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KUNST & NATUR an der Autobahn: Aktionen an ... - Worldsoft-CMS

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Nr. 6/2007 - 13 -<br />

Mutzschen/Wermsdorf<br />

Saxofonkonzert „Meier’s Cl<strong>an</strong>“<br />

Der Freundeskreis Schloss Hubertusburg e. V. freut sich, das Saxofonquartett<br />

„Meier’s Cl<strong>an</strong>“ am 22. September 2007 um 17:00 Uhr im<br />

Ovalsaal des Schlosses Hubertusburg begrüßen zu dürfen.<br />

Ab sofort sind für diese Ver<strong>an</strong>staltung Karten in <strong>der</strong> Touristinformation<br />

in Wermsdorf erhältlich. Die Eintrittspreise für das Konzert<br />

betragen 11,00 € für Erwachsene und 6,00 € für ermäßigte<br />

Karten.<br />

Für Fragen und Informationen steht Ihnen die Touristinformation<br />

Wermsdorf unter Telefon: 03 43 64/8 11 32, Mail: fremdenverkehr2@wermsdorf.de<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Freundeskreis Hubertusburg unter<br />

Telefon: 03 43 64/5 15 58 zur Verfügung.<br />

Die Gemeinde Wermsdorf verkauft<br />

folgende Grundstücke<br />

Wermsdorf, Clara-Zetkin-Straße 7 und 9<br />

mit einer Fläche von ca. 1.310 qm.<br />

Das Objekt ist leer stehend.<br />

Das Gebäude ist sowohl für gewerbliche Zwecke als auch zum<br />

Wohnungsausbau geeignet.<br />

Das Objekt steht unter Denkmalschutz.<br />

Mahlis, Karl-Marx-Straße 6<br />

Grund und Boden muss von <strong>der</strong> Kirche gekauft werden (die Zusage<br />

des Verkaufes wurde von <strong>der</strong> Kirche zugesagt)<br />

Das Gebäude ist ein ehemaliges Schulgebäude mit einer Größe<br />

von 385 qm.<br />

Das Gebäude ist leer stehend und sowohl für gewerbliche Zwecke<br />

als auch zum Wohnungsausbau geeignet.<br />

Wie<strong>der</strong>oda, Lindenstraße 1<br />

mit einer Flächengröße von ca. 810 qm.<br />

Das Gebäude ist mit einer Wohneinheit vermietet.<br />

Die ehemaligen Gewerberäume im Erdgeschoß stehen leer.<br />

Calbitz, Kötitzer Straße 1, 3, 5 und Böhlaer Straße 7, 9,10<br />

verschiedene Zwei-Raum- und Drei-Raum-Wohnungen als Eigentumswohnungen<br />

für Kapital<strong>an</strong>leger.<br />

Die Wohnungen sind z. T. vermietet und haben eine Größe von<br />

47 - 54 qm.<br />

Gaststätte mit Wohnung zum Verkauf bzw. zur Verpachtung<br />

Die Gemeindeverwaltung Wermsdorf bietet ab sofort die Gaststätte<br />

„Zum Laubental“ in Mahlis zum Verkauf bzw. zur Verpachtung<br />

<strong>an</strong>.<br />

Das Grundstück hat eine Größe von 1.720 qm.<br />

Die Gaststätte hat eine Größe von 180 qm.<br />

Zur Gaststätte gehören eine Terrasse, ein Saal und Nebengelass.<br />

Die zur Gaststätte gehörige Wohnung hat eine Größe von 92 qm<br />

und wird <strong>an</strong> den neuen Pächter mitvermietet.<br />

Interessenten bitten wir einen Besichtigungstermin mit uns<br />

unter <strong>der</strong> Telefonnummer: 03 43 64/8 11 18 zu vereinbaren<br />

o<strong>der</strong> ihr Kaufpreis<strong>an</strong>gebot schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />

in <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung Wermsdorf, Abteilung Liegenschaften<br />

abzugeben.<br />

In <strong>der</strong> Gemeinde Wermsdorf stehen<br />

folgende Bauparzellen zur sofortigen<br />

Bebauung zum Verkauf<br />

Liptitz, Blumenstraße<br />

Flurstück-Nr. 12/4 mit einer Größe von 796 qm<br />

Wermsdorf im Baugebiet „Schum<strong>an</strong>nweg“<br />

Flurstück-Nr. 404/7 mit einer Größe von 832 qm<br />

Flurstück-Nr. 404/10 mit einer Größe von 819 qm<br />

Interessenten melden sich bitte in <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung<br />

