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Amts- und Mitteilungsblatt Leidersbach 22/2017<br />
Unfallfreie Autofahrer ausgezeichnet<br />
Bei der Jahresversammlung der Gebietsverkehrswacht Obernburg in den Salztrögstuben haben Vorsitzender und Bürgermeister<br />
Dietmar Fieger und sein Stellvertreter Burkhard Englert langjährige unfallfreie Fahrer ausgezeichnet<br />
Für 50 Jahre unfallfreies Fahren wurden aus unserer Gemeinde Leidersbach<br />
Herr Josef Schrack und Herr Karl Schmitt<br />
ausgezeichnet.<br />
Die Deutsche Verkehrswacht verleiht dafür die Auszeichnung Goldenes Lorbeerblatt und verbindet dies mit dem Wunsch auf<br />
weitere vorbildliche Verkehrsteilnahme.<br />
Wir gratulieren im Namen der gesamten Gemeinde zu dieser tollen Leistung ganz herzlich und wünschen auch weiterhin gute<br />
und unfallfreie Fahrt.<br />
Matthias Wolf, 2. Bürgermeister Gemeinderat<br />
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
Fahren Sie mit dem Bus<br />
innerhalb von Leidersbach einfache Fahrt 0,50 €, Tageskarte 1,– €<br />
Amtliche Bekanntmachung<br />
des Beschlusses über die Feststellung<br />
des Jahresabschlusses 2016 des<br />
Kommunalunternehmens der Gemeinde<br />
Leidersbach<br />
(Anstalt des öffentlichen Rechts)<br />
Der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens<br />
der Gemeinde Leidersbach hat<br />
in seiner Sitzung vom 24.05.2017 den Beschluss<br />
über die Feststellung des Jahresabschlusses<br />
2016 gefasst.<br />
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2016<br />
erfolgte durch den Bayerischen Kommunalen<br />
Prüfungsverband München. Dieser erteilte<br />
folgende Bestätigungsvermerk.<br />
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend<br />
aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung<br />
sowie Anhang – unter Einbeziehung<br />
der Buchführung und den Lagebericht<br />
des Kommunalunternehmen Gemeinde<br />
Leidersbach (KUL), Anstalt des öffentlichen<br />
Rechts der Gemeinde Leidersbach für<br />
das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2016 bis<br />
31.12.2016 geprüft. Die Buchführung und<br />
die Aufstellung des Jahresabschlusses und<br />
des Lageberichtes nach den deutschen<br />
handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden<br />
landesrechtlichen Vorschriften<br />
und den ergänzenden Bestimmungen der<br />
Unternehmenssatzung liegen in der Verant<br />
wortung des Vorstands des Kommunalunter<br />
nehmens. Unsere Aufgabe ist es, auf<br />
der Grundlage der von uns durchgeführten<br />
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss<br />
unter Einbeziehung der Buchführung<br />
und über den Lagebericht abzugeben.<br />
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung<br />
nach Art. 91 GO i.V. mit § 317 HGB unter<br />
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />
(IDW) festgestellten deutschen<br />
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung<br />
vorgenommen. Danach ist die<br />
Prüfung so zu planen und durchzuführen,<br />
dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich<br />
auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss<br />
unter Beachtung der Grundsätze<br />
ordnungsmäßiger Buchführung und durch<br />
den Lagebericht vermittelten Bildes der<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich<br />
auswirken, mit hinreichender<br />
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung<br />
der Prüfungshandlungen werden<br />
die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit<br />
und über das wirtschaftliche und rechtliche<br />
Umfeld des Kommunalunternehmens<br />
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler<br />
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung<br />
werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />
internen Kontrollsystems<br />
sowie Nachweise für die Angaben in<br />
Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht<br />
überwiegend auf der Basis von<br />
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst<br />
die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze<br />
und der wesentlichen<br />
Einschätzungen des Vorstands des Kommunalunternehmens<br />
sowie die Würdigung<br />
der Gesamtdarstellung des Jahresab schlusses<br />
und des Lageberichtes. Wir sind der<br />
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend<br />
sichere Grundlage für unsere<br />
Beurteilung bildet.<br />
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen<br />
geführt.<br />
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei<br />
der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht<br />
der Jahresabschluss den deutschen<br />
handelsrechtlichen und den ergänzenden<br />
landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden<br />
Bestimmungen der Unternehmenssatzung<br />
und vermittelt unter Beachtung<br />
der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen<br />
entsprechendes Bild der Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage des Kommunalunternehmens.<br />
Der Lagebericht steht in<br />
Herausgeber: Sacher Druck GmbH, Breslauer Straße 11, 63843 Niedernberg, Tel. (0 60 28) 97 36 - 0,<br />
Fax (0 60 28) 97 36 - 50, www.maindrucker.net ∙ e-mail: leidersbach@sacher-druck.de. Verantwortlich<br />
für: Den amtlichen Teil: Bürgermeister Matthias Wolf. – Kirchliche Nachrichten: die jeweiligen Pfarrämter.<br />
– Vereinsteil: der jeweilige Verein – Anzeigenteil: Timo Kunkel bzw. der jeweilige Inserent für<br />
den Inhalt. – Für telefonische Mitteilungen ohne jegliche Gewähr. – Erscheinungsweise: wöchentlich.<br />
Abonnementgebühren: 26,– Euro jährlich.<br />
HRB Aschaffenburg Abt. B 2704, Geschäftsführer: Timo Kunkel<br />
Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht<br />
den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt<br />
insgesamt ein zutreffendes Bild von<br />
der Lage des Kommunalunternehmens und<br />
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen<br />
Entwicklung zutreffend dar.“<br />
Der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens<br />
der Gemeinde Leidersbach hat<br />
dazu in seiner Sitzung vom 24.05.2017<br />
zur Feststellung des Jahresabschlusses<br />
2016 und über die Ergebnisverwendung<br />
folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:<br />
„Der Jahresabschluss 2016 des Kommunal<br />
unternehmens der Gemeinde Leidersbach<br />
mit einer Bilanzsumme von 5.216.909,92<br />
€ und einem Jahresverlust von – 92.453,49<br />
€ wird hiermit festgestellt.<br />
Der Jahresverlust ist auf neue Rechnung<br />
vorzutragen. Die Vorständin wird für das<br />
Jahr 2016 entlastet.<br />
Der Jahresabschluss und der Lagebericht<br />
2016 sind während der Zeit vom 02.06.2017<br />
bis einschließlich 14.06.2017 im Rathaus,<br />
Hauptstraße 123, 63849 Leidersbach,<br />
Zimmer Nr. 5, öffentlich ausgelegt.<br />
Leidersbach, 02.06.2017<br />
Kommunalunternehmen<br />
der Gemeinde Leidersbach (Siegel)<br />
Stephanie Aulbach<br />
Vorstand<br />
Satzung<br />
zur Änderung der Beitrags- und<br />
Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung<br />
des Kommunalunternehmens<br />
der Gemeinde Leidersbach<br />
(BGS / WAS)<br />
Aufgrund Art. 89 Abs. 2 Satz 3 der Gemeindeordnung<br />
für den Freistaat Bayern (GO)<br />
in Verbindung mit Art. 5, 8 und 9 des<br />
Kommunalabgabengesetztes (KAG) erlässt<br />
das Kommunalunternehmen der Gemeinde<br />
Leidersbach folgende 2. Änderungssatzung<br />
der Beitrags- und Gebührensatzung zur<br />
Wasserabgabesatzung<br />
§ 1<br />
Inhalt<br />
§ 10 der Beitrags- und Gebührensatzung<br />
zur Wasserabgabesatzung des Kommu nalunternehmens<br />
der Gemeinde Leidersbach<br />
vom 30.11.2010 wird wie folgt neu gefasst: