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Leseprobe - TÜV Austria Akademie

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AufzuGsGEsEtzE<br />

in ÖstERREich<br />

Gesetzliche Regelungen für<br />

Errichtung, Änderung und Betrieb<br />

Anforderungen<br />

Bewilligungen<br />

Betrieb<br />

Sicherheit<br />

Gottfried Jung<br />

3., aktualisierte Auflage 2010<br />

Stand: Jänner 2010


Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die Rechte der Verbreitung,<br />

der Vervielfältigung, der Übersetzung, des Nachdrucks und der Wiedergabe bleiben – auch bei<br />

nur auszugsweiser Verwertung – dem Verlag vorbehalten.<br />

Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anders Verfahren)<br />

ohne schriftliche Genehmigung des Medieninhabers reproduziert oder unter Verwendung elektronischer<br />

Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.<br />

Trotz sorgfältiger Prüfung sämtlicher Beiträge in diesem Werk sind Fehler nicht auszuschließen.<br />

Die Richtigkeit des Inhalts ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung des Herausgebers oder des Autors<br />

ist ausgeschlossen.<br />

Aufzugsgesetze in Österreich<br />

Gesetzliche Regelungen für Errichtung, Änderung und Betrieb<br />

3., aktualisierte Auflage<br />

Stand: Jänner 2010<br />

Autor: Dipl.-Ing. Gottfried Jung<br />

Mitarbeit: Ing. Benjamin Halwachs, Ing. Walter Krumböck, Dipl.-Ing. (FH) Hubert Krutzler,<br />

Dipl.-Ing. Ernst Ausweger, Dipl.-Ing. Karl Spitzer, Dipl.-Ing. Josef Hacker, Dipl.-Ing. Mangold Jörg,<br />

Ing. Wolfgang Lobis, Dipl.-Ing. Thomas Hinteregger<br />

Medieninhaber:<br />

<strong>TÜV</strong> AUSTRIA AKADEMIE GMBH<br />

Leitung: Mag. (FH) Christian Bayer<br />

1100 Wien, Gutheil-Schoder-Gasse 7a/3. OG<br />

Tel.: +43 (1) 617 52 50-0<br />

Fax: +43 (1) 617 52 50-8145<br />

E-Mail: akademie@tuv.at<br />

www.tuv-akademie.at<br />

Produktion: MetroCom Marketing, 1180 Wien<br />

Layout: studio rothbauer<br />

Druck: HOLZHAUSEN Druck GmbH, 1140 Wien<br />

© 2010 <strong>TÜV</strong> AUSTRIA AKADEMIE GMBH


Vorwort des Herausgebers<br />

„Achtung, Aufzug!“ steht noch häufig in angegrauter, aber gut lesbarer Schrift an zahlreichen<br />

alten Aufzugsanlagen.<br />

Über diesen historischen Warnhinweis müssen wir heute oft schmunzeln – zu Recht? Die<br />

jährliche Unfallstatistik des <strong>TÜV</strong> AUSTRIA zeigt seit längerem ein Ansteigen der spezifischen<br />

Unfallhäufigkeit, die oftmals schwerwiegende Unfälle zur Folge hat.<br />

In den letzten Jahren hat die Gesetzgebung dem aktuellen Stand der Technik hinsichtlich<br />

Sicherheit Rechnung getragen. Insbesondere das Thema der Gefahrenevaluierung bestehender<br />

Aufzugsanlagen und daraus erforderliche Nachrüstungsverpflichtungen führen<br />

zu einer Anhebung des Sicherheitsniveaus.<br />

In der Ihnen vorliegenden 3. aktualisierten Auflage des Fachbuches „Aufzugsgesetze in<br />

