allgemein- & berufsbildende Schulen - Unfallkasse Thüringen
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Am Beispiel der oben aufgeführten Fachräume lässt sich<br />
die Vielschichtigkeit der Problematik verdeutlichen:<br />
Die Raumakustik (gemeint ist der ordinäre Lärm) ist ein<br />
nicht zu unterschätzender Belastungsfaktor für Pädago-<br />
gen, aber auch für Schüler;<br />
das Raumklima im Sinne der Raumtemperatur im Zusam-<br />
menhang mit der Luftfeuchtigkeit und der Lüftung (dieses<br />
Thema steht in manchen Landkreisen und kreisfreien Städ-<br />
ten im klassischen Widerspruch zwischen Energieeinspar-<br />
maßnahmen und gesunden Arbeitsplätzen);<br />
die Beleuchtung im Klassenraum und an den Arbeitsplät-<br />
zen der LehrerInnen; In Unterrichtsräumen wird künstliche<br />
Beleuchtung mit einer Nennbeleuchtungsstärke von min-<br />
destens 300 Lux (in einigen Unterrichtsfächern auch mehr)<br />
und einer Lichtfarbe warm-weiß oder normal-weiß an<br />
allen Schülertischen und am Lehrerarbeitsplatz gefordert.<br />
Diese Anforderungen und Informationen zur Beleuchtung<br />
fi nden die Verantwortlichen zum Beispiel im § 12<br />
der Unfallverhütungsvorschrift „<strong>Schulen</strong>“ und auch in<br />
der Arbeitsstättenverordnung im Zusammenhang mit der<br />
Arbeitsstättenrichtlinie.<br />
Diese wenigen Beispiele sollen die Gesamtproblematik<br />
verdeutlichen, die die Arbeitsschutzgesetze in Deutschland<br />
und die Unfallverhütungsvorschriften für den Schulalltag<br />
mit sich bringen. Für einen unfallfreien und reibungslosen<br />
Schulablauf sind sie aber sehr wichtig. Die Verantwortlichen<br />
in den <strong>Schulen</strong> und die dazugehörigen Schulämter<br />
und Schulsachkostenträger können die Gesamtheit des Arbeitsschutzes<br />
nicht ohne das Spezialwissen der gut ausgebildeten<br />
Fachkräfte für Arbeitsschutz effektiv bewältigen.<br />
Dietmar Reuße<br />
Aufsichtsperson<br />
Tel. 0 36 21 777-132