Speichervertrag für den Gasspeicher Ohrensen - Storengy ...
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zwischen<br />
und<br />
<strong>Speichervertrag</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Gasspeicher</strong> <strong>Ohrensen</strong><br />
Stand: 05.Oktober 2009<br />
<strong>Storengy</strong> Deutschland GmbH<br />
Registernummer HRB 201364<br />
Zimmerstraße 56<br />
10117 Berlin<br />
Speicherkunde<br />
- nachstehend „StoreD“ genannt -<br />
- nachstehend „Speicherkunde“ genannt -<br />
- beide einzeln oder zusammen nachstehend eine „Partei“ oder<br />
„die Parteien“ genannt -<br />
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Inhaltsverzeichnis<br />
§ 1 Speicherleistungen 3<br />
§ 2 Anpassung der Speicherpakete und der ungebündelten Speicherleistungen 4<br />
§ 3 Speicherentgelt 5<br />
§ 4 Speicherentgelt ab Beginn der Erstbefüllung der Kaverne 1 bis April 2017 10<br />
§ 5 Reduzierung des Speicherentgelts bei Verringerung des Speichervolumens 12<br />
§ 6 Vertragslaufzeit / Bedingungen 12<br />
§ 7 Vertragsbestandteile 14<br />
§ 8 Salvatorische Klausel 15<br />
§ 9 Mitteilungen 15<br />
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§ 1<br />
Speicherleistungen<br />
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung der Speicherleistungen<br />
(„Speicherleistungen“) gemäß der nachfolgen<strong>den</strong> Absätze im <strong>Gasspeicher</strong> Oh-<br />
rensen durch StoreD <strong>für</strong> <strong>den</strong> Speicherkun<strong>den</strong> im Rahmen dieses Vertrages.<br />
(2) StoreD stellt dem Speicherkun<strong>den</strong> Speicherpakete mit <strong>den</strong> Eigenschaften gemäß<br />
Anlage 5 (Speicherpakete und Pakettypen) des <strong>Speichervertrag</strong>es zur Verfügung:<br />
Pakettyp ____<br />
Anzahl gebuchter Speicherpakete ____Stk.<br />
(3) Darüber hinaus stellt StoreD dem Speicherkun<strong>den</strong> die folgen<strong>den</strong> ungebündelten<br />
einzelnen Speicherleistungen in Prozent der Speicherleistungen der Speicherpa-<br />
kete zur Verfügung:<br />
Arbeitsgasvolumen: __________ % entspricht __________ kWh<br />
Einspeicherleistung: __________ % entspricht __________ kWh/h<br />
Ausspeicherleistung: __________ % entspricht __________ kWh/h<br />
(4) Als Summe ergibt sich aus <strong>den</strong> Absätzen 2 und 3:<br />
Arbeitsgasvolumen: __________ kWh<br />
Einspeicherleistung: __________ kWh/h<br />
Ausspeicherleistung: __________ kWh/h<br />
(5) Die Speicherleistungen wer<strong>den</strong> von StoreD in einer ersten Stufe ab 01. Oktober<br />
2015 in Höhe von 44% der ab dem 01. Oktober 2016 verfügbaren Speicherleis-<br />
tungen gemäß Absatz 4 und gemäß § 6 Absatz 3 zur Verfügung gestellt.<br />
(6) Der Speicherkunde ist verpflichtet, die Speicherleistungen abzunehmen und das<br />
Speicherentgelt <strong>für</strong> die Speicherleistungen gemäß <strong>den</strong> Bedingungen der §§ 3<br />
und 4 zu zahlen.<br />
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§ 2<br />
Anpassung der Speicherpakete und der ungebündelten<br />
Speicherleistungen<br />
(1) Die angebotenen Speicherleistungen basieren auf der Planung durch StoreD. Auf<br />
Grund von Abweichungen in der technischen Realisierung des Speicherbaus<br />
kann es zu Abweichungen von der beschriebenen Anzahl der Speicherpakete<br />
und ungebündelten einzelnen Speicherleistungen kommen.<br />