Österreich“ haben Dipl.-Ing. Gottfried Jung und sein Expertenteam des Bereiches Aufzugstechnik<br />

beim <strong>TÜV</strong> AUSTRIA sämtliche Änderungen in relevanten Gesetzen und Verordnungen<br />

eingearbeitet. Damit steht Ihnen wieder ein aktueller Leitfaden für die Errichtung,<br />

die Änderung und den Betrieb von Aufzugsanlagen zur Verfügung.<br />

Christian Bayer<br />

<strong>TÜV</strong> AUSTRIA <strong>Akademie</strong> GmbH<br />

Geschäftsführer<br />

PS:<br />

„Der Eigentümer, beziehungsweise Inhaber eines Aufzuges ist verpflichtet, den Aufzugswärter<br />

anzuweisen, ihm vorkommende Mängel am Aufzuge sofort anzuzeigen. Die ersteren<br />

Personen haften dafür, dass Aufzüge, welche sich nicht in gefahrlosem Zustande befinden,<br />

nicht benützt werden.“<br />

aus dem 1. Wiener Aufzugsgesetz, im April 1906


Vorwort des Autors<br />

Änderungen in der 3., aktualisierten Auflage:<br />

Am 25. April 2007 wurden die OIB-Richtlinien in der Generalversammlung des OIB am<br />

beschlossen. Die OIB-Richtlinien dienen als Basis für die Harmonisierung der bautechnischen<br />

Vorschriften. Sie können von den Bundesländern zur Harmonisierung der Bautechnikgesetze<br />

bzw. der Bauordnungen herangezogen werden. Die Erklärung einer rechtlichen Verbindlichkeit<br />

der OIB-Richtlinien ist den Ländern vorbehalten und ist bis Mai 2009 in folgenden Bundesländern<br />

erfolgt.<br />

Die OIB Richtlinien 1 bis 5 wurden in den Bundesländern Burgenland, Tirol, Vorarlberg und<br />

in Wien für verbindlich erklärt. Die OIB Richtlinie 6 wurde in den Bundesländern Burgenland,<br />

Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol und Vorarlberg für verbindlich<br />

erklärt.<br />

Der Stand der Umsetzung in den Bundesländern ist auf der Homepage des OIB www.oib.or.at<br />

nachzulesen.<br />

Die Bestimmungen der OIB-Richtlinen haben auch wesentlichen Einfluss auf die Errichtung<br />

von Aufzugsanlagen. In der dritten Auflage wurde der Inhalt des Buches um diese Änderungen<br />

und Neuerungen ergänzt.<br />

Zusätzlich zu den Bestimmungen der Bundesländer wurden auch die am 29.07.2008 kundgemachte<br />

Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 – ASV 2008, welche am 1.8.2008 in Kraft<br />

getreten ist und die am 2.7.2009 kundgemachte Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009,<br />

HBV 2009, welche am 1.8.2009 in Kraft getreten ist bei der Überarbeitung des Buches<br />

berücksichtigt.<br />

Auch in dieser Auflage wurden die Bestimmungen nach Bundesländern gegliedert, und die<br />

zutreffenden Bewilligungsverfahren für die Errichtung und die wesentliche Änderung einer<br />

Aufzugsanlage in Tabellen dargestellt.<br />

Wir hoffen, dass auch diese Ausgabe des Buches in der Praxis eine Hilfe für Planer, Errichter<br />

