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SafeGuard24-Beratungsmappe

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Patientenverfügung<br />

Die weit verbreitete Vorstellung, die<br />

Patientenverfügung sei eine reine<br />

„Sterbeverfügung“, ist falsch.<br />

Vielmehr kann sie als schriftliche<br />

Festlegung eines einwilligungsfähigen<br />

Volljährigen für den Fall seiner<br />

Einwilligungsunfähigkeit verstanden<br />

werden. Die Person legt darin fest,<br />

ob sie in zukünftige Untersuchungen<br />

ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen<br />

oder sonstige ärztliche<br />

Eingriffe einwilligt oder sie untersagt.<br />

Die Patientenverfügung gibt also die Möglichkeit,<br />

im Voraus festzulegen, ob und wie eine<br />

ärztliche Behandlung erfolgen soll, für den Fall,<br />

dass der eigene Wille krankheitsbedingt nicht<br />

mehr geäußert werden kann. Durch die Patientenverfügung<br />

kann somit ein Betreuer bzw.<br />

Bevollmächtigter sowie der behandelnde Arzt<br />

für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit angewiesen<br />

werden, welche Behandlungen vorzunehmen<br />

oder zu unterlassen sind.<br />

Niemand ist dazu verpflichtet, eine Patientenverfügung<br />

zu verfassen. Wurde keine Patientenverfügung<br />

verfasst, so wird auf Grund des<br />

„mutmaßlichen Willens“ des Patienten über die<br />

weitere Behandlung entschieden.<br />

Der mutmaßliche Wille eines Patienten bestimmt<br />

sich danach, wie der Patient für sich<br />

selbst in der Situation entscheiden würde,<br />

wenn er es könnte. Lässt sich der mutmaßliche<br />

Wille nicht feststellen, hat der Schutz menschlichen<br />

Lebens im Zweifel Vorrang.<br />

Nur eine wirksam verfasste Patientenverfügung<br />

ist verbindlich. Wirksam ist die Verfügung nur<br />

dann, wenn der Verfasser volljährig und einwilligungsfähig<br />

ist.<br />

Außerdem muss die Verfügung formal korrekt<br />

sein. Das Gesetz schreibt die schriftliche<br />

Abfassung vor. Dies bedeutet, dass die Patientenverfügung<br />

eigenhändig durch Namensunterschrift<br />

oder mittels notariell beglaubigtem<br />

Handzeichen unterzeichnet sein muss. Die<br />

einmal verfasste Patientenverfügung kann<br />

jederzeit formlos widerrufen werden.<br />

Weitere Informationen mit der entsprechenden Verfügung finden Sie in dem <strong>SafeGuard24</strong><br />

-VorsorgeHeft des <strong>SafeGuard24</strong>-Vorsorgepaketes siehe Bestellformular Seite 23.<br />

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