SafeGuard24-Beratungsmappe
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Selbstbestimmtes Leben<br />
- in jeder Situation !<br />
Ihre rechtliche Vorsorge<br />
Gesundheitsvollmacht<br />
Betreuungsverfügung<br />
Patientenverfügung<br />
Entbindung von der ärztlichen<br />
Schweigepflicht<br />
Pflegeverfügung<br />
Verfügung zum digitalen Erbe<br />
Eintragung in das Zentrale Vorsorgeregister<br />
der Bundesnotarkammer
Wir wollen, dass Ihr Wille in jeder<br />
Lebenssituation Beachtung findet.<br />
Das <strong>SafeGuard24</strong> Vorsorgepaket ist unser<br />
konkreter Vorschlag für eine optimale rechtliche<br />
Vorsorge, den wir aufgrund unserer jahrelangen<br />
anwaltlichen Erfahrung entwickelt<br />
haben und wie er bisher in dieser Form nicht<br />
erhältlich war. Damit verbinden wir die Vorteile<br />
einer privatrechtlichen Vollmacht (Gesundheitsvollmacht)<br />
mit den Vorteilen einer gerichtlich<br />
angeordneten und kontrollierten Betreuung<br />
(Betreuungsverfügung) durch eine von Ihnen<br />
bestimmte Vertrauensperson.<br />
Betreuer bestellt. Sie vermeiden so die erheblichen<br />
Missbrauchs- und Haftungsrisiken, die<br />
eine privatrechtliche Vorsorgevollmacht immer<br />
in sich trägt, und den Nachteil, dass eine<br />
Betreuerbestellung etwas zeitaufwändiger und<br />
daher für eine schnelle Vertretungsregelung in<br />
der Klinik nicht geeignet ist.<br />
Darüber hinaus legen Sie bereits heute fest,<br />
wie ihre persönlichsten Entscheidungen in<br />
diesen Situationen umzusetzen sind.<br />
So haben Sie die Gewissheit, dass Sie bei<br />
Krankheit in der Klinik sofort durch Ihren<br />
Bevollmächtigten rechtlich vertreten werden.<br />
Nur wenn es wirklich notwendig ist, wird ein -<br />
von Ihnen benannter - gerichtlich kontrollierter<br />
Damit Ihre Verfügungen in Notfällen auch<br />
Ärzten, Krankenhäusern und Gerichten zur<br />
Kenntnis gelangen, tragen wir diese für Sie im<br />
„Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer“<br />
ein.<br />
Mit unserem optionalen <strong>SafeGuard24</strong>-Servicepaket bleibt Ihre Vorsorge immer aktuell. Wir informieren<br />
Sie regelmäßig, passen unsere Dokumente an und ändern bei Bedarf Ihren Eintrag im<br />
Zentralen Vorsorgeregister.<br />
Damit erhalten Sie eine maximale<br />
Sicherheit für ein selbstbestimmtes<br />
Leben – in jeder Situation!<br />
Ihre Rechtsanwälte<br />
JUDr. Heinrich Meyer-Götz, Karin Meyer-Götz, Thorsten Detto<br />
Weitere Informationen mit den entsprechenden Verfügungen finden Sie in dem <strong>SafeGuard24</strong><br />
-VorsorgeHeft des <strong>SafeGuard24</strong>-Vorsorgepaketes siehe Bestellformular Seite 23.<br />
-3-
Wir wollen, dass Ihr Wille<br />
in jeder Lebenssituation<br />
Beachtung findet.<br />
Weitere Informationen mit den entsprechenden Verfügungen finden Sie in dem <strong>SafeGuard24</strong><br />
-VorsorgeHeft des <strong>SafeGuard24</strong>-Vorsorgepaketes siehe Bestellformular Seite 23.
Selbstbestimmt<br />
– in allen Lebenslagen<br />
Das <strong>SafeGuard24</strong>-Vorsorgeheft<br />
Als Rechtsanwälte empfehlen wir jedem Volljährigen, sich<br />
mit dem Thema „rechtliche Vorsorge“ auseinanderzusetzen.<br />
In Deutschland darf kein Volljähriger bei einer – auch<br />
vorübergehenden – Geschäftsunfähigkeit durch Unfall,<br />
Alter oder Krankheit ohne vorherige Regelungen durch<br />
eine andere Person vertreten werden. Dies gilt entgegen<br />
der weit verbreiteten Meinung auch für Ehepartner oder<br />
Eltern und ihrer erwachsenen Kinder.<br />
Hierbei hilft ihnen das <strong>SafeGuard24</strong>-Vorsorgepaket.<br />
<strong>SafeGuard24</strong> hat ein VorsorgeHeft zusammengestellt mit<br />
Ratschlägen und Formularen zur notwendigen rechtlichen<br />
Vorsorge.<br />
Eine Gesundheitsvollmacht<br />
mit der Sie formfrei, sofort und einfach Ihre rechtliche Vertretung in allen Gesundheitsfragen<br />
regeln können.<br />
Eine Betreuungsverfügung<br />
mit der Sie für den Fall, dass für Sie doch einmal ein Betreuer tätig werden muss,<br />
sicherstellen, dass ein Mensch amtlich bestellt wird, dem Sie umfassend vertrauen.<br />
Eine Patientenverfügung<br />
die auch den Anforderungen der modernen palliativen Krankenversorgung Rechnung trägt.<br />
Eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht<br />
mit der Sie sicherstellen, dass die Menschen, die ihnen wichtig sind, von Ärzten Auskünfte<br />
über Diagnose und Therapie erhalten dürfen, denen die Ärzte aber ohne Ihre<br />
Einwilligung keine Informationen geben dürfen.<br />
Eine Pflegeverfügung<br />
mit der Sie im Einzelnen festlegen, worauf die Menschen, die Sie vielleicht einmal<br />
pflegen werden, besonders achten sollen.<br />
Eine Verfügung zum digitalen Erbe<br />
neuen Medien dienen nicht nur der Kommunikation und Information, sondern immer<br />
häufiger auch der Archivierung. Was passiert mit diesen Daten nach dem Tod?<br />
Registrierung der Vorsorgeverfügungen im Zentralen<br />
Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer<br />
damit der Hinterlegungsort der Verfügungen von dem Betreuungsgericht sofort festgestellt<br />
werden kann.<br />
-5-
Gesundheitsvollmacht<br />
Mit der Gesundheitsvollmacht<br />
beauftragen Sie eine Person Ihres<br />
Vertrauens, medizinische und<br />
pflegerische Entscheidungen für<br />
Sie zu treffen, falls Sie durch Krankheit,<br />
Unfall oder Alter nicht mehr<br />
selbst entscheiden können.<br />
Vor einer ärztlichen Behandlung oder einem<br />
operativen Eingriff im Krankenhaus bespricht<br />
der Arzt mit Ihnen den Nutzen und das Behandlungsziel,<br />
klärt Sie über mögliche Risiken<br />
und Behandlungsverläufe auf und holt dazu<br />
Ihre Einwilligung ein (Aufklärungsgespräch).<br />
Soweit Ihre Einwilligung reicht, können die behandelnden<br />
Ärzte die besprochenen Maßnahmen<br />
durchführen, auch wenn Sie zwischenzeitlich<br />
nicht mehr einwilligungsfähig sein<br />
sollten, z.B. während und nach einer Operation<br />
unter Vollnarkose. Auch bei bester Vorbereitung<br />
und Aufklärung kann es zu unerwarteten<br />
Ereignissen kommen, die Behandlungsmaßnahmen<br />
erfordern, denen Sie zuvor nicht<br />
zugestimmt haben. Dann kann eine Gesundheitsvollmacht<br />
wertvolle Dienste leisten, weil<br />
Ihr Bevollmächtigter dann an Ihrer Stelle die<br />
