Markt: am Freitag, 06. November 2009 von 13.30 - Gemeinde ...
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Wie stimme ich brieflich richtig ab?<br />
Die briefliche Stimmabgabe ist frühestens ab Zustellung der Abstimmungsunterlagen möglich und kann<br />
per Post, <strong>am</strong> Schalter der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung oder via Briefkasten erfolgen. So stimmen Sie brieflich<br />
korrekt ab:<br />
1. Füllen Sie die Stimmzettel<br />
<strong>von</strong> Hand aus.<br />
3. Unterschreiben Sie den<br />
Stimmrechtsausweis eigenhändig<br />
im markierten<br />
Feld.<br />
5. So sieht das verschlossene<br />
Couvert aus.<br />
EINWOHNERKONTROLLE<br />
2. Stecken Sie die ausgefüllten<br />
Stimmzettel in das<br />
<strong>am</strong>tliche, grüne Stimm- und<br />
Wahlcouvert (ohne Stimmrechtsausweis).<br />
4. Stecken Sie das <strong>am</strong>tliche,<br />
grüne Couvert mit dem unterzeichnetenStimmrechtsausweis<br />
in das graue<br />
Rücksendecouvert.<br />
Die häufigsten Fehler sind:<br />
- Stimmrechtsausweis nicht unterzeichnet<br />
- Stimmrechtsausweis befindet sich<br />
im grünen, <strong>am</strong>tlichen Stimm- und<br />
Wahlcouvert oder fehlt<br />
- Stimmzettel befinden sich nicht im<br />
grünen, <strong>am</strong>tlichen Stimm- und<br />
Wahlcouvert<br />
Leider führen diese Fehler dazu, dass<br />
die Stimmabgabe für ungültig erklärt<br />
werden muss.