(2) Der Speicherkunde bucht 75% des Arbeitsgasvolumens der Speicherpakete und<br />
des Arbeitsgasvolumens der ungebündelten einzelnen Speicherleistungen ge-<br />
mäß § 1 Absatz 2 und 3 und Anlage 5 (Speicherpakete und Pakettypen) fest. Die<br />
weiteren 25% des Arbeitsgasvolumens der Speicherpakete und des Arbeitsgas-<br />
volumens der ungebündelten einzelnen Speicherleistungen gemäß § 1 Absatz 2<br />
und 3 und Anlage 5 (Speicherpakete und Pakettypen) sind ebenfalls fest zu bu-<br />
chen, stehen allerdings unter dem Vorbehalt der StoreD, dass, falls beim Spei-<br />
cherbau das geplante Speichervolumen nicht erreicht wird, dieses Volumen ganz<br />
oder teilweise nicht genutzt wer<strong>den</strong> kann.<br />
(3) Im Falle, dass sich Abweichungen vom geplanten zum realisierten Speichervolu-<br />
men ergeben, ist StoreD berechtigt, das Arbeitsgasvolumen der Speicherpakete<br />
und das Arbeitsgasvolumen der ungebündelten einzelnen Speicherleistungen<br />
gemäß § 1 Absatz 2 und 3 und Anlage 5 (Speicherpakete und Pakettypen) anzu-<br />
passen. Die Ein- und Ausspeicherleistungen sind von der Anpassung nicht be-<br />
troffen. Die Anpassung erfolgt pro rata bei allen Speicherkun<strong>den</strong>.<br />
(4) Für <strong>den</strong> Fall, dass sich Abweichungen gemäß Absatz 1 ergeben, können auch<br />
die in Anlage 3 (Technical Manual <strong>Gasspeicher</strong> <strong>Ohrensen</strong>) dargestellten Ein- und<br />
Ausspeicherkennlinien angepasst wer<strong>den</strong>.<br />
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(5) StoreD wird dem Speicherkun<strong>den</strong> spätestens 8 (acht) Monate vor Aufnahme des<br />
Speicherbetriebs gemäß § 6 Absatz 3 der Kaverne 1 und 8 (acht) Monate vor<br />
Aufnahme des Speicherbetriebs gemäß § 6 Absatz 3 der Kaverne 2 das verbind-<br />
liche vertragsrelevante Arbeitsgasvolumen <strong>für</strong> die Speicherpakete und <strong>für</strong> die un-<br />
gebündelten einzelnen Speicherleistungen mitteilen. StoreD wird dem Speicher-<br />
kun<strong>den</strong> so frühzeitig wie möglich Informationen über die Höhe des Arbeitsgasvo-<br />
lumens zur Verfügung stellen.<br />
§ 3<br />
Speicherentgelt<br />
(1) Das Jahresentgelt P0 <strong>für</strong> die Speicherleistungen setzt sich additiv zusammen aus<br />
<strong>den</strong> Positionen a) und b) wie folgt:<br />
a) dem Preis <strong>für</strong> die Speicherpakete gemäß § 1 Absatz 2 (Anzahl der Spei-<br />
cherpakete multipliziert mit dem spezifischen Paketpreis).<br />
Spezifischer Paketpreis: ____________ €/Paket/a<br />
Jährliches Entgelt <strong>für</strong> die gebuchten Speicherpakete: ___________ €/a<br />
b) dem Preis <strong>für</strong> die ungebündelten einzelnen Speicherleistungen gemäß § 1<br />
Absatz 3 (ungebündelte einzelne Speicherleistungen multipliziert mit dem<br />
spezifischen ungebündelten Speicherleistungspreis).<br />
Spezifischer Preis <strong>für</strong> Arbeitsgasvolumen _________ €/(kWh)/a<br />
Spezifischer Preis <strong>für</strong> Einspeicherleistung _________ €/(kWh)/h/a<br />
Spezifischer Preis <strong>für</strong> Ausspeicherleistung _________ €/(kWh)/h/a<br />
Jährliches Entgelt <strong>für</strong> Arbeitsgasvolumen _______ _______€/a<br />
Jährliches Entgelt <strong>für</strong> Einspeicherleistung ______________€/a<br />
Jährliches Entgelt <strong>für</strong> Ausspeicherleistung ______________€/a<br />
P0 = __________________ €/a<br />
