Leseprobe - TÜV Austria Akademie
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AufzuGsGEsEtzE<br />
in ÖstERREich<br />
Gesetzliche Regelungen für<br />
Errichtung, Änderung und Betrieb<br />
Anforderungen<br />
Bewilligungen<br />
Betrieb<br />
Sicherheit<br />
Gottfried Jung<br />
3., aktualisierte Auflage 2010<br />
Stand: Jänner 2010
Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die Rechte der Verbreitung,<br />
der Vervielfältigung, der Übersetzung, des Nachdrucks und der Wiedergabe bleiben – auch bei<br />
nur auszugsweiser Verwertung – dem Verlag vorbehalten.<br />
Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anders Verfahren)<br />
ohne schriftliche Genehmigung des Medieninhabers reproduziert oder unter Verwendung elektronischer<br />
Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.<br />
Trotz sorgfältiger Prüfung sämtlicher Beiträge in diesem Werk sind Fehler nicht auszuschließen.<br />
Die Richtigkeit des Inhalts ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung des Herausgebers oder des Autors<br />
ist ausgeschlossen.<br />
Aufzugsgesetze in Österreich<br />
Gesetzliche Regelungen für Errichtung, Änderung und Betrieb<br />
3., aktualisierte Auflage<br />
Stand: Jänner 2010<br />
Autor: Dipl.-Ing. Gottfried Jung<br />
Mitarbeit: Ing. Benjamin Halwachs, Ing. Walter Krumböck, Dipl.-Ing. (FH) Hubert Krutzler,<br />
Dipl.-Ing. Ernst Ausweger, Dipl.-Ing. Karl Spitzer, Dipl.-Ing. Josef Hacker, Dipl.-Ing. Mangold Jörg,<br />
Ing. Wolfgang Lobis, Dipl.-Ing. Thomas Hinteregger<br />
Medieninhaber:<br />
<strong>TÜV</strong> AUSTRIA AKADEMIE GMBH<br />
Leitung: Mag. (FH) Christian Bayer<br />
1100 Wien, Gutheil-Schoder-Gasse 7a/3. OG<br />
Tel.: +43 (1) 617 52 50-0<br />
Fax: +43 (1) 617 52 50-8145<br />
E-Mail: akademie@tuv.at<br />
www.tuv-akademie.at<br />
Produktion: MetroCom Marketing, 1180 Wien<br />
Layout: studio rothbauer<br />
Druck: HOLZHAUSEN Druck GmbH, 1140 Wien<br />
© 2010 <strong>TÜV</strong> AUSTRIA AKADEMIE GMBH
Vorwort des Herausgebers<br />
„Achtung, Aufzug!“ steht noch häufig in angegrauter, aber gut lesbarer Schrift an zahlreichen<br />
alten Aufzugsanlagen.<br />
Über diesen historischen Warnhinweis müssen wir heute oft schmunzeln – zu Recht? Die<br />
jährliche Unfallstatistik des <strong>TÜV</strong> AUSTRIA zeigt seit längerem ein Ansteigen der spezifischen<br />
Unfallhäufigkeit, die oftmals schwerwiegende Unfälle zur Folge hat.<br />
In den letzten Jahren hat die Gesetzgebung dem aktuellen Stand der Technik hinsichtlich<br />
Sicherheit Rechnung getragen. Insbesondere das Thema der Gefahrenevaluierung bestehender<br />
Aufzugsanlagen und daraus erforderliche Nachrüstungsverpflichtungen führen<br />
zu einer Anhebung des Sicherheitsniveaus.<br />
In der Ihnen vorliegenden 3. aktualisierten Auflage des Fachbuches „Aufzugsgesetze in<br />
Österreich“ haben Dipl.-Ing. Gottfried Jung und sein Expertenteam des Bereiches Aufzugstechnik<br />
beim <strong>TÜV</strong> AUSTRIA sämtliche Änderungen in relevanten Gesetzen und Verordnungen<br />
