I. Erläuterungen zum Mietenspiegel 2012 - Stadt Neumarkt in der ...
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I. Erläuterungen zum Mietenspiegel 2012 - Stadt Neumarkt in der ...
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Der <strong>Mietenspiegel</strong> wurde von <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />
am 03.05.<strong>2012</strong> als qualifizierter <strong>Mietenspiegel</strong><br />
Der <strong>Neumarkt</strong>er <strong>Mietenspiegel</strong> ist gemäß §§<br />
558c ff. BGB e<strong>in</strong>e Übersicht über die gezahlten<br />
Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum<br />
vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit<br />
und Lage (= ortsübliche Vergleichsmiete).<br />
Die ortsübliche Vergleichsmiete<br />
setzt sich aus Mieten zusammen, die <strong>in</strong> den<br />
letzten vier Jahren neu vere<strong>in</strong>bart o<strong>der</strong>, von<br />
Betriebskostenerhöhungen abgesehen, geän<strong>der</strong>t<br />
worden s<strong>in</strong>d.<br />
Der <strong>Mietenspiegel</strong> trägt dazu bei, das Mietpreisgefüge<br />
im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand<br />
transparent zu machen. Er stellt<br />
ke<strong>in</strong>e Preisfestsetzung dar. Streitigkeiten zwischen<br />
Mietvertragsparteien aus Unkenntnis<br />
über das Mietniveau sollen vermieden, Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzungen<br />
über Mietpreise versachlicht<br />
und Kosten <strong>der</strong> Beschaffung und Bewertung<br />
von Informationen über Vergleichsmieten im<br />
E<strong>in</strong>zelfall verr<strong>in</strong>gert werden.<br />
Dieser <strong>Mietenspiegel</strong> gilt nur für Mietwohnungen<br />
und vermietete Häuser (E<strong>in</strong>familien-, Reihenhäuser,<br />
Doppelhaushälften) auf dem freien<br />
Wohnungsmarkt im Wohnflächenbereich zwischen<br />
20 und 140 m². Aufgrund rechtlicher Bestimmungen<br />
fallen nicht <strong>in</strong> den Anwendungsbereich<br />
des <strong>Mietenspiegel</strong>s:<br />
Bei den Mietpreisangaben im <strong>Mietenspiegel</strong><br />
handelt es sich um monatliche Nettomieten <strong>in</strong><br />
Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (Euro/m²),<br />
<strong>in</strong> denen die ortsüblichen Betriebskosten<br />
nicht enthalten s<strong>in</strong>d. Unter <strong>der</strong> Nettomiete<br />
versteht man das Entgelt für die Überlassung<br />
<strong>der</strong> Wohnung e<strong>in</strong>schließlich des Mietausfallwagnisses,<br />
<strong>der</strong> Verwaltungskosten und <strong>der</strong><br />
Aufwendungen für Instandhaltung, jedoch<br />
ohne Möblierungs- und Untermietzuschläge<br />
und ohne jegliche Betriebskosten gemäß §2<br />
Betriebskostenverordnung. Nicht enthalten<br />
s<strong>in</strong>d somit folgende Betriebskosten: Laufende<br />
öffentliche Lasten des Grundstücks (Grund-<br />
Funktion des <strong>Mietenspiegel</strong>s<br />
Mietpreisangaben im <strong>Mietenspiegel</strong><br />
anerkannt und tritt anschließend mit e<strong>in</strong>er Gültigkeit<br />
von 2 Jahren <strong>in</strong> Kraft.<br />
� Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln<br />
geför<strong>der</strong>t s<strong>in</strong>d (sozialer Wohnungsbau);<br />
� Wohnraum, <strong>der</strong> überwiegend gewerblich<br />
o<strong>der</strong> geschäftlich genutzt wird;<br />
� Wohnraum <strong>in</strong> Studenten- und Jugendwohn-,<br />
Alten(pflege)-, Obdachlosenheimen<br />
o<strong>der</strong> <strong>in</strong> sonstigen Heimen, o<strong>der</strong> Wohnungen<br />
bei denen die Mietzahlung zusätzliche<br />
Leistungen abdeckt (z.B. Betreuung<br />
und Verpflegung);<br />
� E<strong>in</strong>zelzimmer o<strong>der</strong> Wohnraum, <strong>der</strong> Teil<br />
<strong>der</strong> vom Vermieter selbst bewohnten<br />
Wohnung ist;<br />
Nicht unmittelbar anwendbar ist <strong>der</strong> <strong>Mietenspiegel</strong><br />
auf nachfolgend aufgelistete beson<strong>der</strong>e<br />
Wohnraumverhältnisse, die bei <strong>der</strong> Datenerhebung<br />
nicht erfasst wurden:<br />
� Dienst- o<strong>der</strong> Werkswohnungen, die an e<strong>in</strong><br />
Beschäftigungsverhältnis gebunden s<strong>in</strong>d;<br />
� möbliert o<strong>der</strong> teilmöbliert vermieteter<br />
Wohnraum (ausgenommen Ausstattung<br />
mit E<strong>in</strong>bauküchen und E<strong>in</strong>bauschränken);<br />
� Untermietverhältnisse;<br />
� Wohnraum, <strong>der</strong> nur vorübergehend – maximal<br />
3 Monate – vermietet ist (z.B. Ferienwohnung);<br />
� nicht abgeschlossener Wohnraum.<br />
steuer), Kosten <strong>der</strong> Wasserversorgung und<br />
Entwässerung, <strong>der</strong> zentralen Heizung und<br />
Warmwasserversorgung, des Aufzugs, <strong>der</strong><br />
Straßenre<strong>in</strong>igung, <strong>der</strong> Müllabfuhr, des Hausmeisters,<br />
<strong>der</strong> Hausre<strong>in</strong>igung und <strong>der</strong> Gartenpflege,<br />
<strong>der</strong> Hausbeleuchtung, <strong>der</strong> Schornste<strong>in</strong>re<strong>in</strong>igung,<br />
<strong>der</strong> hausbezogenen Versicherungen,<br />
<strong>der</strong> laufenden Kosten für Kabelfernsehen<br />
bzw. Geme<strong>in</strong>schaftsantenne und <strong>der</strong> sonstigen<br />
laufenden Betriebskosten. S<strong>in</strong>d Betriebskosten<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> vere<strong>in</strong>barten Mietzahlung enthalten,<br />
muss <strong>der</strong> geleistete Mietbetrag vor <strong>der</strong> Anwendung<br />
des Mietspiegels um die enthaltenen<br />
Betriebskosten bere<strong>in</strong>igt werden.