11.05.2017 Aufrufe

SafeGuard24-Beratungsmappe

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Selbstbestimmtes Leben<br />

- in jeder Situation !<br />

Ihre rechtliche Vorsorge<br />

Gesundheitsvollmacht<br />

Betreuungsverfügung<br />

Patientenverfügung<br />

Entbindung von der ärztlichen<br />

Schweigepflicht<br />

Pflegeverfügung<br />

Verfügung zum digitalen Erbe<br />

Eintragung in das Zentrale Vorsorgeregister<br />

der Bundesnotarkammer


Wir wollen, dass Ihr Wille in jeder<br />

Lebenssituation Beachtung findet.<br />

Das <strong>SafeGuard24</strong> Vorsorgepaket ist unser<br />

konkreter Vorschlag für eine optimale rechtliche<br />

Vorsorge, den wir aufgrund unserer jahrelangen<br />

anwaltlichen Erfahrung entwickelt<br />

haben und wie er bisher in dieser Form nicht<br />

erhältlich war. Damit verbinden wir die Vorteile<br />

einer privatrechtlichen Vollmacht (Gesundheitsvollmacht)<br />

mit den Vorteilen einer gerichtlich<br />

angeordneten und kontrollierten Betreuung<br />

(Betreuungsverfügung) durch eine von Ihnen<br />

bestimmte Vertrauensperson.<br />

Betreuer bestellt. Sie vermeiden so die erheblichen<br />

Missbrauchs- und Haftungsrisiken, die<br />

eine privatrechtliche Vorsorgevollmacht immer<br />

in sich trägt, und den Nachteil, dass eine<br />

Betreuerbestellung etwas zeitaufwändiger und<br />

daher für eine schnelle Vertretungsregelung in<br />

der Klinik nicht geeignet ist.<br />

Darüber hinaus legen Sie bereits heute fest,<br />

wie ihre persönlichsten Entscheidungen in<br />

diesen Situationen umzusetzen sind.<br />

So haben Sie die Gewissheit, dass Sie bei<br />

Krankheit in der Klinik sofort durch Ihren<br />

Bevollmächtigten rechtlich vertreten werden.<br />

Nur wenn es wirklich notwendig ist, wird ein -<br />

von Ihnen benannter - gerichtlich kontrollierter<br />

Damit Ihre Verfügungen in Notfällen auch<br />

Ärzten, Krankenhäusern und Gerichten zur<br />

Kenntnis gelangen, tragen wir diese für Sie im<br />

„Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer“<br />

ein.<br />

Mit unserem optionalen <strong>SafeGuard24</strong>-Servicepaket bleibt Ihre Vorsorge immer aktuell. Wir informieren<br />

Sie regelmäßig, passen unsere Dokumente an und ändern bei Bedarf Ihren Eintrag im<br />

Zentralen Vorsorgeregister.<br />

Damit erhalten Sie eine maximale<br />

Sicherheit für ein selbstbestimmtes<br />

Leben – in jeder Situation!<br />

Ihre Rechtsanwälte<br />

JUDr. Heinrich Meyer-Götz, Karin Meyer-Götz, Thorsten Detto<br />

Weitere Informationen mit den entsprechenden Verfügungen finden Sie in dem <strong>SafeGuard24</strong><br />

-VorsorgeHeft des <strong>SafeGuard24</strong>-Vorsorgepaketes siehe Bestellformular Seite 23.<br />

-3-


Wir wollen, dass Ihr Wille<br />

in jeder Lebenssituation<br />

Beachtung findet.<br />

Weitere Informationen mit den entsprechenden Verfügungen finden Sie in dem <strong>SafeGuard24</strong><br />

-VorsorgeHeft des <strong>SafeGuard24</strong>-Vorsorgepaketes siehe Bestellformular Seite 23.


Selbstbestimmt<br />

– in allen Lebenslagen<br />

Das <strong>SafeGuard24</strong>-Vorsorgeheft<br />

Als Rechtsanwälte empfehlen wir jedem Volljährigen, sich<br />

mit dem Thema „rechtliche Vorsorge“ auseinanderzusetzen.<br />

In Deutschland darf kein Volljähriger bei einer – auch<br />

vorübergehenden – Geschäftsunfähigkeit durch Unfall,<br />

Alter oder Krankheit ohne vorherige Regelungen durch<br />

eine andere Person vertreten werden. Dies gilt entgegen<br />

der weit verbreiteten Meinung auch für Ehepartner oder<br />

Eltern und ihrer erwachsenen Kinder.<br />

Hierbei hilft ihnen das <strong>SafeGuard24</strong>-Vorsorgepaket.<br />

<strong>SafeGuard24</strong> hat ein VorsorgeHeft zusammengestellt mit<br />

Ratschlägen und Formularen zur notwendigen rechtlichen<br />

Vorsorge.<br />

Eine Gesundheitsvollmacht<br />

mit der Sie formfrei, sofort und einfach Ihre rechtliche Vertretung in allen Gesundheitsfragen<br />

regeln können.<br />

Eine Betreuungsverfügung<br />

mit der Sie für den Fall, dass für Sie doch einmal ein Betreuer tätig werden muss,<br />

sicherstellen, dass ein Mensch amtlich bestellt wird, dem Sie umfassend vertrauen.<br />

Eine Patientenverfügung<br />

die auch den Anforderungen der modernen palliativen Krankenversorgung Rechnung trägt.<br />

Eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht<br />

mit der Sie sicherstellen, dass die Menschen, die ihnen wichtig sind, von Ärzten Auskünfte<br />

über Diagnose und Therapie erhalten dürfen, denen die Ärzte aber ohne Ihre<br />

Einwilligung keine Informationen geben dürfen.<br />

Eine Pflegeverfügung<br />

mit der Sie im Einzelnen festlegen, worauf die Menschen, die Sie vielleicht einmal<br />

pflegen werden, besonders achten sollen.<br />

Eine Verfügung zum digitalen Erbe<br />

neuen Medien dienen nicht nur der Kommunikation und Information, sondern immer<br />

häufiger auch der Archivierung. Was passiert mit diesen Daten nach dem Tod?<br />