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(2) Der Jahrespreis Pa <strong>für</strong> die Bereitstellung der Speicherleistung wird nach folgen-<br />
der Formel ermittelt:<br />
Pa = Po * (0,50 * L1/L0+ 0,50 * I1/I0)<br />
Pa = Jahrespreis pro Jahr in €<br />
Po = Jahresentgelt in €<br />
L1 und L0 sind wie folgt definiert: Index Bruttomonatsverdienste Deutschland in<br />
% des Statistischen Bundesamtes Wiesba<strong>den</strong>, Fachserie 16 Reihe 2.2, D E-<br />
nergieversorgung.<br />
L0 = Index zu Beginn des Speicherjahres 2009/ 2010, maßgeblich <strong>für</strong><br />
<strong>den</strong> Index ist der Mittelwert der 4 Quartalswerte der Fachserie 16<br />
Reihe 2.2, D Energieversorgung aus dem Zeitraum 01. April<br />
2008 – 31. März 2009<br />
L1 = Index zu Beginn des aktuellen Speicherjahres, maßgeblich <strong>für</strong><br />
<strong>den</strong> Index ist der Mittelwert der 4 Quartalswerte der Fachserie 16<br />
Reihe 2.2, D Energieversorgung aus dem letzten abgeschlosse-<br />
ne Speicherjahr<br />
I1 und I0 sind wie folgt definiert: Index der Erzeugerpreise industrieller Produkte,<br />
Inlandsabsatz, Investitionsgüter, Veröffentlichungen des Statistischen Bundes-<br />
amts Wiesba<strong>den</strong> / Fachserie 17, Reihe 2 „Preise und Preisindizes <strong>für</strong> gewerbli-<br />
che Produkte (Erzeugerpreise) Lfd.-Nr. 3“<br />
I0 = Index zu Beginn des Speicherjahres 2009/ 2010, maßgeblich <strong>für</strong><br />
<strong>den</strong> Index ist der Mittelwert der 12 Monatswerte der Fachserie 17<br />
Reihe 2, Lfd.-Nr. 3, aus dem Zeitraum 01. April 2008 – 31. März<br />
2009<br />
I1 = Index zu Beginn des aktuellen Speicherjahres, maßgeblich <strong>für</strong><br />
<strong>den</strong> Index ist der Mittelwert der 12 Monatswerte der Fachserie 17<br />
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Reihe 2, Lfd.-Nr. 3, aus dem letzten abgeschlossenen Speicher-<br />
jahr<br />
(Dieser Index ist öffentlich und kostenlos verfügbar: https://www-ec.destatis.de.)<br />
Das Jahresentgelt <strong>für</strong> die Speicherleistungen enthält zudem ein Systemdienstleis-<br />
tungsentgelt hinsichtlich sämtlicher erforderlicher Dienstleistungen wie beispielweise<br />
jedoch nicht abschließend Rechnungsstellung, technische Betriebsführung und<br />
Dienstleistungen gemäß <strong>den</strong> Vertragsabwicklungsbedingungen.<br />
Das Jahresentgelt ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Speicherkapa-<br />
zität durch <strong>den</strong> Speicherkun<strong>den</strong> an StoreD zu zahlen.<br />
(3) Zusätzlich zum Jahrespreis Pa sind die Betriebskosten PBE und PBA <strong>für</strong> die tat-<br />
sächliche Ein- und Ausspeicherung gemäß Absatz 3 und 4 zu zahlen. Das Ent-<br />
gelt <strong>für</strong> die Betriebskosten <strong>für</strong> die tatsächliche Einspeicherung PBE wird nach<br />
folgender Formel ermittelt:<br />
PBE = PSE * (PSE1/PSE0) * ME * K<br />
PBE = Entgelt <strong>für</strong> die Betriebskosten der Einspeicherung in €<br />
PSE = 0,062 ct/kWh: spezifische Betriebskosten <strong>für</strong> die Einspeicherung<br />
ME = Eingespeicherte Wärmemenge in kWh<br />
K = 0,01 €/ct: Umrechnungsfaktor<br />
PSE1 und PSE0 sind wie folgt definiert: Statistisches Bundesamt Fachserie 17<br />
Reihe 2 Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz). E-<br />
lektrischer Strom, bei Abgabe an Sondervertragskun<strong>den</strong> in Hochspannung GP<br />
Nr. 35 Lfd 621.<br />