und Betreiber von Aufzugsanlagen sein wird.<br />

Gottfried Jung<br />

<strong>TÜV</strong> AUSTRIA SERVICES GMBH<br />

Geschäftsbereichsleiter Aufzugstechnik


Inhalt<br />

Allgemeines 12<br />

Gesetzliche Regelungen in Wien 16<br />

Gesetze 16<br />

Definition Aufzug 17<br />

Wann ist ein Aufzug einzubauen 17<br />

Allgemeine bauliche Anforderungen 18<br />

Aufzüge im Hochhaus 24<br />

Nutzungsicherheit und Barrierefreiheit 25<br />

Entlüftung 31<br />

Schallschutz 32<br />

Zulässigkeit der Errichtung einer Aufzugsanlage 33<br />

Betriebsbewilligung für eine neu errichtete Aufzugsanlage 36<br />

Betrieb einer Aufzugsanlage 39<br />

Aufzugsbetreuung Notbefreiung 43<br />

Baubewilligung für die wesentliche Änderung einer Aufzugsanlage 50<br />

Betriebsbewilligung für eine wesentlich geänderte Aufzugsanlage 53<br />

Erhöhung der Sicherheit bestehender Aufzüge 57<br />

Gesetzliche Regelungen in Niederösterreich 64<br />

Gesetze 64<br />

Definition Aufzug 65<br />

Wann ist ein Aufzug einzubauen 66<br />

Allgemeine bauliche Anforderungen 66<br />

Aufzüge im Hochhaus 70<br />

Behindertengerechte Ausführung 71<br />

Anforderungen an den Brandschutz 72<br />

Entlüftung 73<br />

Schallschutz 74<br />

Baubewilligung für die Errichtung einer Aufzugsanlage 74<br />

Betriebsbewilligung für eine neu Errichtete Aufzugsanlage 82<br />

Betrieb einer Aufzugsanlage 85<br />

Aufzugsbetreuung Notbefreiung 87<br />

Baubewilligung für die wesentliche Änderung einer Aufzugsanlage 90<br />

Betriebsbewilligung für eine wesentlich geänderte Aufzugsanlage 96<br />

Erhöhung der Betriebssicherheit bestehender Aufzüge 98<br />

Gesetzliche Regelungen in Oberösterreich 100<br />

Gesetze 100<br />

Definition Aufzug 100<br />

Wann ist ein Aufzug einzubauen 101<br />

Allgemeine bauliche Anforderungen 102<br />

Aufzüge im Hochhaus 103<br />

Behindertengerechte Ausführung 103<br />

Anforderungen an den Brandschutz 105<br />

Entlüftung 107<br />

Anforderungen an den Schallschutz 107<br />

Baubewilligung für die Errichtung einer Aufzugsanlage 108


Betriebsbewilligung für eine neu errichtete Aufzugsanlage 112<br />

Betrieb einer Aufzugsanlage 115<br />

Aufzugsbetreuung Notbefreiung 118<br />

Baubewilligung für die wesentliche Änderung einer Aufzugsanlage 121<br />

Betriebsbewilligung für eine wesentlich geänderte Aufzugsanlage 125<br />

Erhöhung der Sicherheit bestehender Aufzüge 128<br />

Gesetzliche Regelungen in der Steiermark 132<br />

Gesetze 132<br />

Definition Aufzug 132<br />

Wann ist ein Aufzug einzubauen 133<br />

Allgemeine bauliche Anforderungen 133<br />

Aufzüge im Hochhaus 134<br />

Behindertengerechte Ausführung 134<br />

Anforderungen an den Brandschutz 135<br />

Entlüftung 136<br />

Schallschutz 136<br />

Baubewilligung für die Errichtung einer Aufzugsanlage 136<br />

Betriebsbewilligung für eine neu errichtete Aufzugsanlage 140<br />

Betrieb einer Aufzugsanlage 142<br />

Aufzugsbetreuung Notbefreiung 144<br />

Baubewilligung für die wesentliche Änderung einer Aufzugsanlage 145<br />

Betriebsbewilligung für eine wesentlich geänderte Aufzugsanlage 149<br />

Erhöhung der Sicherheit bestehender Aufzüge 151<br />

Gesetzliche Regelungen in Kärnten 154<br />

Gesetze 154<br />

Definition Aufzug 154<br />

Wann ist ein Aufzug einzubauen 155<br />