Registrierung der Vorsorgeverfügungen im Zentralen<br />

Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer<br />

damit der Hinterlegungsort der Verfügungen von dem Betreuungsgericht sofort festgestellt<br />

werden kann.<br />

-5-


Gesundheitsvollmacht<br />

Mit der Gesundheitsvollmacht<br />

beauftragen Sie eine Person Ihres<br />

Vertrauens, medizinische und<br />

pflegerische Entscheidungen für<br />

Sie zu treffen, falls Sie durch Krankheit,<br />

Unfall oder Alter nicht mehr<br />

selbst entscheiden können.<br />

Vor einer ärztlichen Behandlung oder einem<br />

operativen Eingriff im Krankenhaus bespricht<br />

der Arzt mit Ihnen den Nutzen und das Behandlungsziel,<br />

klärt Sie über mögliche Risiken<br />

und Behandlungsverläufe auf und holt dazu<br />

Ihre Einwilligung ein (Aufklärungsgespräch).<br />

Soweit Ihre Einwilligung reicht, können die behandelnden<br />

Ärzte die besprochenen Maßnahmen<br />

durchführen, auch wenn Sie zwischenzeitlich<br />

nicht mehr einwilligungsfähig sein<br />

sollten, z.B. während und nach einer Operation<br />

unter Vollnarkose. Auch bei bester Vorbereitung<br />

und Aufklärung kann es zu unerwarteten<br />

Ereignissen kommen, die Behandlungsmaßnahmen<br />

erfordern, denen Sie zuvor nicht<br />

zugestimmt haben. Dann kann eine Gesundheitsvollmacht<br />

wertvolle Dienste leisten, weil<br />

Ihr Bevollmächtigter dann an Ihrer Stelle die<br />

erforderlichen Entscheidungen treffen kann.<br />

Der Bevollmächtigte entscheidet ausschließlich<br />

aufgrund Ihres vorab erklärten oder mutmaßlichen<br />

Willens und nur im Rahmen der ihm<br />

erteilten Gesundheitsvollmacht. Die Gesundheitsvollmacht<br />

beschränkt seine Rechte auf<br />

Handlungen und Entscheidungen, die im<br />

unmittelbaren Zusammenhang mit der medizinischen<br />

Behandlung stehen.<br />

Als Gesundheitsbevollmächtigten sollten Sie<br />

eine volljährige Person auswählen, die die<br />

notwendige Kraft und Bereitschaft hat, sich für<br />

Ihre Belange einzusetzen und diese notfalls<br />

auch gegen den Willen anderer durchzusetzen.<br />

Sie sollten dieser Person uneingeschränktes<br />

Vertrauen entgegenbringen.<br />

Weitere Informationen mit der entsprechenden Verfügung finden Sie in dem <strong>SafeGuard24</strong><br />

-VorsorgeHeft des <strong>SafeGuard24</strong>-Vorsorgepaketes siehe Bestellformular Seite 23.<br />

-7-


Betreuungsverfügung<br />

Jeder kann in die Situation kommen,<br />

längerfristig oder sogar dauerhaft<br />

nicht mehr eigenständig handeln<br />

zu können. Zum Beispiel nach einem<br />

Unfall, einem Schlaganfall oder<br />

bei Demenz.<br />

Mit einer Betreuungsverfügung kann der Ersteller<br />

seine Interessen im Voraus absichern.<br />

Die Verfügung wird an das für die Betreuerbestellung<br />

zuständige Betreuungsgericht (Teil<br />

des Amtsgerichts) und den späteren Betreuer<br />

gerichtet. Diese sind an die Betreuungsverfügung<br />

gebunden, wenn sie dem Wohl des<br />

Betroffenen nicht zuwiderläuft.<br />

Bei der Betreuungsverfügung handelt es sich<br />

um eine Willensäußerung, mit der jemand für<br />

den Fall seiner Betreuungsbedürftigkeit Vorschläge<br />

zu der Person seines Vertrauens (Betreuer)<br />

oder Wünsche zur Wahrnehmung der<br />

Aufgaben des Betreuers äußert (Ort der Pflege,<br />

Art der Versorgung, Geschenke an Angehörige<br />

und Freunde). Wichtig ist, die Wünsche so genau<br />

wie möglich zu formulieren. Die Wünsche<br />

muss der spätere Betreuer unter Beachtung<br />

des Wohls des Betroffenen und der Zumutbarkeit<br />

für den Betreuer ausführen.<br />

Anders als bei der Vorsorgevollmacht wird die<br />

Betreuungsverfügung vom Betreuungsgericht<br />

kontrolliert. Schließt der Betroffene zum Beispiel<br />

eine gewisse Person als Betreuer aus, so<br />

hat das Betreuungsgericht darauf Rücksicht zu<br />

nehmen.<br />

Zum Verfassen der Betreuungsverfügung ist<br />

keine Geschäftsfähigkeit notwendig. Ausreichend<br />

ist das Erklären des natürlichen Willens,<br />

der die tatsächlich vorhandenen Absichten,<br />

Wünsche, Wertungen und Handlungsintentionen<br />

eines Menschen umfasst. Anders als bei<br />

der Vorsorgevollmacht handelt es sich nicht<br />

um eine Willenserklärung im juristischen Sinn.<br />

Weitere Informationen mit der entsprechenden Verfügung finden Sie in dem <strong>SafeGuard24</strong><br />

-VorsorgeHeft des <strong>SafeGuard24</strong>-Vorsorgepaketes siehe Bestellformular Seite 23.<br />

-9-


Patientenverfügung<br />

Die weit verbreitete Vorstellung, die<br />

Patientenverfügung sei eine reine<br />

„Sterbeverfügung“, ist falsch.<br />

Vielmehr kann sie als schriftliche<br />

Festlegung eines einwilligungsfähigen<br />

Volljährigen für den Fall seiner<br />

Einwilligungsunfähigkeit verstanden<br />

werden. Die Person legt darin fest,<br />

ob sie in zukünftige Untersuchungen<br />

ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen<br />

oder sonstige ärztliche<br />

Eingriffe einwilligt oder sie untersagt.<br />

Die Patientenverfügung gibt also die Möglichkeit,<br />

im Voraus festzulegen, ob und wie eine<br />

ärztliche Behandlung erfolgen soll, für den Fall,<br />

dass der eigene Wille krankheitsbedingt nicht<br />

mehr geäußert werden kann. Durch die Patientenverfügung<br />

kann somit ein Betreuer bzw.<br />

Bevollmächtigter sowie der behandelnde Arzt<br />

für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit angewiesen<br />

werden, welche Behandlungen vorzunehmen<br />

oder zu unterlassen sind.<br />

Niemand ist dazu verpflichtet, eine Patientenverfügung<br />

zu verfassen. Wurde keine Patientenverfügung<br />

verfasst, so wird auf Grund des<br />

„mutmaßlichen Willens“ des Patienten über die<br />

weitere Behandlung entschieden.<br />

Der mutmaßliche Wille eines Patienten bestimmt<br />

sich danach, wie der Patient für sich<br />

selbst in der Situation entscheiden würde,<br />

wenn er es könnte. Lässt sich der mutmaßliche<br />

Wille nicht feststellen, hat der Schutz menschlichen<br />

Lebens im Zweifel Vorrang.<br />

Nur eine wirksam verfasste Patientenverfügung<br />

ist verbindlich. Wirksam ist die Verfügung nur<br />

dann, wenn der Verfasser volljährig und einwilligungsfähig<br />

ist.<br />

Außerdem muss die Verfügung formal korrekt<br />

sein. Das Gesetz schreibt die schriftliche<br />

Abfassung vor. Dies bedeutet, dass die Patientenverfügung<br />

eigenhändig durch Namensunterschrift<br />

oder mittels notariell beglaubigtem<br />

Handzeichen unterzeichnet sein muss. Die<br />

einmal verfasste Patientenverfügung kann<br />

jederzeit formlos widerrufen werden.<br />

Weitere Informationen mit der entsprechenden Verfügung finden Sie in dem <strong>SafeGuard24</strong><br />

