14.05.2017 Aufrufe

Safeguard24 Vorsorgeheft

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Seite 32<br />

IV Ratgeber und Formulare | Ratgeber zur Benennung eines Bevollmächtigten und zu den Schlichtungsstellen<br />

III Ratgeber und Formulare<br />

Warum sollte ein Bevollmächtigter zur Durchsetzung der Patientenverfügung bestimmt werden?<br />

(Seite 3 der Patientenverfügung)<br />

Der Gesundheitsbevollmächtigte ist gesetzlich verpflichtet, den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen<br />

des Patienten umzusetzen. Mit der Benennung eines Bevollmächtigten und Ersatzbevollmächtigten auf dem Patientenverfügungsformular<br />

wissen die behandelnden Ärzte genau, wer der Ansprechpartner bei der Umsetzung der<br />

Patientenverfügung ist. Sie verhindern mit dieser Benennung auch, dass vom Betreuungsgericht zur Umsetzung<br />

Ihrer Patientenverfügung ein Betreuer bestellt werden muss. Sie sparen damit für diesen Krisenfall wertvolle Zeit und<br />

Geld, denn der Betreuer bekommt für seine Tätigkeit ein Entgelt.<br />

Warum sollten Sie für den Fall eines Streites bei der Umsetzung Ihrer Patientenverfügung eine Güte-/<br />

Schlichtungsstelle vorschalten? (Seite 2 der Patientenverfügung)<br />

Der Gesetzgeber ermöglicht, dass Güte-/Schlichtungsstellen gem. § 794 ZPO (siehe Seite 7) dem Gerichtsverfahren<br />

vorgeschaltet werden können. Erst wenn die Schlichtung fehlschlägt, geht der Rechtsstreit an das zuständige Betreuungsgericht.<br />

Dort müssen nach dem sog. Patientenverfügungsgesetz Verfahrenspfleger und Gutachter bestellt<br />

werden. Das Verfahren kann über mehrere Instanzen geführt werden und kostet Zeit und Geld. Im gesundheitlichen<br />

Krisenfall sollten im Interesse des Patienten jedoch alle Möglichkeiten einer raschen, einvernehmlichen Lösung gesucht<br />

werden. Deshalb richten wir bundesweit Güte-/Schlichtungsstellen zur raschen Krisenbewältigung ein.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!