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Amts- und Mitteilungsblatt Leidersbach 22/2017<br />

Unfallfreie Autofahrer ausgezeichnet<br />

Bei der Jahresversammlung der Gebietsverkehrswacht Obernburg in den Salztrögstuben haben Vorsitzender und Bürgermeister<br />

Dietmar Fieger und sein Stellvertreter Burkhard Englert langjährige unfallfreie Fahrer ausgezeichnet<br />

Für 50 Jahre unfallfreies Fahren wurden aus unserer Gemeinde Leidersbach<br />

Herr Josef Schrack und Herr Karl Schmitt<br />

ausgezeichnet.<br />

Die Deutsche Verkehrswacht verleiht dafür die Auszeichnung Goldenes Lorbeerblatt und verbindet dies mit dem Wunsch auf<br />

weitere vorbildliche Verkehrsteilnahme.<br />

Wir gratulieren im Namen der gesamten Gemeinde zu dieser tollen Leistung ganz herzlich und wünschen auch weiterhin gute<br />

und unfallfreie Fahrt.<br />

Matthias Wolf, 2. Bürgermeister Gemeinderat<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

Fahren Sie mit dem Bus<br />

innerhalb von Leidersbach einfache Fahrt 0,50 €, Tageskarte 1,– €<br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

des Beschlusses über die Feststellung<br />

des Jahresabschlusses 2016 des<br />

Kommunalunternehmens der Gemeinde<br />

Leidersbach<br />

(Anstalt des öffentlichen Rechts)<br />

Der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens<br />

der Gemeinde Leidersbach hat<br />

in seiner Sitzung vom 24.05.2017 den Beschluss<br />

über die Feststellung des Jahresabschlusses<br />

2016 gefasst.<br />

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2016<br />

erfolgte durch den Bayerischen Kommunalen<br />

Prüfungsverband München. Dieser erteilte<br />

folgende Bestätigungsvermerk.<br />

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend<br />

aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung<br />

sowie Anhang – unter Einbeziehung<br />

der Buchführung und den Lagebericht<br />

des Kommunalunternehmen Gemeinde<br />

Leidersbach (KUL), Anstalt des öffentlichen<br />

Rechts der Gemeinde Leidersbach für<br />

das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2016 bis<br />

31.12.2016 geprüft. Die Buchführung und<br />

die Aufstellung des Jahresabschlusses und<br />

des Lageberichtes nach den deutschen<br />

handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden<br />

landesrechtlichen Vorschriften<br />

und den ergänzenden Bestimmungen der<br />

Unternehmenssatzung liegen in der Verant<br />

wortung des Vorstands des Kommunalunter<br />

nehmens. Unsere Aufgabe ist es, auf<br />

der Grundlage der von uns durchgeführten<br />

Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss<br />

unter Einbeziehung der Buchführung<br />

und über den Lagebericht abzugeben.<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung<br />

nach Art. 91 GO i.V. mit § 317 HGB unter<br />

Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />

(IDW) festgestellten deutschen<br />

Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung<br />

vorgenommen. Danach ist die<br />

Prüfung so zu planen und durchzuführen,<br />

dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich<br />

auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss<br />

unter Beachtung der Grundsätze<br />

ordnungsmäßiger Buchführung und durch<br />

den Lagebericht vermittelten Bildes der<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich<br />

auswirken, mit hinreichender<br />

Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung<br />

der Prüfungshandlungen werden<br />

die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit<br />

und über das wirtschaftliche und rechtliche<br />

Umfeld des Kommunalunternehmens<br />

sowie die Erwartungen über mögliche Fehler<br />

berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung<br />

werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />

internen Kontrollsystems<br />

sowie Nachweise für die Angaben in<br />

Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht<br />

überwiegend auf der Basis von<br />

Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst<br />

die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze<br />

und der wesentlichen<br />

Einschätzungen des Vorstands des Kommunalunternehmens<br />

sowie die Würdigung<br />

der Gesamtdarstellung des Jahresab schlusses<br />

und des Lageberichtes. Wir sind der<br />

Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend<br />

sichere Grundlage für unsere<br />

Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen<br />

geführt.<br />

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei<br />

der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht<br />

der Jahresabschluss den deutschen<br />

handelsrechtlichen und den ergänzenden<br />

landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden<br />

Bestimmungen der Unternehmenssatzung<br />

und vermittelt unter Beachtung<br />

der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen<br />

entsprechendes Bild der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage des Kommunalunternehmens.<br />

