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Speichervertrag für den Gasspeicher Ohrensen - Storengy ...

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zwischen<br />

und<br />

<strong>Speichervertrag</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Gasspeicher</strong> <strong>Ohrensen</strong><br />

Stand: 05.Oktober 2009<br />

<strong>Storengy</strong> Deutschland GmbH<br />

Registernummer HRB 201364<br />

Zimmerstraße 56<br />

10117 Berlin<br />

Speicherkunde<br />

- nachstehend „StoreD“ genannt -<br />

- nachstehend „Speicherkunde“ genannt -<br />

- beide einzeln oder zusammen nachstehend eine „Partei“ oder<br />

„die Parteien“ genannt -<br />

Seite 1 von 16


Inhaltsverzeichnis<br />

§ 1 Speicherleistungen 3<br />

§ 2 Anpassung der Speicherpakete und der ungebündelten Speicherleistungen 4<br />

§ 3 Speicherentgelt 5<br />

§ 4 Speicherentgelt ab Beginn der Erstbefüllung der Kaverne 1 bis April 2017 10<br />

§ 5 Reduzierung des Speicherentgelts bei Verringerung des Speichervolumens 12<br />

§ 6 Vertragslaufzeit / Bedingungen 12<br />

§ 7 Vertragsbestandteile 14<br />

§ 8 Salvatorische Klausel 15<br />

§ 9 Mitteilungen 15<br />

Seite 2 von 16


§ 1<br />

Speicherleistungen<br />

(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung der Speicherleistungen<br />

(„Speicherleistungen“) gemäß der nachfolgen<strong>den</strong> Absätze im <strong>Gasspeicher</strong> Oh-<br />

rensen durch StoreD <strong>für</strong> <strong>den</strong> Speicherkun<strong>den</strong> im Rahmen dieses Vertrages.<br />

(2) StoreD stellt dem Speicherkun<strong>den</strong> Speicherpakete mit <strong>den</strong> Eigenschaften gemäß<br />

Anlage 5 (Speicherpakete und Pakettypen) des <strong>Speichervertrag</strong>es zur Verfügung:<br />

Pakettyp ____<br />

Anzahl gebuchter Speicherpakete ____Stk.<br />

(3) Darüber hinaus stellt StoreD dem Speicherkun<strong>den</strong> die folgen<strong>den</strong> ungebündelten<br />

einzelnen Speicherleistungen in Prozent der Speicherleistungen der Speicherpa-<br />

kete zur Verfügung:<br />

Arbeitsgasvolumen: __________ % entspricht __________ kWh<br />

Einspeicherleistung: __________ % entspricht __________ kWh/h<br />

Ausspeicherleistung: __________ % entspricht __________ kWh/h<br />

(4) Als Summe ergibt sich aus <strong>den</strong> Absätzen 2 und 3:<br />

Arbeitsgasvolumen: __________ kWh<br />

Einspeicherleistung: __________ kWh/h<br />

Ausspeicherleistung: __________ kWh/h<br />

(5) Die Speicherleistungen wer<strong>den</strong> von StoreD in einer ersten Stufe ab 01. Oktober<br />

2015 in Höhe von 44% der ab dem 01. Oktober 2016 verfügbaren Speicherleis-<br />

tungen gemäß Absatz 4 und gemäß § 6 Absatz 3 zur Verfügung gestellt.<br />

(6) Der Speicherkunde ist verpflichtet, die Speicherleistungen abzunehmen und das<br />

Speicherentgelt <strong>für</strong> die Speicherleistungen gemäß <strong>den</strong> Bedingungen der §§ 3<br />

und 4 zu zahlen.<br />

Seite 3 von 16


§ 2<br />

Anpassung der Speicherpakete und der ungebündelten<br />

Speicherleistungen<br />

(1) Die angebotenen Speicherleistungen basieren auf der Planung durch StoreD. Auf<br />

