KUNST & NATUR an der Autobahn: Aktionen an ... - Worldsoft-CMS
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Nr. 6/2007 - 13 -<br />
Mutzschen/Wermsdorf<br />
Saxofonkonzert „Meier’s Cl<strong>an</strong>“<br />
Der Freundeskreis Schloss Hubertusburg e. V. freut sich, das Saxofonquartett<br />
„Meier’s Cl<strong>an</strong>“ am 22. September 2007 um 17:00 Uhr im<br />
Ovalsaal des Schlosses Hubertusburg begrüßen zu dürfen.<br />
Ab sofort sind für diese Ver<strong>an</strong>staltung Karten in <strong>der</strong> Touristinformation<br />
in Wermsdorf erhältlich. Die Eintrittspreise für das Konzert<br />
betragen 11,00 € für Erwachsene und 6,00 € für ermäßigte<br />
Karten.<br />
Für Fragen und Informationen steht Ihnen die Touristinformation<br />
Wermsdorf unter Telefon: 03 43 64/8 11 32, Mail: fremdenverkehr2@wermsdorf.de<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Freundeskreis Hubertusburg unter<br />
Telefon: 03 43 64/5 15 58 zur Verfügung.<br />
Die Gemeinde Wermsdorf verkauft<br />
folgende Grundstücke<br />
Wermsdorf, Clara-Zetkin-Straße 7 und 9<br />
mit einer Fläche von ca. 1.310 qm.<br />
Das Objekt ist leer stehend.<br />
Das Gebäude ist sowohl für gewerbliche Zwecke als auch zum<br />
Wohnungsausbau geeignet.<br />
Das Objekt steht unter Denkmalschutz.<br />
Mahlis, Karl-Marx-Straße 6<br />
Grund und Boden muss von <strong>der</strong> Kirche gekauft werden (die Zusage<br />
des Verkaufes wurde von <strong>der</strong> Kirche zugesagt)<br />
Das Gebäude ist ein ehemaliges Schulgebäude mit einer Größe<br />
von 385 qm.<br />
Das Gebäude ist leer stehend und sowohl für gewerbliche Zwecke<br />
als auch zum Wohnungsausbau geeignet.<br />
Wie<strong>der</strong>oda, Lindenstraße 1<br />
mit einer Flächengröße von ca. 810 qm.<br />
Das Gebäude ist mit einer Wohneinheit vermietet.<br />
Die ehemaligen Gewerberäume im Erdgeschoß stehen leer.<br />
Calbitz, Kötitzer Straße 1, 3, 5 und Böhlaer Straße 7, 9,10<br />
verschiedene Zwei-Raum- und Drei-Raum-Wohnungen als Eigentumswohnungen<br />
für Kapital<strong>an</strong>leger.<br />
Die Wohnungen sind z. T. vermietet und haben eine Größe von<br />
47 - 54 qm.<br />
Gaststätte mit Wohnung zum Verkauf bzw. zur Verpachtung<br />
Die Gemeindeverwaltung Wermsdorf bietet ab sofort die Gaststätte<br />
„Zum Laubental“ in Mahlis zum Verkauf bzw. zur Verpachtung<br />
<strong>an</strong>.<br />
Das Grundstück hat eine Größe von 1.720 qm.<br />
Die Gaststätte hat eine Größe von 180 qm.<br />
Zur Gaststätte gehören eine Terrasse, ein Saal und Nebengelass.<br />
Die zur Gaststätte gehörige Wohnung hat eine Größe von 92 qm<br />
und wird <strong>an</strong> den neuen Pächter mitvermietet.<br />
Interessenten bitten wir einen Besichtigungstermin mit uns<br />
unter <strong>der</strong> Telefonnummer: 03 43 64/8 11 18 zu vereinbaren<br />
o<strong>der</strong> ihr Kaufpreis<strong>an</strong>gebot schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />
in <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung Wermsdorf, Abteilung Liegenschaften<br />
abzugeben.<br />
In <strong>der</strong> Gemeinde Wermsdorf stehen<br />
folgende Bauparzellen zur sofortigen<br />
Bebauung zum Verkauf<br />
Liptitz, Blumenstraße<br />
Flurstück-Nr. 12/4 mit einer Größe von 796 qm<br />
Wermsdorf im Baugebiet „Schum<strong>an</strong>nweg“<br />
Flurstück-Nr. 404/7 mit einer Größe von 832 qm<br />
Flurstück-Nr. 404/10 mit einer Größe von 819 qm<br />
Interessenten melden sich bitte in <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung<br />
Wermsdorf, Abteilung Liegenschaften Zimmer 13<br />
Die Gemeinde Wermsdorf vermietet<br />
folgende Wohnungen<br />
Zwei-Raum-Wohnung in Calbitz, Böhlaer Straße 9 im 3. Obergeschoss<br />
mit einer Größe von 51,5 qm<br />
Die Wohnung k<strong>an</strong>n bei Selbstrenovierung sofort bezogen werden.<br />
Ein Mietnachlass für die Renovierung <strong>der</strong> Wohnung wird gewährt<br />
Interessenten vereinbaren bitte einen Besichtigungstermin in <strong>der</strong><br />