Der Lagebericht steht in<br />

Herausgeber: Sacher Druck GmbH, Breslauer Straße 11, 63843 Niedernberg, Tel. (0 60 28) 97 36 - 0,<br />

Fax (0 60 28) 97 36 - 50, www.maindrucker.net ∙ e-mail: leidersbach@sacher-druck.de. Verantwortlich<br />

für: Den amtlichen Teil: Bürgermeister Matthias Wolf. – Kirchliche Nachrichten: die jeweiligen Pfarrämter.<br />

– Vereinsteil: der jeweilige Verein – Anzeigenteil: Timo Kunkel bzw. der jeweilige Inserent für<br />

den Inhalt. – Für telefonische Mitteilungen ohne jegliche Gewähr. – Erscheinungsweise: wöchentlich.<br />

Abonnementgebühren: 26,– Euro jährlich.<br />

HRB Aschaffenburg Abt. B 2704, Geschäftsführer: Timo Kunkel<br />

Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht<br />

den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt<br />

insgesamt ein zutreffendes Bild von<br />

der Lage des Kommunalunternehmens und<br />

stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen<br />

Entwicklung zutreffend dar.“<br />

Der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens<br />

der Gemeinde Leidersbach hat<br />

dazu in seiner Sitzung vom 24.05.2017<br />

zur Feststellung des Jahresabschlusses<br />

2016 und über die Ergebnisverwendung<br />

folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:<br />

„Der Jahresabschluss 2016 des Kommunal<br />

unternehmens der Gemeinde Leidersbach<br />

mit einer Bilanzsumme von 5.216.909,92<br />

€ und einem Jahresverlust von – 92.453,49<br />

€ wird hiermit festgestellt.<br />

Der Jahresverlust ist auf neue Rechnung<br />

vorzutragen. Die Vorständin wird für das<br />

Jahr 2016 entlastet.<br />

Der Jahresabschluss und der Lagebericht<br />

2016 sind während der Zeit vom 02.06.2017<br />

bis einschließlich 14.06.2017 im Rathaus,<br />

Hauptstraße 123, 63849 Leidersbach,<br />

Zimmer Nr. 5, öffentlich ausgelegt.<br />

Leidersbach, 02.06.2017<br />

Kommunalunternehmen<br />

der Gemeinde Leidersbach (Siegel)<br />

Stephanie Aulbach<br />

Vorstand<br />

Satzung<br />

zur Änderung der Beitrags- und<br />

Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung<br />

des Kommunalunternehmens<br />

der Gemeinde Leidersbach<br />

(BGS / WAS)<br />

Aufgrund Art. 89 Abs. 2 Satz 3 der Gemeindeordnung<br />

für den Freistaat Bayern (GO)<br />

in Verbindung mit Art. 5, 8 und 9 des<br />

Kommunalabgabengesetztes (KAG) erlässt<br />

das Kommunalunternehmen der Gemeinde<br />

Leidersbach folgende 2. Änderungssatzung<br />

der Beitrags- und Gebührensatzung zur<br />

Wasserabgabesatzung<br />

§ 1<br />

Inhalt<br />

§ 10 der Beitrags- und Gebührensatzung<br />

zur Wasserabgabesatzung des Kommu nalunternehmens<br />

der Gemeinde Leidersbach<br />

vom 30.11.2010 wird wie folgt neu gefasst:

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