PSE0 = Index zu Beginn des Speicherjahres 2009/ 2010, maßgeblich <strong>für</strong><br />
<strong>den</strong> Index ist der Mittelwert der 12 Monatswerte der Fachserie 17<br />
Reihe 2, GP Nr. 35 Lfd.-Nr. 621, aus dem Zeitraum 01. April<br />
2008 – 31. März 2009<br />
Seite 7 von 16
PSE1 = Index zu Beginn des aktuellen Speicherjahres, maßgeblich <strong>für</strong><br />
<strong>den</strong> Index ist der Mittelwert der 12 Monatswerte der Fachserie 17<br />
Reihe 2, GP Nr. 35 Lfd.-Nr. 621, aus dem letzten abgeschlosse-<br />
nen Speicherjahr<br />
(4) Das Entgelt <strong>für</strong> die Betriebskosten <strong>für</strong> die tatsächliche Ausspeicherung PBA wird<br />
nach folgender Formel ermittelt:<br />
PBA = PSA * (PSA1/PSA0) * MA * K<br />
PBA = Entgelt <strong>für</strong> die Betriebskosten der Ausspeicherung in €<br />
PSA = 0,023 ct/kWh: spezifische Betriebskosten <strong>für</strong> die Ausspeicherung<br />
MA = Ausgespeicherte Wärmemenge in kWh<br />
K = 0,01 €/ct: Umrechnungsfaktor<br />
PSA1 und PSA0 sind wie folgt definiert: Statistisches Bundesamt Fachserie 17<br />
Reihe 2 Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz). E-<br />
lektrischer Strom, bei Abgabe an Sondervertragskun<strong>den</strong> in Hochspannung GP<br />
Nr. 35 Lfd 621.<br />
PSA0 = Index zu Beginn des Speicherjahres 2009/ 2010, maßgeblich <strong>für</strong><br />
<strong>den</strong> Index ist der Mittelwert der 12 Monatswerte der Fachserie 17<br />
Reihe 2, GP Nr. 35 Lfd.-Nr. 621, aus dem Zeitraum 01. April<br />
2008 – 31. März 2009<br />
PSA1 = Index zu Beginn des aktuellen Speicherjahres, maßgeblich <strong>für</strong><br />
<strong>den</strong> Index ist der Mittelwert der 12 Monatswerte der Fachserie 17<br />
Reihe 2, GP Nr. 35 Lfd.-Nr. 621, aus dem letzten abgeschlosse-<br />
nen Speicherjahr<br />
Seite 8 von 16
(5) Änderungen des Entgelts, infolge der Änderung der vorerwähnten Bezugsgrö-<br />
ßen, wer<strong>den</strong> jeweils am 01. April eines je<strong>den</strong> Jahres wirksam.<br />
(6) Sollten die in Absatz 2, 3 und 4 bezeichneten Indizes nicht mehr veröffentlicht<br />
wer<strong>den</strong>, so tritt an deren Stelle der diesem Index hinsichtlich der Vorausset-<br />
zungen weitestgehend entsprechende veröffentlichte Index. Das gleiche gilt,<br />
falls die Veröffentlichung nicht mehr vom Statistischen Bundesamt Wiesba<strong>den</strong><br />
erfolgt. StoreD wird dem Speicherkun<strong>den</strong> schriftlich einen neuen Index und <strong>den</strong><br />
Zeitpunkt des Inkrafttretens mitteilen.<br />
(7) StoreD teilt dem Speicherkun<strong>den</strong> bis spätestens zum 31. Dezember eines Jah-<br />
res die sich aus Absatz 2, 3 und 4 ergeben<strong>den</strong> Änderungen der Verhältnisse<br />
von L1/L0, I1/I0, PSE1/PSE0 und PSA1/PSA0 sowie die sich daraus ergeben<strong>den</strong> Ent-<br />
gelte des Jahrespreises und der Betriebskosten <strong>für</strong> das laufende Speicherjahr<br />
mit. Sollte StoreD die Anpassung bis zum 31. Dezember eines laufen<strong>den</strong> Spei-<br />
cherjahres nicht vornehmen, so wird StoreD <strong>den</strong> Speicherkun<strong>den</strong> darüber in-<br />
formieren und einen Ersatztermin benennen. Die neuen monatlichen Entgelte,<br />
mit Wirksamkeit ab dem ersten Tag des laufen<strong>den</strong> Speicherjahres, sind ent-<br />
sprechend der Mitteilung und der Vorlage der Rechnung unter Berücksichti-<br />
