Safeguard24 Vorsorgeheft
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Seite 32<br />
IV Ratgeber und Formulare | Ratgeber zur Benennung eines Bevollmächtigten und zu den Schlichtungsstellen<br />
III Ratgeber und Formulare<br />
Warum sollte ein Bevollmächtigter zur Durchsetzung der Patientenverfügung bestimmt werden?<br />
(Seite 3 der Patientenverfügung)<br />
Der Gesundheitsbevollmächtigte ist gesetzlich verpflichtet, den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen<br />
des Patienten umzusetzen. Mit der Benennung eines Bevollmächtigten und Ersatzbevollmächtigten auf dem Patientenverfügungsformular<br />
wissen die behandelnden Ärzte genau, wer der Ansprechpartner bei der Umsetzung der<br />
Patientenverfügung ist. Sie verhindern mit dieser Benennung auch, dass vom Betreuungsgericht zur Umsetzung<br />
Ihrer Patientenverfügung ein Betreuer bestellt werden muss. Sie sparen damit für diesen Krisenfall wertvolle Zeit und<br />
Geld, denn der Betreuer bekommt für seine Tätigkeit ein Entgelt.<br />
Warum sollten Sie für den Fall eines Streites bei der Umsetzung Ihrer Patientenverfügung eine Güte-/<br />
Schlichtungsstelle vorschalten? (Seite 2 der Patientenverfügung)<br />
Der Gesetzgeber ermöglicht, dass Güte-/Schlichtungsstellen gem. § 794 ZPO (siehe Seite 7) dem Gerichtsverfahren<br />
vorgeschaltet werden können. Erst wenn die Schlichtung fehlschlägt, geht der Rechtsstreit an das zuständige Betreuungsgericht.<br />
Dort müssen nach dem sog. Patientenverfügungsgesetz Verfahrenspfleger und Gutachter bestellt<br />
werden. Das Verfahren kann über mehrere Instanzen geführt werden und kostet Zeit und Geld. Im gesundheitlichen<br />
Krisenfall sollten im Interesse des Patienten jedoch alle Möglichkeiten einer raschen, einvernehmlichen Lösung gesucht<br />
werden. Deshalb richten wir bundesweit Güte-/Schlichtungsstellen zur raschen Krisenbewältigung ein.