allgemein- & berufsbildende Schulen - Unfallkasse Thüringen
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oder Taxi?<br />
Krankentransportwagen<br />
10 11<br />
Was habe ich zu veranlassen, wenn sich ein(e) Schüler(in) während des Unterrichts bzw. in einer Pause<br />
auf dem Schulgelände verletzt? Muss ich in jedem Fall einen Krankentransportwagen anfordern?<br />
Mit welchem Transportmittel) der (die) Schüler(in) möglichst schnell zu einem Arzt - nach Möglichkeit<br />
zu einem Unfallarzt - gebracht wird, ist abhängig von Art und Schwere der Verletzung.<br />
Da für eine annähernd zutreffende Beurteilung in der Regel medizinische Grundkenntnisse erforder-<br />
lich sind, gilt folgender Grundsatz.<br />
Bei schweren Verletzungen, wie z. B. Knochenbrüchen, tiefen Schnittverletzungen, starken Schädel-<br />
prellungen, oder wenn dahingehend berechtigte Zweifel bestehen, sollte aus Sicherheitsgründen ein<br />
Krankentransportwagen (über die Ruf-Nr. 112) angefordert werden.<br />
Bei leichten oder sogenannten Bagatellfällen, wie z. B. Prellungen, Verstauchungen, oberfl ächlichen<br />
Schnitt-, Schürf- oder Risswunden, sollte von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, den (die)<br />
Verletzte(n) mit einem Taxi oder einem Mietwagen zum Arzt zu transportieren, sofern nicht sogar das<br />
Fahren mit einem Privat-PKW (Lehrer, Sekretärin, Hausmeister oder evtl. Eltern) in Betracht kommt.<br />
Auf der folgenden Seite fi nden Sie ein Abrechnungsformular abgedruckt, welches hinsichtlich des<br />
Verfahrens nähere Hinweise gibt und als Abrechnung verwendet werden sollte.<br />
Hinweis für unsere Mitglieder:<br />
Die vorstehenden Ausführungen gelten<br />
entsprechend für die unfallversicherten<br />
Kinder in Tageseinrichtungen.<br />
Bitte geben Sie eine ausreichende<br />
Anzahl von Kopien des vorstehenden<br />
Beitrags und des Abrechnungsformulars<br />
an alle Tageseinrichtungen und <strong>Schulen</strong><br />
in Ihrem Zuständigkeitsbereich.<br />
VOR Klaus Nagel<br />
Fachbereichsleiter Leistungen und Recht<br />
Tel. 0 36 21 777 - 200