gung der Zahlungsbedingungen gemäß § 12 Absatz 2 Satz 2 der Anlage 1 zum<br />
<strong>Speichervertrag</strong> zu zahlen. Bis zur Mitteilung zahlt der Speicherkunde die mo-<br />
natlichen Entgelte in Höhe der im vorjährigen Speicherjahr gelten<strong>den</strong> Höhe<br />
entsprechend Rechnungslegung fort. Ergibt sich aus <strong>den</strong> Anpassungen gemäß<br />
Absatz 2, 3 und 4 ein höheres monatliches Entgelt, zahlt der Speicherkunde an<br />
StoreD <strong>den</strong> ausstehen<strong>den</strong> Betrag <strong>für</strong> die vergangenen Monate des laufen<strong>den</strong><br />
Speicherjahres nach Vorlage der Rechnung unter Berücksichtigung der Zah-<br />
lungsbedingungen gemäß § 12 Absatz 2 Satz 2 der Anlage 1 zum Speicherver-<br />
trag. Ergibt sich aus der Anpassung des Entgelts gemäß Absatz 2, 3 und 4 eine<br />
niedrigere monatliche Rate, erstattet StoreD dem Speicherkun<strong>den</strong> nach Vorla-<br />
ge der Rechnung unter Berücksichtigung der Zahlungsbedingungen gemäß §<br />
12 Absatz 2 Satz 2 der Anlage 1 zum <strong>Speichervertrag</strong> <strong>den</strong> zuviel gezahlten Be-<br />
trag auf ein vom Speicherkun<strong>den</strong> angegebenes Konto.<br />
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(8) Sämtliche Preisangaben sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich gelten-<br />
der Umsatzsteuer. Der Speicherkunde trägt sämtliche Steuern, Abgaben oder<br />
staatlich beziehungsweise behördlich veranlassten Belastungen bis zum Über-<br />
gabepunkt im Falle der Einspeicherung und ab dem Übergabepunkt im Falle<br />
der Ausspeicherung.<br />
(9) Sollten nach Vertragsschluss weitere Steuern oder Abgaben oder staatlich be-<br />
ziehungsweise behördlich veranlasste Belastungen eingeführt wer<strong>den</strong>, die im<br />
Zusammenhang mit <strong>den</strong> Speicherleistungen stehen, sind diese zusätzlichen<br />
Belastungen entsprechend ihrem Anteil am gesamten Arbeitsgasvolumen<br />
durch <strong>den</strong> Speicherkun<strong>den</strong> anteilig mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttre-<br />
tens zu tragen und wer<strong>den</strong> gesondert in Rechnung gestellt. Entsprechendes gilt<br />
bei Ermäßigung oder Fortfall solcher Belastungen, soweit der Speicherkunde<br />
sie bisher zu tragen hatte. Die Anpassung der Entgelte darf <strong>für</strong> keine Partei ei-<br />
nen zusätzlichen Gewinn zur Folge haben.<br />
(10) Die <strong>für</strong> die Ermittlung des Entgelts gemäß Absatz 2, 3 und 4 erforderlichen Be-<br />
rechnungen wer<strong>den</strong> ohne Auf- oder Abrundung auf drei Dezimalstellen durch-<br />
geführt. Die Preise gemäß Absatz 2, 3 und 4 wer<strong>den</strong> dann auf zwei Dezimal-<br />
stellen kaufmännisch auf- oder abgerundet.<br />
§ 4<br />
Speicherentgelt ab Beginn der Erstbefüllung der Kaverne 1 bis April 2017<br />
(1) Abweichend von § 3 zahlt der Speicherkunde ab Beginn der Erstbefüllung der<br />
Kaverne 1 und ab Aufnahme des Speicherbetriebs gemäß § 6 Absatz 3 der Ka-<br />
verne 1:<br />
a) <strong>den</strong> Preis <strong>für</strong> die Betriebskosten gemäß § 3 Absatz 3 und 4, sobald das<br />
Arbeitsgas des Speicherkun<strong>den</strong> eingespeichert wird, und<br />
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) 44% des Jahrespreises Pa gemäß § 3 Absatz 2 und zwar von dem ersten<br />
Tag der mit Aufnahme des Speicherbetriebs gemäß § 6 Absatz 3 zur Ver-<br />