erforderlichen Entscheidungen treffen kann.<br />
Der Bevollmächtigte entscheidet ausschließlich<br />
aufgrund Ihres vorab erklärten oder mutmaßlichen<br />
Willens und nur im Rahmen der ihm<br />
erteilten Gesundheitsvollmacht. Die Gesundheitsvollmacht<br />
beschränkt seine Rechte auf<br />
Handlungen und Entscheidungen, die im<br />
unmittelbaren Zusammenhang mit der medizinischen<br />
Behandlung stehen.<br />
Als Gesundheitsbevollmächtigten sollten Sie<br />
eine volljährige Person auswählen, die die<br />
notwendige Kraft und Bereitschaft hat, sich für<br />
Ihre Belange einzusetzen und diese notfalls<br />
auch gegen den Willen anderer durchzusetzen.<br />
Sie sollten dieser Person uneingeschränktes<br />
Vertrauen entgegenbringen.<br />
Weitere Informationen mit der entsprechenden Verfügung finden Sie in dem <strong>SafeGuard24</strong><br />
-VorsorgeHeft des <strong>SafeGuard24</strong>-Vorsorgepaketes siehe Bestellformular Seite 23.<br />
-7-
Betreuungsverfügung<br />
Jeder kann in die Situation kommen,<br />
längerfristig oder sogar dauerhaft<br />
nicht mehr eigenständig handeln<br />
zu können. Zum Beispiel nach einem<br />
Unfall, einem Schlaganfall oder<br />
bei Demenz.<br />
Mit einer Betreuungsverfügung kann der Ersteller<br />
seine Interessen im Voraus absichern.<br />
Die Verfügung wird an das für die Betreuerbestellung<br />
zuständige Betreuungsgericht (Teil<br />
des Amtsgerichts) und den späteren Betreuer<br />
gerichtet. Diese sind an die Betreuungsverfügung<br />
gebunden, wenn sie dem Wohl des<br />
Betroffenen nicht zuwiderläuft.<br />
Bei der Betreuungsverfügung handelt es sich<br />
um eine Willensäußerung, mit der jemand für<br />
den Fall seiner Betreuungsbedürftigkeit Vorschläge<br />
zu der Person seines Vertrauens (Betreuer)<br />
oder Wünsche zur Wahrnehmung der<br />
Aufgaben des Betreuers äußert (Ort der Pflege,<br />
Art der Versorgung, Geschenke an Angehörige<br />
und Freunde). Wichtig ist, die Wünsche so genau<br />
wie möglich zu formulieren. Die Wünsche<br />
muss der spätere Betreuer unter Beachtung<br />
des Wohls des Betroffenen und der Zumutbarkeit<br />
für den Betreuer ausführen.<br />
Anders als bei der Vorsorgevollmacht wird die<br />
Betreuungsverfügung vom Betreuungsgericht<br />
kontrolliert. Schließt der Betroffene zum Beispiel<br />
eine gewisse Person als Betreuer aus, so<br />
hat das Betreuungsgericht darauf Rücksicht zu<br />
nehmen.<br />
Zum Verfassen der Betreuungsverfügung ist<br />
keine Geschäftsfähigkeit notwendig. Ausreichend<br />
ist das Erklären des natürlichen Willens,<br />
der die tatsächlich vorhandenen Absichten,<br />
Wünsche, Wertungen und Handlungsintentionen<br />
eines Menschen umfasst. Anders als bei<br />
der Vorsorgevollmacht handelt es sich nicht<br />
um eine Willenserklärung im juristischen Sinn.<br />
Weitere Informationen mit der entsprechenden Verfügung finden Sie in dem <strong>SafeGuard24</strong><br />
-VorsorgeHeft des <strong>SafeGuard24</strong>-Vorsorgepaketes siehe Bestellformular Seite 23.<br />
-9-
Patientenverfügung<br />
Die weit verbreitete Vorstellung, die<br />
Patientenverfügung sei eine reine<br />
„Sterbeverfügung“, ist falsch.<br />
Vielmehr kann sie als schriftliche<br />
Festlegung eines einwilligungsfähigen<br />
Volljährigen für den Fall seiner<br />
Einwilligungsunfähigkeit verstanden<br />
werden. Die Person legt darin fest,<br />
ob sie in zukünftige Untersuchungen<br />
ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen<br />
oder sonstige ärztliche<br />
Eingriffe einwilligt oder sie untersagt.<br />
Die Patientenverfügung gibt also die Möglichkeit,<br />
im Voraus festzulegen, ob und wie eine<br />
ärztliche Behandlung erfolgen soll, für den Fall,<br />
dass der eigene Wille krankheitsbedingt nicht<br />
mehr geäußert werden kann. Durch die Patientenverfügung<br />
kann somit ein Betreuer bzw.<br />
Bevollmächtigter sowie der behandelnde Arzt<br />
für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit angewiesen<br />
werden, welche Behandlungen vorzunehmen<br />
oder zu unterlassen sind.<br />
Niemand ist dazu verpflichtet, eine Patientenverfügung<br />
zu verfassen. Wurde keine Patientenverfügung<br />
verfasst, so wird auf Grund des<br />
„mutmaßlichen Willens“ des Patienten über die<br />
weitere Behandlung entschieden.<br />
Der mutmaßliche Wille eines Patienten bestimmt<br />
sich danach, wie der Patient für sich<br />
selbst in der Situation entscheiden würde,<br />
wenn er es könnte. Lässt sich der mutmaßliche<br />
Wille nicht feststellen, hat der Schutz menschlichen<br />
Lebens im Zweifel Vorrang.<br />
Nur eine wirksam verfasste Patientenverfügung<br />
ist verbindlich. Wirksam ist die Verfügung nur<br />
dann, wenn der Verfasser volljährig und einwilligungsfähig<br />
ist.<br />
Außerdem muss die Verfügung formal korrekt<br />
sein. Das Gesetz schreibt die schriftliche<br />
Abfassung vor. Dies bedeutet, dass die Patientenverfügung<br />
eigenhändig durch Namensunterschrift<br />
oder mittels notariell beglaubigtem<br />
Handzeichen unterzeichnet sein muss. Die<br />
einmal verfasste Patientenverfügung kann<br />
jederzeit formlos widerrufen werden.<br />
Weitere Informationen mit der entsprechenden Verfügung finden Sie in dem <strong>SafeGuard24</strong><br />
-VorsorgeHeft des <strong>SafeGuard24</strong>-Vorsorgepaketes siehe Bestellformular Seite 23.<br />
-11-
Entbindung von der<br />
ärztlichen Schweigepflicht<br />
Ärzte sollen bewahren, was ihnen<br />
anvertraut wurde: Die ärztliche<br />
Verschwiegenheitspflicht ist vor<br />
allem ein Tribut an den Patienten.<br />
Die sogenannte ärztliche Schweigepflicht gilt<br />
zunächst für alle Patienten, auch gegenüber<br />
Dritten wie etwa Angehörigen und über den<br />
Tod des Behandelten hinaus.<br />
Grundsätzlich sind Ärzte aufgrund ihrer gesetzlichen<br />
Schweigepflicht nicht berechtigt, anderen<br />
Personen Auskunft über einen Patienten<br />
zu geben. Dem können Sie vorbeugen, indem<br />
Sie die Ärzte und die nichtärztlichen Mitarbeiter<br />
gegenüber Ihrem Partner und anderen<br />
gewünschten Personen von der ärztlichen<br />
Schweigepflicht entbinden.<br />
Wer soll benachrichtigt und wer soll von der<br />
ärztlichen Schweigepflicht entbunden werden,<br />
wenn Sie bewusstlos oder im Schock in eine<br />
Klinik eingeliefert werden? In ihrer Brieftasche<br />