Grund von Abweichungen in der technischen Realisierung des Speicherbaus<br />

kann es zu Abweichungen von der beschriebenen Anzahl der Speicherpakete<br />

und ungebündelten einzelnen Speicherleistungen kommen.<br />

(2) Der Speicherkunde bucht 75% des Arbeitsgasvolumens der Speicherpakete und<br />

des Arbeitsgasvolumens der ungebündelten einzelnen Speicherleistungen ge-<br />

mäß § 1 Absatz 2 und 3 und Anlage 5 (Speicherpakete und Pakettypen) fest. Die<br />

weiteren 25% des Arbeitsgasvolumens der Speicherpakete und des Arbeitsgas-<br />

volumens der ungebündelten einzelnen Speicherleistungen gemäß § 1 Absatz 2<br />

und 3 und Anlage 5 (Speicherpakete und Pakettypen) sind ebenfalls fest zu bu-<br />

chen, stehen allerdings unter dem Vorbehalt der StoreD, dass, falls beim Spei-<br />

cherbau das geplante Speichervolumen nicht erreicht wird, dieses Volumen ganz<br />

oder teilweise nicht genutzt wer<strong>den</strong> kann.<br />

(3) Im Falle, dass sich Abweichungen vom geplanten zum realisierten Speichervolu-<br />

men ergeben, ist StoreD berechtigt, das Arbeitsgasvolumen der Speicherpakete<br />

und das Arbeitsgasvolumen der ungebündelten einzelnen Speicherleistungen<br />

gemäß § 1 Absatz 2 und 3 und Anlage 5 (Speicherpakete und Pakettypen) anzu-<br />

passen. Die Ein- und Ausspeicherleistungen sind von der Anpassung nicht be-<br />

troffen. Die Anpassung erfolgt pro rata bei allen Speicherkun<strong>den</strong>.<br />

(4) Für <strong>den</strong> Fall, dass sich Abweichungen gemäß Absatz 1 ergeben, können auch<br />

die in Anlage 3 (Technical Manual <strong>Gasspeicher</strong> <strong>Ohrensen</strong>) dargestellten Ein- und<br />

Ausspeicherkennlinien angepasst wer<strong>den</strong>.<br />

Seite 4 von 16


(5) StoreD wird dem Speicherkun<strong>den</strong> spätestens 8 (acht) Monate vor Aufnahme des<br />

Speicherbetriebs gemäß § 6 Absatz 3 der Kaverne 1 und 8 (acht) Monate vor<br />

Aufnahme des Speicherbetriebs gemäß § 6 Absatz 3 der Kaverne 2 das verbind-<br />

liche vertragsrelevante Arbeitsgasvolumen <strong>für</strong> die Speicherpakete und <strong>für</strong> die un-<br />

gebündelten einzelnen Speicherleistungen mitteilen. StoreD wird dem Speicher-<br />

kun<strong>den</strong> so frühzeitig wie möglich Informationen über die Höhe des Arbeitsgasvo-<br />

lumens zur Verfügung stellen.<br />

§ 3<br />

Speicherentgelt<br />

(1) Das Jahresentgelt P0 <strong>für</strong> die Speicherleistungen setzt sich additiv zusammen aus<br />

<strong>den</strong> Positionen a) und b) wie folgt:<br />

a) dem Preis <strong>für</strong> die Speicherpakete gemäß § 1 Absatz 2 (Anzahl der Spei-<br />

cherpakete multipliziert mit dem spezifischen Paketpreis).<br />

Spezifischer Paketpreis: ____________ €/Paket/a<br />

Jährliches Entgelt <strong>für</strong> die gebuchten Speicherpakete: ___________ €/a<br />

b) dem Preis <strong>für</strong> die ungebündelten einzelnen Speicherleistungen gemäß § 1<br />

Absatz 3 (ungebündelte einzelne Speicherleistungen multipliziert mit dem<br />

spezifischen ungebündelten Speicherleistungspreis).<br />

Spezifischer Preis <strong>für</strong> Arbeitsgasvolumen _________ €/(kWh)/a<br />

Spezifischer Preis <strong>für</strong> Einspeicherleistung _________ €/(kWh)/h/a<br />

Spezifischer Preis <strong>für</strong> Ausspeicherleistung _________ €/(kWh)/h/a<br />

Jährliches Entgelt <strong>für</strong> Arbeitsgasvolumen _______ _______€/a<br />

Jährliches Entgelt <strong>für</strong> Einspeicherleistung ______________€/a<br />

Jährliches Entgelt <strong>für</strong> Ausspeicherleistung ______________€/a<br />