fügung stehen<strong>den</strong> Speicherleistungen an. Zur Klarstellung gilt, dass der<br />
Jahrespreis <strong>für</strong> einen unvollständigen Monat definiert wird als 1/12 von<br />
44% des Jahrespreises <strong>für</strong> die Speicherleistungen, multipliziert mit der<br />
Anzahl der Tage, an welchen die Speicherleistungen teilweise zur Verfü-<br />
gung stehen, und dividiert durch die Anzahl der Kalendertage des betref-<br />
fen<strong>den</strong> Monats. Der früheste Zeitpunkt, ab welchem der Speicherkunde<br />
einen solchen Teil des Jahrespreises zahlen muss, ist in jedem Fall der<br />
Tag der Aufnahme des Speicherbetriebs gemäß § 6 Absatz 3 der Kaverne<br />
1.<br />
c) Weicht die tatsächliche Verfügbarkeit der Speicherleistungen um mehr als<br />
50 % der Speicherleistungen gemäß § 1 ab, so zahlt der Speicherkunde<br />
<strong>den</strong> Jahrespreis gemäß § 3 Absatz 2 im Verhältnis zu <strong>den</strong> tatsächlich ver-<br />
fügbaren Speicherleistungen.<br />
(2) Ab Beginn der Erstbefüllung der Kaverne 2 und ab Aufnahme des Speicherbe-<br />
triebs gemäß § 6 Absatz 3 der Kaverne 2, zahlt der Speicherkunde zusätzlich<br />
zu dem in Absatz 1 genannten Betrag <strong>den</strong> übrigen Teil des Jahrespreises ge-<br />
mäß § 3 Absatz 2, und zwar von dem ersten Tag der Verfügbarkeit des zweiten<br />
Teils der Speicherleistungen an. Zur Klarstellung gilt, dass der übrige Teil des<br />
Jahrespreises <strong>für</strong> einen unvollständigen Monat definiert wird als 1/12 von 56%<br />
des Jahrespreises <strong>für</strong> die Speicherleistungen, multipliziert mit der Anzahl der<br />
Tage, an welchen die Speicherleistungen zur Verfügung stehen, und dividiert<br />
durch die Anzahl der Tage des betreffen<strong>den</strong> Monats. Der früheste Zeitpunkt, ab<br />
welchem der Speicherkunde einen solchen Teil des Jahrespreises zahlen<br />
muss, ist in jedem Fall der Tag der Aufnahme des Speicherbetriebs der Kaver-<br />
ne 2.<br />
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Weicht die tatsächliche Verfügbarkeit der Speicherleistungen von <strong>den</strong> Spei-<br />
cherleistungen gemäß § 1 ab, so zahlt der Speicherkunde <strong>den</strong> Jahrespreis ge-<br />
mäß § 3 Absatz 2 im Verhältnis zu <strong>den</strong> tatsächlich verfügbaren Speicherleis-<br />
tungen.<br />
§ 5<br />
Reduzierung des Speicherentgelts bei Verringerung des<br />
Speichervolumens<br />
(1) Falls das verfügbare Arbeitsgasvolumen AGVneu bei Aufnahme des Speicherbe-<br />
triebes kleiner sein sollte als das durch <strong>den</strong> Speicherkun<strong>den</strong> gemäß § 1 Absatz 4<br />
in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Satz 1 gebuchte AGVSoll und sich dadurch die Zu-<br />
sammensetzung der Pakettypen ändert, wird StoreD das Jahresentgelt gemäß<br />
§ 1 Absatz 1 mit dem in Absatz 3 beschriebenen Verfahren senken.<br />
(2) Der monetäre Anteil des Arbeitsgasvolumens MAGV an dem Jahresentgelt beträgt<br />
<strong>für</strong> <strong>den</strong> Pakettyp A 20 %, beim Pakettyp B 45 % und beim Pakettyp C 70 %.<br />
(3) Das reduzierte Jahresentgelt P0neu berechnet sich wie folgt:<br />
P0neu = P0 - [(P0 * MAGV) * (1- AGVneu/ AGVSoll)]<br />
§ 6<br />
Vertragslaufzeit / Bedingungen<br />
(1) Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft und endet am ____________.<br />
(2) Die Speicherleistungen wer<strong>den</strong> vorbehaltlich des Absatzes 3 vom 01. Oktober<br />