Allgemeine bauliche Anforderungen 156<br />

Aufzüge im Hochhaus 157<br />

Behindertengerechte Ausführung 158<br />

Anforderungen an den Brandschutz 158<br />

Entlüftung 159<br />

Schallschutz 159<br />

Baubewilligung für die Errichtung einer Aufzugsanlage 160<br />

Betriebsbewilligung für eine neu errichtete Aufzugsanlage 163<br />

Betrieb einer Aufzugsanlage 165<br />

Aufzugsbetreuung Notbefreiung 169<br />

Baubewilligung für die wesentliche Änderung einer Aufzugsanlage 172<br />

Betriebsbewilligung für eine wesentlich geänderte Aufzugsanlage 175<br />

Erhöhung der Sicherheit bestehender Aufzüge 178<br />

Gesetzliche Regelungen in Salzburg 182<br />

Gesetze 182<br />

Definition Aufzug 183<br />

Wann ist ein Aufzug einzubauen 183<br />

Allgemeine bauliche Anforderungen 184<br />

Aufzüge im Hochhaus 186<br />

Behindertengerechte Ausführung 187


Anforderungen an den Brandschutz 188<br />

Entlüftung 189<br />

Schallschutz 189<br />

Baubewilligung für die Errichtung einer Aufzugsanlage 190<br />

Betriebsbewilligung für eine neu errichtete Aufzugsanlage 198<br />

Betrieb einer Aufzugsanlage 201<br />

Aufzugsbetreuung Notbefreiung 203<br />

Baubewilligung für die wesentliche Änderung einer Aufzugsanlage 205<br />

Betriebsbewilligung für eine wesentlich geänderte Aufzugsanlage 214<br />

Erhöhung der Sicherheit bestehender Aufzüge 216<br />

Gesetzliche Regelungen in Tirol 220<br />

Gesetze 220<br />

Definition Aufzug 221<br />

Wann ist ein Aufzug einzubauen 222<br />

Allgemeine bauliche Anforderungen 223<br />

Aufzüge im Hochhaus 225<br />

Behindertengerechte Ausführung 225<br />

Anforderungen an den Brandschutz 226<br />

Entlüftung 227<br />

Schallschutz 227<br />

Baubewilligung für die Errichtung einer Aufzugsanlage 229<br />

Betriebsbewilligung für eine neu errichtete Aufzugsanlage 230<br />

Betrieb einer Aufzugsanlage 232<br />

Aufzugsbetreuung Notbefreiung 235<br />

Baubewilligung für die wesentliche Änderung einer Aufzugsanlage 238<br />

Betriebsbewilligung für eine wesentlich geänderte Aufzugsanlage 240<br />

Erhöhung der Sicherheit bestehender Aufzüge 242<br />

Gesetzliche Regelungen in Vorarlberg 246<br />

Gesetze 246<br />

Definition Aufzug 246<br />

Wann ist ein Aufzug einzubauen 247<br />

Allgemeine bauliche Anforderungen 248<br />

Aufzüge im Hochhaus 252<br />

Behindertengerechte Ausführung 253<br />

Anforderungen an den Brandschutz 255<br />

Entlüftung 256<br />

Schallschutz 256<br />

Baubewilligung für die Errichtung einer Aufzugsanlage 258<br />

Betriebsbewilligung für eine neu errichtete Aufzugsanlage 262<br />

Betrieb einer Aufzugsanlage 264<br />

Aufzugsbetreuung Notbefreiung 267<br />

Baubewilligung für die wesentliche Änderung einer Aufzugsanlage 271<br />

Betriebsbewilligung für eine wesentlich geänderte Aufzugsanlage 274<br />

Erhöhung der Sicherheit bestehender Aufzüge 277


Gesetzliche Regelungen im Burgenland 282<br />

Gesetze 282<br />

Definition Aufzug 282<br />

Wann ist ein Aufzug einzubauen 283<br />

Allgemeine bauliche Anforderungen 284<br />

Aufzüge im Hochhaus 286<br />

Behindertengerechte Ausführung 286<br />

Anforderungen an den Brandschutz 289<br />

Entlüftung 290<br />

Schallschutz 290<br />

Baubewilligung für die Errichtung einer Aufzugsanlage 292<br />

Betriebsbewilligung für eine neu errichtete Aufzugsanlage 295<br />