P0 = __________________ €/a<br />

Seite 5 von 16


(2) Der Jahrespreis Pa <strong>für</strong> die Bereitstellung der Speicherleistung wird nach folgen-<br />

der Formel ermittelt:<br />

Pa = Po * (0,50 * L1/L0+ 0,50 * I1/I0)<br />

Pa = Jahrespreis pro Jahr in €<br />

Po = Jahresentgelt in €<br />

L1 und L0 sind wie folgt definiert: Index Bruttomonatsverdienste Deutschland in<br />

% des Statistischen Bundesamtes Wiesba<strong>den</strong>, Fachserie 16 Reihe 2.2, D E-<br />

nergieversorgung.<br />

L0 = Index zu Beginn des Speicherjahres 2009/ 2010, maßgeblich <strong>für</strong><br />

<strong>den</strong> Index ist der Mittelwert der 4 Quartalswerte der Fachserie 16<br />

Reihe 2.2, D Energieversorgung aus dem Zeitraum 01. April<br />

2008 – 31. März 2009<br />

L1 = Index zu Beginn des aktuellen Speicherjahres, maßgeblich <strong>für</strong><br />

<strong>den</strong> Index ist der Mittelwert der 4 Quartalswerte der Fachserie 16<br />

Reihe 2.2, D Energieversorgung aus dem letzten abgeschlosse-<br />

ne Speicherjahr<br />

I1 und I0 sind wie folgt definiert: Index der Erzeugerpreise industrieller Produkte,<br />

Inlandsabsatz, Investitionsgüter, Veröffentlichungen des Statistischen Bundes-<br />

amts Wiesba<strong>den</strong> / Fachserie 17, Reihe 2 „Preise und Preisindizes <strong>für</strong> gewerbli-<br />

che Produkte (Erzeugerpreise) Lfd.-Nr. 3“<br />

I0 = Index zu Beginn des Speicherjahres 2009/ 2010, maßgeblich <strong>für</strong><br />

<strong>den</strong> Index ist der Mittelwert der 12 Monatswerte der Fachserie 17<br />

Reihe 2, Lfd.-Nr. 3, aus dem Zeitraum 01. April 2008 – 31. März<br />

2009<br />

I1 = Index zu Beginn des aktuellen Speicherjahres, maßgeblich <strong>für</strong><br />

<strong>den</strong> Index ist der Mittelwert der 12 Monatswerte der Fachserie 17<br />

Seite 6 von 16


Reihe 2, Lfd.-Nr. 3, aus dem letzten abgeschlossenen Speicher-<br />

jahr<br />

(Dieser Index ist öffentlich und kostenlos verfügbar: https://www-ec.destatis.de.)<br />

Das Jahresentgelt <strong>für</strong> die Speicherleistungen enthält zudem ein Systemdienstleis-<br />

tungsentgelt hinsichtlich sämtlicher erforderlicher Dienstleistungen wie beispielweise<br />

jedoch nicht abschließend Rechnungsstellung, technische Betriebsführung und<br />

Dienstleistungen gemäß <strong>den</strong> Vertragsabwicklungsbedingungen.<br />

Das Jahresentgelt ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Speicherkapa-<br />

zität durch <strong>den</strong> Speicherkun<strong>den</strong> an StoreD zu zahlen.<br />

(3) Zusätzlich zum Jahrespreis Pa sind die Betriebskosten PBE und PBA <strong>für</strong> die tat-<br />

sächliche Ein- und Ausspeicherung gemäß Absatz 3 und 4 zu zahlen. Das Ent-<br />

gelt <strong>für</strong> die Betriebskosten <strong>für</strong> die tatsächliche Einspeicherung PBE wird nach<br />

folgender Formel ermittelt:<br />

PBE = PSE * (PSE1/PSE0) * ME * K<br />

PBE = Entgelt <strong>für</strong> die Betriebskosten der Einspeicherung in €<br />

PSE = 0,062 ct/kWh: spezifische Betriebskosten <strong>für</strong> die Einspeicherung<br />

ME = Eingespeicherte Wärmemenge in kWh<br />

K = 0,01 €/ct: Umrechnungsfaktor<br />

PSE1 und PSE0 sind wie folgt definiert: Statistisches Bundesamt Fachserie 17<br />

Reihe 2 Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz). E-<br />

lektrischer Strom, bei Abgabe an Sondervertragskun<strong>den</strong> in Hochspannung GP<br />

