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Es empfiehlt sich, alte Rechnungen und Kontoauszüge<br />

regelmäßig auszusortieren. Doch Vorsicht:<br />

Es gelten unterschiedliche Aufbewahrungsfristen!<br />

Und zwar sowohl für geschäftliche als auch für private<br />

Unterlagen. Deshalb sollten Sie genau prüfen, was<br />

wirklich in den Schredder kann.<br />

Sie türmen sich auf dem Schreibtisch. B<strong>alle</strong>n sich in<br />

Schubladen, Schachteln und Regalen. Und quellen aus Ihren<br />

Ordnern. Papiere! Kein Zweifel: Das papierlose Büro<br />

ist noch längst nicht Wirklichkeit geworden. Ganz im Gegenteil.<br />

Es wird mehr gedruckt und aufgehoben als je zuvor.<br />

Dabei spricht vieles dafür, die zunehmende Flut an Papieren<br />

einzudämmen. So gewinnt man Platz und Transparenz.<br />

Man kann sich wieder besser auf das Wesentliche konzentrieren.<br />

Doch bevor Sie jetzt den Reißwolf einschalten,<br />

sollten Sie diesen Artikel aufmerksam lesen. Denn wir<br />

haben für Sie die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zusammengestellt.<br />

Gesetzliche Aufbewahrungsfristen<br />

nach HGB und AO<br />

Für Gewerbetreibende gilt die Aufbewahrungspflicht. Das<br />

bedeutet, dass Sie Ihre Geschäftsunterlagen verfügbar<br />

halten müssen. Jedenfalls für die festgesetzte Zeit.<br />

Steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen sind in der Abgabenordnung<br />

(AO) geregelt. Diese schreibt zudem ab einem<br />

Umsatz von 500.000 Euro bzw. ab einem Gewinn von<br />

50.0000 Euro pro Jahr eine Buchhaltung und das Führen<br />

von Aufzeichnungen vor.<br />

Im Bereich „Handelsrecht“ gelten die Vorschriften des<br />

Handelsgesetzbuches (HGB). Darüber hinaus existieren<br />

noch Gesetze und Verordnungen für spezielle Berufe und<br />

Tätigkeiten, die zur Buchhaltung verpflichten. Grundsätzlich<br />

gilt: Abhängig vom jeweiligen Dokument kann die Aufbewahrungsfrist<br />

sechs oder zehn Jahre betragen.<br />

Zehnjährige Aufbewahrungsfrist:<br />

• Buchungsbelege (je nach Geschäftsvorfall betrifft das<br />

beispielsweise folgende Bereiche: Rechnungen, Kontoauszüge,<br />

Bewertungsunterlagen, Quittungen,<br />

Schecks, Wechsel, Eigenbelege, Saldenlisten, Lohn- und<br />

Gehaltsabrechnungen, Kassenberichte, Steuerbescheide,<br />

Lieferscheine, Auftragszettel, Vertragsurkunden,<br />

Reisekostenabrechnungen und Warenbestands<br />

aufnahmen)<br />

• Eröffnungsbilanzen und (für deren Verständnis erforderliche)<br />

Organisationsunterlagen<br />

• Jahresabschlüsse<br />

• Handelsbücher und Aufzeichnungen<br />

• Inventare<br />

• Lageberichte<br />

Sechsjährige Aufbewahrungsfrist:<br />

• Handelsbriefe und Geschäftskorrespondenz (sowohl<br />

die empfangenen als auch die von Ihrem Unternehmen<br />

versandten)<br />

• Alle weiteren steuerrelevanten Unterlagen<br />

Platz sparen mit gesetzlicher Erlaubnis<br />

Ihre räumlichen Kapazitäten stoßen angesichts der<br />

Fülle an Dokumenten an Grenzen? Keine Sorge: Nur die<br />

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