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I. Erläuterungen zum Mietenspiegel 2012 - Stadt Neumarkt in der ...

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Der <strong>Mietenspiegel</strong> wurde von <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />

am 03.05.<strong>2012</strong> als qualifizierter <strong>Mietenspiegel</strong><br />

Der <strong>Neumarkt</strong>er <strong>Mietenspiegel</strong> ist gemäß §§<br />

558c ff. BGB e<strong>in</strong>e Übersicht über die gezahlten<br />

Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum<br />

vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit<br />

und Lage (= ortsübliche Vergleichsmiete).<br />

Die ortsübliche Vergleichsmiete<br />

setzt sich aus Mieten zusammen, die <strong>in</strong> den<br />

letzten vier Jahren neu vere<strong>in</strong>bart o<strong>der</strong>, von<br />

Betriebskostenerhöhungen abgesehen, geän<strong>der</strong>t<br />

worden s<strong>in</strong>d.<br />

Der <strong>Mietenspiegel</strong> trägt dazu bei, das Mietpreisgefüge<br />

im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand<br />

transparent zu machen. Er stellt<br />

ke<strong>in</strong>e Preisfestsetzung dar. Streitigkeiten zwischen<br />

Mietvertragsparteien aus Unkenntnis<br />

über das Mietniveau sollen vermieden, Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzungen<br />

über Mietpreise versachlicht<br />

und Kosten <strong>der</strong> Beschaffung und Bewertung<br />

von Informationen über Vergleichsmieten im<br />

E<strong>in</strong>zelfall verr<strong>in</strong>gert werden.<br />

Dieser <strong>Mietenspiegel</strong> gilt nur für Mietwohnungen<br />

und vermietete Häuser (E<strong>in</strong>familien-, Reihenhäuser,<br />

Doppelhaushälften) auf dem freien<br />

Wohnungsmarkt im Wohnflächenbereich zwischen<br />

20 und 140 m². Aufgrund rechtlicher Bestimmungen<br />

fallen nicht <strong>in</strong> den Anwendungsbereich<br />

des <strong>Mietenspiegel</strong>s:<br />

Bei den Mietpreisangaben im <strong>Mietenspiegel</strong><br />

handelt es sich um monatliche Nettomieten <strong>in</strong><br />

Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (Euro/m²),<br />

<strong>in</strong> denen die ortsüblichen Betriebskosten<br />

nicht enthalten s<strong>in</strong>d. Unter <strong>der</strong> Nettomiete<br />

versteht man das Entgelt für die Überlassung<br />

<strong>der</strong> Wohnung e<strong>in</strong>schließlich des Mietausfallwagnisses,<br />

<strong>der</strong> Verwaltungskosten und <strong>der</strong><br />

Aufwendungen für Instandhaltung, jedoch<br />

ohne Möblierungs- und Untermietzuschläge<br />

und ohne jegliche Betriebskosten gemäß §2<br />

Betriebskostenverordnung. Nicht enthalten<br />

s<strong>in</strong>d somit folgende Betriebskosten: Laufende<br />

öffentliche Lasten des Grundstücks (Grund-<br />

Funktion des <strong>Mietenspiegel</strong>s<br />

Mietpreisangaben im <strong>Mietenspiegel</strong><br />

anerkannt und tritt anschließend mit e<strong>in</strong>er Gültigkeit<br />

von 2 Jahren <strong>in</strong> Kraft.<br />

� Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln<br />

geför<strong>der</strong>t s<strong>in</strong>d (sozialer Wohnungsbau);<br />

� Wohnraum, <strong>der</strong> überwiegend gewerblich<br />

o<strong>der</strong> geschäftlich genutzt wird;<br />

� Wohnraum <strong>in</strong> Studenten- und Jugendwohn-,<br />

Alten(pflege)-, Obdachlosenheimen<br />

o<strong>der</strong> <strong>in</strong> sonstigen Heimen, o<strong>der</strong> Wohnungen<br />

bei denen die Mietzahlung zusätzliche<br />

Leistungen abdeckt (z.B. Betreuung<br />

und Verpflegung);<br />

� E<strong>in</strong>zelzimmer o<strong>der</strong> Wohnraum, <strong>der</strong> Teil<br />

<strong>der</strong> vom Vermieter selbst bewohnten<br />

Wohnung ist;<br />

Nicht unmittelbar anwendbar ist <strong>der</strong> <strong>Mietenspiegel</strong><br />

auf nachfolgend aufgelistete beson<strong>der</strong>e<br />

Wohnraumverhältnisse, die bei <strong>der</strong> Datenerhebung<br />

nicht erfasst wurden:<br />

� Dienst- o<strong>der</strong> Werkswohnungen, die an e<strong>in</strong><br />

Beschäftigungsverhältnis gebunden s<strong>in</strong>d;<br />

� möbliert o<strong>der</strong> teilmöbliert vermieteter<br />

Wohnraum (ausgenommen Ausstattung<br />

mit E<strong>in</strong>bauküchen und E<strong>in</strong>bauschränken);<br />

� Untermietverhältnisse;<br />

� Wohnraum, <strong>der</strong> nur vorübergehend – maximal<br />

3 Monate – vermietet ist (z.B. Ferienwohnung);<br />

� nicht abgeschlossener Wohnraum.<br />

steuer), Kosten <strong>der</strong> Wasserversorgung und<br />

Entwässerung, <strong>der</strong> zentralen Heizung und<br />

Warmwasserversorgung, des Aufzugs, <strong>der</strong><br />

Straßenre<strong>in</strong>igung, <strong>der</strong> Müllabfuhr, des Hausmeisters,<br />

<strong>der</strong> Hausre<strong>in</strong>igung und <strong>der</strong> Gartenpflege,<br />

<strong>der</strong> Hausbeleuchtung, <strong>der</strong> Schornste<strong>in</strong>re<strong>in</strong>igung,<br />

<strong>der</strong> hausbezogenen Versicherungen,<br />

<strong>der</strong> laufenden Kosten für Kabelfernsehen<br />

bzw. Geme<strong>in</strong>schaftsantenne und <strong>der</strong> sonstigen<br />

laufenden Betriebskosten. S<strong>in</strong>d Betriebskosten<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> vere<strong>in</strong>barten Mietzahlung enthalten,<br />

muss <strong>der</strong> geleistete Mietbetrag vor <strong>der</strong> Anwendung<br />

des Mietspiegels um die enthaltenen<br />

Betriebskosten bere<strong>in</strong>igt werden.

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