Betrieb einer Aufzugsanlage 299<br />

Aufzugsbetreuung Notbefreiung 301<br />

Baubewilligung für die wesentliche Änderung einer Aufzugsanlage 305<br />

Betriebsbewilligung für eine wesentlich geänderte Aufzugsanlage 309<br />

Erhöhung der Sicherheit bestehender Aufzüge 312<br />

Gesetzliche Regelungen für den Einbau in gewerbliche Betriebsanlagen 320<br />

Gesetze 320<br />

Definition Aufzug 320<br />

Wann ist ein Aufzug einzubauen 321<br />

Allgemeine bauliche Anforderungen 322<br />

Aufzüge in Hochhäusern 328<br />

Behindertengerechte Ausführung 328<br />

Anforderungen an den Brandschutz 329<br />

Entlüftung 330<br />

Schallschutz 330<br />

Energieeffizienz 331<br />

Baubewilligung für die Errichtung einer Aufzugsanlage 332<br />

Betriebsbewilligung für eine neu errichtete Aufzugsanlage 344<br />

Betrieb einer Aufzugsanlage 349<br />

Aufzugsbetreuung Notbefreiung 352<br />

Baubewilligung für die wesentlich Änderung einer Aufzugsanlage 358<br />

Betriebsbewilligung für eine wesentlich geänderte Aufzugsanlage 369<br />

Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 – HBV 2009 374<br />

Inverkehrbringen von Aufzugsanlagen gemäß<br />

Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 – ASV 2008 382<br />

Gesetze 382<br />

Konformitätsbewertungsverfahren 382<br />

Umbau von Aufzügen mit CE-Kennzeichnung 404<br />

Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen 407<br />

<strong>TÜV</strong> AUSTRIA - Sicher nach oben 414<br />

<strong>TÜV</strong> AUSTRIA - Adressen 416


Allgemeines<br />

EDitiOn


12<br />

1. Allgemeines<br />

Das Buch stellt eine Zusammenfassung aller wesentlichen, in Österreich zum Zeitpunkt<br />

Jänner 2010 gültigen gesetzlichen Anforderungen an das Inverkehrbringen, Errichten, und<br />

Betreiben von Aufzugsanlagen dar.<br />

Ein Verweis auf Normen erfolgt nur dann, wenn in einem Gesetz die Anwendung<br />

der entsprechenden Norm ausdrücklich vorgeschrieben wird. Die Liste aller, gemäß<br />

Aufzüge Sicherheitsverordnung - ASV 2008 harmonisierten Normen wurde im Kapitel<br />

„Inverkehrbringen von Aufzugsanlagen gemäß Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 -<br />

ASV2008“ ergänzt.<br />

Entsprechend der Bauordnungen und der Aufzugsgesetze für jedes Bundesland, sowie<br />

entsprechend der, Aufzugsanlagen betreffende Bestimmungen der Gewerbeordnung, erfolgt<br />

die Zusammenstellung des Inhaltes in folgender Form:<br />

Die für das Bundesland gültigen gesetzlichen Regelungen zum Thema Aufzug:<br />

In diesem Abschnitt erfolgt lediglich eine Aufzählung der Gesetze, in welchen konkrete<br />

Anforderungen an das Errichten und Betreiben von Aufzugsanlagen erwähnt sind.<br />

Die baulichen und technischen Voraussetzungen:<br />

Es werden die, in der für das betreffende Bundesland geltenden Landesbauordnung, und<br />

dem für das betreffende Bundesland geltenden Aufzugsgesetz getroffenen Regelungen<br />

bezüglich<br />

• Definition des Aufzuges<br />

• Vorschriften zum Einbau eines Aufzuges<br />

• Allgemeine, die Aufzugsanlage betreffende bauliche Vorschriften<br />

• Bestimmungen bezüglich des Einbaus in Hochhäuser<br />

• Bestimmungen bezüglich des Brandschutzes<br />

• Bestimmungen bezüglich der behindertengerechten Ausführung der Aufzugsanlagen<br />