oder ihrem Geldbeutel haben die wenigsten<br />
von uns Hinweise auf diese Ansprechpartner,<br />
mit Adresse und Telefonnummer, schon gar<br />
nicht von ihrem Hausarzt oder Vertrauensarzt,<br />
dessen Krankheitsinformationen für Klinikärzte<br />
besonders wertvoll sein können.<br />
Diese Ansprechpartner müssen von der ärztlichen<br />
Schweigepflicht entbunden werden,<br />
damit Klinikärzte ohne strafrechtliche Risiken<br />
über den Krankheitszustand und die Therapievorschläge<br />
informiert werden dürfen.<br />
Gleichzeitig können Sie bestimmen, wer auf<br />
keinen Fall eine Auskunft über Ihren Gesundheitszustand<br />
erhalten soll.<br />
Weitere Informationen mit der entsprechenden Verfügung finden Sie in dem <strong>SafeGuard24</strong><br />
-VorsorgeHeft des <strong>SafeGuard24</strong>-Vorsorgepaketes siehe Bestellformular Seite 23.<br />
-13-
Pflegeverfügung<br />
Da immer mehr Menschen pflegebedürftig<br />
werden, haben wir jetzt die<br />
Verfügung „Vorsorge für den Pflegefall“<br />
eingeführt.<br />
Diese ist ein wichtiger ergänzender Baustein<br />
zur Patientenverfügung. Mit ihr – als einer Art<br />
Check-Liste – kann man sich vorab in Ruhe<br />
auf eine spätere Pflegesituation vorbereiten.<br />
So werden Sie sich selbst klar darüber, worauf<br />
Sie im Fall der Fälle Wert legen. In der Pflegeverfügung<br />
können Sie unter anderem erklären,<br />
ob Sie solange wie möglich in Ihrem Zuhause<br />
bleiben und möglicherweise dort gepflegt werden<br />
möchten, von wem Sie Pflege wünschen,<br />
von wem nicht. Genauso kann geäußert werden,<br />
welches Pflegeheim Sie bevorzugen und<br />
welches Sie ablehnen.<br />
Die Pflegeverfügung ermöglicht es festzulegen,<br />
ob im Pflegeheim ein Einzel- oder Doppelzimmer<br />
gewünscht wird und wie stark es mit<br />
persönlichen Dingen ausgestattet sein sollte,<br />
ob ein Haustier mitkommen soll oder nicht.<br />
Ebenso lässt sich darlegen, ob ein Pfleger oder<br />
eine Pflegerin die Intimpflege übernehmen soll.<br />
Auch wie mit Nahrungs- oder Flüssigkeitsaufnahme<br />
oder Medikamenteneinnahme umgegangen<br />
werden sollte, thematisiert die Pflegeverfügung.<br />
Letzteres kann jedoch nicht die<br />
Abfassung einer Patientenverfügung ersetzen.<br />
Diese sollte in jedem Fall erstellt werden.<br />
Die zusätzliche Pflegeverfügung ist im Gegensatz<br />
zur klassischen Patientenverfügung nicht<br />
einklagbar, aber hilfreich, um sich über die<br />
eigenen Bedürfnisse klar zu werden sowie den<br />
Angehörigen und einer künftigen Heimleitung<br />
zu signalisieren, was für Sie wichtig ist. Sie<br />
können bei-spielsweise vorab prüfen, welche<br />
Lösung für Sie auch finanziell realistisch ist. So<br />
können Sie gelassener in die Zukunft blicken.<br />
Weitere Informationen mit der entsprechenden Verfügung finden Sie in dem <strong>SafeGuard24</strong><br />
-VorsorgeHeft des <strong>SafeGuard24</strong>-Vorsorgepaketes siehe Bestellformular Seite 23.<br />
-15-
Verfügung zum<br />
digitalen Erbe<br />
Internet und „soziale Medien“ gewinnen<br />
im Alltag der Menschen zunehmend an<br />
Bedeutung. Die neuen Medien dienen<br />
nicht nur der Kommunikation und Information,<br />
sondern auch der Archivierung<br />
von Dokumenten, Musik, Fotos und<br />
Videos.<br />
Was früher in Mappen und Fotoalben oder<br />
auch digital auf CDs, DVDs oder Festplatten<br />
zu Hause aufbewahrt wurde, wird heute in<br />
der „Cloud“ gespeichert. Soziale Medien und<br />
Kundenkonten von Internethändlern, Banken,<br />
Versicherungen etc. enthalten eine Vielzahl von<br />
Informationen über den Nutzer, seine Bankverbindungen,<br />
Kreditkarteninformationen und<br />
anderem mehr. So stürmisch die Entwicklung<br />
der digitalen Welt verlief, so unklar ist leider bis<br />
heute, welche rechtlichen Folgen daraus resultieren.<br />
Ob und welche Rechte die Erben gegenüber<br />
den Anbietern dieser Dienste haben,<br />
ist weder gesetzlich noch durch die Rechtsprechung<br />
hinreichend geklärt. Weder ist klar, was<br />
überhaupt zum „digitalen Nachlass“ gehört,<br />
noch ob und inwieweit dieser überhaupt dem<br />
Erbrecht unterliegt. Viele Anbieter, vor allem die<br />
großen und bekannten wie Facebook, Google<br />
und Instagram, haben ihren Sitz nicht in der<br />
Bundesrepublik Deutschland und unterliegen<br />
daher nicht zwangsläufig deutschem Recht.<br />
Zur Nachlassregelung gehören damit heute<br />
auch Fragen zum Umgang mit dem digitalen<br />
Erbe. Auch wenn im Hinblick auf die unklare<br />
Rechtslage noch keine wirklich sichere erbrechtliche<br />
Regelung angeboten werden kann,<br />
sollte jeder, der sich in den digitalen Netzwerken<br />
bewegt, eine Übersicht über die Zugangsdaten<br />
seiner Online-Accounts anlegen und in<br />
einer „Vollmacht und Beauftragung über den<br />
Tod hinaus“ festlegen, wie nach seinem Tod<br />
mit dem digitale Erbe, wie die Beauftragten/<br />
Bevollmächtigten nach seinem Tod mit dem<br />
digitalen Erbe umgehen sollen. Es kann dabei<br />
geregelt werden, ob eine Einsichtnahme und/<br />
oder Löschung vorgenommen werden darf und<br />
dass die dafür eventuell anfallenden<br />
Kosten für diese Tätigkeit aus der Erbmasse<br />
zu bezahlen sind.<br />
Ohne jede Regelung besteht die Gefahr, dass<br />
es allein von den internen Richtlinien der Anbieter<br />
abhängt, ob, in welcher Form und wie<br />
lange dieser digitale Nachlass gespeichert und<br />
berechtigten, aber vielleicht auch unberechtigten<br />
Nutzern zugänglich sein wird.<br />
Weitere Informationen mit der entsprechenden Verfügung finden Sie in dem <strong>SafeGuard24</strong><br />
-VorsorgeHeft des <strong>SafeGuard24</strong>-Vorsorgepaketes siehe Bestellformular Seite 23.<br />
-17-
Eintrag im Zentralen<br />
Vorsorgeregister der<br />
Bundesnotarkammer<br />
Durch das Zentrale Vorsorgeregister<br />
der Bundesnotarkammer können<br />
Vorsorgeurkunden im Betreuungsfall<br />
gefunden werden: einfach, schnell,<br />
sicher. Mehr als 20.000 Registerabfragen<br />
werden jeden Monat bei der<br />
Bundesnotarkammer aus ganz<br />
Deutschland vorgenommen, die<br />
meisten elektronisch mit sofortiger<br />
Auskunft.<br />
Gerichte können vor Anordnung einer gesetzlichen<br />
Betreuung über einen besonders geschützten<br />
