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Veränderungen auf dem Grundstücksmarkt ... - Hopf Immobilien

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� BGH<br />

NJW 2004, 1740<br />

nur dann , wenn die Mangellage<br />

<strong>auf</strong> <strong>dem</strong> Wohnungsmarkt im<br />

Einzelfall ursächlich für<br />

Vereinbarung der Miete war<br />

Mieter muss darlegen und beweisen :<br />

- welche Bemühungen<br />

unternommen wurden<br />

- warum Bemühungen erfolglos<br />

geblieben sind<br />

- dass er <strong>auf</strong> Abschluss des MV<br />

angewiesen war

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