-VorsorgeHeft des <strong>SafeGuard24</strong>-Vorsorgepaketes siehe Bestellformular Seite 23.<br />

-11-


Entbindung von der<br />

ärztlichen Schweigepflicht<br />

Ärzte sollen bewahren, was ihnen<br />

anvertraut wurde: Die ärztliche<br />

Verschwiegenheitspflicht ist vor<br />

allem ein Tribut an den Patienten.<br />

Die sogenannte ärztliche Schweigepflicht gilt<br />

zunächst für alle Patienten, auch gegenüber<br />

Dritten wie etwa Angehörigen und über den<br />

Tod des Behandelten hinaus.<br />

Grundsätzlich sind Ärzte aufgrund ihrer gesetzlichen<br />

Schweigepflicht nicht berechtigt, anderen<br />

Personen Auskunft über einen Patienten<br />

zu geben. Dem können Sie vorbeugen, indem<br />

Sie die Ärzte und die nichtärztlichen Mitarbeiter<br />

gegenüber Ihrem Partner und anderen<br />

gewünschten Personen von der ärztlichen<br />

Schweigepflicht entbinden.<br />

Wer soll benachrichtigt und wer soll von der<br />

ärztlichen Schweigepflicht entbunden werden,<br />

wenn Sie bewusstlos oder im Schock in eine<br />

Klinik eingeliefert werden? In ihrer Brieftasche<br />

oder ihrem Geldbeutel haben die wenigsten<br />

von uns Hinweise auf diese Ansprechpartner,<br />

mit Adresse und Telefonnummer, schon gar<br />

nicht von ihrem Hausarzt oder Vertrauensarzt,<br />

dessen Krankheitsinformationen für Klinikärzte<br />

besonders wertvoll sein können.<br />

Diese Ansprechpartner müssen von der ärztlichen<br />

Schweigepflicht entbunden werden,<br />

damit Klinikärzte ohne strafrechtliche Risiken<br />

über den Krankheitszustand und die Therapievorschläge<br />

informiert werden dürfen.<br />

Gleichzeitig können Sie bestimmen, wer auf<br />

keinen Fall eine Auskunft über Ihren Gesundheitszustand<br />

erhalten soll.<br />

Weitere Informationen mit der entsprechenden Verfügung finden Sie in dem <strong>SafeGuard24</strong><br />

-VorsorgeHeft des <strong>SafeGuard24</strong>-Vorsorgepaketes siehe Bestellformular Seite 23.<br />

-13-


Pflegeverfügung<br />

Da immer mehr Menschen pflegebedürftig<br />

werden, haben wir jetzt die<br />

Verfügung „Vorsorge für den Pflegefall“<br />

eingeführt.<br />

Diese ist ein wichtiger ergänzender Baustein<br />

zur Patientenverfügung. Mit ihr – als einer Art<br />

Check-Liste – kann man sich vorab in Ruhe<br />

auf eine spätere Pflegesituation vorbereiten.<br />

So werden Sie sich selbst klar darüber, worauf<br />

Sie im Fall der Fälle Wert legen. In der Pflegeverfügung<br />

können Sie unter anderem erklären,<br />

ob Sie solange wie möglich in Ihrem Zuhause<br />

bleiben und möglicherweise dort gepflegt werden<br />

möchten, von wem Sie Pflege wünschen,<br />

von wem nicht. Genauso kann geäußert werden,<br />

welches Pflegeheim Sie bevorzugen und<br />

welches Sie ablehnen.<br />

Die Pflegeverfügung ermöglicht es festzulegen,<br />

ob im Pflegeheim ein Einzel- oder Doppelzimmer<br />

gewünscht wird und wie stark es mit<br />

persönlichen Dingen ausgestattet sein sollte,<br />

ob ein Haustier mitkommen soll oder nicht.<br />

Ebenso lässt sich darlegen, ob ein Pfleger oder<br />

eine Pflegerin die Intimpflege übernehmen soll.<br />

Auch wie mit Nahrungs- oder Flüssigkeitsaufnahme<br />

oder Medikamenteneinnahme umgegangen<br />

werden sollte, thematisiert die Pflegeverfügung.<br />

Letzteres kann jedoch nicht die<br />

Abfassung einer Patientenverfügung ersetzen.<br />

Diese sollte in jedem Fall erstellt werden.<br />

Die zusätzliche Pflegeverfügung ist im Gegensatz<br />

zur klassischen Patientenverfügung nicht<br />

einklagbar, aber hilfreich, um sich über die<br />

eigenen Bedürfnisse klar zu werden sowie den<br />

Angehörigen und einer künftigen Heimleitung<br />

zu signalisieren, was für Sie wichtig ist. Sie<br />

können bei-spielsweise vorab prüfen, welche<br />

Lösung für Sie auch finanziell realistisch ist. So<br />

können Sie gelassener in die Zukunft blicken.<br />

Weitere Informationen mit der entsprechenden Verfügung finden Sie in dem <strong>SafeGuard24</strong><br />

-VorsorgeHeft des <strong>SafeGuard24</strong>-Vorsorgepaketes siehe Bestellformular Seite 23.<br />

-15-


Verfügung zum<br />

digitalen Erbe<br />

Internet und „soziale Medien“ gewinnen<br />

im Alltag der Menschen zunehmend an<br />

Bedeutung. Die neuen Medien dienen<br />

nicht nur der Kommunikation und Information,<br />

sondern auch der Archivierung<br />

von Dokumenten, Musik, Fotos und<br />

Videos.<br />

Was früher in Mappen und Fotoalben oder<br />

auch digital auf CDs, DVDs oder Festplatten<br />

zu Hause aufbewahrt wurde, wird heute in<br />

der „Cloud“ gespeichert. Soziale Medien und<br />

Kundenkonten von Internethändlern, Banken,<br />

Versicherungen etc. enthalten eine Vielzahl von<br />

Informationen über den Nutzer, seine Bankverbindungen,<br />

Kreditkarteninformationen und<br />

anderem mehr. So stürmisch die Entwicklung<br />

der digitalen Welt verlief, so unklar ist leider bis<br />

heute, welche rechtlichen Folgen daraus resultieren.<br />

Ob und welche Rechte die Erben gegenüber<br />

den Anbietern dieser Dienste haben,<br />

ist weder gesetzlich noch durch die Rechtsprechung<br />

hinreichend geklärt. Weder ist klar, was<br />

überhaupt zum „digitalen Nachlass“ gehört,<br />

noch ob und inwieweit dieser überhaupt dem<br />

Erbrecht unterliegt. Viele Anbieter, vor allem die<br />

großen und bekannten wie Facebook, Google<br />

und Instagram, haben ihren Sitz nicht in der<br />

Bundesrepublik Deutschland und unterliegen<br />

daher nicht zwangsläufig deutschem Recht.<br />

Zur Nachlassregelung gehören damit heute<br />

auch Fragen zum Umgang mit dem digitalen<br />

Erbe. Auch wenn im Hinblick auf die unklare<br />

Rechtslage noch keine wirklich sichere erbrechtliche<br />

Regelung angeboten werden kann,<br />

sollte jeder, der sich in den digitalen Netzwerken<br />

bewegt, eine Übersicht über die Zugangsdaten<br />

seiner Online-Accounts anlegen und in<br />

einer „Vollmacht und Beauftragung über den<br />

Tod hinaus“ festlegen, wie nach seinem Tod<br />

mit dem digitale Erbe, wie die Beauftragten/<br />

Bevollmächtigten nach seinem Tod mit dem<br />

digitalen Erbe umgehen sollen. Es kann dabei<br />

geregelt werden, ob eine Einsichtnahme und/<br />

oder Löschung vorgenommen werden darf und<br />

dass die dafür eventuell anfallenden<br />

Kosten für diese Tätigkeit aus der Erbmasse<br />

zu bezahlen sind.<br />

Ohne jede Regelung besteht die Gefahr, dass<br />

es allein von den internen Richtlinien der Anbieter<br />

abhängt, ob, in welcher Form und wie<br />

lange dieser digitale Nachlass gespeichert und<br />

berechtigten, aber vielleicht auch unberechtigten<br />

Nutzern zugänglich sein wird.<br />

Weitere Informationen mit der entsprechenden Verfügung finden Sie in dem <strong>SafeGuard24</strong><br />

-VorsorgeHeft des <strong>SafeGuard24</strong>-Vorsorgepaketes siehe Bestellformular Seite 23.<br />

-17-


Eintrag im Zentralen<br />

Vorsorgeregister der<br />

Bundesnotarkammer<br />

Durch das Zentrale Vorsorgeregister<br />

der Bundesnotarkammer können<br />

Vorsorgeurkunden im Betreuungsfall<br />

gefunden werden: einfach, schnell,<br />

sicher. Mehr als 20.000 Registerabfragen<br />

werden jeden Monat bei der<br />

Bundesnotarkammer aus ganz<br />

Deutschland vorgenommen, die<br />

meisten elektronisch mit sofortiger<br />

Auskunft.<br />

Gerichte können vor Anordnung einer gesetzlichen<br />

Betreuung über einen besonders geschützten<br />

Bereich im Internet bzw. über das<br />

Justiznetz beim Zentralen Vorsorgeregister<br />

anfragen und klären, ob es eine Vorsorgeurkunde<br />

gibt. Diese Anfrage bei der Bundesnotarkammer<br />

ist zu jeder Zeit und dadurch<br />

selbst in Eilfällen noch möglich. Das Gericht<br />

kann mit den vorhandenen Informationen die<br />

richtige Entscheidung treffen, die dem in der<br />

Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung<br />

niedergelegten Willen entspricht.<br />

Ein Arzt braucht zum Beispiel die Einwilligung<br />

zu einer das Leben gefährdenden Operation<br />

und beantragt beim Gericht die Bestellung<br />

eines Betreuers. Ist die Vorsorgevollmacht<br />

registriert, kann das Gericht dem Arzt mitteilen,<br />

dass eine Vertrauensperson vorhanden ist, an<br />

die er sich wenden kann. Auch ohne die Registrierung<br />

muss das Gericht ermitteln, ob es<br />

Verfügungen gibt. Muss jedoch die Operation<br />

bald durchgeführt werden, kann das Gericht<br />

keine umfangreichen Ermittlungen anstellen<br />

und muss einen Betreuer bestellen. Nicht die<br />

gewünschte Vertrauensperson trifft dann die<br />

weitreichende Entscheidung über die medizinische<br />

Behandlung, sondern ein vom Gericht<br />

bestellter Fremder.<br />

Deshalb ist die Registrierung jeder Vorsorgeurkunde im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer<br />

so wichtig: Zur Verwirklichung der Selbstbestimmung.<br />

In unserem optionalen <strong>SafeGuard24</strong>-Servicepaket sind spätere Änderungen, Ergänzungen<br />

oder Löschungen für Sie integriert!<br />

-19-


Vorteile der Kombination<br />

Gesundheitsvollmacht<br />

-Betreuungsverfügung<br />

Wichtig: Durch die Bestellung eines Betreuers wird der Betreute nicht entmündigt!<br />

Die rechliche Betreuung ermöglicht Rechtshandlungen stellvertretend im Namen der Betreuten,<br />

die diese selbst nicht mehr vornehmen können. Durch die Einrichtung der rechtlichen<br />

Betreuung wird die Geschäfts-, Ehe- und Testierfähigkeit des Betroffenen jedoch<br />

nicht unmittelbar beeinträchtigt.<br />

Vorteile Betreuungsverfügung | Betreuung<br />

Eine Betreuungsverfügung kann auch noch erstellt oder geändert werden, wenn man<br />

schon nicht mehr geschäftsfähig, aber noch einsichtig ist.<br />

Kein Missbrauch möglich, da ein Betreuer erst bestellt wird, wenn er erforderlich ist und<br />

die Geschäftsunfähigkeit durch ein ärztliches Gutachten festgestellt wird.<br />

Für vorübergehende gesundheitliche Probleme reicht die Gesundheitsvollmacht<br />

aus.<br />

Ein Betreuer wird nur bestellt, wenn der Betreuer tatsächlich einen Vertreter braucht,<br />

und nur in den Bereichen, die eine Betreuung erforderlich machen.<br />

Der Betreuer wird vom Gericht eingewiesen, unterstützt und kontrolliert.<br />

Der Betreuer hat ein geringes Haftungsrisiko gegenüber den Erben, weil größere Transaktionen<br />

mit dem Betreuungsgericht abgestimmt werden müssen.<br />

Besserer Schutz des Betreuten vor Vermögensschäden und Verlusten durch die obligatorische<br />