Bereich im Internet bzw. über das<br />
Justiznetz beim Zentralen Vorsorgeregister<br />
anfragen und klären, ob es eine Vorsorgeurkunde<br />
gibt. Diese Anfrage bei der Bundesnotarkammer<br />
ist zu jeder Zeit und dadurch<br />
selbst in Eilfällen noch möglich. Das Gericht<br />
kann mit den vorhandenen Informationen die<br />
richtige Entscheidung treffen, die dem in der<br />
Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung<br />
niedergelegten Willen entspricht.<br />
Ein Arzt braucht zum Beispiel die Einwilligung<br />
zu einer das Leben gefährdenden Operation<br />
und beantragt beim Gericht die Bestellung<br />
eines Betreuers. Ist die Vorsorgevollmacht<br />
registriert, kann das Gericht dem Arzt mitteilen,<br />
dass eine Vertrauensperson vorhanden ist, an<br />
die er sich wenden kann. Auch ohne die Registrierung<br />
muss das Gericht ermitteln, ob es<br />
Verfügungen gibt. Muss jedoch die Operation<br />
bald durchgeführt werden, kann das Gericht<br />
keine umfangreichen Ermittlungen anstellen<br />
und muss einen Betreuer bestellen. Nicht die<br />
gewünschte Vertrauensperson trifft dann die<br />
weitreichende Entscheidung über die medizinische<br />
Behandlung, sondern ein vom Gericht<br />
bestellter Fremder.<br />
Deshalb ist die Registrierung jeder Vorsorgeurkunde im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer<br />
so wichtig: Zur Verwirklichung der Selbstbestimmung.<br />
In unserem optionalen <strong>SafeGuard24</strong>-Servicepaket sind spätere Änderungen, Ergänzungen<br />
oder Löschungen für Sie integriert!<br />
-19-
Vorteile der Kombination<br />
Gesundheitsvollmacht<br />
-Betreuungsverfügung<br />
Wichtig: Durch die Bestellung eines Betreuers wird der Betreute nicht entmündigt!<br />
Die rechliche Betreuung ermöglicht Rechtshandlungen stellvertretend im Namen der Betreuten,<br />
die diese selbst nicht mehr vornehmen können. Durch die Einrichtung der rechtlichen<br />
Betreuung wird die Geschäfts-, Ehe- und Testierfähigkeit des Betroffenen jedoch<br />
nicht unmittelbar beeinträchtigt.<br />
Vorteile Betreuungsverfügung | Betreuung<br />
Eine Betreuungsverfügung kann auch noch erstellt oder geändert werden, wenn man<br />
schon nicht mehr geschäftsfähig, aber noch einsichtig ist.<br />
Kein Missbrauch möglich, da ein Betreuer erst bestellt wird, wenn er erforderlich ist und<br />
die Geschäftsunfähigkeit durch ein ärztliches Gutachten festgestellt wird.<br />
Für vorübergehende gesundheitliche Probleme reicht die Gesundheitsvollmacht<br />
aus.<br />
Ein Betreuer wird nur bestellt, wenn der Betreuer tatsächlich einen Vertreter braucht,<br />
und nur in den Bereichen, die eine Betreuung erforderlich machen.<br />
Der Betreuer wird vom Gericht eingewiesen, unterstützt und kontrolliert.<br />
Der Betreuer hat ein geringes Haftungsrisiko gegenüber den Erben, weil größere Transaktionen<br />
mit dem Betreuungsgericht abgestimmt werden müssen.<br />
Besserer Schutz des Betreuten vor Vermögensschäden und Verlusten durch die obligatorische<br />
Haftpflichtversicherung (für ehrenamtliche Betreuer kostenfrei)<br />
Die Betreuung ist gegenüber Dritten durch den Betreuerausweis einfach belegbar.<br />
Unfallversicherung des Betreuers, sofern er im Rahmen seiner Tätigkeit selbst einen<br />
Schaden erleidet.<br />
Weitere Informationen mit der entsprechenden Verfügung finden Sie in dem <strong>SafeGuard24</strong><br />
-VorsorgeHeft des <strong>SafeGuard24</strong>-Vorsorgepaketes siehe Bestellformular Seite 23.<br />
-21-
Unsere <strong>SafeGuard24</strong><br />
-Vorsorge<br />
Das <strong>SafeGuard24</strong> -Vorsorgepaket<br />
ist unser Basis-Vorsorgepaket:<br />
Es umfasst die einmalige Eintragung in das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer<br />
und enthält das:<br />
<strong>SafeGuard24</strong> -VorsorgeHeft<br />
Alle Vorsorgeverfügungen in einem Heft<br />
SafeGuard 24 hat für Sie ein VorsorgeHeft mit 56 Seiten im DIN A4-Format<br />
zusammengestellt mit Ratschlägen, Erklärungstexten und den hier beschriebenen<br />
Verfügungen zur rechtlichen Vorsorge.<br />
Zusätzlich bieten wir Ihnen für Ihre Sicherheit:<br />
+ Das <strong>SafeGuard24</strong> - Servicepaket<br />
mit dem Informations- und Aktualisierungsservice<br />
Mit diesem Servicepaket sichern Sie sich einen Informations- und Aktualisierungsservice<br />
zu Gesetzesänderungen der Rechtssprechung. Weiter erhalten<br />
Sie Hinweise zur Aktualität Ihrer Verfügungen.<br />
kostenfreie Änderungen/Löschung der<br />
Informationen beim Zentralen Vorsorgeregister<br />
Sobald Sie uns über Änderungen oder die Bitte zur Löschung informiert haben,<br />
ändern wir für Sie Ihre beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer<br />
registrierten Verfügungen. Damit Ihre Registrierung immer auf dem neusten Stand ist!<br />
Rechtsberatung zum Thema Vorsorgeverfügung<br />
durch unser Vorsorge-Telefon<br />
Wir haben eine zentrale Rufnummer eingerichtet, über die Sie einen persönlichen<br />
Beratungstermin mit einem spezialisierten Rechtsanwalt vereinbaren<br />
können. So bekommen Sie individuelle Hilfe bei der Erstellung und der Handhabung<br />
Ihrer Vorsorgedokumente.<br />
Wenn Sie diesen Service in Anspruch nehmen möchten, zahlen Sie im Anschluss an Ihre individuelle<br />
Rechtsberatung auf Rechnung (keine Vorkasse!) – je angefangene Viertelstunde 58,- Euro. Mitglieder der<br />
Anwaltskanzlei sind auch Autoren des <strong>SafeGuard24</strong>-VorsorgeHeftes. Selbstverständlich können Sie sich<br />
mit Ihren Fragen auch an andere spezialisierte Rechtsanwälte oder Notare Ihres Vertauens wenden.
Ihre<br />
Bestellung<br />
per Post an:<br />
DVZ - Deutsche<br />
Verfügungszentrale AG<br />
Königstraße 5a<br />
01097 Dresden<br />
per Fax an:<br />
0351-8117445<br />
per mail an:<br />
info@dvzag.de<br />
Hiermit bestelle ich verbindlich<br />
Das <strong>SafeGuard24</strong>-Vorsorgepaket mit <strong>SafeGuard24</strong>-VorsorgeHeft 49,95 Euro *<br />
und der einmaligen Eintragung in das Zentralen Vorsorgeregister<br />
der Bundesnotarkammer.<br />
+ zusätzlich Das <strong>SafeGuard24</strong> Servicepaket 49,95 Euro<br />
zum Sorglostarif für 10 Jahre<br />
Stand 05/2017<br />
Herr | Frau<br />
oder Das <strong>SafeGuard24</strong> Servicepaket jährlich 9,95 Euro **<br />
* zzgl. Versandkosten 2,95 Euro<br />