Nr. 35 Lfd 621.<br />

PSE0 = Index zu Beginn des Speicherjahres 2009/ 2010, maßgeblich <strong>für</strong><br />

<strong>den</strong> Index ist der Mittelwert der 12 Monatswerte der Fachserie 17<br />

Reihe 2, GP Nr. 35 Lfd.-Nr. 621, aus dem Zeitraum 01. April<br />

2008 – 31. März 2009<br />

Seite 7 von 16


PSE1 = Index zu Beginn des aktuellen Speicherjahres, maßgeblich <strong>für</strong><br />

<strong>den</strong> Index ist der Mittelwert der 12 Monatswerte der Fachserie 17<br />

Reihe 2, GP Nr. 35 Lfd.-Nr. 621, aus dem letzten abgeschlosse-<br />

nen Speicherjahr<br />

(4) Das Entgelt <strong>für</strong> die Betriebskosten <strong>für</strong> die tatsächliche Ausspeicherung PBA wird<br />

nach folgender Formel ermittelt:<br />

PBA = PSA * (PSA1/PSA0) * MA * K<br />

PBA = Entgelt <strong>für</strong> die Betriebskosten der Ausspeicherung in €<br />

PSA = 0,023 ct/kWh: spezifische Betriebskosten <strong>für</strong> die Ausspeicherung<br />

MA = Ausgespeicherte Wärmemenge in kWh<br />

K = 0,01 €/ct: Umrechnungsfaktor<br />

PSA1 und PSA0 sind wie folgt definiert: Statistisches Bundesamt Fachserie 17<br />

Reihe 2 Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz). E-<br />

lektrischer Strom, bei Abgabe an Sondervertragskun<strong>den</strong> in Hochspannung GP<br />

Nr. 35 Lfd 621.<br />

PSA0 = Index zu Beginn des Speicherjahres 2009/ 2010, maßgeblich <strong>für</strong><br />

<strong>den</strong> Index ist der Mittelwert der 12 Monatswerte der Fachserie 17<br />

Reihe 2, GP Nr. 35 Lfd.-Nr. 621, aus dem Zeitraum 01. April<br />

2008 – 31. März 2009<br />

PSA1 = Index zu Beginn des aktuellen Speicherjahres, maßgeblich <strong>für</strong><br />

<strong>den</strong> Index ist der Mittelwert der 12 Monatswerte der Fachserie 17<br />

Reihe 2, GP Nr. 35 Lfd.-Nr. 621, aus dem letzten abgeschlosse-<br />

nen Speicherjahr<br />

Seite 8 von 16


(5) Änderungen des Entgelts, infolge der Änderung der vorerwähnten Bezugsgrö-<br />

ßen, wer<strong>den</strong> jeweils am 01. April eines je<strong>den</strong> Jahres wirksam.<br />

(6) Sollten die in Absatz 2, 3 und 4 bezeichneten Indizes nicht mehr veröffentlicht<br />

wer<strong>den</strong>, so tritt an deren Stelle der diesem Index hinsichtlich der Vorausset-<br />

zungen weitestgehend entsprechende veröffentlichte Index. Das gleiche gilt,<br />

falls die Veröffentlichung nicht mehr vom Statistischen Bundesamt Wiesba<strong>den</strong><br />

erfolgt. StoreD wird dem Speicherkun<strong>den</strong> schriftlich einen neuen Index und <strong>den</strong><br />

Zeitpunkt des Inkrafttretens mitteilen.<br />

(7) StoreD teilt dem Speicherkun<strong>den</strong> bis spätestens zum 31. Dezember eines Jah-<br />

res die sich aus Absatz 2, 3 und 4 ergeben<strong>den</strong> Änderungen der Verhältnisse<br />

von L1/L0, I1/I0, PSE1/PSE0 und PSA1/PSA0 sowie die sich daraus ergeben<strong>den</strong> Ent-<br />

gelte des Jahrespreises und der Betriebskosten <strong>für</strong> das laufende Speicherjahr<br />

mit. Sollte StoreD die Anpassung bis zum 31. Dezember eines laufen<strong>den</strong> Spei-<br />

cherjahres nicht vornehmen, so wird StoreD <strong>den</strong> Speicherkun<strong>den</strong> darüber in-<br />

