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SafeGuard24-Beratungsmappe

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Betreuungsverfügung<br />

Jeder kann in die Situation kommen,<br />

längerfristig oder sogar dauerhaft<br />

nicht mehr eigenständig handeln<br />

zu können. Zum Beispiel nach einem<br />

Unfall, einem Schlaganfall oder<br />

bei Demenz.<br />

Mit einer Betreuungsverfügung kann der Ersteller<br />

seine Interessen im Voraus absichern.<br />

Die Verfügung wird an das für die Betreuerbestellung<br />

zuständige Betreuungsgericht (Teil<br />

des Amtsgerichts) und den späteren Betreuer<br />

gerichtet. Diese sind an die Betreuungsverfügung<br />

gebunden, wenn sie dem Wohl des<br />

Betroffenen nicht zuwiderläuft.<br />

Bei der Betreuungsverfügung handelt es sich<br />

um eine Willensäußerung, mit der jemand für<br />

den Fall seiner Betreuungsbedürftigkeit Vorschläge<br />

zu der Person seines Vertrauens (Betreuer)<br />

oder Wünsche zur Wahrnehmung der<br />

Aufgaben des Betreuers äußert (Ort der Pflege,<br />

Art der Versorgung, Geschenke an Angehörige<br />

und Freunde). Wichtig ist, die Wünsche so genau<br />

wie möglich zu formulieren. Die Wünsche<br />

muss der spätere Betreuer unter Beachtung<br />

des Wohls des Betroffenen und der Zumutbarkeit<br />

für den Betreuer ausführen.<br />

Anders als bei der Vorsorgevollmacht wird die<br />

Betreuungsverfügung vom Betreuungsgericht<br />

kontrolliert. Schließt der Betroffene zum Beispiel<br />

eine gewisse Person als Betreuer aus, so<br />

hat das Betreuungsgericht darauf Rücksicht zu<br />

nehmen.<br />

Zum Verfassen der Betreuungsverfügung ist<br />

keine Geschäftsfähigkeit notwendig. Ausreichend<br />

ist das Erklären des natürlichen Willens,<br />

der die tatsächlich vorhandenen Absichten,<br />

Wünsche, Wertungen und Handlungsintentionen<br />

eines Menschen umfasst. Anders als bei<br />

der Vorsorgevollmacht handelt es sich nicht<br />

um eine Willenserklärung im juristischen Sinn.<br />

Weitere Informationen mit der entsprechenden Verfügung finden Sie in dem <strong>SafeGuard24</strong><br />

-VorsorgeHeft des <strong>SafeGuard24</strong>-Vorsorgepaketes siehe Bestellformular Seite 23.<br />

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