Haftpflichtversicherung (für ehrenamtliche Betreuer kostenfrei)<br />

Die Betreuung ist gegenüber Dritten durch den Betreuerausweis einfach belegbar.<br />

Unfallversicherung des Betreuers, sofern er im Rahmen seiner Tätigkeit selbst einen<br />

Schaden erleidet.<br />

Weitere Informationen mit der entsprechenden Verfügung finden Sie in dem <strong>SafeGuard24</strong><br />

-VorsorgeHeft des <strong>SafeGuard24</strong>-Vorsorgepaketes siehe Bestellformular Seite 23.<br />

-21-


Unsere <strong>SafeGuard24</strong><br />

-Vorsorge<br />

Das <strong>SafeGuard24</strong> -Vorsorgepaket<br />

ist unser Basis-Vorsorgepaket:<br />

Es umfasst die einmalige Eintragung in das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer<br />

und enthält das:<br />

<strong>SafeGuard24</strong> -VorsorgeHeft<br />

Alle Vorsorgeverfügungen in einem Heft<br />

SafeGuard 24 hat für Sie ein VorsorgeHeft mit 56 Seiten im DIN A4-Format<br />

zusammengestellt mit Ratschlägen, Erklärungstexten und den hier beschriebenen<br />

Verfügungen zur rechtlichen Vorsorge.<br />

Zusätzlich bieten wir Ihnen für Ihre Sicherheit:<br />

+ Das <strong>SafeGuard24</strong> - Servicepaket<br />

mit dem Informations- und Aktualisierungsservice<br />

Mit diesem Servicepaket sichern Sie sich einen Informations- und Aktualisierungsservice<br />

zu Gesetzesänderungen der Rechtssprechung. Weiter erhalten<br />

Sie Hinweise zur Aktualität Ihrer Verfügungen.<br />

kostenfreie Änderungen/Löschung der<br />

Informationen beim Zentralen Vorsorgeregister<br />

Sobald Sie uns über Änderungen oder die Bitte zur Löschung informiert haben,<br />

ändern wir für Sie Ihre beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer<br />

registrierten Verfügungen. Damit Ihre Registrierung immer auf dem neusten Stand ist!<br />

Rechtsberatung zum Thema Vorsorgeverfügung<br />

durch unser Vorsorge-Telefon<br />

Wir haben eine zentrale Rufnummer eingerichtet, über die Sie einen persönlichen<br />

Beratungstermin mit einem spezialisierten Rechtsanwalt vereinbaren<br />

können. So bekommen Sie individuelle Hilfe bei der Erstellung und der Handhabung<br />

Ihrer Vorsorgedokumente.<br />

Wenn Sie diesen Service in Anspruch nehmen möchten, zahlen Sie im Anschluss an Ihre individuelle<br />

Rechtsberatung auf Rechnung (keine Vorkasse!) – je angefangene Viertelstunde 58,- Euro. Mitglieder der<br />

Anwaltskanzlei sind auch Autoren des <strong>SafeGuard24</strong>-VorsorgeHeftes. Selbstverständlich können Sie sich<br />

mit Ihren Fragen auch an andere spezialisierte Rechtsanwälte oder Notare Ihres Vertauens wenden.


Ihre<br />

Bestellung<br />

per Post an:<br />

DVZ - Deutsche<br />

Verfügungszentrale AG<br />

Königstraße 5a<br />

01097 Dresden<br />

per Fax an:<br />

0351-8117445<br />

per mail an:<br />

info@dvzag.de<br />

Hiermit bestelle ich verbindlich<br />

Das <strong>SafeGuard24</strong>-Vorsorgepaket mit <strong>SafeGuard24</strong>-VorsorgeHeft 49,95 Euro *<br />

und der einmaligen Eintragung in das Zentralen Vorsorgeregister<br />

der Bundesnotarkammer.<br />

+ zusätzlich Das <strong>SafeGuard24</strong> Servicepaket 49,95 Euro<br />

zum Sorglostarif für 10 Jahre<br />

Stand 05/2017<br />

Herr | Frau<br />

oder Das <strong>SafeGuard24</strong> Servicepaket jährlich 9,95 Euro **<br />

* zzgl. Versandkosten 2,95 Euro<br />

** Mindestvertragslaufzeit 5 Jahre<br />

Vorname<br />

Nachname<br />

Straße / Hausnummer<br />

PLZ<br />

Ort<br />

Telefon<br />

E-Mail (erforderlich)<br />

Lastschrifteinzug<br />

Kreditinstitut<br />

IBAN<br />

Hiermit beauftrage ich die DVZ AG, den von mir zu entrichtenden Betrag jeweils zur Hauptfälligkeit von meinem o.g. Konto<br />

durch Lastschrift einzuziehen. Für den Vertrag gelten die nebenstehenden Geschäftsbedingungen<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift<br />

Vermittler<br />

Vermittlernummer<br />

-23-


Allgemeine Geschäftsbedingungen der<br />

DVZ – Deutsche Verfügungszentrale AG<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen<br />

zwischen der DVZ - Deutschen Verfügungszentrale AG (im Folgenden: DVZ AG). Davon<br />

abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die DVZ AG nicht an, es sei denn, sie hat<br />

ihrer Geltung zugestimmt.<br />

(2) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des<br />

Vertragsschlusses aktuellen Fassung.<br />

§ 2 Zustandekommen des Vertrages<br />

(1) Die Angebote der DVZ AG sind unverbindlich.<br />

(2) Durch das Absenden einer schriftlichen Bestellung per Post, das Bestellen per E-Mail,<br />

Telefon, Fax oder über sonstige Kommunikationswege gibt der Kunde ein verbindliches<br />

Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit der DVZ AG ab. Eine Bestelleingangsbestätigung<br />

stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Kunden nur darüber<br />

informieren, dass die Bestellung bei der DVZ AG eingegangen ist.<br />

(3) Ein Vertrag mit der DVZ AG kommt zustande, wenn die DVZ AG das Angebot des Kunden<br />

annimmt, indem sie das bestellte Produkt an den Kunden versendet bzw. den Versand<br />

an den Kunden mit einer Versandbestätigung bestätigt.<br />

(4) Kann die DVZ AG das Angebot des Kunden nicht annehmen, wird der Kunde anstelle<br />

der Annahme der Bestellung über die Nichtverfügbarkeit informiert. Bereits erbrachte<br />

Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet.<br />

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung<br />

(1) Alle angegebenen Preise enthalten die gesetzlich vorgeschriebene MwSt.<br />

(2) Der Kunde hat die Wahl zwischen den im Rahmen des Bestellvorgangs angebotenen<br />

Zahlungsarten. Wählt der Kunde das ihm angebotene Lastschriftverfahren, hat er das<br />

dazu notwendige SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen und für ausreichende Deckung des<br />

