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Es empfiehlt sich, alte Rechnungen und Kontoauszüge<br />
regelmäßig auszusortieren. Doch Vorsicht:<br />
Es gelten unterschiedliche Aufbewahrungsfristen!<br />
Und zwar sowohl für geschäftliche als auch für private<br />
Unterlagen. Deshalb sollten Sie genau prüfen, was<br />
wirklich in den Schredder kann.<br />
Sie türmen sich auf dem Schreibtisch. B<strong>alle</strong>n sich in<br />
Schubladen, Schachteln und Regalen. Und quellen aus Ihren<br />
Ordnern. Papiere! Kein Zweifel: Das papierlose Büro<br />
ist noch längst nicht Wirklichkeit geworden. Ganz im Gegenteil.<br />
Es wird mehr gedruckt und aufgehoben als je zuvor.<br />
Dabei spricht vieles dafür, die zunehmende Flut an Papieren<br />
einzudämmen. So gewinnt man Platz und Transparenz.<br />
Man kann sich wieder besser auf das Wesentliche konzentrieren.<br />
Doch bevor Sie jetzt den Reißwolf einschalten,<br />
sollten Sie diesen Artikel aufmerksam lesen. Denn wir<br />
haben für Sie die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zusammengestellt.<br />
Gesetzliche Aufbewahrungsfristen<br />
nach HGB und AO<br />
Für Gewerbetreibende gilt die Aufbewahrungspflicht. Das<br />
bedeutet, dass Sie Ihre Geschäftsunterlagen verfügbar<br />
halten müssen. Jedenfalls für die festgesetzte Zeit.<br />
Steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen sind in der Abgabenordnung<br />
(AO) geregelt. Diese schreibt zudem ab einem<br />
Umsatz von 500.000 Euro bzw. ab einem Gewinn von<br />
50.0000 Euro pro Jahr eine Buchhaltung und das Führen<br />
von Aufzeichnungen vor.<br />
Im Bereich „Handelsrecht“ gelten die Vorschriften des<br />
Handelsgesetzbuches (HGB). Darüber hinaus existieren<br />
noch Gesetze und Verordnungen für spezielle Berufe und<br />
Tätigkeiten, die zur Buchhaltung verpflichten. Grundsätzlich<br />
gilt: Abhängig vom jeweiligen Dokument kann die Aufbewahrungsfrist<br />
sechs oder zehn Jahre betragen.<br />
Zehnjährige Aufbewahrungsfrist:<br />
• Buchungsbelege (je nach Geschäftsvorfall betrifft das<br />
beispielsweise folgende Bereiche: Rechnungen, Kontoauszüge,<br />
Bewertungsunterlagen, Quittungen,<br />
Schecks, Wechsel, Eigenbelege, Saldenlisten, Lohn- und<br />
Gehaltsabrechnungen, Kassenberichte, Steuerbescheide,<br />
Lieferscheine, Auftragszettel, Vertragsurkunden,<br />
Reisekostenabrechnungen und Warenbestands<br />
aufnahmen)<br />
• Eröffnungsbilanzen und (für deren Verständnis erforderliche)<br />
Organisationsunterlagen<br />
• Jahresabschlüsse<br />
• Handelsbücher und Aufzeichnungen<br />
• Inventare<br />
• Lageberichte<br />
Sechsjährige Aufbewahrungsfrist:<br />
• Handelsbriefe und Geschäftskorrespondenz (sowohl<br />
die empfangenen als auch die von Ihrem Unternehmen<br />
versandten)<br />
• Alle weiteren steuerrelevanten Unterlagen<br />
Platz sparen mit gesetzlicher Erlaubnis<br />
Ihre räumlichen Kapazitäten stoßen angesichts der<br />
Fülle an Dokumenten an Grenzen? Keine Sorge: Nur die<br />
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