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Veränderungen auf dem Grundstücksmarkt ... - Hopf Immobilien

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� § 272 Abs. 4 ZPO<br />

Räumungsverfahren, denen eine Kündigung gemäß<br />

§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB zugrunde liegt, sollen<br />

vorrangig erledigt werden. Wird eine<br />

Güteverhandlung gem. § 278 ZPO anberaumt, soll<br />

diese innerhalb von drei Wochen nach<br />

Klageerhebung stattfinden

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