Gemeindeverwaltung Wermsdorf, Zimmer 13 bei Frau Ubrich o<strong>der</strong><br />
telefonisch unter <strong>der</strong> Telefonnummer: 03 43 64/ 8 11 18.<br />
Bek<strong>an</strong>ntmachung<br />
des Regierungspräsidiums Leipzig<br />
über einen Antrag auf Erteilung von Leitungs- und<br />
Anlagenrechtsbescheinigungen<br />
Gemarkung Wermsdorf<br />
vom 10. Juli 2007<br />
Das Regierungspräsidium Leipzig gibt bek<strong>an</strong>nt, dass die Staatliche<br />
Umweltbetriebsgesellschaft, Dresdner Straße 78C, 01445<br />
Radebeul, einen Antrag auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen<br />
gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz<br />
(GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S.<br />
2182, 2192), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 93 des Gesetzes vom<br />
31. Oktober 2006 (BGBl. I. S. 2407, 2418), gestellt hat.<br />
Der Antrag umfasst in <strong>der</strong> betroffenen Gemarkung die Grundwassermessstelle<br />
Wermsdorf (Kennzahl 4743 1102) nebst Einbauten<br />
und Zubehör einschließlich Schutzstreifen sowie <strong>der</strong> Zuwegung.<br />
Die von <strong>der</strong> vorh<strong>an</strong>denen Anlage nebst Einbauten und Zubehör<br />
einschließlich Schutzstreifen sowie <strong>der</strong> Zuwegung betroffenen<br />
Grundstückseigentümer <strong>der</strong><br />
• Gemeinde Wermsdorf (Gemarkung Wermsdorf, Flurstück 745/3)<br />
können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen<br />
in <strong>der</strong> Zeit<br />
vom 27. August 2007 bis einschließlich 24. September 2007<br />
im Regierungspräsidium Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig,<br />
Zimmer 156, während <strong>der</strong> Dienststunden (montags bis donnerstags<br />
von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00<br />
Uhr) einsehen.<br />
Das Regierungspräsidium Leipzig erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen<br />
nach Ablauf <strong>der</strong> Auslegungsfrist gemäß<br />
§ 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 <strong>der</strong> Verordnung<br />
zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes<br />
und <strong>an</strong><strong>der</strong>er Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts<br />
(Sachenrechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom<br />
20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900).<br />
Hinweise zur Einlegung von Wi<strong>der</strong>sprüchen<br />
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine<br />
beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990<br />
bestehenden Energiefortleitungen und Anlagen <strong>der</strong> Wasserversorgung<br />
und -entsorgung entst<strong>an</strong>den. Die durch Gesetz entst<strong>an</strong>dene<br />
Dienstbarkeit dokumentiert nur den St<strong>an</strong>d vom 3. Oktober<br />
1990. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entst<strong>an</strong>den<br />
ist, k<strong>an</strong>n ein Wi<strong>der</strong>spruch nicht damit begründet werden, dass<br />
kein Einverständnis mit <strong>der</strong> Belastung des Grundstückes erteilt<br />
wird.<br />
Ein zulässiger Wi<strong>der</strong>spruch k<strong>an</strong>n nur darauf gerichtet sein, dass<br />
die von dem <strong>an</strong>tragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung<br />
nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Wi<strong>der</strong>spruch<br />
sich nur dagegen richten k<strong>an</strong>n, dass das Grundstück gar nicht<br />
von <strong>der</strong> Leitung o<strong>der</strong> in <strong>an</strong><strong>der</strong>er Weise, als von dem Unternehmen<br />
dargestellt, betroffen ist. Wir möchten Sie daher bitten, nur<br />
in begründeten Fällen von Ihrem Wi<strong>der</strong>spruchsrecht Gebrauch<br />
zu machen.<br />
Der Wi<strong>der</strong>spruch k<strong>an</strong>n beim Regierungspräsidium Leipzig, Braustraße<br />
2, 04107 Leipzig, bis zum Ende <strong>der</strong> Auslegungsfrist erhoben<br />
werden.<br />
Leipzig, den 10.7.2007<br />
gez. Geisler<br />
Regierungsvizepräsident