formieren und einen Ersatztermin benennen. Die neuen monatlichen Entgelte,<br />

mit Wirksamkeit ab dem ersten Tag des laufen<strong>den</strong> Speicherjahres, sind ent-<br />

sprechend der Mitteilung und der Vorlage der Rechnung unter Berücksichti-<br />

gung der Zahlungsbedingungen gemäß § 12 Absatz 2 Satz 2 der Anlage 1 zum<br />

<strong>Speichervertrag</strong> zu zahlen. Bis zur Mitteilung zahlt der Speicherkunde die mo-<br />

natlichen Entgelte in Höhe der im vorjährigen Speicherjahr gelten<strong>den</strong> Höhe<br />

entsprechend Rechnungslegung fort. Ergibt sich aus <strong>den</strong> Anpassungen gemäß<br />

Absatz 2, 3 und 4 ein höheres monatliches Entgelt, zahlt der Speicherkunde an<br />

StoreD <strong>den</strong> ausstehen<strong>den</strong> Betrag <strong>für</strong> die vergangenen Monate des laufen<strong>den</strong><br />

Speicherjahres nach Vorlage der Rechnung unter Berücksichtigung der Zah-<br />

lungsbedingungen gemäß § 12 Absatz 2 Satz 2 der Anlage 1 zum Speicherver-<br />

trag. Ergibt sich aus der Anpassung des Entgelts gemäß Absatz 2, 3 und 4 eine<br />

niedrigere monatliche Rate, erstattet StoreD dem Speicherkun<strong>den</strong> nach Vorla-<br />

ge der Rechnung unter Berücksichtigung der Zahlungsbedingungen gemäß §<br />

12 Absatz 2 Satz 2 der Anlage 1 zum <strong>Speichervertrag</strong> <strong>den</strong> zuviel gezahlten Be-<br />

trag auf ein vom Speicherkun<strong>den</strong> angegebenes Konto.<br />

Seite 9 von 16


(8) Sämtliche Preisangaben sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich gelten-<br />

der Umsatzsteuer. Der Speicherkunde trägt sämtliche Steuern, Abgaben oder<br />

staatlich beziehungsweise behördlich veranlassten Belastungen bis zum Über-<br />

gabepunkt im Falle der Einspeicherung und ab dem Übergabepunkt im Falle<br />

der Ausspeicherung.<br />

(9) Sollten nach Vertragsschluss weitere Steuern oder Abgaben oder staatlich be-<br />

ziehungsweise behördlich veranlasste Belastungen eingeführt wer<strong>den</strong>, die im<br />

Zusammenhang mit <strong>den</strong> Speicherleistungen stehen, sind diese zusätzlichen<br />

Belastungen entsprechend ihrem Anteil am gesamten Arbeitsgasvolumen<br />

durch <strong>den</strong> Speicherkun<strong>den</strong> anteilig mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttre-<br />

tens zu tragen und wer<strong>den</strong> gesondert in Rechnung gestellt. Entsprechendes gilt<br />

bei Ermäßigung oder Fortfall solcher Belastungen, soweit der Speicherkunde<br />

sie bisher zu tragen hatte. Die Anpassung der Entgelte darf <strong>für</strong> keine Partei ei-<br />

nen zusätzlichen Gewinn zur Folge haben.<br />

(10) Die <strong>für</strong> die Ermittlung des Entgelts gemäß Absatz 2, 3 und 4 erforderlichen Be-<br />

rechnungen wer<strong>den</strong> ohne Auf- oder Abrundung auf drei Dezimalstellen durch-<br />

geführt. Die Preise gemäß Absatz 2, 3 und 4 wer<strong>den</strong> dann auf zwei Dezimal-<br />

stellen kaufmännisch auf- oder abgerundet.<br />

§ 4<br />

Speicherentgelt ab Beginn der Erstbefüllung der Kaverne 1 bis April 2017<br />

(1) Abweichend von § 3 zahlt der Speicherkunde ab Beginn der Erstbefüllung der<br />

Kaverne 1 und ab Aufnahme des Speicherbetriebs gemäß § 6 Absatz 3 der Ka-<br />

verne 1:<br />

a) <strong>den</strong> Preis <strong>für</strong> die Betriebskosten gemäß § 3 Absatz 3 und 4, sobald das<br />

