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ImmoMagazin-Trend

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Mit dem Urlaub Geld verdienen<br />

Ferienimmobilien als attraktive Anlagemöglichkeit<br />

Beliebteste Anlageform<br />

Immobilien sind mittlerweile die beliebteste<br />

Anlageform in Österreich.<br />

Bauträger kommen mit der Bautätigkeit<br />

der Nachfrage kaum hinterher.<br />

Eine spannende und häufig nicht<br />

beachtete Form der Immobilien-<br />

Veranlagung sind Ferienwohnungen.<br />

Kurzfristig und Urlaub<br />

Ferien(anlage-) Wohnungen werden<br />

wie typische Vorsorgewohnungen<br />

vermietet um Rendite zu erzielen.<br />

Mit zwei großen Unterschieden.<br />

Erstens sind die Vermietungen<br />

nur kurzfristig. Dies benötigt also ein<br />

intensiveres Management der Wohnung.<br />

Der zweite Punkt: sie liegen<br />

nicht in typischen Ballungsräumen<br />

sondern in Urlaubsgebieten.<br />

Höhere Rendite<br />

Weil in der Abwicklung etwas komplizierter<br />

und auch unsicherer gibt es<br />

meist etwas höhere Renditen, die erzielt<br />

werden können. Von der Lage<br />

ist alles möglich, ob Kärnten oder<br />

Salzburg, Mallorca oder Rom oder<br />

auch Übersee. Wichtig ist eine gute<br />

Auslastung und gutes Management<br />

und daher ist die Auswahl ganz<br />

wichtig. Und als Bonus hat man<br />

auch noch seine Urlaubs-Unterkunft<br />

schon fix reserviert und kann sich<br />

mit Vergnügen im eigenen Pool erfrischen!<br />

Bei Fragen stehen Ihnen<br />

unsere Experten jederzeit gerne zur<br />

Verfügung!<br />

Westermayer Wirtschaftstreuhand<br />

GmbH<br />

Mag. Christa Glaser<br />

Witschaftstreuhänderin - Steuerberaterin<br />

steuerberatung@westermayer.at<br />

Tel: +43 (0)1 278 62 60<br />

1210 Wien, Am Spitz 15<br />

Zu Dionys, dem Tyrannen, ...<br />

Schillers Gedicht und die Praxis der Bürgschaft<br />

Eine Bürgschaft ist eine Sicherstellung<br />

für eine Schuld durch einen<br />

Dritten. Der Bürge verpflichtet sich,<br />

die offen Forderungen eines Schuldners<br />

(z.B. Keditnehmer) an den<br />

Gläubiger (z.B. Bank) zu bezahlen,<br />

wenn der (Haupt-)Schuldner<br />

seinen vertraglichen Verpflichtungen<br />

nicht nachkommt. Diese Verpflichtung<br />

muss schriftlich erfolgen.<br />

Bürge und Zahler<br />

Die umfassendste Form der Bürgschaft<br />

wird “Bürge und Zahler“ genannt.<br />

Hierbei steht es dem Gläubiger<br />

frei, bei Zahlungsverzug den<br />

Schuldner oder den Bürgen in Anspruch<br />

zu nehmen. Die Verpflichtungen<br />

können aber auch eingeschränkt<br />

werden. Eine Form ist die<br />

Einschränkung bezüglich eines maximalen<br />

Höchstbetrages, der zu leisten<br />

ist.<br />

Ausfalls-/Solidarbürgschaft<br />

Eine andere Form nennt sich<br />

“Ausfalls-/Solidarbürgschaft“. Hier<br />

wird der Bürge nur dann in Anspruch<br />

genommen, wenn zuvor vergeblich<br />

versucht wurde, die Forderung vom<br />

Hauptschuldner einzutreiben. Hierbei<br />

muss der Gläubiger zuvor gerichtlich<br />

im Rahmen einer Zwangsvollstreckung<br />

(Exekution) eine Zahlung<br />

der offenen Schulden durchgeführt<br />

haben. Bei Fragen stehen Ihnen unsere<br />

Experten jederzeit gerne zur<br />

Verfügung!<br />

Besonders zwei Punkte müssen Bürgen<br />

gut überlegen. Zum ersten<br />

schränkt eine Bürgschaft die eigene<br />

Kreditwürdigkeit ein, zum zweiten<br />

gilt sie über die gesamte Laufzeit des<br />

Kredites. Bei Fragen wenden Sie sich<br />

an unsere Experten.<br />

Wir geben Ihren Träumen ein Zuhause | 6

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