SafeGuard24-Beratungsmappe
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Betreuungsverfügung<br />
Jeder kann in die Situation kommen,<br />
längerfristig oder sogar dauerhaft<br />
nicht mehr eigenständig handeln<br />
zu können. Zum Beispiel nach einem<br />
Unfall, einem Schlaganfall oder<br />
bei Demenz.<br />
Mit einer Betreuungsverfügung kann der Ersteller<br />
seine Interessen im Voraus absichern.<br />
Die Verfügung wird an das für die Betreuerbestellung<br />
zuständige Betreuungsgericht (Teil<br />
des Amtsgerichts) und den späteren Betreuer<br />
gerichtet. Diese sind an die Betreuungsverfügung<br />
gebunden, wenn sie dem Wohl des<br />
Betroffenen nicht zuwiderläuft.<br />
Bei der Betreuungsverfügung handelt es sich<br />
um eine Willensäußerung, mit der jemand für<br />
den Fall seiner Betreuungsbedürftigkeit Vorschläge<br />
zu der Person seines Vertrauens (Betreuer)<br />
oder Wünsche zur Wahrnehmung der<br />
Aufgaben des Betreuers äußert (Ort der Pflege,<br />
Art der Versorgung, Geschenke an Angehörige<br />
und Freunde). Wichtig ist, die Wünsche so genau<br />
wie möglich zu formulieren. Die Wünsche<br />
muss der spätere Betreuer unter Beachtung<br />
des Wohls des Betroffenen und der Zumutbarkeit<br />
für den Betreuer ausführen.<br />
Anders als bei der Vorsorgevollmacht wird die<br />
Betreuungsverfügung vom Betreuungsgericht<br />
kontrolliert. Schließt der Betroffene zum Beispiel<br />
eine gewisse Person als Betreuer aus, so<br />
hat das Betreuungsgericht darauf Rücksicht zu<br />
nehmen.<br />
Zum Verfassen der Betreuungsverfügung ist<br />
keine Geschäftsfähigkeit notwendig. Ausreichend<br />
ist das Erklären des natürlichen Willens,<br />
der die tatsächlich vorhandenen Absichten,<br />
Wünsche, Wertungen und Handlungsintentionen<br />
eines Menschen umfasst. Anders als bei<br />
der Vorsorgevollmacht handelt es sich nicht<br />
um eine Willenserklärung im juristischen Sinn.<br />
Weitere Informationen mit der entsprechenden Verfügung finden Sie in dem <strong>SafeGuard24</strong><br />
-VorsorgeHeft des <strong>SafeGuard24</strong>-Vorsorgepaketes siehe Bestellformular Seite 23.<br />
-9-