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IST DIE KITA EIN SCHUTZRAUM VOR GESELLSCHAFT UND POLITIK?

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Artikel 6 Grundgesetz<br />

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das<br />

natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst<br />

ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung<br />

wacht die staatliche Gemeinschaft.<br />

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten<br />

dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes<br />

von der Familie getrennt werden, wenn die<br />

Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die<br />

Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen<br />

drohen.<br />

Alles wird altersgerecht und gesellschaftlich unbedenklich ablaufen.<br />

Eine politische Indoktrination der Kinder bei erlaubten Besuchen<br />

fand in den bekannten Fällen nicht statt. In der Hinsicht gab es<br />

keine eindeutig rechten Aufkleber, Flyer, Spiele, Lieder oder Erinnerungen<br />

an Sonstiges. In allen Fällen übernachteten die Kinder nicht<br />

in der Gastgeberfamilie. Die Eltern, deren Kinder in Nazihaushalte<br />

eingeladen wurden, hatten sich in allen Fällen ein nachbereitendes<br />

Gespräch mit den Erzieher*innen und mit der Fachstelle gewünscht.<br />

Die Eltern wollen eine weitere Distanz zu den Nazieltern und finden<br />

andererseits Besuche der Kinder aus besagten Haushalten unter<br />

bestimmten Bedingungen in ihren Wohnungen vorstellbar.<br />

16<br />

In den 50er Jahren in der BRD wurden Jugend- und Heimerziehung sowie Kindergartenbetreuung im Beruf der<br />

Erzieher*in zusammengefasst. Damit können Erzieher*innen in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe<br />

eingesetzt werden. Zeitgleich wurde bundesweit die Anerkennung als „staatlich anerkannte*r Erzieher*in“ eingeführt.<br />

In der DDR hingegen gab es vier Berufe, die zur Betreuung spezieller Altersgruppen von Kindern eingesetzt<br />

wurden: Krippenerzieher*innen, Kindergärtner*innen, Heimerzieher*innen, Horterzieher*innen. 16

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