eingearbeitet. Damit steht Ihnen wieder ein aktueller Leitfaden für die Errichtung,<br />
die Änderung und den Betrieb von Aufzugsanlagen zur Verfügung.<br />
Christian Bayer<br />
<strong>TÜV</strong> AUSTRIA <strong>Akademie</strong> GmbH<br />
Geschäftsführer<br />
PS:<br />
„Der Eigentümer, beziehungsweise Inhaber eines Aufzuges ist verpflichtet, den Aufzugswärter<br />
anzuweisen, ihm vorkommende Mängel am Aufzuge sofort anzuzeigen. Die ersteren<br />
Personen haften dafür, dass Aufzüge, welche sich nicht in gefahrlosem Zustande befinden,<br />
nicht benützt werden.“<br />
aus dem 1. Wiener Aufzugsgesetz, im April 1906
Vorwort des Autors<br />
Änderungen in der 3., aktualisierten Auflage:<br />
Am 25. April 2007 wurden die OIB-Richtlinien in der Generalversammlung des OIB am<br />
beschlossen. Die OIB-Richtlinien dienen als Basis für die Harmonisierung der bautechnischen<br />
Vorschriften. Sie können von den Bundesländern zur Harmonisierung der Bautechnikgesetze<br />
bzw. der Bauordnungen herangezogen werden. Die Erklärung einer rechtlichen Verbindlichkeit<br />
der OIB-Richtlinien ist den Ländern vorbehalten und ist bis Mai 2009 in folgenden Bundesländern<br />
erfolgt.<br />
Die OIB Richtlinien 1 bis 5 wurden in den Bundesländern Burgenland, Tirol, Vorarlberg und<br />
in Wien für verbindlich erklärt. Die OIB Richtlinie 6 wurde in den Bundesländern Burgenland,<br />
Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol und Vorarlberg für verbindlich<br />
erklärt.<br />
Der Stand der Umsetzung in den Bundesländern ist auf der Homepage des OIB www.oib.or.at<br />
nachzulesen.<br />
Die Bestimmungen der OIB-Richtlinen haben auch wesentlichen Einfluss auf die Errichtung<br />
von Aufzugsanlagen. In der dritten Auflage wurde der Inhalt des Buches um diese Änderungen<br />
und Neuerungen ergänzt.<br />
Zusätzlich zu den Bestimmungen der Bundesländer wurden auch die am 29.07.2008 kundgemachte<br />
Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 – ASV 2008, welche am 1.8.2008 in Kraft<br />
getreten ist und die am 2.7.2009 kundgemachte Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009,<br />
HBV 2009, welche am 1.8.2009 in Kraft getreten ist bei der Überarbeitung des Buches<br />
berücksichtigt.<br />
Auch in dieser Auflage wurden die Bestimmungen nach Bundesländern gegliedert, und die<br />
zutreffenden Bewilligungsverfahren für die Errichtung und die wesentliche Änderung einer<br />
Aufzugsanlage in Tabellen dargestellt.<br />
Wir hoffen, dass auch diese Ausgabe des Buches in der Praxis eine Hilfe für Planer, Errichter<br />
und Betreiber von Aufzugsanlagen sein wird.<br />
Gottfried Jung<br />
<strong>TÜV</strong> AUSTRIA SERVICES GMBH<br />
Geschäftsbereichsleiter Aufzugstechnik
Inhalt<br />
Allgemeines 12<br />
Gesetzliche Regelungen in Wien 16<br />
Gesetze 16<br />
Definition Aufzug 17<br />
Wann ist ein Aufzug einzubauen 17<br />
Allgemeine bauliche Anforderungen 18<br />
Aufzüge im Hochhaus 24<br />