Bankkontos bei Fälligkeit zu sorgen.<br />

(3) Für den Fall der Rückgabe oder Nichteinlösung einer Lastschrift ermächtigt der Kunde<br />

die Bank mit Zustandekommen des Vertrags unwiderruflich, dem Verkäufer seinen Namen<br />

nebst aktueller Anschrift mitzuteilen. Bearbeitungsgebühren für die unberechtigte Rückgabe<br />

oder Nichteinlösung einer Lastschrift, die dem Verkäufer durch die Bank des Verkäufers<br />

in Rechnung gestellt werden, sind vom Kunden zu erstatten.<br />

(4) Sofern eine Zahlung wegen einer schuldhaften Verletzung der Sorgfaltspflicht des<br />

Kunden, etwa aufgrund fehlerhafter Personen- oder Kontodaten, ungenügendem Kontoguthaben,<br />

Widerspruch des Kontoinhabers oder vergleichbarer Gründe, erfolglos bleibt,<br />

ist die DVZ AG berechtigt, dem Kunden eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10,00 Euro<br />

für den gesteigerten administrativen Aufwand in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat das<br />

Recht nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein Schaden in wesentlich geringerer Höhe<br />

als die Pauschale entstanden ist Ebenfalls bleibt der DVZ AG das Recht vorbehalten, einen<br />

Nachweis zu erbringen, dass ihr ein höherer Schaden als 10,00 Euro entstanden ist.<br />

(5) Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die gelieferten Produkte Eigentum der DVZ AG.<br />

(6) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern und soweit seine Gegenansprüche<br />

rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der DVZ AG anerkannt sind. Zur Ausübung<br />

eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch<br />

auf demselben Kaufvertrag beruht.<br />

§ 4 Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundenotarkammer<br />

Die DVZ AG ist nur innerhalb der ersten drei Jahre, beginnend mit dem Kauf des Vorsorge-<br />

Heftes, verpflichtet, auf Antrag des Kunden die übermittelten Informationen ohne weitere<br />

Kosten beim Zentralen Vorsorgeregister zu registrieren.<br />

§ 5 Gewährleistung<br />

(1) Die DVZ AG haftet für Mängel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.<br />

(2) Bei Verträgen mit Verbrauchern gemäß § 13 BGB, d.h. die Bestellung kann weder einer<br />

gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden zugeordnet werden,<br />

beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware.<br />

(3) Bei Bestellungen von Kunden, die gemäß § 14 BGB Unternehmer sind, ist die Gewährleistungsfrist<br />

auf ein Jahr beschränkt.<br />

§ 6 Haftung<br />

(1) Die Haftung der DVZ AG für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen,<br />

sofern<br />

a) dies keine Garantien oder vertragswesentlichen Pflichten betrifft, d.h. Verpflichtungen,<br />

deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen<br />

und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf,<br />

b) es nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit<br />

geht,<br />

c) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleiben.<br />

(2) Eventuelle Ansprüche aus einer durch den Verkäufer oder einen Dritten übernommenen<br />

Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine<br />

bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält, bleiben unberührt.<br />

(3) Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.<br />

§ 7 Datenschutz<br />

(1) Die DVZ AG verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der Kunden nach den<br />

datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere BDSG und TMG) vertraulich zu<br />

behandeln.<br />

(2) Daten (beispielsweise Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer etc.) werden in dem für<br />

die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen<br />

Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Die DVZ AG ist<br />

berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung des Kaufvertrages beauftragte Dritte zu<br />

übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden<br />

können.<br />

(3) Solange der Kunde nicht widerspricht, ist die DVZ AG sowie mit der Durchführung des<br />

Kaufvertrages beauftragte Dritte, darüber hinaus berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung<br />

des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten<br />

Gestaltung ihrer Angebote zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese<br />

Einwilligung kann vom Kunden jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.<br />

§ 8 Streitschlichtung<br />

(1) Ab dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche<br />

Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang<br />

mit ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts<br />

zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.<br />

eu/consumers/odr/ erreichbar. In diesem Zusammenhang weisen wir Sie auf unsere<br />

E-Mail-Adresse hin: info@dvzag.de.<br />

(2) Wir sind bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertrag einvernehmlich<br />

beizulegen. Darüber hinaus sind wir zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren<br />

nicht verpflichtet und können Ihnen die Teilnahme an einem solchen Verfahren<br />

leider auch nicht anbieten.<br />

§ 9 Anschrift<br />

Anbieter und Vertragspartner:<br />

DVZ – Deutsche Verfügungszentrale AG<br />

Königstr. 5a<br />

01097 Dresden<br />

§ 10 Widerrufsrecht<br />

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher<br />

jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend<br />

weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet<br />

werden können:<br />

Widerrufsbelehrung<br />

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu<br />

widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von<br />

Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen<br />

haben bzw. hat.<br />

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der DVZ - Deutsche Verfügungszentrale<br />

AG, Königstr. 5a, 01097 Dresden, Telefon 0351 8117444, Telefax: 0351 8117445,<br />

E-Mail-Adresse: info@DVZAG.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post<br />

versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,<br />

informieren. Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden,<br />

das jedoch nicht vorgeschrieben ist.<br />

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung<br />

des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.<br />

Folgen des Widerrufs<br />

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen<br />

erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten,<br />

die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene,<br />

günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen<br />

vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf<br />

dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe<br />

Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn,<br />

mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen<br />

wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.<br />

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben<br />

oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je<br />

nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.<br />

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab<br />

dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden<br />

oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der<br />

Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung<br />

der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn<br />

dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise<br />

der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.<br />

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Ausnahmen gemäß § 312 g Abs. 2 BGB.<br />

Muster-Widerrufsformular<br />

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und<br />

senden Sie es zurück an:<br />

- DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG,<br />

Königstr. 5a, 01097 Dresden,<br />

Telefax: 0351 8117445, E-Mail: info@dvzag.de<br />

- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den<br />

Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)<br />

- Bestellt am (*)/erhalten am (*)<br />

- Name des/der Kunden<br />

- Anschrift des/der Kunden<br />

- Unterschrift des/der Kunden (nur bei Mitteilung auf Papier)<br />

- Datum<br />

(*) Unzutreffendes streichen.<br />

§ 11 Rücksendekosten bei Widerruf<br />

Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er die unmittelbaren<br />

Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen.<br />

§ 12 Sonstige Bedingungen, Gerichtsstand<br />

(1) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Für die Rechtsbeziehungen<br />

der Kunden und der DVZ AG gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen<br />

des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISGG). Ist<br />

der Kunde Verbraucher kann auch das Recht am Wohnsitz des Kunden anwendbar sein,<br />

sofern es sich um zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.<br />

(2) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Dresden ausschließlicher Gerichtsstand für alle<br />

Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung.<br />

(3) Sollten ein oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird<br />

hierdurch die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.<br />

Stand: März 2017


Ihre<br />

Bestellung<br />

per Post an:<br />

DVZ - Deutsche<br />

Verfügungszentrale AG<br />

Königstraße 5a<br />

01097 Dresden<br />

per Fax an:<br />

0351-8117445<br />

per mail an:<br />

info@dvzag.de<br />

Hiermit bestelle ich verbindlich<br />

Das <strong>SafeGuard24</strong> Vorsorgepaket mit <strong>SafeGuard24</strong> VorsorgeHeft 49,95 Euro *<br />

und der einmaligen Eintragung in das Zentralen Vorsorgeregister<br />

der Bundesnotarkammer.<br />

+ zusätzlich Das <strong>SafeGuard24</strong> Servicepaket 49,95 Euro<br />

zum Sorglostarif für 10 Jahre<br />

Stand 05/2017<br />

Herr | Frau<br />

oder Das <strong>SafeGuard24</strong> Servicepaket jährlich 9,95 Euro **<br />

* zzgl. Versandkosten 2,95 Euro<br />

** Mindestvertragslaufzeit 5 Jahre<br />

Vorname<br />

Nachname<br />

Straße / Hausnummer<br />

PLZ<br />

Ort<br />

Telefon<br />

E-Mail (erforderlich)<br />

Lastschrifteinzug<br />

Kreditinstitut<br />

IBAN<br />

Hiermit beauftrage ich die DVZ AG, den von mir zu entrichtenden Betrag jeweils zur Hauptfälligkeit von meinem o.g. Konto<br />

durch Lastschrift einzuziehen. Für den Vertrag gelten die nebenstehenden Geschäftsbedingungen<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift<br />

Vermittler<br />

Vermittlernummer<br />

-25-


Allgemeine Geschäftsbedingungen der<br />

DVZ – Deutsche Verfügungszentrale AG<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen<br />

zwischen der DVZ - Deutschen Verfügungszentrale AG (im Folgenden: DVZ AG). Davon<br />

abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die DVZ AG nicht an, es sei denn, sie hat<br />

ihrer Geltung zugestimmt.<br />

(2) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des<br />

Vertragsschlusses aktuellen Fassung.<br />

§ 2 Zustandekommen des Vertrages<br />

(1) Die Angebote der DVZ AG sind unverbindlich.<br />

(2) Durch das Absenden einer schriftlichen Bestellung per Post, das Bestellen per E-Mail,<br />

Telefon, Fax oder über sonstige Kommunikationswege gibt der Kunde ein verbindliches<br />

Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit der DVZ AG ab. Eine Bestelleingangsbestätigung<br />

stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Kunden nur darüber<br />

informieren, dass die Bestellung bei der DVZ AG eingegangen ist.<br />

(3) Ein Vertrag mit der DVZ AG kommt zustande, wenn die DVZ AG das Angebot des Kunden<br />

annimmt, indem sie das bestellte Produkt an den Kunden versendet bzw. den Versand<br />

an den Kunden mit einer Versandbestätigung bestätigt.<br />

(4) Kann die DVZ AG das Angebot des Kunden nicht annehmen, wird der Kunde anstelle<br />

der Annahme der Bestellung über die Nichtverfügbarkeit informiert. Bereits erbrachte<br />

Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet.<br />

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung<br />

(1) Alle angegebenen Preise enthalten die gesetzlich vorgeschriebene MwSt.<br />

(2) Der Kunde hat die Wahl zwischen den im Rahmen des Bestellvorgangs angebotenen<br />

Zahlungsarten. Wählt der Kunde das ihm angebotene Lastschriftverfahren, hat er das<br />

dazu notwendige SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen und für ausreichende Deckung des<br />

Bankkontos bei Fälligkeit zu sorgen.<br />

(3) Für den Fall der Rückgabe oder Nichteinlösung einer Lastschrift ermächtigt der Kunde<br />

die Bank mit Zustandekommen des Vertrags unwiderruflich, dem Verkäufer seinen Namen<br />

nebst aktueller Anschrift mitzuteilen. Bearbeitungsgebühren für die unberechtigte Rückgabe<br />

oder Nichteinlösung einer Lastschrift, die dem Verkäufer durch die Bank des Verkäufers<br />

in Rechnung gestellt werden, sind vom Kunden zu erstatten.<br />

(4) Sofern eine Zahlung wegen einer schuldhaften Verletzung der Sorgfaltspflicht des<br />

Kunden, etwa aufgrund fehlerhafter Personen- oder Kontodaten, ungenügendem Kontoguthaben,<br />

Widerspruch des Kontoinhabers oder vergleichbarer Gründe, erfolglos bleibt,<br />

ist die DVZ AG berechtigt, dem Kunden eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10,00 Euro<br />

für den gesteigerten administrativen Aufwand in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat das<br />

Recht nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein Schaden in wesentlich geringerer Höhe<br />

als die Pauschale entstanden ist Ebenfalls bleibt der DVZ AG das Recht vorbehalten, einen<br />

Nachweis zu erbringen, dass ihr ein höherer Schaden als 10,00 Euro entstanden ist.<br />

(5) Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die gelieferten Produkte Eigentum der DVZ AG.<br />

(6) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern und soweit seine Gegenansprüche<br />

rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der DVZ AG anerkannt sind. Zur Ausübung<br />

eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch<br />

auf demselben Kaufvertrag beruht.<br />

§ 4 Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundenotarkammer<br />

Die DVZ AG ist nur innerhalb der ersten drei Jahre, beginnend mit dem Kauf des Vorsorge-<br />

Heftes, verpflichtet, auf Antrag des Kunden die übermittelten Informationen ohne weitere<br />

Kosten beim Zentralen Vorsorgeregister zu registrieren.<br />

§ 5 Gewährleistung<br />

(1) Die DVZ AG haftet für Mängel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.<br />

(2) Bei Verträgen mit Verbrauchern gemäß § 13 BGB, d.h. die Bestellung kann weder einer<br />

gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden zugeordnet werden,<br />

beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware.<br />

(3) Bei Bestellungen von Kunden, die gemäß § 14 BGB Unternehmer sind, ist die Gewährleistungsfrist<br />

auf ein Jahr beschränkt.<br />

§ 6 Haftung<br />

(1) Die Haftung der DVZ AG für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen,<br />

sofern<br />

a) dies keine Garantien oder vertragswesentlichen Pflichten betrifft, d.h. Verpflichtungen,<br />

deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen<br />

und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf,<br />

b) es nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit<br />

geht,<br />

c) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleiben.<br />

(2) Eventuelle Ansprüche aus einer durch den Verkäufer oder einen Dritten übernommenen<br />

Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine<br />

bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält, bleiben unberührt.<br />

(3) Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.<br />

§ 7 Datenschutz<br />

(1) Die DVZ AG verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der Kunden nach den<br />

datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere BDSG und TMG) vertraulich zu<br />

behandeln.<br />

(2) Daten (beispielsweise Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer etc.) werden in dem für<br />

die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen<br />

Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Die DVZ AG ist<br />

berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung des Kaufvertrages beauftragte Dritte zu<br />

übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden<br />

können.<br />

(3) Solange der Kunde nicht widerspricht, ist die DVZ AG sowie mit der Durchführung des<br />

Kaufvertrages beauftragte Dritte, darüber hinaus berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung<br />

des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten<br />

Gestaltung ihrer Angebote zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese<br />

Einwilligung kann vom Kunden jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.<br />

§ 8 Streitschlichtung<br />

(1) Ab dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche<br />

Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang<br />

mit ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts<br />

zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.<br />

eu/consumers/odr/ erreichbar. In diesem Zusammenhang weisen wir Sie auf unsere<br />

E-Mail-Adresse hin: info@dvzag.de.<br />

(2) Wir sind bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertrag einvernehmlich<br />

beizulegen. Darüber hinaus sind wir zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren<br />

nicht verpflichtet und können Ihnen die Teilnahme an einem solchen Verfahren<br />

leider auch nicht anbieten.<br />

§ 9 Anschrift<br />

Anbieter und Vertragspartner:<br />

DVZ – Deutsche Verfügungszentrale AG<br />

Königstr. 5a<br />

01097 Dresden<br />

§ 10 Widerrufsrecht<br />

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher<br />

jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend<br />

weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet<br />

werden können:<br />

Widerrufsbelehrung<br />

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu<br />

widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von<br />

Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen<br />

haben bzw. hat.<br />

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der DVZ - Deutsche Verfügungszentrale<br />

AG, Königstr. 5a, 01097 Dresden, Telefon 0351 8117444, Telefax: 0351 8117445,<br />

E-Mail-Adresse: info@DVZAG.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post<br />

versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,<br />

informieren. Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden,<br />

das jedoch nicht vorgeschrieben ist.<br />

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung<br />

des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.<br />

Folgen des Widerrufs<br />

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen<br />

erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten,<br />

die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene,<br />

günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen<br />

vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf<br />

dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe<br />

Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn,<br />

mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen<br />

wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.<br />

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben<br />

oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je<br />

nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.<br />

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab<br />

dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden<br />

oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der<br />

Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung<br />

der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn<br />

dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise<br />

der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.<br />

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Ausnahmen gemäß § 312 g Abs. 2 BGB.<br />

Muster-Widerrufsformular<br />

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und<br />

senden Sie es zurück an:<br />

- DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG,<br />

Königstr. 5a, 01097 Dresden,<br />

Telefax: 0351 8117445, E-Mail: info@dvzag.de<br />

- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den<br />

Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)<br />

- Bestellt am (*)/erhalten am (*)<br />

- Name des/der Kunden<br />

- Anschrift des/der Kunden<br />

- Unterschrift des/der Kunden (nur bei Mitteilung auf Papier)<br />

- Datum<br />

(*) Unzutreffendes streichen.<br />

§ 11 Rücksendekosten bei Widerruf<br />

Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er die unmittelbaren<br />

Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen.<br />

§ 12 Sonstige Bedingungen, Gerichtsstand<br />

(1) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Für die Rechtsbeziehungen<br />

der Kunden und der DVZ AG gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen<br />

des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISGG). Ist<br />

der Kunde Verbraucher kann auch das Recht am Wohnsitz des Kunden anwendbar sein,<br />

sofern es sich um zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.<br />

(2) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Dresden ausschließlicher Gerichtsstand für alle<br />

Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung.<br />

(3) Sollten ein oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird<br />

hierdurch die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.<br />

Stand: März 2017


Partnerschaften<br />

Förderer | Unterstützer<br />

Rechtsberatung<br />

Anwaltskanzlei Meyer-Götz, Oertel & Kollegen<br />

Königstraße 5a | 01097 Dresden<br />

Tel: +49 (0)351- 80 81 80<br />

Fax: +49 (0)351- 80 81 820<br />

E-Mail info@meyer-goetz-oertel.de<br />

Web www.meyer-goetz-oertel.de<br />

gemeinnützige Stiftung<br />

Impressum<br />

Herausgeber<br />

DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG<br />

Königstraße 5a | 01097 Dresden<br />

Tel: +49 (0)351- 81 17 444<br />

Fax: +49 (0)351- 81 17 445<br />

E-Mail info@mdvzag.de<br />

Web www.verfuegungsdatenbank.de<br />

Amtsgericht Dresden, Reg.-Nr.: HRB 23028<br />

Finanzamt | Dresden-Nord, USt-IdNr.: DE238205602<br />

Vorstand<br />

RA JUDr. Heinrich Meyer-Götz<br />

Ihre Spezialisten:<br />

Für Familienrecht, Ehescheidungen, Eheverträge, Internationales<br />

Familienrecht, Erbrecht und Vermögensnachfolge,<br />

Patienten- und Vorsorgeverfügungen.<br />

Rechtsanwältin<br />

Anne Lehmann<br />

RAe Meyer-Götz 9 x ausgezeichnet vom FOCUS<br />

Magazin Top-Anwälte Familienrecht & Erbrecht !<br />

Rechtsanwältin<br />

Karin Meyer-Götz<br />

Fachanwältin für Familienrecht<br />

Fachanwältin für Steuerrecht<br />

Spezialistin für Familienrecht<br />

Rechtsanwalt<br />

David Oertel<br />

Fachanwalt für Familienrecht & Spezialist für Vermögensnachfolge<br />

Rechtsanwältin<br />

Katrin Pursian-Woorth<br />

Fachanwältin für Familienrecht<br />

JUDr. Rechtsanwalt<br />

Heinrich Meyer-Götz<br />

Erbrecht, Vermögensnachfolge<br />

Vorsorge- und Patientenverfügung<br />

Rechtsanwältin<br />

Sandra Beger-Oelschlegel<br />

Fachanwältin für Familienrecht<br />

Rechtsanwalt<br />

Daniel Schneider<br />

Fachanwalt für Familienrecht<br />

Ihre Anwaltskanzlei für Familien- & Erbrecht<br />

Auflage<br />

3. Auflage<br />

Stand 05|2017<br />

-27-<br />

Sie finden uns unter<br />

www.meyer-goetz-oertel.de<br />

Königstraße 5a, 01097 Dresden<br />

Fon 0049(0)351-80 81 80

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!