Arbeitsgas des Speicherkun<strong>den</strong> eingespeichert wird, und<br />

Seite 10 von 16


) 44% des Jahrespreises Pa gemäß § 3 Absatz 2 und zwar von dem ersten<br />

Tag der mit Aufnahme des Speicherbetriebs gemäß § 6 Absatz 3 zur Ver-<br />

fügung stehen<strong>den</strong> Speicherleistungen an. Zur Klarstellung gilt, dass der<br />

Jahrespreis <strong>für</strong> einen unvollständigen Monat definiert wird als 1/12 von<br />

44% des Jahrespreises <strong>für</strong> die Speicherleistungen, multipliziert mit der<br />

Anzahl der Tage, an welchen die Speicherleistungen teilweise zur Verfü-<br />

gung stehen, und dividiert durch die Anzahl der Kalendertage des betref-<br />

fen<strong>den</strong> Monats. Der früheste Zeitpunkt, ab welchem der Speicherkunde<br />

einen solchen Teil des Jahrespreises zahlen muss, ist in jedem Fall der<br />

Tag der Aufnahme des Speicherbetriebs gemäß § 6 Absatz 3 der Kaverne<br />

1.<br />

c) Weicht die tatsächliche Verfügbarkeit der Speicherleistungen um mehr als<br />

50 % der Speicherleistungen gemäß § 1 ab, so zahlt der Speicherkunde<br />

<strong>den</strong> Jahrespreis gemäß § 3 Absatz 2 im Verhältnis zu <strong>den</strong> tatsächlich ver-<br />

fügbaren Speicherleistungen.<br />

(2) Ab Beginn der Erstbefüllung der Kaverne 2 und ab Aufnahme des Speicherbe-<br />

triebs gemäß § 6 Absatz 3 der Kaverne 2, zahlt der Speicherkunde zusätzlich<br />

zu dem in Absatz 1 genannten Betrag <strong>den</strong> übrigen Teil des Jahrespreises ge-<br />

mäß § 3 Absatz 2, und zwar von dem ersten Tag der Verfügbarkeit des zweiten<br />

Teils der Speicherleistungen an. Zur Klarstellung gilt, dass der übrige Teil des<br />

Jahrespreises <strong>für</strong> einen unvollständigen Monat definiert wird als 1/12 von 56%<br />

des Jahrespreises <strong>für</strong> die Speicherleistungen, multipliziert mit der Anzahl der<br />

Tage, an welchen die Speicherleistungen zur Verfügung stehen, und dividiert<br />

durch die Anzahl der Tage des betreffen<strong>den</strong> Monats. Der früheste Zeitpunkt, ab<br />

welchem der Speicherkunde einen solchen Teil des Jahrespreises zahlen<br />

muss, ist in jedem Fall der Tag der Aufnahme des Speicherbetriebs der Kaver-<br />

ne 2.<br />

Seite 11 von 16


Weicht die tatsächliche Verfügbarkeit der Speicherleistungen von <strong>den</strong> Spei-<br />

cherleistungen gemäß § 1 ab, so zahlt der Speicherkunde <strong>den</strong> Jahrespreis ge-<br />

mäß § 3 Absatz 2 im Verhältnis zu <strong>den</strong> tatsächlich verfügbaren Speicherleis-<br />

tungen.<br />

§ 5<br />

Reduzierung des Speicherentgelts bei Verringerung des<br />

Speichervolumens<br />

(1) Falls das verfügbare Arbeitsgasvolumen AGVneu bei Aufnahme des Speicherbe-<br />

triebes kleiner sein sollte als das durch <strong>den</strong> Speicherkun<strong>den</strong> gemäß § 1 Absatz 4<br />

in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Satz 1 gebuchte AGVSoll und sich dadurch die Zu-<br />

sammensetzung der Pakettypen ändert, wird StoreD das Jahresentgelt gemäß<br />

§ 1 Absatz 1 mit dem in Absatz 3 beschriebenen Verfahren senken.<br />

(2) Der monetäre Anteil des Arbeitsgasvolumens MAGV an dem Jahresentgelt beträgt<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> Pakettyp A 20 %, beim Pakettyp B 45 % und beim Pakettyp C 70 %.<br />

