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und Musikfestival - Stadt Waldbröl

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Steuertipp: Gutscheine des Arbeitgebers können steuerbefreiter Sachlohn sein<br />

Tank- <strong>und</strong> Geschenkgutscheine<br />

Steuertipp:<br />

Der B<strong>und</strong>esfinanzhof (BFH) gesichts der Freigrenze keigr<strong>und</strong> des Zuflusses, nämlich<br />

hat mit drei Urteilen vom 11. ne Lohnsteuer einbehielten, auf Gr<strong>und</strong>lage der arbeitsver-<br />

November Erstattung 2010 (VI R 21/09, von waren Fahrtkosten die Finanzämter auf traglichen als Vereinbarungen Mit dem <strong>Waldbröl</strong>er Steuer-<br />

VI R 27/09, VI R 41/10) an- Gr<strong>und</strong>lage von Verwaltungser- danach, welche Leistung der berater Reinhard Sauter haben<br />

wir einen Steuerexperten<br />

lässlich Kinderbetreuungskosten<br />

der Frage der einkomlassen von nicht steuerbefrei- Arbeitnehmer vom Arbeitge-<br />

gewonnen, der im Magazin<br />

mensteuerrechtlichenBetem Barlohn ausgegangen <strong>und</strong> ber beanspruchen kann. Die ‚Nümbrecht/<strong>Waldbröl</strong> <strong>und</strong><br />

handlung Fahrtkosten, die von einer Tankkarten, Großmutter im hatten Zusam- entsprechende Steuerpflichtige Lohn- berechtigt Unterscheidung ist, die betreuung sei nach stand, der das wie<br />

Umgebung‘<br />

unter fremden<br />

steuerlich<br />

dritten<br />

inte-<br />

üblich<br />

Tankgutscheinen menhang mit der unentgeltlichen <strong>und</strong> Ge- betreuung steuerhaftungs- des Kindes <strong>und</strong> zu Nachfor- fordern (§ Art 241 S. des 1 bGb) arbeitgeberseitig <strong>und</strong> die vereinbart zuge- <strong>und</strong> ressante durchgeführt Themen wurde. kompetent Es kam<br />

schenkgutscheinen ihres Enkelkindes entstanden erstmals sind <strong>und</strong> derungsbescheide ihr von betreuungsperson erlassen. die vereinbarte sagten <strong>und</strong> Vergütung daher arbeitneh- daher im Streitfall darauf präsentiert. an, ob die getroffene<br />

Gr<strong>und</strong>sätze den Eltern des zu Kindes der Unterschei- erstattet werden, Darin sind waren sie von den Fimerseitig zu beanspruchenden<br />

dung bei entsprechender von Barlohn <strong>und</strong> Vertragsgestaltung einem nanzgerichten bei bestä-<br />

Vorteils selbst <strong>und</strong><br />

nach den Eltern dem erwerbsbedingte EinkommensteuKinderbetreutigt<br />

worden.<br />

nicht durch die Art nehmer gestatte, auf seine Koergesetzungskosten<br />

(EStG) gemäß bis § zur 4f EStG. Höhe Entscheidend<br />

<strong>und</strong> Weise der sten die Sachen bei einem<br />

von ist insoweit, monatlich dass 44 die Euro getroffene steuerVereinbarung<br />

E r f ü l - Dritten zu erwerben. Deshalb<br />

freiem zwischen Sachlohn den Eltern aufgestellt. des Kindes <strong>und</strong> der Groß-<br />

lung lägen Sachbezüge auch dann<br />

mutter über den Fahrtkostenersatz auch zwi-<br />

des vor, wenn der Arbeitgeber sei-<br />

In schen den fremden vom dritten BFH so entschie- üblich wäre.<br />

A n - ne Zahlung an den Arbeitnehdenen<br />

Streitfällen hatten<br />

mer mit der Auflage verbinde,<br />

Arbeitgeber Im Streitfall haben etwa die ihren beiden Ar- Großmütter<br />

den empfangenen Geldbetrag<br />

beitnehmern ihr Enkelkind an das einzelnen Recht Tagen ein- in der Wo-<br />

nur in einer bestimmten Weigeräumt,che<br />

unentgeltlich auf ihre im Kosten Haushalt ge- der Eltern des<br />

gen Kindes Vorlage betreut, einer damit Tankkarte diese arbeiten konnten.<br />

se zu verwenden.<br />

bei Nur einer die Fahrtkosten bestimmten erhielten Tankstel- sie von den El-<br />

Seine bisher anders lautende<br />

letern bis des zu Kindes einem aufgr<strong>und</strong> Höchstbetrag schriftlicher Verträge<br />