Nutzungsicherheit und Barrierefreiheit 25<br />
Entlüftung 31<br />
Schallschutz 32<br />
Zulässigkeit der Errichtung einer Aufzugsanlage 33<br />
Betriebsbewilligung für eine neu errichtete Aufzugsanlage 36<br />
Betrieb einer Aufzugsanlage 39<br />
Aufzugsbetreuung Notbefreiung 43<br />
Baubewilligung für die wesentliche Änderung einer Aufzugsanlage 50<br />
Betriebsbewilligung für eine wesentlich geänderte Aufzugsanlage 53<br />
Erhöhung der Sicherheit bestehender Aufzüge 57<br />
Gesetzliche Regelungen in Niederösterreich 64<br />
Gesetze 64<br />
Definition Aufzug 65<br />
Wann ist ein Aufzug einzubauen 66<br />
Allgemeine bauliche Anforderungen 66<br />
Aufzüge im Hochhaus 70<br />
Behindertengerechte Ausführung 71<br />
Anforderungen an den Brandschutz 72<br />
Entlüftung 73<br />
Schallschutz 74<br />
Baubewilligung für die Errichtung einer Aufzugsanlage 74<br />
Betriebsbewilligung für eine neu Errichtete Aufzugsanlage 82<br />
Betrieb einer Aufzugsanlage 85<br />
Aufzugsbetreuung Notbefreiung 87<br />
Baubewilligung für die wesentliche Änderung einer Aufzugsanlage 90<br />
Betriebsbewilligung für eine wesentlich geänderte Aufzugsanlage 96<br />
Erhöhung der Betriebssicherheit bestehender Aufzüge 98<br />
Gesetzliche Regelungen in Oberösterreich 100<br />
Gesetze 100<br />
Definition Aufzug 100<br />
Wann ist ein Aufzug einzubauen 101<br />
Allgemeine bauliche Anforderungen 102<br />
Aufzüge im Hochhaus 103<br />
Behindertengerechte Ausführung 103<br />
Anforderungen an den Brandschutz 105<br />
Entlüftung 107<br />
Anforderungen an den Schallschutz 107<br />
Baubewilligung für die Errichtung einer Aufzugsanlage 108
Betriebsbewilligung für eine neu errichtete Aufzugsanlage 112<br />
Betrieb einer Aufzugsanlage 115<br />
Aufzugsbetreuung Notbefreiung 118<br />
Baubewilligung für die wesentliche Änderung einer Aufzugsanlage 121<br />
Betriebsbewilligung für eine wesentlich geänderte Aufzugsanlage 125<br />
Erhöhung der Sicherheit bestehender Aufzüge 128<br />
Gesetzliche Regelungen in der Steiermark 132<br />
Gesetze 132<br />
Definition Aufzug 132<br />
Wann ist ein Aufzug einzubauen 133<br />
Allgemeine bauliche Anforderungen 133<br />
Aufzüge im Hochhaus 134<br />
Behindertengerechte Ausführung 134<br />
Anforderungen an den Brandschutz 135<br />
Entlüftung 136<br />
Schallschutz 136<br />
Baubewilligung für die Errichtung einer Aufzugsanlage 136<br />
Betriebsbewilligung für eine neu errichtete Aufzugsanlage 140<br />
Betrieb einer Aufzugsanlage 142<br />
Aufzugsbetreuung Notbefreiung 144<br />
Baubewilligung für die wesentliche Änderung einer Aufzugsanlage 145<br />
Betriebsbewilligung für eine wesentlich geänderte Aufzugsanlage 149<br />
Erhöhung der Sicherheit bestehender Aufzüge 151<br />
Gesetzliche Regelungen in Kärnten 154<br />
Gesetze 154<br />
Definition Aufzug 154<br />
Wann ist ein Aufzug einzubauen 155<br />
Allgemeine bauliche Anforderungen 156<br />
Aufzüge im Hochhaus 157<br />
Behindertengerechte Ausführung 158<br />
Anforderungen an den Brandschutz 158<br />
