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III Ratgeber und Formulare | Ratgeber zur Gesundheitsvollmacht<br />
III Ratgeber und Formulare<br />
Wen kann ich als Gesundheitsbevollmächtigten einsetzen?<br />
Als Gesundheitsbevollmächtigten sollten Sie eine volljährige Person auswählen, die die notwendige Kraft und Bereitschaft<br />
hat, sich für Ihre Belange einzusetzen und diese notfalls auch gegen den Willen anderer durchzusetzen. Sie<br />
sollten dieser Person uneingeschränktes Vertrauen entgegenbringen. Damit sie Ihre Interessen auch in bestmöglicher<br />
Weise vertreten kann, sollten Sie mit ihr über Ihre Überzeugungen, Wertvorstellungen und Wünsche im Zusammenhang<br />
mit Krankheit und Pflegebedürftigkeit ausführlich sprechen. Nur dann ist ein Bevollmächtigter in der Lage, eine<br />
angemessene Entscheidung an Ihrer Stelle und in Ihrem Sinne zu treffen.<br />
Bitte bedenken Sie, dass es keine Verpflichtung gibt, eine Vollmachtstätigkeit zu übernehmen. Besprechen Sie Ihre<br />
Absicht deshalb immer zuvor mit der ausgewählten Person und auch mit Ihren Familienangehörigen, damit es nicht zu<br />
Missverständnissen und Streit kommen kann. Um sicherzugehen, dass die von Ihnen ausgewählte Person tatsächlich<br />
bereit ist, die Vollmachtstätigkeit wahrzunehmen, können Sie die ausgewählte Person bitten, dass sie auf der Vollmacht<br />
mit unterschreibt.<br />
Da auch die bevollmächtigte Person im Ernstfall unvorhergesehen daran gehindert sein kann, die Aufgaben aus der<br />
Vollmacht wahrnehmen zu können, sollten Sie immer einen Ersatzbevollmächtigten benennen.<br />
Wann sollte eine Gesundheitsvollmacht gelten?<br />
Dazu lassen sich keine pauschalen Ratschläge geben. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Grundsätzlich sollte<br />
man bei der Erteilung von Vollmachten stets vorsichtig und überlegt handeln. Denn rein theoretisch lässt sich der<br />
Missbrauch einer Vollmacht nicht völlig ausschließen. Oberstes Gebot ist daher die sorgfältige Auswahl einer vertrauenswürdigen<br />
Person. Zusätzlich kann man die Vollmacht zeitlich in ihrer Wirksamkeit beschränken. Besprechen Sie mit<br />
den behandelnden Ärzten bei geplanten Behandlungsmaßnahmen oder operativen Eingriffen vorab die voraussichtliche<br />
Behandlungsdauer und Risiken und beschränken Sie die Geltungsdauer der Vollmacht dann entsprechend der voraussichtlichen<br />
Behandlungsdauer.<br />
Sie können die Vollmacht auch mit dem Tage des Behandlungsbeginns wirksam werden lassen und keinen konkreten<br />
Endtermin bestimmen. Nach Beendigung der Behandlung können sie die Vollmacht widerrufen und sich die Urkunde<br />
wieder vom Bevollmächtigten zurückgeben lassen.<br />
Sie können natürlich auch eine unbefristete und mit Unterzeichnung wirksame Vollmacht erteilen, wenn Sie sicher<br />
gehen wollen, auch für unvorhergesehene Fälle abgesichert zu sein.<br />
Kann man die Gesundheitsvollmacht widerrufen?<br />
Ja, jederzeit. Allerdings nur, solange Sie geschäftsfähig sind. Eine unwiderrufliche Vollmacht sollte nicht erteilt werden,<br />
weil es dafür keinen vernünftigen Grund gibt.<br />
Was ist der Unterschied zwischen Gesundheitsvollmacht und Patientenverfügung?<br />
Eine Gesundheitsvollmacht ersetzt nicht die Patientenverfügung. Die Gesundheitsvollmacht ist vor allem für den Fall<br />
gedacht, dass es während einer geplanten Behandlung im Krankenhaus zu unerwarteten Komplikationen kommt,<br />
die Behandlungsschritte erforderlich machen, denen Sie nach dem Aufklärungsgespräch nicht bereits vorab zugestimmt<br />
haben. Konkrete Handlungsanweisungen an den Bevollmächtigten enthält die Gesundheitsvollmacht in der<br />
Regel nicht.<br />
Demgegenüber ist die Patientenverfügung nicht auf eine konkrete Behandlungssituation ausgerichtet. Sie soll<br />
generell Ihren Willen für zukünftige Behandlungssituationen, die noch nicht konkret absehbar sind, festlegen.<br />
Mit der Patientenverfügung werden in der Regel auch der Wille des Patienten im Umgang mit lebensverlängernden<br />
medizinischen Maßnahmen und damit auch seine Wünsche für den eigenen Sterbeprozess dokumentiert.