Richtlinie Energie und Haustechnik - Kanton Bern
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� Amt für Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> Gebäude des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong> Reiterstrasse 11, 3011 <strong>Bern</strong><br />
Vorgaben <strong>Haustechnik</strong><br />
Bedürfnisabklärung<br />
Der Nutzen von Lösungen mit hohem Technisierungsgrad<br />
muss bei der Projektierung nachgewiesen werden. Dabei<br />
müssen die Effizienz des technischen Dienstes, die Investitions-,<br />
<strong>Energie</strong>- <strong>und</strong> Betriebskosten <strong>und</strong> die Betriebssicherheit<br />
berücksichtigt werden.<br />
Die MSRL-Topologie basiert auf einem Betriebsführungskonzept<br />
<strong>und</strong> einem Alarmierungskonzept.<br />
Ausführungsbestimmungen<br />
- Bussysteme <strong>und</strong> Schnittstellen basieren auf herstellerunabhängigen<br />
Standards. Als Schnittstellen zur Peripherie<br />
müssen standardisierte Signale eingesetzt werden<br />
(z. B. Fühler mit aktivem Ausgang 4-20 mA).<br />
- Die Automationsebene von MSRL-Systemen muss webfähig<br />
sein.<br />
- Anlagen sind aus autonom funktionierenden Einheiten<br />
aufzubauen. Subsysteme wie z. B. Kältemaschinen, Storen<br />
oder Sicherheitsanlagen müssen mit unabhängigen<br />
Steuerungen ausgerüstet werden.<br />
- Betriebstechnische Anlagen sind bezüglich<br />
Hand/Notbedienung den Kategorien "wichtig" (mit Notbedienung)<br />
<strong>und</strong> "normal" zuzuordnen.<br />
- Für zukünftige Erweiterungen sind im Schaltschrank 30 %<br />
Platzreserven vorzusehen.<br />
- Die aktuellen Betriebsparameter sind schriftlich vor Ort<br />
abzulegen.<br />
- Ein- <strong>und</strong> Ausgangsmodule mit Klartext beschriften<br />
24 Beleuchtungsanlagen<br />
Minergie für Beleuchtung<br />
Die Beleuchtungsanlagen sind bei Neubauten <strong>und</strong> Beleuchtungssanierungen<br />
als Minergieanlagen zu projektieren<br />
<strong>und</strong> auszuführen.<br />
Der Minergiewert muss erreicht werden, ohne Einbezug von<br />
Lichtregulierungen (Dimmungen).<br />
Präsenz- <strong>und</strong> lichtgeführte Ein-Aus Steuerungen sind möglich.<br />
Es ist immer ein Hand-Lichtschalter vorzusehen, ausgenommen<br />
Hauptverkehrsflächen <strong>und</strong> Toilettenanlagen.<br />
Kleine Beleuchtungsanlagen<br />
Bei Ersatz von kleinen Beleuchtungsanlagen in einzelnen<br />
Räumen ist ein Kalkulationswert von 2,5 W/m 2 pro 100lx<br />
vorzusehen.<br />
Raumbeleuchtung, Beleuchtungsstärken<br />
Die Beleuchtungsanlagen sind als ganzräumig flächendeckende<br />
Raumbeleuchtung auszulegen. Die Beleuchtungsstärken<br />
sind der Norm entsprechend vorzusehen.<br />
Referenz<br />
Vorgabedokumente, Werkzeuge, Hilfsmittel<br />
Gemäss KBOB-Empfehlung MSRL-<br />
Technik:<br />
- Anlagen- <strong>und</strong> Datenpunkt-Adressierung<br />
- Hand- <strong>und</strong> Notbedienung<br />
www.380-4.ch<br />
EN/SN 12464-1<br />
<strong>Richtlinie</strong> <strong>Energie</strong> <strong>und</strong> <strong>Haustechnik</strong>_24 8.3.2012 Seite 15/19