Entlüftung 159<br />
Schallschutz 159<br />
Baubewilligung für die Errichtung einer Aufzugsanlage 160<br />
Betriebsbewilligung für eine neu errichtete Aufzugsanlage 163<br />
Betrieb einer Aufzugsanlage 165<br />
Aufzugsbetreuung Notbefreiung 169<br />
Baubewilligung für die wesentliche Änderung einer Aufzugsanlage 172<br />
Betriebsbewilligung für eine wesentlich geänderte Aufzugsanlage 175<br />
Erhöhung der Sicherheit bestehender Aufzüge 178<br />
Gesetzliche Regelungen in Salzburg 182<br />
Gesetze 182<br />
Definition Aufzug 183<br />
Wann ist ein Aufzug einzubauen 183<br />
Allgemeine bauliche Anforderungen 184<br />
Aufzüge im Hochhaus 186<br />
Behindertengerechte Ausführung 187
Anforderungen an den Brandschutz 188<br />
Entlüftung 189<br />
Schallschutz 189<br />
Baubewilligung für die Errichtung einer Aufzugsanlage 190<br />
Betriebsbewilligung für eine neu errichtete Aufzugsanlage 198<br />
Betrieb einer Aufzugsanlage 201<br />
Aufzugsbetreuung Notbefreiung 203<br />
Baubewilligung für die wesentliche Änderung einer Aufzugsanlage 205<br />
Betriebsbewilligung für eine wesentlich geänderte Aufzugsanlage 214<br />
Erhöhung der Sicherheit bestehender Aufzüge 216<br />
Gesetzliche Regelungen in Tirol 220<br />
Gesetze 220<br />
Definition Aufzug 221<br />
Wann ist ein Aufzug einzubauen 222<br />
Allgemeine bauliche Anforderungen 223<br />
Aufzüge im Hochhaus 225<br />
Behindertengerechte Ausführung 225<br />
Anforderungen an den Brandschutz 226<br />
Entlüftung 227<br />
Schallschutz 227<br />
Baubewilligung für die Errichtung einer Aufzugsanlage 229<br />
Betriebsbewilligung für eine neu errichtete Aufzugsanlage 230<br />
Betrieb einer Aufzugsanlage 232<br />
Aufzugsbetreuung Notbefreiung 235<br />
Baubewilligung für die wesentliche Änderung einer Aufzugsanlage 238<br />
Betriebsbewilligung für eine wesentlich geänderte Aufzugsanlage 240<br />
Erhöhung der Sicherheit bestehender Aufzüge 242<br />
Gesetzliche Regelungen in Vorarlberg 246<br />
Gesetze 246<br />
Definition Aufzug 246<br />
Wann ist ein Aufzug einzubauen 247<br />
Allgemeine bauliche Anforderungen 248<br />
Aufzüge im Hochhaus 252<br />
Behindertengerechte Ausführung 253<br />
Anforderungen an den Brandschutz 255<br />
Entlüftung 256<br />
Schallschutz 256<br />
Baubewilligung für die Errichtung einer Aufzugsanlage 258<br />
Betriebsbewilligung für eine neu errichtete Aufzugsanlage 262<br />
Betrieb einer Aufzugsanlage 264<br />
Aufzugsbetreuung Notbefreiung 267<br />
Baubewilligung für die wesentliche Änderung einer Aufzugsanlage 271<br />
Betriebsbewilligung für eine wesentlich geänderte Aufzugsanlage 274<br />
Erhöhung der Sicherheit bestehender Aufzüge 277
Gesetzliche Regelungen im Burgenland 282<br />
Gesetze 282<br />
Definition Aufzug 282<br />
Wann ist ein Aufzug einzubauen 283<br />
Allgemeine bauliche Anforderungen 284<br />
Aufzüge im Hochhaus 286<br />
Behindertengerechte Ausführung 286<br />
Anforderungen an den Brandschutz 289<br />
Entlüftung 290<br />
Schallschutz 290<br />