Wermsdorf, Abteilung Liegenschaften Zimmer 13<br />

Die Gemeinde Wermsdorf vermietet<br />

folgende Wohnungen<br />

Zwei-Raum-Wohnung in Calbitz, Böhlaer Straße 9 im 3. Obergeschoss<br />

mit einer Größe von 51,5 qm<br />

Die Wohnung k<strong>an</strong>n bei Selbstrenovierung sofort bezogen werden.<br />

Ein Mietnachlass für die Renovierung <strong>der</strong> Wohnung wird gewährt<br />

Interessenten vereinbaren bitte einen Besichtigungstermin in <strong>der</strong><br />

Gemeindeverwaltung Wermsdorf, Zimmer 13 bei Frau Ubrich o<strong>der</strong><br />

telefonisch unter <strong>der</strong> Telefonnummer: 03 43 64/ 8 11 18.<br />

Bek<strong>an</strong>ntmachung<br />

des Regierungspräsidiums Leipzig<br />

über einen Antrag auf Erteilung von Leitungs- und<br />

Anlagenrechtsbescheinigungen<br />

Gemarkung Wermsdorf<br />

vom 10. Juli 2007<br />

Das Regierungspräsidium Leipzig gibt bek<strong>an</strong>nt, dass die Staatliche<br />

Umweltbetriebsgesellschaft, Dresdner Straße 78C, 01445<br />

Radebeul, einen Antrag auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen<br />

gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz<br />

(GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S.<br />

2182, 2192), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 93 des Gesetzes vom<br />

31. Oktober 2006 (BGBl. I. S. 2407, 2418), gestellt hat.<br />

Der Antrag umfasst in <strong>der</strong> betroffenen Gemarkung die Grundwassermessstelle<br />

Wermsdorf (Kennzahl 4743 1102) nebst Einbauten<br />

und Zubehör einschließlich Schutzstreifen sowie <strong>der</strong> Zuwegung.<br />

Die von <strong>der</strong> vorh<strong>an</strong>denen Anlage nebst Einbauten und Zubehör<br />

einschließlich Schutzstreifen sowie <strong>der</strong> Zuwegung betroffenen<br />

Grundstückseigentümer <strong>der</strong><br />

• Gemeinde Wermsdorf (Gemarkung Wermsdorf, Flurstück 745/3)<br />

können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen<br />

in <strong>der</strong> Zeit<br />

vom 27. August 2007 bis einschließlich 24. September 2007<br />

im Regierungspräsidium Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig,<br />

Zimmer 156, während <strong>der</strong> Dienststunden (montags bis donnerstags<br />

von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00<br />

Uhr) einsehen.<br />

Das Regierungspräsidium Leipzig erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen<br />

nach Ablauf <strong>der</strong> Auslegungsfrist gemäß<br />

§ 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 <strong>der</strong> Verordnung<br />

zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes<br />

und <strong>an</strong><strong>der</strong>er Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts<br />

(Sachenrechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom<br />

20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900).<br />

Hinweise zur Einlegung von Wi<strong>der</strong>sprüchen<br />

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine<br />

beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990<br />

bestehenden Energiefortleitungen und Anlagen <strong>der</strong> Wasserversorgung<br />

und -entsorgung entst<strong>an</strong>den. Die durch Gesetz entst<strong>an</strong>dene<br />

Dienstbarkeit dokumentiert nur den St<strong>an</strong>d vom 3. Oktober<br />

1990. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entst<strong>an</strong>den<br />

ist, k<strong>an</strong>n ein Wi<strong>der</strong>spruch nicht damit begründet werden, dass<br />

kein Einverständnis mit <strong>der</strong> Belastung des Grundstückes erteilt<br />

wird.<br />

Ein zulässiger Wi<strong>der</strong>spruch k<strong>an</strong>n nur darauf gerichtet sein, dass<br />

die von dem <strong>an</strong>tragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung<br />

nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Wi<strong>der</strong>spruch<br />

sich nur dagegen richten k<strong>an</strong>n, dass das Grundstück gar nicht<br />

von <strong>der</strong> Leitung o<strong>der</strong> in <strong>an</strong><strong>der</strong>er Weise, als von dem Unternehmen<br />

dargestellt, betroffen ist. Wir möchten Sie daher bitten, nur<br />

in begründeten Fällen von Ihrem Wi<strong>der</strong>spruchsrecht Gebrauch<br />

zu machen.<br />

Der Wi<strong>der</strong>spruch k<strong>an</strong>n beim Regierungspräsidium Leipzig, Braustraße<br />

2, 04107 Leipzig, bis zum Ende <strong>der</strong> Auslegungsfrist erhoben<br />

werden.<br />

Leipzig, den 10.7.2007<br />

gez. Geisler<br />

Regierungsvizepräsident

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