** Mindestvertragslaufzeit 5 Jahre<br />
Vorname<br />
Nachname<br />
Straße / Hausnummer<br />
PLZ<br />
Ort<br />
Telefon<br />
E-Mail (erforderlich)<br />
Lastschrifteinzug<br />
Kreditinstitut<br />
IBAN<br />
Hiermit beauftrage ich die DVZ AG, den von mir zu entrichtenden Betrag jeweils zur Hauptfälligkeit von meinem o.g. Konto<br />
durch Lastschrift einzuziehen. Für den Vertrag gelten die nebenstehenden Geschäftsbedingungen<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift<br />
Vermittler<br />
Vermittlernummer<br />
-23-
Allgemeine Geschäftsbedingungen der<br />
DVZ – Deutsche Verfügungszentrale AG<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen<br />
zwischen der DVZ - Deutschen Verfügungszentrale AG (im Folgenden: DVZ AG). Davon<br />
abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die DVZ AG nicht an, es sei denn, sie hat<br />
ihrer Geltung zugestimmt.<br />
(2) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des<br />
Vertragsschlusses aktuellen Fassung.<br />
§ 2 Zustandekommen des Vertrages<br />
(1) Die Angebote der DVZ AG sind unverbindlich.<br />
(2) Durch das Absenden einer schriftlichen Bestellung per Post, das Bestellen per E-Mail,<br />
Telefon, Fax oder über sonstige Kommunikationswege gibt der Kunde ein verbindliches<br />
Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit der DVZ AG ab. Eine Bestelleingangsbestätigung<br />
stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Kunden nur darüber<br />
informieren, dass die Bestellung bei der DVZ AG eingegangen ist.<br />
(3) Ein Vertrag mit der DVZ AG kommt zustande, wenn die DVZ AG das Angebot des Kunden<br />
annimmt, indem sie das bestellte Produkt an den Kunden versendet bzw. den Versand<br />
an den Kunden mit einer Versandbestätigung bestätigt.<br />
(4) Kann die DVZ AG das Angebot des Kunden nicht annehmen, wird der Kunde anstelle<br />
der Annahme der Bestellung über die Nichtverfügbarkeit informiert. Bereits erbrachte<br />
Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet.<br />
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung<br />
(1) Alle angegebenen Preise enthalten die gesetzlich vorgeschriebene MwSt.<br />
(2) Der Kunde hat die Wahl zwischen den im Rahmen des Bestellvorgangs angebotenen<br />
Zahlungsarten. Wählt der Kunde das ihm angebotene Lastschriftverfahren, hat er das<br />
dazu notwendige SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen und für ausreichende Deckung des<br />
Bankkontos bei Fälligkeit zu sorgen.<br />
(3) Für den Fall der Rückgabe oder Nichteinlösung einer Lastschrift ermächtigt der Kunde<br />
die Bank mit Zustandekommen des Vertrags unwiderruflich, dem Verkäufer seinen Namen<br />
nebst aktueller Anschrift mitzuteilen. Bearbeitungsgebühren für die unberechtigte Rückgabe<br />
oder Nichteinlösung einer Lastschrift, die dem Verkäufer durch die Bank des Verkäufers<br />
in Rechnung gestellt werden, sind vom Kunden zu erstatten.<br />
(4) Sofern eine Zahlung wegen einer schuldhaften Verletzung der Sorgfaltspflicht des<br />
Kunden, etwa aufgrund fehlerhafter Personen- oder Kontodaten, ungenügendem Kontoguthaben,<br />
Widerspruch des Kontoinhabers oder vergleichbarer Gründe, erfolglos bleibt,<br />
ist die DVZ AG berechtigt, dem Kunden eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10,00 Euro<br />
für den gesteigerten administrativen Aufwand in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat das<br />
Recht nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein Schaden in wesentlich geringerer Höhe<br />
als die Pauschale entstanden ist Ebenfalls bleibt der DVZ AG das Recht vorbehalten, einen<br />
Nachweis zu erbringen, dass ihr ein höherer Schaden als 10,00 Euro entstanden ist.<br />
(5) Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die gelieferten Produkte Eigentum der DVZ AG.<br />
(6) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern und soweit seine Gegenansprüche<br />
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der DVZ AG anerkannt sind. Zur Ausübung<br />
eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch<br />
auf demselben Kaufvertrag beruht.<br />
§ 4 Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundenotarkammer<br />
Die DVZ AG ist nur innerhalb der ersten drei Jahre, beginnend mit dem Kauf des Vorsorge-<br />
Heftes, verpflichtet, auf Antrag des Kunden die übermittelten Informationen ohne weitere<br />
Kosten beim Zentralen Vorsorgeregister zu registrieren.<br />
§ 5 Gewährleistung<br />
(1) Die DVZ AG haftet für Mängel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.<br />
(2) Bei Verträgen mit Verbrauchern gemäß § 13 BGB, d.h. die Bestellung kann weder einer<br />
gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden zugeordnet werden,<br />
beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware.<br />
(3) Bei Bestellungen von Kunden, die gemäß § 14 BGB Unternehmer sind, ist die Gewährleistungsfrist<br />
auf ein Jahr beschränkt.<br />
§ 6 Haftung<br />
(1) Die Haftung der DVZ AG für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen,<br />
sofern<br />
a) dies keine Garantien oder vertragswesentlichen Pflichten betrifft, d.h. Verpflichtungen,<br />
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen<br />
und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf,<br />
b) es nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit<br />
geht,<br />
c) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleiben.<br />
(2) Eventuelle Ansprüche aus einer durch den Verkäufer oder einen Dritten übernommenen<br />
Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine<br />
bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält, bleiben unberührt.<br />
(3) Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.<br />
§ 7 Datenschutz<br />
(1) Die DVZ AG verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der Kunden nach den<br />
datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere BDSG und TMG) vertraulich zu<br />
behandeln.<br />
(2) Daten (beispielsweise Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer etc.) werden in dem für<br />
die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen<br />
Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Die DVZ AG ist<br />
berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung des Kaufvertrages beauftragte Dritte zu<br />
übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden<br />
können.<br />
(3) Solange der Kunde nicht widerspricht, ist die DVZ AG sowie mit der Durchführung des<br />
Kaufvertrages beauftragte Dritte, darüber hinaus berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung<br />
des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten<br />
Gestaltung ihrer Angebote zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese<br />
Einwilligung kann vom Kunden jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.<br />
§ 8 Streitschlichtung<br />
(1) Ab dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche<br />
Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang<br />
mit ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts<br />
zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.<br />
eu/consumers/odr/ erreichbar. In diesem Zusammenhang weisen wir Sie auf unsere<br />
E-Mail-Adresse hin: info@dvzag.de.<br />
(2) Wir sind bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertrag einvernehmlich<br />
beizulegen. Darüber hinaus sind wir zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren<br />
nicht verpflichtet und können Ihnen die Teilnahme an einem solchen Verfahren<br />
leider auch nicht anbieten.<br />
§ 9 Anschrift<br />
Anbieter und Vertragspartner:<br />
DVZ – Deutsche Verfügungszentrale AG<br />
Königstr. 5a<br />
01097 Dresden<br />
§ 10 Widerrufsrecht<br />
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher<br />
jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend<br />
weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet<br />
werden können:<br />
Widerrufsbelehrung<br />
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu<br />
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von<br />
Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen<br />
haben bzw. hat.<br />
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der DVZ - Deutsche Verfügungszentrale<br />
AG, Königstr. 5a, 01097 Dresden, Telefon 0351 8117444, Telefax: 0351 8117445,<br />
E-Mail-Adresse: info@DVZAG.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post<br />
versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,<br />
informieren. Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden,<br />
das jedoch nicht vorgeschrieben ist.<br />
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung<br />
des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.<br />
Folgen des Widerrufs<br />
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen<br />
erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten,<br />
die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene,<br />
günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen<br />
vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf<br />
dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe<br />
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn,<br />
mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen<br />
wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.<br />
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben<br />
oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je<br />
nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.<br />
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab<br />
dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden<br />
oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der<br />
Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung<br />
der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn<br />
dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise<br />
der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.<br />
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Ausnahmen gemäß § 312 g Abs. 2 BGB.<br />
Muster-Widerrufsformular<br />
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und<br />
senden Sie es zurück an:<br />
- DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG,<br />
Königstr. 5a, 01097 Dresden,<br />
Telefax: 0351 8117445, E-Mail: info@dvzag.de<br />
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den<br />
Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)<br />
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)<br />
- Name des/der Kunden<br />
- Anschrift des/der Kunden<br />
- Unterschrift des/der Kunden (nur bei Mitteilung auf Papier)<br />
- Datum<br />
(*) Unzutreffendes streichen.<br />
§ 11 Rücksendekosten bei Widerruf<br />
Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er die unmittelbaren<br />
Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen.<br />
§ 12 Sonstige Bedingungen, Gerichtsstand<br />
(1) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Für die Rechtsbeziehungen<br />
der Kunden und der DVZ AG gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen<br />
des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISGG). Ist<br />
der Kunde Verbraucher kann auch das Recht am Wohnsitz des Kunden anwendbar sein,<br />
sofern es sich um zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.<br />
(2) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Dresden ausschließlicher Gerichtsstand für alle<br />
Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung.<br />
(3) Sollten ein oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird<br />
hierdurch die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.<br />
Stand: März 2017
Ihre<br />
Bestellung<br />
per Post an:<br />
DVZ - Deutsche<br />
Verfügungszentrale AG<br />
Königstraße 5a<br />
01097 Dresden<br />
per Fax an:<br />
0351-8117445<br />
per mail an:<br />
info@dvzag.de<br />
Hiermit bestelle ich verbindlich<br />
Das <strong>SafeGuard24</strong> Vorsorgepaket mit <strong>SafeGuard24</strong> VorsorgeHeft 49,95 Euro *<br />
und der einmaligen Eintragung in das Zentralen Vorsorgeregister<br />
der Bundesnotarkammer.<br />
+ zusätzlich Das <strong>SafeGuard24</strong> Servicepaket 49,95 Euro<br />
zum Sorglostarif für 10 Jahre<br />
Stand 05/2017<br />
Herr | Frau<br />
oder Das <strong>SafeGuard24</strong> Servicepaket jährlich 9,95 Euro **<br />
* zzgl. Versandkosten 2,95 Euro<br />
** Mindestvertragslaufzeit 5 Jahre<br />
Vorname<br />
Nachname<br />
Straße / Hausnummer<br />
PLZ<br />
Ort<br />
Telefon<br />
E-Mail (erforderlich)<br />
Lastschrifteinzug<br />
Kreditinstitut<br />
IBAN<br />