Rechtsprechung (Urteil vom<br />

erstattet. das Finanzamt erkannte die Fahrtko-<br />

27. Oktober 2004 VI R 51/03)<br />

oder sten nicht die an, Arbeitnehmer weil es der Meinung hat- war, es han- oder aber auch nur einen aufwendungsersatz- Vereinbarung hat zwischen der BFH den ausdrücklich Eltern des Kindes auftendele<br />

sich anlässlich um familieninterne ihres Geburts- <strong>und</strong> damit außeranspruch (z.b. nach §§ 662, 670 bGb) geltend s p<strong>und</strong> r u cden h s Großmüttern gegeben. über den Fahrtkostentageshalb<br />

der Geschenkgutscheine rechtssphäre liegende ei- Gefälligkeiten. machen kann.<br />

zu ersatz treffen. auch zwischen fremden dritten so übner<br />

das großen FG gab der Einzelhandelskette<br />

hiergegen gerichteten Klage<br />

Könne lich wäre. der diese Achtung: Frage war Ein ohne arbeitsvertrag- Weiteres zu<br />

statt. das Urteil ist rechtskräftig - (FG baden- Nicht von § 4f EStG erfasst werden dagegen Arbeitnehmer bejahen. Nach liches auffassung ‚Wahlrecht‘ der richter des Arbeit- ist es<br />

ber Württemberg erhalten 9.5.2012, oder durften 4 K 3278/11). mit Der BFH aufwendungen für betreuungsleistungen, lediglich die unerheblich, die Sanehmers ob eine fremde ist hingegen betreuungsper‚steu- vom Arbeitgeber ausgestell- hat dagegen lediglich in auf familiärer Gr<strong>und</strong>lage oder cheauf- selbst sonbean- für die betreuungsleistung erschädlich‘. Kann selbst ein dieser Hoten<br />

die Tankgutscheinen aufwendungen sind bei gem. einer § 4f sämtlichen EStG zu gr<strong>und</strong> Streitfällen eines bloßen Gefälligkeitsverhältnisses spruchen,norar komme gefordert zwischen hätte. ❍ der Sache <strong>und</strong> der<br />

Tankstelle 2/3 zum steuerlichen ihrer Wahl abzug 30 Liter zuzulassen. Sachlohn die erfolgen. angenommen, die eine Steuerbefreiung Auszahlung von Barlohn in<br />

Treibstoff betreuungsleistungen tanken <strong>und</strong> der sich Großmütter die Vorentscheidungen stelaufgeho-<br />

für Sachbezüge nach § 8 Abs. Mit den Höhe <strong>Waldbröl</strong>er des Sachwerts Steuerberatern wählen,<br />

Kosten len dienstleistungen dafür von i.S.d. ihrem § 4f Ar- EStG ben dar, auch <strong>und</strong> den die Klagen somit erforderliche stattgege- 2 abgrenzung Satz 9 EStG hat in da- Betracht. Reinhard liegt Sauter stets <strong>und</strong> Frank Arbeitslohn Steiniger vor,<br />

beitgeber wenn sie unentgeltlich erstatten lassen. erbracht wurden. ben. der nach zu erfolgen, ob zwischen den Steuer- haben wir auch Steuerexperten wenn der gewonnen, Arbeitgeber<br />

begriff der ‚dienstleistung‘ i.S.d. § 4f EStG umpflichtigen <strong>und</strong> der betreuungsperson Dann sei es auch ein<br />

die im Magazin ‚<strong>Waldbröl</strong> <strong>und</strong> Umgebung‘<br />

unerheblich, steuerlich letztlich interessante die Sache Themen zuwendet.<br />

Während fasst jede Tätigkeit, die Arbeitgeber die aufgr<strong>und</strong> dieeines<br />

Die Schuld- Frage, ernstgemeintes, ob Barlöhne oder gegenseitig ob der berechtigendes Arbeitgeber zur Erfül- kompetent Die Freigrenze präsentieren. des § 8 Abs. 2<br />

severhältnisses Zuwendungen erfolgt, jeweils aufgr<strong>und</strong> als dessen Sachbezüge der <strong>und</strong> vorliegen, verpflichtendes ent- Schuldverhältnisses lung dieses Anspruchs be- selbst Satz 9 EStG ist in einem sol-<br />

Sachlohn beurteilten <strong>und</strong> anscheide sich nach dem Rechts- tätig werde, oder dem Arbeitchen Fall nicht anwendbar.<br />

Anzeigen<br />

20<br />

Neben der allgemeinen Hilfeleistung in Steuersachen für Selbstständige<br />

<strong>und</strong> Privatpersonen liegen meine Interessenschwerpunkte in der<br />

Beratung bei:<br />

– Existenzgründungen <strong>und</strong> Nachfolgeregelungen<br />

– betriebswirtschaftlichen Problemen<br />

– Steuerstrafrecht<br />

Kaiserstr. 69-77<br />

51545 <strong>Waldbröl</strong><br />

Reinhard Sauter<br />

S t e u e r ber ater<br />

Tel. 02291 / 800111<br />

Fax 02291 / 800200<br />

– Erstellung von Steuererklärungen <strong>und</strong> Jahresabschlüssen<br />

– Bearbeitung von Buchführungen <strong>und</strong> Lohnabrechnungen<br />

– Konzepte zur Nachfolgeregelung <strong>und</strong> zur Erbschaft<br />

– Vertretung gegenüber Behörden, Finanzgerichten <strong>und</strong> bei<br />

Steuerstrafverfahren<br />

Bitzenweg 7a, 51545 <strong>Waldbröl</strong><br />

f.steiniger@stb-frank-steiniger.de<br />

Frank Steiniger<br />

S teu e r b e rat e r<br />

Tel. 022 91 / 90 99810<br />

Fax 022 91 / 90 99811<br />

<strong>Waldbröl</strong> <strong>und</strong> Umgebung<br />

Foto: Helix2012 - Fotolia.com<br />

43<br />

Sonderausgabe 2012

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