Baubewilligung für die Errichtung einer Aufzugsanlage 292<br />
Betriebsbewilligung für eine neu errichtete Aufzugsanlage 295<br />
Betrieb einer Aufzugsanlage 299<br />
Aufzugsbetreuung Notbefreiung 301<br />
Baubewilligung für die wesentliche Änderung einer Aufzugsanlage 305<br />
Betriebsbewilligung für eine wesentlich geänderte Aufzugsanlage 309<br />
Erhöhung der Sicherheit bestehender Aufzüge 312<br />
Gesetzliche Regelungen für den Einbau in gewerbliche Betriebsanlagen 320<br />
Gesetze 320<br />
Definition Aufzug 320<br />
Wann ist ein Aufzug einzubauen 321<br />
Allgemeine bauliche Anforderungen 322<br />
Aufzüge in Hochhäusern 328<br />
Behindertengerechte Ausführung 328<br />
Anforderungen an den Brandschutz 329<br />
Entlüftung 330<br />
Schallschutz 330<br />
Energieeffizienz 331<br />
Baubewilligung für die Errichtung einer Aufzugsanlage 332<br />
Betriebsbewilligung für eine neu errichtete Aufzugsanlage 344<br />
Betrieb einer Aufzugsanlage 349<br />
Aufzugsbetreuung Notbefreiung 352<br />
Baubewilligung für die wesentlich Änderung einer Aufzugsanlage 358<br />
Betriebsbewilligung für eine wesentlich geänderte Aufzugsanlage 369<br />
Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 – HBV 2009 374<br />
Inverkehrbringen von Aufzugsanlagen gemäß<br />
Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 – ASV 2008 382<br />
Gesetze 382<br />
Konformitätsbewertungsverfahren 382<br />
Umbau von Aufzügen mit CE-Kennzeichnung 404<br />
Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen 407<br />
<strong>TÜV</strong> AUSTRIA - Sicher nach oben 414<br />
<strong>TÜV</strong> AUSTRIA - Adressen 416
Allgemeines<br />
EDitiOn
12<br />
1. Allgemeines<br />
Das Buch stellt eine Zusammenfassung aller wesentlichen, in Österreich zum Zeitpunkt<br />
Jänner 2010 gültigen gesetzlichen Anforderungen an das Inverkehrbringen, Errichten, und<br />
Betreiben von Aufzugsanlagen dar.<br />
Ein Verweis auf Normen erfolgt nur dann, wenn in einem Gesetz die Anwendung<br />
der entsprechenden Norm ausdrücklich vorgeschrieben wird. Die Liste aller, gemäß<br />
Aufzüge Sicherheitsverordnung - ASV 2008 harmonisierten Normen wurde im Kapitel<br />
„Inverkehrbringen von Aufzugsanlagen gemäß Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 -<br />
ASV2008“ ergänzt.<br />
Entsprechend der Bauordnungen und der Aufzugsgesetze für jedes Bundesland, sowie<br />
entsprechend der, Aufzugsanlagen betreffende Bestimmungen der Gewerbeordnung, erfolgt<br />
die Zusammenstellung des Inhaltes in folgender Form:<br />
Die für das Bundesland gültigen gesetzlichen Regelungen zum Thema Aufzug:<br />
In diesem Abschnitt erfolgt lediglich eine Aufzählung der Gesetze, in welchen konkrete<br />
Anforderungen an das Errichten und Betreiben von Aufzugsanlagen erwähnt sind.<br />
Die baulichen und technischen Voraussetzungen:<br />
Es werden die, in der für das betreffende Bundesland geltenden Landesbauordnung, und<br />
dem für das betreffende Bundesland geltenden Aufzugsgesetz getroffenen Regelungen<br />
bezüglich<br />