(3) Das reduzierte Jahresentgelt P0neu berechnet sich wie folgt:<br />

P0neu = P0 - [(P0 * MAGV) * (1- AGVneu/ AGVSoll)]<br />

§ 6<br />

Vertragslaufzeit / Bedingungen<br />

(1) Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft und endet am ____________.<br />

(2) Die Speicherleistungen wer<strong>den</strong> vorbehaltlich des Absatzes 3 vom 01. Oktober<br />

2015 bis zum ____________ erbracht.<br />

(3) StoreD beabsichtigt, die Speicherleistungen <strong>für</strong> die Kaverne 1 des <strong>Gasspeicher</strong>s<br />

<strong>Ohrensen</strong> am 01. Oktober 2015 und <strong>für</strong> die Kaverne 2 des <strong>Gasspeicher</strong>s Ohren-<br />

Seite 12 von 16


sen am 01. Oktober 2016 nach jeweils erfolgter Erstbefüllung zur Verfügung zu<br />

stellen (Aufnahme des Speicherbetriebes). Die Aufnahme des Speicherbetriebes<br />

kann erst nach Einspeicherung von Kissengas und Arbeitsgas gemäß <strong>den</strong> Be-<br />

stimmungen zur Erstbefüllung (Anlage 4, Regeln <strong>für</strong> die Erstbefüllung des Gas-<br />

speichers <strong>Ohrensen</strong>) erfolgen.<br />

(4) Die Aufnahme des Speicherbetriebes gemäß vorstehendem Absatz steht unter<br />

Voraussetzungen, die nicht ausschließlich <strong>den</strong> Einflussmöglichkeiten und der Ri-<br />

sikosphäre von StoreD unterfallen. Insbesondere müssen die geologischen Ge-<br />

gebenheiten der Kavernen <strong>den</strong> Speicherausbau ermöglichen, die notwendigen<br />

behördlichen Genehmigungen erlangt wer<strong>den</strong> und die Verträge mit einem geeig-<br />

neten Unternehmen über die Übernahme der bei dem Speicherbau anfallen<strong>den</strong><br />

Sole abgeschlossen wer<strong>den</strong>. Soweit die Kaverne 1 nicht bis zum<br />

01. Oktober 2015 und die Kaverne 2 nicht bis zum 01. Oktober 2016 jeweils unter<br />

Berücksichtigung der Einspeicherung von Kissengas und Arbeitsgas gemäß Ab-<br />

satz 3 Satz 2 <strong>für</strong> die Speichernutzung zur Verfügung stehen, und hier<strong>für</strong> Gründe<br />

wie die vorgenannten ursächlich sind, die nicht ausschließlich <strong>den</strong> Einflussmög-<br />

lichkeiten und der Risikosphäre von StoreD unterfallen, verschiebt sich der Be-<br />

ginn der Speicherleistungen sowie der Entgeltzahlungen bis zur Aufnahme des<br />

Speicherbetriebes. StoreD wird dem Speicherkun<strong>den</strong> bis zum 30. Juni 2014<br />

schriftlich mitteilen, ob eine Aufnahme des Speicherbetriebes zu <strong>den</strong> vorgenann-<br />

ten Zeitpunkten erfolgen wird. Wenn eine Verschiebung um mehr als 25 Monate<br />

mitgeteilt wird, hat der Speicherkunde das Recht, diesen Vertrag mit einer Frist<br />

von 3 Monaten zum 31. Dezember 2014 zu kündigen. Der Speicherkunde kann<br />

gegen StoreD keine weiteren Ansprüche wegen einer Verschiebung der Aufnah-<br />

me des Speicherbetriebes geltend machen, insbesondere steht dem Speicher-<br />

kun<strong>den</strong> kein Scha<strong>den</strong>sersatzanspruch gegen StoreD aus diesem Grund zu.<br />

Sollte sich nach dem 30. Juni 2014 die Einspeicherung von Arbeitsgas aus<br />

Grün<strong>den</strong> verzögern, die StoreD nicht zu vertreten hat, verschiebt sich die Auf-<br />

nahme des Speicherbetriebes, bis die Voraussetzungen gemäß Absatz 3 erfüllt<br />

sind.<br />

Seite 13 von 16


(5) Sofern die Aufnahme des Speicherbetriebes durch StoreD deswegen nicht erfol-<br />

gen kann, weil die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) bis<br />

zum 31. März 2015 <strong>den</strong> <strong>für</strong> die Aufnahme des Speicherbetriebes erforderlichen<br />

