive Raumkühlung über die WP<br />

eine passive Raumkühlung mit Sonden, Gr<strong>und</strong>wasser<br />

- Der Einsatz von Enthitzern <strong>und</strong> Unterkühlern ist zu prüfen<br />

(z.B. für Warmwasseraufbereitung, Lüftungen)<br />

Referenz<br />

Vorgabedokumente, Werkzeuge, Hilfsmittel<br />

- Liste der geprüften VHe-Kessel <strong>und</strong><br />

Q-Plan unter www.vhe.ch<br />

<strong>Richtlinie</strong> <strong>Energie</strong> <strong>und</strong> <strong>Haustechnik</strong>_24 8.3.2012 Seite 9/19

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