• Definition des Aufzuges<br />
• Vorschriften zum Einbau eines Aufzuges<br />
• Allgemeine, die Aufzugsanlage betreffende bauliche Vorschriften<br />
• Bestimmungen bezüglich des Einbaus in Hochhäuser<br />
• Bestimmungen bezüglich des Brandschutzes<br />
• Bestimmungen bezüglich der behindertengerechten Ausführung der Aufzugsanlagen<br />
• Bestimmungen bezüglich Be- und Entlüftung von Schacht und Triebwerksraum<br />
• Bestimmungen bezüglich des Schallschutzes<br />
beschrieben.<br />
Auf eine Interpretation der gesetzlichen Bestimmung wurde verzichtet, d.h. es wurde der<br />
Wortlaut des zutreffenden Gesetzestextes übernommen. Gegebenenfalls wurden auf Aufzüge<br />
nicht zutreffende Teile eines Paragraphen oder eines Abschnittes weggelassen.<br />
Das Verfahren zur Erlangung der Baubewilligung für die Errichtung einer Aufzugsanlage:<br />
In diesem Abschnitt werden die erforderlichen, zu erstellende Unterlagen, und die durchzuführende<br />
Prüfungen vor dem Beginn der Errichtung einer Aufzugsanlage in Form von<br />
Tabellen zusammengefasst.<br />
Das Verfahren zu Erlangung der Betriebsbewilligung für eine Aufzugsanlage.<br />
In diesem Abschnitt werden in Form von Tabellen die Anforderungen an zu erstellende<br />
Unterlagen, und durchzuführende Prüfungen vor der Inbetriebnahme einer Aufzugsanlage<br />
zusammengefasst.<br />
Die Bestimmungen betreffend den Betrieb der Aufzugsanlage<br />
In diesem Abschnitt wurden die Regelungen bezüglich der Betreuung von Aufzugsanlagen,<br />
Allgemeines
wie Notbefreiung von eingeschlossenen Personen und Betriebskontrollen an der Anlage in<br />
gesonderten Tabellen genauer betrachtet.<br />
Erhöhung der Sicherheit bestehender Aufzugsanlagen<br />
In diesem Abschnitt wurden die Regelungen bezüglich der Erhöhung der Sicherheit von<br />
Aufzugsanlagen in gesonderten Tabellen zusammengefasst.<br />
Hinweis:<br />
Die Erfahrung hat gezeigt, dass in vielen Bewilligungsverfahren über die gesetzlichen<br />
Regelungen hinaus fallweise seitens der Baubehörden zusätzliche bzw. genauer spezifizierte<br />
Auflagen in die Bewilligungsbescheide aufnehmen, vor allem dann wenn die gesetzlichen<br />
Regelungen die technische Ausführung nicht ausreichend beschreiben. Diese Auflagen<br />
sind nicht generell erfassbar und daher in dieser Aufstellung auch nicht berücksichtigt. Im<br />
Zweifelsfall wird die Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde empfohlen.<br />
Allgemeines 13
tÜV AustRiA<br />
für ihre Qualität.<br />
Mit sicherheit.<br />
EDitiOn
414<br />
Sicher nach oben<br />
Österreichweit werden täglich mit über 70.000 Anlagen Millionen von Personen befördert.<br />
Die Sicherheit dieser Aufzüge ist nicht zuletzt auf die Tätigkeit des Geschäftsbereichs<br />
Aufzugstechnik der <strong>TÜV</strong> AUSTRIA SERVICES GMBH zurückzuführen.<br />
Der <strong>TÜV</strong> AUSTRIA agiert unabhängig von Interessensgruppen und ist zu strenger Unparteilichkeit<br />
verpflichtet. Technologisches Know-how, engagierte Fachleute und unser flexibles<br />
