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Markt: am Freitag, 06. November 2009 von 13.30 - Gemeinde ...

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Wie stimme ich brieflich richtig ab?<br />

Die briefliche Stimmabgabe ist frühestens ab Zustellung der Abstimmungsunterlagen möglich und kann<br />

per Post, <strong>am</strong> Schalter der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung oder via Briefkasten erfolgen. So stimmen Sie brieflich<br />

korrekt ab:<br />

1. Füllen Sie die Stimmzettel<br />

<strong>von</strong> Hand aus.<br />

3. Unterschreiben Sie den<br />

Stimmrechtsausweis eigenhändig<br />

im markierten<br />

Feld.<br />

5. So sieht das verschlossene<br />

Couvert aus.<br />

EINWOHNERKONTROLLE<br />

2. Stecken Sie die ausgefüllten<br />

Stimmzettel in das<br />

<strong>am</strong>tliche, grüne Stimm- und<br />

Wahlcouvert (ohne Stimmrechtsausweis).<br />

4. Stecken Sie das <strong>am</strong>tliche,<br />

grüne Couvert mit dem unterzeichnetenStimmrechtsausweis<br />

in das graue<br />

Rücksendecouvert.<br />

Die häufigsten Fehler sind:<br />

- Stimmrechtsausweis nicht unterzeichnet<br />

- Stimmrechtsausweis befindet sich<br />

im grünen, <strong>am</strong>tlichen Stimm- und<br />

Wahlcouvert oder fehlt<br />

- Stimmzettel befinden sich nicht im<br />

grünen, <strong>am</strong>tlichen Stimm- und<br />

Wahlcouvert<br />

Leider führen diese Fehler dazu, dass<br />

die Stimmabgabe für ungültig erklärt<br />

werden muss.

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