Hiermit beauftrage ich die DVZ AG, den von mir zu entrichtenden Betrag jeweils zur Hauptfälligkeit von meinem o.g. Konto<br />
durch Lastschrift einzuziehen. Für den Vertrag gelten die nebenstehenden Geschäftsbedingungen<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift<br />
Vermittler<br />
Vermittlernummer<br />
-25-
Allgemeine Geschäftsbedingungen der<br />
DVZ – Deutsche Verfügungszentrale AG<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen<br />
zwischen der DVZ - Deutschen Verfügungszentrale AG (im Folgenden: DVZ AG). Davon<br />
abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die DVZ AG nicht an, es sei denn, sie hat<br />
ihrer Geltung zugestimmt.<br />
(2) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des<br />
Vertragsschlusses aktuellen Fassung.<br />
§ 2 Zustandekommen des Vertrages<br />
(1) Die Angebote der DVZ AG sind unverbindlich.<br />
(2) Durch das Absenden einer schriftlichen Bestellung per Post, das Bestellen per E-Mail,<br />
Telefon, Fax oder über sonstige Kommunikationswege gibt der Kunde ein verbindliches<br />
Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit der DVZ AG ab. Eine Bestelleingangsbestätigung<br />
stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Kunden nur darüber<br />
informieren, dass die Bestellung bei der DVZ AG eingegangen ist.<br />
(3) Ein Vertrag mit der DVZ AG kommt zustande, wenn die DVZ AG das Angebot des Kunden<br />
annimmt, indem sie das bestellte Produkt an den Kunden versendet bzw. den Versand<br />
an den Kunden mit einer Versandbestätigung bestätigt.<br />
(4) Kann die DVZ AG das Angebot des Kunden nicht annehmen, wird der Kunde anstelle<br />
der Annahme der Bestellung über die Nichtverfügbarkeit informiert. Bereits erbrachte<br />
Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet.<br />
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung<br />
(1) Alle angegebenen Preise enthalten die gesetzlich vorgeschriebene MwSt.<br />
(2) Der Kunde hat die Wahl zwischen den im Rahmen des Bestellvorgangs angebotenen<br />
Zahlungsarten. Wählt der Kunde das ihm angebotene Lastschriftverfahren, hat er das<br />
dazu notwendige SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen und für ausreichende Deckung des<br />
Bankkontos bei Fälligkeit zu sorgen.<br />
(3) Für den Fall der Rückgabe oder Nichteinlösung einer Lastschrift ermächtigt der Kunde<br />
die Bank mit Zustandekommen des Vertrags unwiderruflich, dem Verkäufer seinen Namen<br />
nebst aktueller Anschrift mitzuteilen. Bearbeitungsgebühren für die unberechtigte Rückgabe<br />
oder Nichteinlösung einer Lastschrift, die dem Verkäufer durch die Bank des Verkäufers<br />
in Rechnung gestellt werden, sind vom Kunden zu erstatten.<br />
(4) Sofern eine Zahlung wegen einer schuldhaften Verletzung der Sorgfaltspflicht des<br />
Kunden, etwa aufgrund fehlerhafter Personen- oder Kontodaten, ungenügendem Kontoguthaben,<br />
Widerspruch des Kontoinhabers oder vergleichbarer Gründe, erfolglos bleibt,<br />
ist die DVZ AG berechtigt, dem Kunden eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10,00 Euro<br />
für den gesteigerten administrativen Aufwand in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat das<br />
Recht nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein Schaden in wesentlich geringerer Höhe<br />
als die Pauschale entstanden ist Ebenfalls bleibt der DVZ AG das Recht vorbehalten, einen<br />
Nachweis zu erbringen, dass ihr ein höherer Schaden als 10,00 Euro entstanden ist.<br />
(5) Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die gelieferten Produkte Eigentum der DVZ AG.<br />
(6) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern und soweit seine Gegenansprüche<br />
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der DVZ AG anerkannt sind. Zur Ausübung<br />
eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch<br />
auf demselben Kaufvertrag beruht.<br />
§ 4 Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundenotarkammer<br />
Die DVZ AG ist nur innerhalb der ersten drei Jahre, beginnend mit dem Kauf des Vorsorge-<br />
Heftes, verpflichtet, auf Antrag des Kunden die übermittelten Informationen ohne weitere<br />
Kosten beim Zentralen Vorsorgeregister zu registrieren.<br />
§ 5 Gewährleistung<br />
(1) Die DVZ AG haftet für Mängel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.<br />
(2) Bei Verträgen mit Verbrauchern gemäß § 13 BGB, d.h. die Bestellung kann weder einer<br />
gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden zugeordnet werden,<br />
beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware.<br />
(3) Bei Bestellungen von Kunden, die gemäß § 14 BGB Unternehmer sind, ist die Gewährleistungsfrist<br />
auf ein Jahr beschränkt.<br />
§ 6 Haftung<br />
(1) Die Haftung der DVZ AG für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen,<br />
sofern<br />
a) dies keine Garantien oder vertragswesentlichen Pflichten betrifft, d.h. Verpflichtungen,<br />
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen<br />
und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf,<br />
b) es nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit<br />
geht,<br />
c) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleiben.<br />
(2) Eventuelle Ansprüche aus einer durch den Verkäufer oder einen Dritten übernommenen<br />
Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine<br />
bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält, bleiben unberührt.<br />
(3) Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.<br />
§ 7 Datenschutz<br />
(1) Die DVZ AG verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der Kunden nach den<br />
datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere BDSG und TMG) vertraulich zu<br />
behandeln.<br />
(2) Daten (beispielsweise Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer etc.) werden in dem für<br />
die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen<br />
Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Die DVZ AG ist<br />
berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung des Kaufvertrages beauftragte Dritte zu<br />
übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden<br />
können.<br />
(3) Solange der Kunde nicht widerspricht, ist die DVZ AG sowie mit der Durchführung des<br />
