<strong>AWP</strong> Soziale Sicherheit Soziale Sicherheit im Kreuzfeuer der Politik Hansjürg Saager Herausgeber «<strong>AWP</strong> Soziale Sicherheit» Arbeitgeber und –nehmer, Jung und Alt, Stiftungen und selbständige Kassen, Verbände sowie die politischen Parteien streiten sich allzu verantwortungslos um die Zukunft der Sozialen Sicherheit. Dabei dürfen wir in unserem Lande stolz darauf sein, in den letzten 40 Jahren mit unserem Dreisäulenkonzept einen Arbeitsfrieden gesichert zu haben, der uns Wohlstand und Stabilität gesichert haben. Die Präsentation der «Altersvorsorge 2020» durch Bundesrat Alain Berset hat keine Ruhe geschafft unter den Kampfhähnen. Erschwerend wirkt die Komplexität der Materie in der Altersvorsorge, dass allmählich sogar die Experten nur mit Mühe den Durchblick wahren können. Dabei war das von der ständerätlichen Kommission während der Entstehung des BVG in den siebziger Jahren entworfene Gesetz bewusst auf «Miliztauglichkeit» und Verständlichkeit ausgerichtet worden. In der Zwischenzeit sind aber immer wieder neue Zusätze angebracht worden, welche die Lesbarkeit von Jahr zu Jahr erschweren. Und hier liegt der Hund begraben. Wichtig bleibt die Aufgabe, die zweifelhaft notwendige Reform dem Volk derart verständlich zu machen, dass sie auch Chancen hat, die Zustimmung der grossen Mehrheit in unserem Lande zu erhalten. Sollten sich aber die Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Interessengruppen fortsetzen, muss mit einem Scherbenhaufen gerechnet werden, der langfristig unserem Land auf unvorhergesehene Weise schaden wird. Wichtigste Themen der Reform sind die Frage des Umwandlungssatzes, der Mehrwertsteuer und des Referenzalters. In diesen Kernpunkten muss zwingend Einigkeit hergestellt werden. Denn die Zeit läuft uns davon. Es müssen kurzfristig allseitig wenigstens befriedigende Lösungen gefunden werden. Der Umwandlungssatz soll, gemäss bundesrätlichem Vorschlag, auf sechs Prozent gesenkt werden. Dabei gilt zu bedenken, in zwei bis drei Jahren der Umwandlungssatz sogar auf unter fünf Prozent gesenkt werden muss, denn der bundesrätlich vorgesehene Satz entschärft die Lage höchstens minimal. Wegen der Umverteilung leidet auch der Deckungsgrad der Pensionskassen. Denn die Stabilität einer Pensionskasse misst sich an der Höhe des Deckungsgrades. Selbst im überobligatorischen Teil ist die Verzinsung auf ein ungenügendes Niveau gesunken. Dazu meinte Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbandes Asip treffend, dass in vielen Pensionskassen heute die Aktiven zur Sicherstellung des Rentenkapitals eine ungenügende Verzinsung hinnehmen müssen. Mit Mass muss ausserdem die Mehrwertsteuer und in möglichst verschiedenen Stufen gehoben werden. Schliesslich kommen wir nicht umhin, in Berücksichtigung der demographischen Entwicklung in unserem Lande und der höheren Lebenserwartung, das Referenzalter von 65 für beide Geschlechter, ja sogar wenn möglich etwas höher fest zu setzen. Denn wir müssen uns vor Augen halten, dass für rund 15 Jahre dieses Gesetz aktuell und deshalb mögliche Entwicklungen vorweg nehmen muss. Noch 2012 schätzte die Credit Suisse, dass in der zweiten Säule Jahr für Jahr 3,5 Milliarden Franken umverteilt werden, diese Berechnung erscheint aus heutiger Sicht eher zu tief eingesetzt. Im September wird sich voraussichtlich der Nationalrat als Zweitrat mit der Materie befassen müssen. Dann sollte bis zum Frühjahr des nächsten Jahres die Vorlage verabschiedet werden können. Mit einem anschliessenden Referendum ist zu rechnen, und es kommt dann darauf an, dass dann das Volk ausreichend Weitsichtigkeit und Verantwortungsbewusstsein an den Tag legen wird, um im Gesamtinteresse mögliche Meinungsunterschiede von keiner grundsätzlichen Bedeutung zu übergehen.