Netzanschluss nicht herstellt und/oder ferner die <strong>für</strong> StoreD (z. B. <strong>für</strong> die Einspei-<br />

cherung von Kissengas) erforderlichen Transportkapazitäten auf dem Fernlei-<br />

tungsnetz nicht zur Verfügung stellt, verschiebt sich der Beginn der Speicherleis-<br />

tungen und der Entgeltzahlungen bis zur Aufnahme des Speicherbetriebes. Al-<br />

ternativ hat StoreD das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten. Ein solcher<br />

Rücktritt muss bis zum 31. März 2014 erfolgen.<br />

(6) Wenn GUD die von StoreD im Rahmen des Speicherbaus benötigten Transport-<br />

kapazitäten nur teilweise zur Verfügung stellt, ist StoreD berechtigt, <strong>den</strong> Spei-<br />

cherbetrieb teilweise aufzunehmen. In diesem Fall verringern sich die Speicher-<br />

leistungen gemäß § 1 sowie das zu leistende Entgelt gemäß § 3 und 4 entspre-<br />

chend.<br />

(7) Sollte auf Grund von Ereignissen gemäß Absatz 4 und 5 der Zeitpunkt der Auf-<br />

nahme des Speicherbetriebs von Absatz 3 abweichen, so wird die Aufnahme des<br />

Speicherbetriebs zu einem Zeitpunkt innerhalb des Speicherjahres erfolgen, der<br />

eine Erstbefüllung zum größten Teil im 1. Halbjahr des Speicherjahres vor der<br />

Aufnahme des Speicherbetriebes ermöglicht.<br />

§ 7<br />

Vertragsbestandteile<br />

(1) Die Geschäftsbedingungen <strong>für</strong> Speicherleistungen (<strong>Gasspeicher</strong> <strong>Ohrensen</strong>) in<br />

ihrer jeweils gültigen Fassung (Anlage 1), die Vertragsabwicklungsbedingungen<br />

(Anlage 2), das Technical Manual <strong>Gasspeicher</strong> <strong>Ohrensen</strong> (Anlage 3), die Regeln<br />

<strong>für</strong> die Erstbefüllung des <strong>Gasspeicher</strong>s <strong>Ohrensen</strong> (Anlage 4), die Beschreibung<br />

der Speicherpakete und Pakettypen (Anlage 5) sowie die Sonderregelungen im<br />

Seite 14 von 16


Rahmen der Integrated Open Season (IOS) der Gasunie Deutschland Transport<br />

Services GmbH (GUD) (Anlage 6) sind Bestandteile dieses Vertrages.<br />

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit in<br />

jedem Fall der Schriftform. Gleiches gilt auch <strong>für</strong> die Abänderung des Schrift-<br />

formerfordernisses.<br />

(3) Mündliche Nebenabre<strong>den</strong> sind nicht getroffen.<br />

§ 8<br />

Salvatorische Klausel<br />

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder<br />

wer<strong>den</strong>, so bleibt die Wirksamkeit der verbleiben<strong>den</strong> Bestimmungen hiervon unbe-<br />

rührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestim-<br />

mung durch eine im wirtschaftlichen Erfolg ihr möglichst entsprechende wirksame<br />

Regelung zu ersetzen, die das bei Vertragsschluss bestehende Verhältnis zwischen<br />

Leistung und Gegenleistung wiederherstellt. Entsprechendes gilt bei Vorliegen einer<br />

Regelungslücke. § 139 BGB findet keine Anwendung.<br />

§ 9<br />

Mitteilungen<br />

Zum Zwecke von Mitteilungen, die aufgrund dieses Vertrages zu machen sind, wer-<br />

<strong>den</strong> die folgen<strong>den</strong> Kontaktdaten benutzt, bis eine Partei der anderen etwas anderes<br />

mitteilt:<br />

Für StoreD:<br />

Seite 15 von 16


Für Speicherkunde:<br />

Dieser Vertrag wurde in zwei Ausfertigungen unterzeichnet.<br />

..............., <strong>den</strong> ............................ ............, <strong>den</strong> ..........................<br />

................................................... .........................................................<br />

<strong>Storengy</strong> Deutschland GmbH Speicherkunde<br />

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