Kaufvertrages beauftragte Dritte, darüber hinaus berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung<br />
des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten<br />
Gestaltung ihrer Angebote zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese<br />
Einwilligung kann vom Kunden jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.<br />
§ 8 Streitschlichtung<br />
(1) Ab dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche<br />
Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang<br />
mit ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts<br />
zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.<br />
eu/consumers/odr/ erreichbar. In diesem Zusammenhang weisen wir Sie auf unsere<br />
E-Mail-Adresse hin: info@dvzag.de.<br />
(2) Wir sind bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertrag einvernehmlich<br />
beizulegen. Darüber hinaus sind wir zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren<br />
nicht verpflichtet und können Ihnen die Teilnahme an einem solchen Verfahren<br />
leider auch nicht anbieten.<br />
§ 9 Anschrift<br />
Anbieter und Vertragspartner:<br />
DVZ – Deutsche Verfügungszentrale AG<br />
Königstr. 5a<br />
01097 Dresden<br />
§ 10 Widerrufsrecht<br />
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher<br />
jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend<br />
weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet<br />
werden können:<br />
Widerrufsbelehrung<br />
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu<br />
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von<br />
Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen<br />
haben bzw. hat.<br />
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der DVZ - Deutsche Verfügungszentrale<br />
AG, Königstr. 5a, 01097 Dresden, Telefon 0351 8117444, Telefax: 0351 8117445,<br />
E-Mail-Adresse: info@DVZAG.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post<br />
versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,<br />
informieren. Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden,<br />
das jedoch nicht vorgeschrieben ist.<br />
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung<br />
des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.<br />
Folgen des Widerrufs<br />
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen<br />
erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten,<br />
die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene,<br />
günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen<br />
vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf<br />
dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe<br />
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn,<br />
mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen<br />
wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.<br />
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben<br />
oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je<br />
nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.<br />
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab<br />
dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden<br />
oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der<br />
Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung<br />
der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn<br />
dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise<br />
der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.<br />
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Ausnahmen gemäß § 312 g Abs. 2 BGB.<br />
Muster-Widerrufsformular<br />
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und<br />
senden Sie es zurück an:<br />
- DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG,<br />
Königstr. 5a, 01097 Dresden,<br />
Telefax: 0351 8117445, E-Mail: info@dvzag.de<br />
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den<br />
Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)<br />
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)<br />
- Name des/der Kunden<br />
- Anschrift des/der Kunden<br />
- Unterschrift des/der Kunden (nur bei Mitteilung auf Papier)<br />
- Datum<br />
(*) Unzutreffendes streichen.<br />
§ 11 Rücksendekosten bei Widerruf<br />
Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er die unmittelbaren<br />
Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen.<br />
§ 12 Sonstige Bedingungen, Gerichtsstand<br />
(1) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Für die Rechtsbeziehungen<br />
der Kunden und der DVZ AG gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen<br />
des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISGG). Ist<br />
der Kunde Verbraucher kann auch das Recht am Wohnsitz des Kunden anwendbar sein,<br />
sofern es sich um zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.<br />
(2) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Dresden ausschließlicher Gerichtsstand für alle<br />
Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung.<br />
(3) Sollten ein oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird<br />
hierdurch die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.<br />
Stand: März 2017
Partnerschaften<br />
Förderer | Unterstützer<br />
Rechtsberatung<br />
Anwaltskanzlei Meyer-Götz, Oertel & Kollegen<br />
Königstraße 5a | 01097 Dresden<br />
Tel: +49 (0)351- 80 81 80<br />
Fax: +49 (0)351- 80 81 820<br />
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Web www.meyer-goetz-oertel.de<br />
gemeinnützige Stiftung<br />
Impressum<br />
Herausgeber<br />
DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG<br />
Königstraße 5a | 01097 Dresden<br />
Tel: +49 (0)351- 81 17 444<br />
Fax: +49 (0)351- 81 17 445<br />
E-Mail info@mdvzag.de<br />
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Amtsgericht Dresden, Reg.-Nr.: HRB 23028<br />
Finanzamt | Dresden-Nord, USt-IdNr.: DE238205602<br />
Vorstand<br />
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Familienrecht, Erbrecht und Vermögensnachfolge,<br />
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Fachanwältin für Steuerrecht<br />
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Fachanwalt für Familienrecht & Spezialist für Vermögensnachfolge<br />
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-27-<br />
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