• Bestimmungen bezüglich Be- und Entlüftung von Schacht und Triebwerksraum<br />

• Bestimmungen bezüglich des Schallschutzes<br />

beschrieben.<br />

Auf eine Interpretation der gesetzlichen Bestimmung wurde verzichtet, d.h. es wurde der<br />

Wortlaut des zutreffenden Gesetzestextes übernommen. Gegebenenfalls wurden auf Aufzüge<br />

nicht zutreffende Teile eines Paragraphen oder eines Abschnittes weggelassen.<br />

Das Verfahren zur Erlangung der Baubewilligung für die Errichtung einer Aufzugsanlage:<br />

In diesem Abschnitt werden die erforderlichen, zu erstellende Unterlagen, und die durchzuführende<br />

Prüfungen vor dem Beginn der Errichtung einer Aufzugsanlage in Form von<br />

Tabellen zusammengefasst.<br />

Das Verfahren zu Erlangung der Betriebsbewilligung für eine Aufzugsanlage.<br />

In diesem Abschnitt werden in Form von Tabellen die Anforderungen an zu erstellende<br />

Unterlagen, und durchzuführende Prüfungen vor der Inbetriebnahme einer Aufzugsanlage<br />

zusammengefasst.<br />

Die Bestimmungen betreffend den Betrieb der Aufzugsanlage<br />

In diesem Abschnitt wurden die Regelungen bezüglich der Betreuung von Aufzugsanlagen,<br />

Allgemeines


wie Notbefreiung von eingeschlossenen Personen und Betriebskontrollen an der Anlage in<br />

gesonderten Tabellen genauer betrachtet.<br />

Erhöhung der Sicherheit bestehender Aufzugsanlagen<br />

In diesem Abschnitt wurden die Regelungen bezüglich der Erhöhung der Sicherheit von<br />

Aufzugsanlagen in gesonderten Tabellen zusammengefasst.<br />

Hinweis:<br />

Die Erfahrung hat gezeigt, dass in vielen Bewilligungsverfahren über die gesetzlichen<br />

Regelungen hinaus fallweise seitens der Baubehörden zusätzliche bzw. genauer spezifizierte<br />

Auflagen in die Bewilligungsbescheide aufnehmen, vor allem dann wenn die gesetzlichen<br />

Regelungen die technische Ausführung nicht ausreichend beschreiben. Diese Auflagen<br />

sind nicht generell erfassbar und daher in dieser Aufstellung auch nicht berücksichtigt. Im<br />

Zweifelsfall wird die Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde empfohlen.<br />

Allgemeines 13


tÜV AustRiA<br />

für ihre Qualität.<br />

Mit sicherheit.<br />

EDitiOn


414<br />

Sicher nach oben<br />

Österreichweit werden täglich mit über 70.000 Anlagen Millionen von Personen befördert.<br />

Die Sicherheit dieser Aufzüge ist nicht zuletzt auf die Tätigkeit des Geschäftsbereichs<br />

Aufzugstechnik der <strong>TÜV</strong> AUSTRIA SERVICES GMBH zurückzuführen.<br />

Der <strong>TÜV</strong> AUSTRIA agiert unabhängig von Interessensgruppen und ist zu strenger Unparteilichkeit<br />

verpflichtet. Technologisches Know-how, engagierte Fachleute und unser flexibles<br />

Unternehmenskonzept sorgen dafür, dass Sicherheit im Aufzug eine Selbstverständlichkeit<br />

ist. Innovation und Marktorientierung sind wesentliche Kennzeichen unserer Arbeit.<br />

Gerade im Hinblick auf den europäischen Binnenmarkt macht sich für den Kunden die<br />

