SafeGuard24-Beratungsmappe
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Entbindung von der<br />
ärztlichen Schweigepflicht<br />
Ärzte sollen bewahren, was ihnen<br />
anvertraut wurde: Die ärztliche<br />
Verschwiegenheitspflicht ist vor<br />
allem ein Tribut an den Patienten.<br />
Die sogenannte ärztliche Schweigepflicht gilt<br />
zunächst für alle Patienten, auch gegenüber<br />
Dritten wie etwa Angehörigen und über den<br />
Tod des Behandelten hinaus.<br />
Grundsätzlich sind Ärzte aufgrund ihrer gesetzlichen<br />
Schweigepflicht nicht berechtigt, anderen<br />
Personen Auskunft über einen Patienten<br />
zu geben. Dem können Sie vorbeugen, indem<br />
Sie die Ärzte und die nichtärztlichen Mitarbeiter<br />
gegenüber Ihrem Partner und anderen<br />
gewünschten Personen von der ärztlichen<br />
Schweigepflicht entbinden.<br />
Wer soll benachrichtigt und wer soll von der<br />
ärztlichen Schweigepflicht entbunden werden,<br />
wenn Sie bewusstlos oder im Schock in eine<br />
Klinik eingeliefert werden? In ihrer Brieftasche<br />
oder ihrem Geldbeutel haben die wenigsten<br />
von uns Hinweise auf diese Ansprechpartner,<br />
mit Adresse und Telefonnummer, schon gar<br />
nicht von ihrem Hausarzt oder Vertrauensarzt,<br />
dessen Krankheitsinformationen für Klinikärzte<br />
besonders wertvoll sein können.<br />
Diese Ansprechpartner müssen von der ärztlichen<br />
Schweigepflicht entbunden werden,<br />
damit Klinikärzte ohne strafrechtliche Risiken<br />
über den Krankheitszustand und die Therapievorschläge<br />
informiert werden dürfen.<br />
Gleichzeitig können Sie bestimmen, wer auf<br />
keinen Fall eine Auskunft über Ihren Gesundheitszustand<br />
erhalten soll.<br />
Weitere Informationen mit der entsprechenden Verfügung finden Sie in dem <strong>SafeGuard24</strong><br />
-VorsorgeHeft des <strong>SafeGuard24</strong>-Vorsorgepaketes siehe Bestellformular Seite 23.<br />
-13-