Unternehmenskonzept sorgen dafür, dass Sicherheit im Aufzug eine Selbstverständlichkeit<br />
ist. Innovation und Marktorientierung sind wesentliche Kennzeichen unserer Arbeit.<br />
Gerade im Hinblick auf den europäischen Binnenmarkt macht sich für den Kunden die<br />
Zusammenarbeit mit dem <strong>TÜV</strong> AUSTRIA bezahlt. Denn um Wettbewerbsvorteile zu sichern,<br />
sind die Weiterentwicklung der Sicherheitstechnik und die Aufrechterhaltung hoher Qualitätsstandards<br />
wichtiger denn je.<br />
Zur Stärkung der interdisziplinären Sachkompetenz werden, weit über das Sachgebiet der<br />
Aufzugstechnik hinaus, weitere Fachgebiete wie Bautechnik innerhalb unseres Geschäftsbereiches<br />
abgehandelt. Durch laufende Aus- und Weiterbildung unserer Fachleute ist der<br />
<strong>TÜV</strong> AUSTRIA immer auf dem neuesten Stand der Technik.<br />
Wir entwickeln optimale Lösungen unter Einbeziehung zukunftsbestimmender Fragen von<br />
der europäischen Gesetzgebung bis hin zur technischen und wirtschaftlichen Realisierung.<br />
Erstzulassung / Support<br />
Der <strong>TÜV</strong> AUSTRIA ist „Zugelassene Prüfstelle für Aufzüge“ und als „Notifizierte Stelle“ in<br />
der EU registriert. Vom <strong>TÜV</strong> AUSTRIA ausgestellte Bescheinigungen und Zertifikate werden<br />
europaweit anerkannt. Die aktive Mitarbeit des <strong>TÜV</strong> in internationalen Gremien wie CEN<br />
und ISO beweist maximale Kompetenz.<br />
Die Berechtigung zur Durchführung von Baumusterprüfungen, Fertigungs- und Montageüberwachung<br />
umfasst eine Vielzahl von Baugruppen: von einzelnen Bauteilen, Sicherheitselementen<br />
bis hin zu kompletten Aufzugsanlagen.<br />
Zusätzlich gibt es eine Reihe von Berechtigungen als zugelassene Prüfstelle, welche vor<br />
allem während des Betriebes einer Anlage relevant sind, wie z. B.: Schallschutzprüfungen,<br />
Funkstörspannungsmessungen, Messung von Gewicht und Treibfähigkeit, Ultraschallprüfung<br />
von Triebwerkswellen uvm.<br />
Laufend werden von uns Bewertungen der Qualitätsmanagementsysteme der Montage-<br />
bzw. Herstellerbetriebe gemäß dem modularen Konzept der EU-Aufzugsrichtlinie durchgeführt.<br />
Durch die Überprüfung der internen QM-Systeme werden bereits in der Phase der<br />
Herstellung bzw. der Montage die Einhaltung der zutreffenden Vorschriften, Richtlinien und<br />
Normen sichergestellt.<br />
<strong>TÜV</strong> AUSTRIA
Anlagenüberwachung<br />
Der <strong>TÜV</strong> AUSTRIA überprüft im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften<br />
• Aufzüge<br />
• Fahrtreppen und -steige<br />
• Scherenhebebühnen<br />
• Fassadenbefahranlagen<br />
• Behindertenaufzüge<br />
Nach der erfolgten Vor- und Abnahmeprüfung verwalten wir EDV-gestützt Ihre Termine zur<br />
Einhaltung der Überprüfungsintervalle, damit Sie keine Frist versäumen.<br />
Zusätzlich zu den anlagenbezogenen Prüfungen wird die Ausbildung und Prüfung von<br />
Aufzugswärtern sowie die Ausbildung und Prüfung von Betreuungspersonal zur Notbefreiung<br />