2015 bis zum ____________ erbracht.<br />
(3) StoreD beabsichtigt, die Speicherleistungen <strong>für</strong> die Kaverne 1 des <strong>Gasspeicher</strong>s<br />
<strong>Ohrensen</strong> am 01. Oktober 2015 und <strong>für</strong> die Kaverne 2 des <strong>Gasspeicher</strong>s Ohren-<br />
Seite 12 von 16
sen am 01. Oktober 2016 nach jeweils erfolgter Erstbefüllung zur Verfügung zu<br />
stellen (Aufnahme des Speicherbetriebes). Die Aufnahme des Speicherbetriebes<br />
kann erst nach Einspeicherung von Kissengas und Arbeitsgas gemäß <strong>den</strong> Be-<br />
stimmungen zur Erstbefüllung (Anlage 4, Regeln <strong>für</strong> die Erstbefüllung des Gas-<br />
speichers <strong>Ohrensen</strong>) erfolgen.<br />
(4) Die Aufnahme des Speicherbetriebes gemäß vorstehendem Absatz steht unter<br />
Voraussetzungen, die nicht ausschließlich <strong>den</strong> Einflussmöglichkeiten und der Ri-<br />
sikosphäre von StoreD unterfallen. Insbesondere müssen die geologischen Ge-<br />
gebenheiten der Kavernen <strong>den</strong> Speicherausbau ermöglichen, die notwendigen<br />
behördlichen Genehmigungen erlangt wer<strong>den</strong> und die Verträge mit einem geeig-<br />
neten Unternehmen über die Übernahme der bei dem Speicherbau anfallen<strong>den</strong><br />
Sole abgeschlossen wer<strong>den</strong>. Soweit die Kaverne 1 nicht bis zum<br />
01. Oktober 2015 und die Kaverne 2 nicht bis zum 01. Oktober 2016 jeweils unter<br />
Berücksichtigung der Einspeicherung von Kissengas und Arbeitsgas gemäß Ab-<br />
satz 3 Satz 2 <strong>für</strong> die Speichernutzung zur Verfügung stehen, und hier<strong>für</strong> Gründe<br />
wie die vorgenannten ursächlich sind, die nicht ausschließlich <strong>den</strong> Einflussmög-<br />
lichkeiten und der Risikosphäre von StoreD unterfallen, verschiebt sich der Be-<br />
ginn der Speicherleistungen sowie der Entgeltzahlungen bis zur Aufnahme des<br />
Speicherbetriebes. StoreD wird dem Speicherkun<strong>den</strong> bis zum 30. Juni 2014<br />
schriftlich mitteilen, ob eine Aufnahme des Speicherbetriebes zu <strong>den</strong> vorgenann-<br />
ten Zeitpunkten erfolgen wird. Wenn eine Verschiebung um mehr als 25 Monate<br />
mitgeteilt wird, hat der Speicherkunde das Recht, diesen Vertrag mit einer Frist<br />
von 3 Monaten zum 31. Dezember 2014 zu kündigen. Der Speicherkunde kann<br />
gegen StoreD keine weiteren Ansprüche wegen einer Verschiebung der Aufnah-<br />
me des Speicherbetriebes geltend machen, insbesondere steht dem Speicher-<br />
kun<strong>den</strong> kein Scha<strong>den</strong>sersatzanspruch gegen StoreD aus diesem Grund zu.<br />
Sollte sich nach dem 30. Juni 2014 die Einspeicherung von Arbeitsgas aus<br />
Grün<strong>den</strong> verzögern, die StoreD nicht zu vertreten hat, verschiebt sich die Auf-<br />
nahme des Speicherbetriebes, bis die Voraussetzungen gemäß Absatz 3 erfüllt<br />
sind.<br />
Seite 13 von 16
(5) Sofern die Aufnahme des Speicherbetriebes durch StoreD deswegen nicht erfol-<br />
gen kann, weil die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) bis<br />
zum 31. März 2015 <strong>den</strong> <strong>für</strong> die Aufnahme des Speicherbetriebes erforderlichen<br />
Netzanschluss nicht herstellt und/oder ferner die <strong>für</strong> StoreD (z. B. <strong>für</strong> die Einspei-<br />
cherung von Kissengas) erforderlichen Transportkapazitäten auf dem Fernlei-<br />
