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Seite 18<br />

III Ratgeber und Formulare | Ratgeber zur Gesundheitsvollmacht<br />

III Ratgeber und Formulare<br />

Wen kann ich als Gesundheitsbevollmächtigten einsetzen?<br />

Als Gesundheitsbevollmächtigten sollten Sie eine volljährige Person auswählen, die die notwendige Kraft und Bereitschaft<br />

hat, sich für Ihre Belange einzusetzen und diese notfalls auch gegen den Willen anderer durchzusetzen. Sie<br />

sollten dieser Person uneingeschränktes Vertrauen entgegenbringen. Damit sie Ihre Interessen auch in bestmöglicher<br />

Weise vertreten kann, sollten Sie mit ihr über Ihre Überzeugungen, Wertvorstellungen und Wünsche im Zusammenhang<br />

mit Krankheit und Pflegebedürftigkeit ausführlich sprechen. Nur dann ist ein Bevollmächtigter in der Lage, eine<br />

angemessene Entscheidung an Ihrer Stelle und in Ihrem Sinne zu treffen.<br />

Bitte bedenken Sie, dass es keine Verpflichtung gibt, eine Vollmachtstätigkeit zu übernehmen. Besprechen Sie Ihre<br />

Absicht deshalb immer zuvor mit der ausgewählten Person und auch mit Ihren Familienangehörigen, damit es nicht zu<br />

Missverständnissen und Streit kommen kann. Um sicherzugehen, dass die von Ihnen ausgewählte Person tatsächlich<br />

bereit ist, die Vollmachtstätigkeit wahrzunehmen, können Sie die ausgewählte Person bitten, dass sie auf der Vollmacht<br />

mit unterschreibt.<br />

Da auch die bevollmächtigte Person im Ernstfall unvorhergesehen daran gehindert sein kann, die Aufgaben aus der<br />

Vollmacht wahrnehmen zu können, sollten Sie immer einen Ersatzbevollmächtigten benennen.<br />

Wann sollte eine Gesundheitsvollmacht gelten?<br />

Dazu lassen sich keine pauschalen Ratschläge geben. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Grundsätzlich sollte<br />

man bei der Erteilung von Vollmachten stets vorsichtig und überlegt handeln. Denn rein theoretisch lässt sich der<br />

Missbrauch einer Vollmacht nicht völlig ausschließen. Oberstes Gebot ist daher die sorgfältige Auswahl einer vertrauenswürdigen<br />

Person. Zusätzlich kann man die Vollmacht zeitlich in ihrer Wirksamkeit beschränken. Besprechen Sie mit<br />

den behandelnden Ärzten bei geplanten Behandlungsmaßnahmen oder operativen Eingriffen vorab die voraussichtliche<br />

Behandlungsdauer und Risiken und beschränken Sie die Geltungsdauer der Vollmacht dann entsprechend der voraussichtlichen<br />

Behandlungsdauer.<br />

Sie können die Vollmacht auch mit dem Tage des Behandlungsbeginns wirksam werden lassen und keinen konkreten<br />

Endtermin bestimmen. Nach Beendigung der Behandlung können sie die Vollmacht widerrufen und sich die Urkunde<br />

wieder vom Bevollmächtigten zurückgeben lassen.<br />

Sie können natürlich auch eine unbefristete und mit Unterzeichnung wirksame Vollmacht erteilen, wenn Sie sicher<br />

gehen wollen, auch für unvorhergesehene Fälle abgesichert zu sein.<br />

Kann man die Gesundheitsvollmacht widerrufen?<br />

Ja, jederzeit. Allerdings nur, solange Sie geschäftsfähig sind. Eine unwiderrufliche Vollmacht sollte nicht erteilt werden,<br />

weil es dafür keinen vernünftigen Grund gibt.<br />

Was ist der Unterschied zwischen Gesundheitsvollmacht und Patientenverfügung?<br />

Eine Gesundheitsvollmacht ersetzt nicht die Patientenverfügung. Die Gesundheitsvollmacht ist vor allem für den Fall<br />

gedacht, dass es während einer geplanten Behandlung im Krankenhaus zu unerwarteten Komplikationen kommt,<br />

die Behandlungsschritte erforderlich machen, denen Sie nach dem Aufklärungsgespräch nicht bereits vorab zugestimmt<br />

haben. Konkrete Handlungsanweisungen an den Bevollmächtigten enthält die Gesundheitsvollmacht in der<br />

Regel nicht.<br />

Demgegenüber ist die Patientenverfügung nicht auf eine konkrete Behandlungssituation ausgerichtet. Sie soll<br />

generell Ihren Willen für zukünftige Behandlungssituationen, die noch nicht konkret absehbar sind, festlegen.<br />

Mit der Patientenverfügung werden in der Regel auch der Wille des Patienten im Umgang mit lebensverlängernden<br />

medizinischen Maßnahmen und damit auch seine Wünsche für den eigenen Sterbeprozess dokumentiert.

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