eingeschlossener Personen aus Aufzugsfahrkörben durchgeführt.<br />
Zusätzlich werden folgende Dienstleistungen angeboten:<br />
• Gutachtenstätigkeit im Auftrag eines Gerichtes<br />
• Erstellung von Gutachten bei Unfällen bzw. Schadensfällen sowie einer weiterführenden<br />
jährlichen Analyse und statistische Auswertung dieser Daten<br />
• Unfallstatistik für Aufzüge und Fahrtreppen und -steige<br />
• Erstellung von Privatgutachten<br />
• Erstellung von Aufzugsevaluierungen. Diese Betrachtung gibt Aufschluss, welche<br />
Art von Korrekturmaßnahmen zu treffen sind, um die Abweichungen zu beseitigen<br />
und das Anlagenniveau entsprechend dem heutigen Stand der Technik anzuheben.<br />
• Förderleistungsberechnung hinsichtlich der zu bewältigenden Personenkapazität<br />
(erforderliche Charakteristik und Anzahl von Aufzugsanlagen)<br />
• Gutachtenserstellung für Stilsanierung von erhaltungswürdigen Altanlagen<br />
Schulungen Aufzugstechnik<br />
Die <strong>TÜV</strong> AUSTRIA AKADEMIE veranstaltet regelmäßig Seminare und Lehrgänge im Bereich<br />
Aufzugstechnik, Bau- und Gebäudetechnik.<br />
Der <strong>TÜV</strong> AUSTRIA ist Ihr kompetenter Partner für Aufzugssicherheit.<br />
Kontaktieren Sie uns - wir freuen uns auf Ihr Anliegen!<br />
<strong>TÜV</strong> AUSTRIA 415
416<br />
Adressen<br />
<strong>TÜV</strong> AUSTRIA SERVICES GMBH<br />
Geschäftsbereich Aufzugstechnik<br />
Geschäftsbereichsleiter: Dipl.-Ing. Gottfried Jung<br />
1200 Wien, Höchstädtplatz 3<br />
Tel: +43 (0)1 332 42 81-0, Fax: +43 (0) 1 33 24 281-6905<br />
E-Mail: at@tuv.at<br />
www.tuv.at<br />
Regionale Ansprechpartner des Geschäftsbereiches Aufzugstechnik:<br />
Wien<br />
Ing. Thomas Maldet, E-Mail: mat@tuv.at<br />
Ing. Werner Schmidt, E-Mail: schm@tuv.at<br />
Niederösterreich<br />
Ing. Walter Krumböck, E-Mail: kru@tuv.at<br />
Burgenland<br />
Dipl.-Ing. (FH) Hubert Krutzler, E-Mail: krh@tuv.at<br />
Oberösterreich<br />
Dipl.-Ing. Ernst Ausweger, E-Mail: au@tuv.at<br />
Salzburg<br />
Dipl.-Ing. Karl Spitzer, E-Mail: spi@tuv.at<br />
Steiermark<br />
Dipl.-Ing. Josef Hacker, E-Mail: hac@tuv.at<br />
Kärnten<br />
Dipl.-Ing. Mangold Jörg, E-Mail: joer@tuv.at<br />
Tirol<br />
Ing. Wolfgang Lobis, E-Mail: lob@tuv.at<br />
Vorarlberg<br />
Dipl.-Ing. Thomas Hinteregger, E-Mail: hi@tuv.at<br />
<strong>TÜV</strong> AUSTRIA AKADEMIE GMBH<br />
Lehrgänge und Spezialseminare in den Bereichen Aufzugstechnik, Bau- & Gebäudetechnik.<br />
Programmverantwortliche: Dipl.-Ing. Daniela Keßler-Kirchmayr<br />
Geschäftsführer: Mag. (FH) Christian Bayer<br />
1100 Wien, Gutheil-Schoder-Gasse 7a, 3. OG<br />
Tel: +43 (0)1 617 52 50-0, Fax: +43 (0)1 617 52 50-8145<br />
E-Mail: akademie@tuv.at<br />
www.tuv-akademie.at<br />
<strong>TÜV</strong> AUSTRIA CONSULT GMBH<br />
1200 Wien, Höchstädtplatz 3 / Top 202<br />
Tel.: +43 (0)1 514 07-6300, Fax: +43 (0)1 514 07-6304<br />
E-Mail: consult@tuv.at<br />
www.tuv-consult.at<br />
<strong>TÜV</strong> AUSTRIA