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Richtlinie Energie und Haustechnik - Kanton Bern

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� Amt für Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> Gebäude des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong> Reiterstrasse 11, 3011 <strong>Bern</strong><br />

Vorgaben <strong>Haustechnik</strong><br />

Bedürfnisabklärung<br />

Der Nutzen von Lösungen mit hohem Technisierungsgrad<br />

muss bei der Projektierung nachgewiesen werden. Dabei<br />

müssen die Effizienz des technischen Dienstes, die Investitions-,<br />

<strong>Energie</strong>- <strong>und</strong> Betriebskosten <strong>und</strong> die Betriebssicherheit<br />

berücksichtigt werden.<br />

Die MSRL-Topologie basiert auf einem Betriebsführungskonzept<br />

<strong>und</strong> einem Alarmierungskonzept.<br />

Ausführungsbestimmungen<br />

- Bussysteme <strong>und</strong> Schnittstellen basieren auf herstellerunabhängigen<br />

Standards. Als Schnittstellen zur Peripherie<br />

müssen standardisierte Signale eingesetzt werden<br />

(z. B. Fühler mit aktivem Ausgang 4-20 mA).<br />

- Die Automationsebene von MSRL-Systemen muss webfähig<br />

sein.<br />

- Anlagen sind aus autonom funktionierenden Einheiten<br />

aufzubauen. Subsysteme wie z. B. Kältemaschinen, Storen<br />

oder Sicherheitsanlagen müssen mit unabhängigen<br />

Steuerungen ausgerüstet werden.<br />

- Betriebstechnische Anlagen sind bezüglich<br />

Hand/Notbedienung den Kategorien "wichtig" (mit Notbedienung)<br />

<strong>und</strong> "normal" zuzuordnen.<br />

- Für zukünftige Erweiterungen sind im Schaltschrank 30 %<br />

Platzreserven vorzusehen.<br />

- Die aktuellen Betriebsparameter sind schriftlich vor Ort<br />

abzulegen.<br />

- Ein- <strong>und</strong> Ausgangsmodule mit Klartext beschriften<br />

24 Beleuchtungsanlagen<br />

Minergie für Beleuchtung<br />

Die Beleuchtungsanlagen sind bei Neubauten <strong>und</strong> Beleuchtungssanierungen<br />

als Minergieanlagen zu projektieren<br />

<strong>und</strong> auszuführen.<br />

Der Minergiewert muss erreicht werden, ohne Einbezug von<br />

Lichtregulierungen (Dimmungen).<br />

Präsenz- <strong>und</strong> lichtgeführte Ein-Aus Steuerungen sind möglich.<br />

Es ist immer ein Hand-Lichtschalter vorzusehen, ausgenommen<br />

Hauptverkehrsflächen <strong>und</strong> Toilettenanlagen.<br />

Kleine Beleuchtungsanlagen<br />

Bei Ersatz von kleinen Beleuchtungsanlagen in einzelnen<br />

Räumen ist ein Kalkulationswert von 2,5 W/m 2 pro 100lx<br />

vorzusehen.<br />

Raumbeleuchtung, Beleuchtungsstärken<br />

Die Beleuchtungsanlagen sind als ganzräumig flächendeckende<br />

Raumbeleuchtung auszulegen. Die Beleuchtungsstärken<br />

sind der Norm entsprechend vorzusehen.<br />

Referenz<br />

Vorgabedokumente, Werkzeuge, Hilfsmittel<br />

Gemäss KBOB-Empfehlung MSRL-<br />

Technik:<br />

- Anlagen- <strong>und</strong> Datenpunkt-Adressierung<br />

- Hand- <strong>und</strong> Notbedienung<br />

www.380-4.ch<br />

EN/SN 12464-1<br />

<strong>Richtlinie</strong> <strong>Energie</strong> <strong>und</strong> <strong>Haustechnik</strong>_24 8.3.2012 Seite 15/19

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