Zusammenarbeit mit dem <strong>TÜV</strong> AUSTRIA bezahlt. Denn um Wettbewerbsvorteile zu sichern,<br />

sind die Weiterentwicklung der Sicherheitstechnik und die Aufrechterhaltung hoher Qualitätsstandards<br />

wichtiger denn je.<br />

Zur Stärkung der interdisziplinären Sachkompetenz werden, weit über das Sachgebiet der<br />

Aufzugstechnik hinaus, weitere Fachgebiete wie Bautechnik innerhalb unseres Geschäftsbereiches<br />

abgehandelt. Durch laufende Aus- und Weiterbildung unserer Fachleute ist der<br />

<strong>TÜV</strong> AUSTRIA immer auf dem neuesten Stand der Technik.<br />

Wir entwickeln optimale Lösungen unter Einbeziehung zukunftsbestimmender Fragen von<br />

der europäischen Gesetzgebung bis hin zur technischen und wirtschaftlichen Realisierung.<br />

Erstzulassung / Support<br />

Der <strong>TÜV</strong> AUSTRIA ist „Zugelassene Prüfstelle für Aufzüge“ und als „Notifizierte Stelle“ in<br />

der EU registriert. Vom <strong>TÜV</strong> AUSTRIA ausgestellte Bescheinigungen und Zertifikate werden<br />

europaweit anerkannt. Die aktive Mitarbeit des <strong>TÜV</strong> in internationalen Gremien wie CEN<br />

und ISO beweist maximale Kompetenz.<br />

Die Berechtigung zur Durchführung von Baumusterprüfungen, Fertigungs- und Montageüberwachung<br />

umfasst eine Vielzahl von Baugruppen: von einzelnen Bauteilen, Sicherheitselementen<br />

bis hin zu kompletten Aufzugsanlagen.<br />

Zusätzlich gibt es eine Reihe von Berechtigungen als zugelassene Prüfstelle, welche vor<br />

allem während des Betriebes einer Anlage relevant sind, wie z. B.: Schallschutzprüfungen,<br />

Funkstörspannungsmessungen, Messung von Gewicht und Treibfähigkeit, Ultraschallprüfung<br />

von Triebwerkswellen uvm.<br />

Laufend werden von uns Bewertungen der Qualitätsmanagementsysteme der Montage-<br />

bzw. Herstellerbetriebe gemäß dem modularen Konzept der EU-Aufzugsrichtlinie durchgeführt.<br />

Durch die Überprüfung der internen QM-Systeme werden bereits in der Phase der<br />

Herstellung bzw. der Montage die Einhaltung der zutreffenden Vorschriften, Richtlinien und<br />

Normen sichergestellt.<br />

<strong>TÜV</strong> AUSTRIA


Anlagenüberwachung<br />

Der <strong>TÜV</strong> AUSTRIA überprüft im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften<br />

• Aufzüge<br />

• Fahrtreppen und -steige<br />

• Scherenhebebühnen<br />

• Fassadenbefahranlagen<br />

• Behindertenaufzüge<br />

Nach der erfolgten Vor- und Abnahmeprüfung verwalten wir EDV-gestützt Ihre Termine zur<br />

Einhaltung der Überprüfungsintervalle, damit Sie keine Frist versäumen.<br />

Zusätzlich zu den anlagenbezogenen Prüfungen wird die Ausbildung und Prüfung von<br />

Aufzugswärtern sowie die Ausbildung und Prüfung von Betreuungspersonal zur Notbefreiung<br />

eingeschlossener Personen aus Aufzugsfahrkörben durchgeführt.<br />

Zusätzlich werden folgende Dienstleistungen angeboten:<br />

• Gutachtenstätigkeit im Auftrag eines Gerichtes<br />

• Erstellung von Gutachten bei Unfällen bzw. Schadensfällen sowie einer weiterführenden<br />

jährlichen Analyse und statistische Auswertung dieser Daten<br />

• Unfallstatistik für Aufzüge und Fahrtreppen und -steige<br />

• Erstellung von Privatgutachten<br />

• Erstellung von Aufzugsevaluierungen. Diese Betrachtung gibt Aufschluss, welche<br />