tungsnetz nicht zur Verfügung stellt, verschiebt sich der Beginn der Speicherleis-<br />
tungen und der Entgeltzahlungen bis zur Aufnahme des Speicherbetriebes. Al-<br />
ternativ hat StoreD das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten. Ein solcher<br />
Rücktritt muss bis zum 31. März 2014 erfolgen.<br />
(6) Wenn GUD die von StoreD im Rahmen des Speicherbaus benötigten Transport-<br />
kapazitäten nur teilweise zur Verfügung stellt, ist StoreD berechtigt, <strong>den</strong> Spei-<br />
cherbetrieb teilweise aufzunehmen. In diesem Fall verringern sich die Speicher-<br />
leistungen gemäß § 1 sowie das zu leistende Entgelt gemäß § 3 und 4 entspre-<br />
chend.<br />
(7) Sollte auf Grund von Ereignissen gemäß Absatz 4 und 5 der Zeitpunkt der Auf-<br />
nahme des Speicherbetriebs von Absatz 3 abweichen, so wird die Aufnahme des<br />
Speicherbetriebs zu einem Zeitpunkt innerhalb des Speicherjahres erfolgen, der<br />
eine Erstbefüllung zum größten Teil im 1. Halbjahr des Speicherjahres vor der<br />
Aufnahme des Speicherbetriebes ermöglicht.<br />
§ 7<br />
Vertragsbestandteile<br />
(1) Die Geschäftsbedingungen <strong>für</strong> Speicherleistungen (<strong>Gasspeicher</strong> <strong>Ohrensen</strong>) in<br />
ihrer jeweils gültigen Fassung (Anlage 1), die Vertragsabwicklungsbedingungen<br />
(Anlage 2), das Technical Manual <strong>Gasspeicher</strong> <strong>Ohrensen</strong> (Anlage 3), die Regeln<br />
<strong>für</strong> die Erstbefüllung des <strong>Gasspeicher</strong>s <strong>Ohrensen</strong> (Anlage 4), die Beschreibung<br />
der Speicherpakete und Pakettypen (Anlage 5) sowie die Sonderregelungen im<br />
Seite 14 von 16
Rahmen der Integrated Open Season (IOS) der Gasunie Deutschland Transport<br />
Services GmbH (GUD) (Anlage 6) sind Bestandteile dieses Vertrages.<br />
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit in<br />
jedem Fall der Schriftform. Gleiches gilt auch <strong>für</strong> die Abänderung des Schrift-<br />
formerfordernisses.<br />
(3) Mündliche Nebenabre<strong>den</strong> sind nicht getroffen.<br />
§ 8<br />
Salvatorische Klausel<br />
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder<br />
wer<strong>den</strong>, so bleibt die Wirksamkeit der verbleiben<strong>den</strong> Bestimmungen hiervon unbe-<br />
rührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestim-<br />
mung durch eine im wirtschaftlichen Erfolg ihr möglichst entsprechende wirksame<br />
Regelung zu ersetzen, die das bei Vertragsschluss bestehende Verhältnis zwischen<br />
Leistung und Gegenleistung wiederherstellt. Entsprechendes gilt bei Vorliegen einer<br />
Regelungslücke. § 139 BGB findet keine Anwendung.<br />
§ 9<br />
Mitteilungen<br />
Zum Zwecke von Mitteilungen, die aufgrund dieses Vertrages zu machen sind, wer-<br />
<strong>den</strong> die folgen<strong>den</strong> Kontaktdaten benutzt, bis eine Partei der anderen etwas anderes<br />
mitteilt:<br />
Für StoreD:<br />
Seite 15 von 16
Für Speicherkunde:<br />
Dieser Vertrag wurde in zwei Ausfertigungen unterzeichnet.<br />
..............., <strong>den</strong> ............................ ............, <strong>den</strong> ..........................<br />
................................................... .........................................................<br />
<strong>Storengy</strong> Deutschland GmbH Speicherkunde<br />
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