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allgemein- & berufsbildende Schulen - Unfallkasse Thüringen

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Am Beispiel der oben aufgeführten Fachräume lässt sich<br />

die Vielschichtigkeit der Problematik verdeutlichen:<br />

Die Raumakustik (gemeint ist der ordinäre Lärm) ist ein<br />

nicht zu unterschätzender Belastungsfaktor für Pädago-<br />

gen, aber auch für Schüler;<br />

das Raumklima im Sinne der Raumtemperatur im Zusam-<br />

menhang mit der Luftfeuchtigkeit und der Lüftung (dieses<br />

Thema steht in manchen Landkreisen und kreisfreien Städ-<br />

ten im klassischen Widerspruch zwischen Energieeinspar-<br />

maßnahmen und gesunden Arbeitsplätzen);<br />

die Beleuchtung im Klassenraum und an den Arbeitsplät-<br />

zen der LehrerInnen; In Unterrichtsräumen wird künstliche<br />

Beleuchtung mit einer Nennbeleuchtungsstärke von min-<br />

destens 300 Lux (in einigen Unterrichtsfächern auch mehr)<br />

und einer Lichtfarbe warm-weiß oder normal-weiß an<br />

allen Schülertischen und am Lehrerarbeitsplatz gefordert.<br />

Diese Anforderungen und Informationen zur Beleuchtung<br />

fi nden die Verantwortlichen zum Beispiel im § 12<br />

der Unfallverhütungsvorschrift „<strong>Schulen</strong>“ und auch in<br />

der Arbeitsstättenverordnung im Zusammenhang mit der<br />

Arbeitsstättenrichtlinie.<br />

Diese wenigen Beispiele sollen die Gesamtproblematik<br />

verdeutlichen, die die Arbeitsschutzgesetze in Deutschland<br />

und die Unfallverhütungsvorschriften für den Schulalltag<br />

mit sich bringen. Für einen unfallfreien und reibungslosen<br />

Schulablauf sind sie aber sehr wichtig. Die Verantwortlichen<br />

in den <strong>Schulen</strong> und die dazugehörigen Schulämter<br />

und Schulsachkostenträger können die Gesamtheit des Arbeitsschutzes<br />

nicht ohne das Spezialwissen der gut ausgebildeten<br />

Fachkräfte für Arbeitsschutz effektiv bewältigen.<br />

Dietmar Reuße<br />

Aufsichtsperson<br />

Tel. 0 36 21 777-132

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