Art von Korrekturmaßnahmen zu treffen sind, um die Abweichungen zu beseitigen<br />

und das Anlagenniveau entsprechend dem heutigen Stand der Technik anzuheben.<br />

• Förderleistungsberechnung hinsichtlich der zu bewältigenden Personenkapazität<br />

(erforderliche Charakteristik und Anzahl von Aufzugsanlagen)<br />

• Gutachtenserstellung für Stilsanierung von erhaltungswürdigen Altanlagen<br />

Schulungen Aufzugstechnik<br />

Die <strong>TÜV</strong> AUSTRIA AKADEMIE veranstaltet regelmäßig Seminare und Lehrgänge im Bereich<br />

Aufzugstechnik, Bau- und Gebäudetechnik.<br />

Der <strong>TÜV</strong> AUSTRIA ist Ihr kompetenter Partner für Aufzugssicherheit.<br />

Kontaktieren Sie uns - wir freuen uns auf Ihr Anliegen!<br />

<strong>TÜV</strong> AUSTRIA 415


416<br />

Adressen<br />

<strong>TÜV</strong> AUSTRIA SERVICES GMBH<br />

Geschäftsbereich Aufzugstechnik<br />

Geschäftsbereichsleiter: Dipl.-Ing. Gottfried Jung<br />

1200 Wien, Höchstädtplatz 3<br />

Tel: +43 (0)1 332 42 81-0, Fax: +43 (0) 1 33 24 281-6905<br />

E-Mail: at@tuv.at<br />

www.tuv.at<br />

Regionale Ansprechpartner des Geschäftsbereiches Aufzugstechnik:<br />

Wien<br />

Ing. Thomas Maldet, E-Mail: mat@tuv.at<br />

Ing. Werner Schmidt, E-Mail: schm@tuv.at<br />

Niederösterreich<br />

Ing. Walter Krumböck, E-Mail: kru@tuv.at<br />

Burgenland<br />

Dipl.-Ing. (FH) Hubert Krutzler, E-Mail: krh@tuv.at<br />

Oberösterreich<br />

Dipl.-Ing. Ernst Ausweger, E-Mail: au@tuv.at<br />

Salzburg<br />

Dipl.-Ing. Karl Spitzer, E-Mail: spi@tuv.at<br />

Steiermark<br />

Dipl.-Ing. Josef Hacker, E-Mail: hac@tuv.at<br />

Kärnten<br />

Dipl.-Ing. Mangold Jörg, E-Mail: joer@tuv.at<br />

Tirol<br />

Ing. Wolfgang Lobis, E-Mail: lob@tuv.at<br />

Vorarlberg<br />

Dipl.-Ing. Thomas Hinteregger, E-Mail: hi@tuv.at<br />

<strong>TÜV</strong> AUSTRIA AKADEMIE GMBH<br />

Lehrgänge und Spezialseminare in den Bereichen Aufzugstechnik, Bau- & Gebäudetechnik.<br />

Programmverantwortliche: Dipl.-Ing. Daniela Keßler-Kirchmayr<br />

Geschäftsführer: Mag. (FH) Christian Bayer<br />

1100 Wien, Gutheil-Schoder-Gasse 7a, 3. OG<br />

Tel: +43 (0)1 617 52 50-0, Fax: +43 (0)1 617 52 50-8145<br />

E-Mail: akademie@tuv.at<br />

www.tuv-akademie.at<br />

<strong>TÜV</strong> AUSTRIA CONSULT GMBH<br />

1200 Wien, Höchstädtplatz 3 / Top 202<br />

Tel.: +43 (0)1 514 07-6300, Fax: +43 (0)1 514 07-6304<br />

E-Mail: consult@tuv.at<br />

www.tuv-consult.at<br />

<strong>TÜV</strong> AUSTRIA

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